Wie bewerben sich Tarifbeschäftigte auf eine Stelle?

  • Hallo,


    Ich habe das Internet schon von vorne bis hinten durchsucht, aber erschreckend wenig gefunden.


    Wie bewirbt man sich auf eine Lehrerstelle, wenn man nicht verbeamtet ist/wird? Ich habe keine Informationen dazu gefunden, an welchem Bewerberverfahren man dann teilnimmt. Darf man sich dann nur auf schulscharfe Stellen bewerben oder gibt es auch so etwas wie eine Liste?


    Danke!

  • Ich sollte wahrscheinlich präzisieren.


    Meine Schwester wird vermutlich nicht verbeamtet werden wegen einer chronischen Krankehit (MS) Sie steht kurz vor dem Ref. Für das Fef wird sie wie alle anderen auch wohl verbeamtet, aber laut Arzt danach ziemlich sicher nicht.
    Nun muss sie aber doch die Möglichkeit haben angestellt zu werden, wenn Sie nicht verbeamtet wird. Dazu gibt es aber null Informationen auf entsprechenden Webseiten?
    Kann sie sich auch auf die Liste setzen lassen und kriegt darüber ganz normal eine Stelle wie die anderen auch (eben nur als Angestellte) oder muss sie bei einem ganz anderen Verfahren teilnehmen?
    Und ja, es wäre super, wenn sich jemand speziell mit BW auskennt.


    Dazu spiele ich auch selbst mit dem Gedanken meine Verbeamtung abzugeben und als Angestellte weiterzuarbeiten (verschiedene Gründe), aber ich wüsste ebenfalls nicht, wie ich mich danach auf eine Stelle als Angestellte bewerbe.
    Zur Anstellung als befristete Lehrkaft findet man viel, aber es gibt ja auch unbefristete Angestellte. Wie sind die denn an ihre Jobs gekommen?

  • Ach so. Das läuft dann unabhängig von der Verbeamtung ab. Sie kann sich dann auch schulscharf oder über die Liste bewerben - ganz egal, ob daraus eine Beamten- oder Angestelltenstelle wird.


    Ich war zunächst auch "nur" im Angestelltenverhältnis und bin damals schulscharf an meine erste Stelle gekommen. Aber auch die Liste wäre möglich gewesen, aber das war mir zu unsicher (wo man dann landet oder ob man nur eine KV-Stelle abbekommt).
    Grundsätzlich gibt es bei der Stellenvergabe keinen Unterschied zu einer Verbeamtung oder nicht, da es sich bei der Verbeamtung ja nur um einen Status handelt.



    edit: Ich kenne mich mit der Thematik nicht so gut aus, aber hat sie evtl. ein Recht auf einen Schwerbehindertenausweis? Ich glaube damit könnte sie dann trotzdem verbeamtet werden - aber, wie gesagt, das ist eher Halbwissen.

  • Danke dir!


    Deine erste Stelle war dann eine KV-Stelle oder eine unbefristete?


    In dem Fall müsste es ja für mich auch möglich sein meine Verbeamtung abzugeben und dann aber trotzdem an der Schule zu bleiben wo ich bin. Mir würde nun ein paar mal gesagt, dass ich dann auch meine Schule verliere mit dem Beamtenstatus, aber wenn ich die Stelle auch als Angestellte bekommen hätte macht es doch keinen Ungerschied.


    Ja, den schwrbehindertenstatus hat sie, aber der Amtsarzt meinte, dass es trotzdem schwierig wird.

  • ...
    Ja, den schwrbehindertenstatus hat sie, aber der Amtsarzt meinte, dass es trotzdem schwierig wird.

    Nehmt euch einen Anwalt. Die Verbeamtung aus gesundheitlichen Gründen zu versagen geht heute kaum noch.


    War zwar nicht deine Frage aber ich würde ja trotzdem gerne wissen, warum du aussteigen willst. Gerade wenn die Familie zukünftig absehbar Hilfe brauchen wird- Hilfe kostet immer Geld. Warum verzichten? Wer profitiert denn deiner Meinung nach davon?

  • Deine erste Stelle war dann eine KV-Stelle oder eine unbefristete?


    In dem Fall müsste es ja für mich auch möglich sein meine Verbeamtung abzugeben und dann aber trotzdem an der Schule zu bleiben wo ich bin. Mir würde nun ein paar mal gesagt, dass ich dann auch meine Schule verliere mit dem Beamtenstatus, aber wenn ich die Stelle auch als Angestellte bekommen hätte macht es doch keinen Ungerschied.


    Ja, den schwrbehindertenstatus hat sie, aber der Amtsarzt meinte, dass es trotzdem schwierig wird.

    Nein, ich wurde unbefristet eingestellt. Der einzige Unterschied war, dass ich beim Amtseid (Massenveranstaltung) den Mund halten musste ^^


    Ja, normalerweise müsstest du an der Schule bleiben können. Aber wie schon an der anderen Stelle gesagt: Es wäre mehr als dumm auf die Vorzüge zu verzichten. Rund 800 Euro im Monat mehr sind ein Wort (für die gleiche Arbeit!). Ich war jedenfalls froh, dass es bei mir nach einigen Jahren noch geklappt hat mit der Verbeamtung und ich bin mir relativ sicher, dass du es nach ein paar Jahren bei dem "Laden" bereuen würdest. Es gibt einfach keine Vorteile.


    OK, das ist schon mal "gut" (im Sinne von einer Hürde weniger). Dann soll sie kämpfen, da darf man sich nicht unterkriegen lassen. Inzwischen ist es in BaWü doch auch so, dass bestimmte niedergelassene Ärzte die amtsärztliche Untersuchung vornehmen dürfen. Hier sind alle nötigen Infos dazu (rechts in der Liste sind alle nötigen Links). Wenn man sich da einen Fachmann heraussucht (evtl. auch einfach mal mit dem Hausarzt darüber sprechen, wen er/sie da empfehlen würde), stehen die Chancen vermutlich besser.

  • Eine Freundin von mir hat MS und wurde trotzdem verbeamtet. Die Hürde ist erheblich gesenkt worden.
    Ich war vor ein paar Wochen bei meiner Untersuchung und habe aufgrund verschiedener Vorerkrankungen in keinster Weise damit gerechnet, verbeamtet zu werden, deshalb hatte ich auch gar nicht viele Unterlagen mit. Ich habe ernsthaft ein halbes Jahr bekommen, um einige Dinge untersuchen zu lassen und Unterlagen einzureichen. Die Chancen stehen gar nicht so schlecht, dass es wirklich klappt...
    Von daher würde ich nicht zwingend davon ausgehen, dass das nichts wird!

  • Die Schwerbehindertenvertretung mit ins Boot nehmen. Die betreffende Person für die Region/Schulform (kenne mich in BW nicht aus) ansprechen, Infos dazu sind in der Schule oder über das MInisterium/Schulaufsicht zu erhalten.
    Alles Gute!
    Pet

    Ich bin Grundschullehrer, ich muss nicht die Welt retten!!!

  • In NRW muss der Amtsarzt bei Schwerbehinderung bescheinigen, dass von einer Dienstfähigkeit in den kommenden 5 Jahren auszugehen ist. Ist das ähnlich in BW?

  • Nehmt euch einen Anwalt. Die Verbeamtung aus gesundheitlichen Gründen zu versagen geht heute kaum noch.

    Hä? Der Amtsarzt ist doch dazu da zu schauen, ob die Ausübung der Tätigkeit bis zur regulären Pensionsgrenze realistisch ist.
    Das heißt doch selbstverständlich, dass er die Verbeamtung bei entsprechenden Gründen nicht ermöglicht.

  • Nehmt euch einen Anwalt. Die Verbeamtung aus gesundheitlichen Gründen zu versagen geht heute kaum noch.

    Soll das ein Witz sein oder gibt es solche Fälle tatsächlich? Wäre ja absurd, wenn das vor Gericht keinen bestand hätte, aber die amtsärztlichen Untersuchungen weitergehen als wäre nichts.

  • Das sind halt Einzelfallentscheidungen. Aber die Praxis, dass der Amtsarzt jetzt per thumps down oder up entscheiden darf, ob jemand in 40 Jahren noch dienstfähig ist, das wurde geändert. Außerdem gibt es die Schwerbehinderung, bei der die Dienstfähigkeit nur 5 Jahre bescheinigt werden muss.
    Wenns mich beträfe, ich würde versuchen das durchzudrücken solange die fachärztliche Prognose gut aussieht. Was auf einen persönlich zukommt ist sowieso furchtbar genug, da verschenkt man doch nix.


    Z.B. hier: https://www.amsel.de/multiple-…en-recht-auf-verbeamtung/


    oder allgemeiner: https://www.aerzteblatt.de/arc…ng-ins-Beamtenverhaeltnis

  • Das sind halt Einzelfallentscheidungen. Aber die Praxis, dass der Amtsarzt jetzt per thumps down oder up entscheiden darf, ob jemand in 40 Jahren noch dienstfähig ist, das wurde geändert. Außerdem gibt es die Schwerbehinderung, bei der die Dienstfähigkeit nur 5 Jahre bescheinigt werden muss.
    Wenns mich beträfe, ich würde versuchen das durchzudrücken solange die fachärztliche Prognose gut aussieht. Was auf einen persönlich zukommt ist sowieso furchtbar genug, da verschenkt man doch nix.


    Z.B. hier: https://www.amsel.de/multiple-…en-recht-auf-verbeamtung/

    Danke für die Links! Interessant!


    "Wie können Personen mit MS nun eine Verbeamtung durchsetzen?
    Personen mit einem leichten Verlauf ohne, bzw. mit nur geringen MS bedingten Einschränkungen und einer günstigen fachärztlichen Prognose hinsichtlich des weiteren Verlaufs ihrer Erkrankung können verbeamtet werden.
    Das Verwaltungsgericht Stuttgart geht in einem solchen Fall davon aus, dass zwar nicht mit absoluter Sicherheit, jedoch mit ausreichender Wahrscheinlichkeit eine vorzeitige Dienstunfähigkeit ausgeschlossen werden kann."


    Aber der Satz:
    "Die Verbeamtung aus gesundheitlichen Gründen zu versagen geht heute kaum noch."
    scheint mir nicht richtig, denn hier geht es doch darum, dass eine individuelle Entscheidung des Amtsarztes angegriffen wird, und nicht generell, dass es diese Selektion gibt.


    Ich vermute, dass wenn das ein Trend ist, der sich fortsetzt, die Selektion ganz wegfallen wird oder durch andere Regelungen ersetzt wird.


    Randnotiz:
    Schon witzig...In meinem Jahrgang gab's einige, die überraschend z.B. wg. "Übergewicht" Probleme bekamen, wo man das nicht für möglich gehalten hätte. Die Beurteilung schien mir sehr streng.
    Bei meiner eigenen Gesundheitsprüfung hatte ich das Gefühl der Amtsarzt will mich gar nicht mehr gehen lassen, ohne irgendwas festzustellen.

    • Offizieller Beitrag

    Deinem Zitat aus dem Link geht Folgendes voran:


    "Eine Sonderregelung gibt es für schwerbehinderte Personen. Bei ihnen reicht es aus, wenn eine voraussichtliche Dienstfähigkeit für mindestens 5 Jahre prognostiziert wird. Dadurch wird für viele an MS erkrankte Schwerbehinderte eine Verbeamtung möglich. Probleme gab es aber häufig bei MS-Betroffen ohne Schwerbehinderung, da sie durch das Raster fielen."


    Darauf bezieht sich m.E.n. der von dir zitierte Teil.


    Und danach:
    "Eine weitere Möglichkeit besteht durch die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises. Wie oben bereits dargestellt besteht für Schwerbehinderte ja eine niedrigere Zugangshürde hinsichtlich der Prognose der Diensttauglichkeit. Über eine Schwerbehinderung kann sicherlich häufig eine Verbeamtung erreicht werden."



    Und einen Ausschluss für die Verbeamtung:


    "Nur für Personen mit rasch voranschreitender MS, bei denen voraussichtlich keine 5 Jahre Diensttauglichkeit prognostiziert werden kann, ist wohl auch weiterhin keine Verbeamtung möglich."



    Die rasch voranschreitende MS macht nur einen kleinen Teil der Erkrankungen aus. Viele haben Schübe, deren Einschränkungen dank weiterentwickelter Medikamente heute jahrelang mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder (fast) vollständig verschwinden. Je früher behandelt / erkannt, desto besser. Daher gibt es auch nicht mehr per se einen GdB von 50 und damit den Schwerbehindertenstatus bei MS. (So die Infos aus dem Freundeskreis, wo es gerade eine frische Diagnose gibt.)



    Und ja, früher war das ganze viel strenger. Bei mir hat die Amtsärztin damals wegen einer 2/3-Stelle gezetert, weil ich ein leichtes, gut eingestelltes allergisches Asthma hatte.

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Dieser Teil gilt ja nur für schwerbehinderte. Oder anders gesagt, wenn ich den Satz von Dir ergänzen darf:
    "Bei Schwerbehinderten die Verbeamtung aus gesundheitlichen Gründen zu versagen geht heute kaum noch". Dann bin ich einverstanden.


    Mir persönlich scheinen diese Regelungen widersprüchlich, aber interessant sind sie allemal!
    Einerseits gibt es eine Gesundheitsprüfung um Bewerber auszuschließen, andererseits werden Bewerber, bei denen von vornherein klar ist, dass sie keine Gesundheitsprüfung bestehen können, eine Ausnahme. Ich verstehe das nicht.


    "Daher gibt es auch nicht mehr per se einen GdB von 50" - sind das dann womöglich auch welche die "durch das Raster" fallen?
    Quasi weder gesund genug, noch krank genug um Beamter zu werden?

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