Dokumentation von Schülerleistungen

  • Also mir war das nicht so egal. Die Option wurde mir ja gegeben, aber wenn sich das rumspricht, wer weiß, wie viele es dann noch versuchen?
    Ich werde es nun wohl auch vor der Fachkonferenz begründen müssen.


    Bei mir geht es drum, weil der Schüler zum Halbjahr ne 2 auf dem Zeugnis hatte und nun eine 4.

    Ich finde es super das du zu deiner Notengebung stehst und es ist so ein Schwachsinn, das die Mutter (!) des Schülers den Widerspruch einlegt, ist der 10 oder was?


    Ich hoffe das du Recht bekommst und die Note so gilt.

  • Also mir war das nicht so egal. Die Option wurde mir ja gegeben, aber wenn sich das rumspricht, wer weiß, wie viele es dann noch versuchen?
    Ich werde es nun wohl auch vor der Fachkonferenz begründen müssen.


    Bei mir geht es drum, weil der Schüler zum Halbjahr ne 2 auf dem Zeugnis hatte und nun eine 4.


    Die Gefahr, dass es zur Nachahmung anregt (die dann zu Mehrarbeit führt) sehe ich auch.


    Bitte berichte, wie es ausgeht. Viel Erfolg!

  • Danke euch für die Bestärkung :)


    Bin selber gespannt.
    Ist eine 11. Klasse im FHR-Bildungsgang (also Unterstufe)


    Ich werde berichten. Hoffe da kommt nun nicht zu viel Stress, habe in 4 Wochen UPP und da auch anderes im Kopf.

  • Gibt es als Lehrer eine negative Konsequenz bei erfolgreichem Widerspruch?


    Außer das man die Note ändern muss und andere vllt. auf die Idee kommen das auch zu versuchen?

  • 1. Es MUSS eine mündliche Note gemacht werden und deren Gewichtung in der Gesamtnote bekanntgegeben werden.2. "Der Fachlehrer hat dem Schüler auf Befragen den Stand seiner mündlichen [...] Leistungen anzugeben. Nimmt er eine besondere Prüfung vor, die er gesondert bewertet, hat er dem Schüler die Note bekanntzugeben."


    Fazit: "Wie oft" ist Dir überlassen - so wie Du es für Deinen Unterricht am besten hälst.


    Dabei muss auch die Qualität und nicht die Quantität der Wortmeldungen gewertet werden.
    Wie handhabt Ihr das mit der Bewertung? Stellt Ihr konkrete Fragen und notiert diese + Antwort mit Datum?
    Mein Kollege befragt während Stillarbeitsphasen seine SuS vor der Tür. Grundlage ist der Mitschrieb der SuS und der Inhalt der letzten Stunden.
    Finde ich keine schlechte Idee, wenn auch mit einem gewissen Aufwand verbunden.

  • Gibt es als Lehrer eine negative Konsequenz bei erfolgreichem Widerspruch?


    Außer das man die Note ändern muss und andere vllt. auf die Idee kommen das auch zu versuchen?


    Ich wurde zumindest über nichts informiert. Keine Ahnung, die Dokumentation wird natürlich angeschaut.


    Dabei muss auch die Qualität und nicht die Quantität der Wortmeldungen gewertet werden.
    Wie handhabt Ihr das mit der Bewertung? Stellt Ihr konkrete Fragen und notiert diese + Antwort mit Datum?
    Mein Kollege befragt während Stillarbeitsphasen seine SuS vor der Tür. Grundlage ist der Mitschrieb der SuS und der Inhalt der letzten Stunden.
    Finde ich keine schlechte Idee, wenn auch mit einem gewissen Aufwand verbunden.


    Also Gruppenarbeiten (Plakate, Referate) benote ich einzeln.
    Ansonsten mache ich mir in vielen Stunden einfach Notizen über die Mitarbeit. Dabei vergebe ich keine Noten, sondern nur +, o, -, also Tendenzen.
    Nur wenn ein Schüler sehr negativ oder positiv aufgefallen ist schreibe ich das deutlich (auch mit Note) hin.
    Dann gibt es ja Quartalsnoten, wo ich meine Notizen auswerte und das was ich so im Kopf habe und insbesondere auch die Entwicklung.


    Aber ich glaube, da gibt es 1 Mio. Wege.
    Abfrage wäre nicht meins.

  • Gibt es als Lehrer eine negative Konsequenz bei erfolgreichem Widerspruch?


    Außer das man die Note ändern muss und andere vllt. auf die Idee kommen das auch zu versuchen?

    Aus meiner eigenen Zeit als Schülerin... bin mit damaliger Klassen- und Deutschlehrerin bis zum Kultusministerium... (sorry, die Frau würde ich heute nicht mal als "Kollegin" bezeichnen)... Note wurde revidiert, sie bekam einen Akteneintrag und afaik eine ganze Weile Beförderungssperre, da sie offenbar nicht in der Lage war, leistungsbezogen zu benoten (sondern nur personenbezogen - und das ist nun mal ein No-Go).
    Da sich aber in der Zwischenzeit einiges getan hat - war 1990, Jonesy in der Untersekunda - wer weiß wie heute der Rattenschwanz ist, den das mit sich zieht...

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Aus meiner eigenen Zeit als Schülerin... bin mit damaliger Klassen- und Deutschlehrerin bis zum Kultusministerium... (sorry, die Frau würde ich heute nicht mal als "Kollegin" bezeichnen)... Note wurde revidiert, sie bekam einen Akteneintrag und afaik eine ganze Weile Beförderungssperre, da sie offenbar nicht in der Lage war, leistungsbezogen zu benoten (sondern nur personenbezogen - und das ist nun mal ein No-Go).Da sich aber in der Zwischenzeit einiges getan hat - war 1990, Jonesy in der Untersekunda - wer weiß wie heute der Rattenschwanz ist, den das mit sich zieht...

    Das war ja aber auch arg daneben von dieser Lehrerin und da hat sie zurecht negative Konsequenzen verdient. Genau wegen sowas halte ich nicht viel davon, das man in NRW aufgrund vom "pädagogischen Gespür" die Note bilden darf. In Bayern geht das streng nach Durchschnitt der Noten. Wie damals in meinem Beispiel mit meiner Biolehrerin in der 11 Klasse.


    "Ich denke du schaffst das Gymnasium nicht (weil du bei mir rechnerisch in diesem Halbjahr auf nur 1 NP stehst)... deswegen lass mir dir doch 0 NP geben, damit du gleich gehen darfst..."


    hat sich ja definitiv und logisch als falsch erwiesen...


    PS: Damit meine ich nicht das jeder Lehrer in NRW so benotet (was willkürrlich wäre) sondern das die Möglichkeit eher dazu bestehen würde, das das durchgeht.

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  • Wir müssen für Verhalten und Mitarbeit jeweils eine extra Note vergeben.
    Die Fachkompetenz verrechne ich mit der mündlichen Note im Verhältnis 3:1.
    Dann gibt es noch die Projektkompetenz, in die auch Referate zählen, diese lassen sich aber auch zur mündlichen Beurteilung heranziehen.
    +,-,0 Notizen über einen längeren Zeitraum finde ich hilfreich für die Entwicklung eines SuS, um daraus aber eine Note abzubilden tue ich mich schwer im Falle einer Anfechtung. Da argumentiert es sich schon wesentlich einfacher in dem man ein konkretes Ereignis mit Datum und Bemerkung zur Hand hat.

  • Das war ja aber auch arg daneben von dieser Lehrerin und da hat sie zurecht negative Konsequenzen verdient. Genau wegen sowas halte ich nicht viel davon, das man in NRW aufgrund vom "pädagogischen Gespür" die Note bilden darf. In Bayern geht das streng nach Durchschnitt der Noten. Wie damals in meinem Beispiel mit meiner Biolehrerin in der 11 Klasse.
    "Ich denke du schaffst das Gymnasium nicht (weil du bei mir rechnerisch in diesem Halbjahr auf nur 1 NP stehst)... deswegen lass mir dir doch 0 NP geben, damit du gleich gehen darfst..."


    hat sich ja definitiv und logisch als falsch erwiesen...


    PS: Damit meine ich nicht das jeder Lehrer in NRW so benotet (was willkürrlich wäre) sondern das die Möglichkeit eher dazu bestehen würde, das das durchgeht.

    war in dem Fall noch viel schlimmer - das "Streitobjekt" war eine Klassenarbeit, die sie meinte, mit "mangelhaft" bewerten zu dürfen... ich war der Ansicht, es war eine meiner besten Deutscharbeiten überhaupt gewesen.
    Interessanterweise war die "Kollegin" danach dauerhaft "krank", und ich habe sie für den Rest meiner Schullaufbahn nicht mehr als Lehrkraft ertragen müssen.


    Insofern - berechtigte Widersprüche machen Sinn. Nur zu erkennen was berechtigt ist und was nicht, das ist so ne Sache...

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Das war ja aber auch arg daneben von dieser Lehrerin und da hat sie zurecht negative Konsequenzen verdient. Genau wegen sowas halte ich nicht viel davon, das man in NRW aufgrund vom "pädagogischen Gespür" die Note bilden darf. In Bayern geht das streng nach Durchschnitt der Noten. Wie damals in meinem Beispiel mit meiner Biolehrerin in der 11 Klasse.

    Also rein arithmetisch zu mitteln fände ich stark falsch, wie es halt bei einer Ordinalskala nicht geht.
    Pädagogisches Gespür ist es ja schon bei der Bewertung der Sonstigen Leistung.
    In Klassenarbeiten habe ich einen klaren Erwartungshorizont und bewerte danach.
    Schriftlich steht der Schüler 4. Mündlich hat er stark abgebaut, eine 2 ist es definitiv nicht, bei SoLei/Schriftlich 50:50 reicht es nicht für eine klare 3. Da es zum Ende hin (auch schriftlich) immer schlechter wurde, habe ich die 4 gegeben, das war eine pädagogische Entscheidung. Hätte er Wille gezeigt hätte ich aus den Gründen die 3 gegeben.




    Insofern - berechtigte Widersprüche machen Sinn. Nur zu erkennen was berechtigt ist und was nicht, das ist so ne Sache...


    Und ob eine Mutter das immer beurteilen kann? Die vielleicht nicht weiß, dass die Note vom Halbjahr nicht 50 % ausmacht? (Zumindest in NRW nicht)


    Ich hatte eigentlich gedacht, am BK findet sich so etwas nicht, aber falsch gedacht. Für mich heißt es nur, die Dokumentation noch ordentlicher zu gestalten hier und da, gerade zu Beginn des Refs musste ich da aber auch erst meinen Weg finden.

  • Genau wegen sowas halte ich nicht viel davon, das man in NRW aufgrund vom "pädagogischen Gespür" die Note bilden darf. In Bayern geht das streng nach Durchschnitt der Noten.

    Noch schlimmer: Selbst wenn ich es wollte, ich dürfte in NRW gar nicht nach bayrischem Vorbild benoten, also den Durchschnitt errechnen und fertig.

  • Noch schlimmer: Selbst wenn ich es wollte, ich dürfte in NRW gar nicht nach bayrischem Vorbild benoten, also den Durchschnitt errechnen und fertig.

    Das ist extrem umständlich.


    Wird eigentlich in Hessen oder BW auch so benotet wie in NRW?

  • Faustregel:
    Wenn Bayern "mal wieder" anders ist als wer auch immer - geh davon aus, die "Extrawurst" ist Bayern. Stimmt zu 98%.
    :teufel:

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Das "auch" müsste man streichen, da die Quantität nicht gewertet werden darf. (In der Praxis wird sie das von fast allen Kollegen.)

    Also für eine gute oder sehr gute Leistung erwarte ich schon, dass regelmäßig Beiträge von guter oder eben sehr guter Qualität kommen. Wer nur ein einziges Mal im gesamten Halbjahr einen sehr guten Beitrag bringt, bekommt insgesamt (fürs ganze Halbjahr) sicher keine 1 als mündliche Note.

  • Also für eine gute oder sehr gute Leistung erwarte ich schon, dass regelmäßig Beiträge von guter oder eben sehr guter Qualität kommen. Wer nur ein einziges Mal im gesamten Halbjahr einen sehr guten Beitrag bringt, bekommt insgesamt (fürs ganze Halbjahr) sicher keine 1 als mündliche Note.


    Davon abgesehen, wie ich persönlich darüber denke, muss ich gestehen, dass ich gar keine rechtliche Grundlage für meine Aussage oben (dass die Quantität nicht gewertet werden darf) gefunden habe! Das muss ich zurücknehmen!
    Dss habe ich im Ref. so gelernt und bei Reip/Gayer findet sich auch ein Kommentar, der in die Richtung geht, dass die Qualität die Grundlage sein sollte und nicht die Quantität, aber mehr auch nicht!
    In der NVO steht darüber ja nichts.


    Wer weiß mehr?

  • Das habe ich mich auch schon gefragt und in der NVO auch nichts dazu gefunden.


    Das RP gibt Folgendes an:


    Frage4:


    "Nicht maßgeblich ist die bloße Anzahl der Wortmeldungen. Dieser Aspekt wird von der im Zeugnis ausgewiesenen Note für Mitarbeit erfasst. Bei der mündlichen Note kommt es auch auf die Qualität der Unterrichtsbeiträge an. Passives Verhalten geht zu Lasten des Schülers. Der Lehrer ist allerdings bereits von seinem pädagogischen Auftrag her gehalten, auch zurückhaltende Schüler durch gezieltes Aufrufen in den Unterricht einzubeziehen. Es steht dem Lehrer frei, wie er die mündlichen Leistungen ermittelt. Er kann Einzelprüfungen vornehmen, z.B. gezieltes Abfragen, Referat. In diesem Fall hat er dem Schüler im Anschluss hieran die Note bekanntzugeben, § 7 Abs.4 NVO. Oder er kann die mündlichen Beiträge im Unterricht über einen gewissen Zeitraum beobachten und hierüber eine Eindrucksnote bilden."


    https://rp.baden-wuerttemberg.…ebung-und-Versetzung.aspx



    Würde für mich bedeuten, dass die Quantität schon zu einem kleinen Teil in die Eindrucksnote fließen kann da es heisst: "Bei der mündlichen Note kommt es auch auf die Qualität der Unterrichtsbeiträge an." Also "auch" und nicht nur.

  • Ich finde den Satz wichtig "Passives Verhalten geht zu Lasten des Schülers".


    Klar soll der Lehrer auch Abfragen aber wer wenig selbstständig beiträgt hat eben weniger geleistet.

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