Abstimmung bei Lehrerkonferenzen, Stimmenthaltung

  • Es gibt Situationen in Konferenzen, das ist es dir definitiv egal, weil sich die Argumente dafür und dagegen die Waage halten. Da würde eine Ja- oder Neinstimme das Meinungsbild verfälschen.


    Es gibt Situationen, die einem in Konferenzen nicht betreffen, weil sie vielleicht eine bestimmte Jahrgangsstufe oder ein Fach betreffen. Da will ich nicht mit abstimmen bzw. mich enthalten, weil ich nicht diejenige bin, die die Sache ausbaden/ausführen muss.


    Es ist immer ein Unterschied, ob ein Beschluss einstimmig, knapp oder mit vielen Enthaltungen gefasst worden ist. Das spiegelt doch auch die echte Meinung eines Kollegiums wider.
    Das andere (ja oder nein) ist Augenwischerei.
    Im Bundestag ist es auch nicht anders. Selbst da kann man sich der Stimme enthalten. Für mich grundlegende Demokratie.

  • Tja ... es sind ja sogar die Referendare abstimmungsberechtigt (verpflichtet), die nächstes Jahr gar nicht mehr an der Schule sind, aber z.B. Entscheidungen für nächstes nun mit treffen (müssen).

    Das finde ich auch ein riesen Negativum. Gerade auch deswegen sollte die Enthaltungsmöglichkeit gegeben sein.

  • Vor allem - sind das denn immer nur ja oder nein Entscheidungen?
    Vielleicht findest du bei der Wahl zwischen beiden Optionen auch beide falsch?
    Was machst du dann?

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)


  • Im Bundestag ist es auch nicht anders. Selbst da kann man sich der Stimme enthalten. Für mich grundlegende Demokratie.

    Stimmt, Enthaltung durch persönliche Abwesenheit kommt da häufiger vor! Abgeordnete sind zwar nicht an den Willen Ihrer Wähler gebunden, aber gehen wir einfach mal davon aus, dass ihre Abwesenheit diesen Willen repräsentiert... ;)

  • Das ergibt Sinn, da es einer einfachen Mehrheit Bedarf, ist alles, was nicht "ja" ist eben "nein".

    Da ist für mich die Frage: einfache Mehrheit der Anwesenden oder einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen?


    Wenn z. B. zu einem Antrag 20 Kollegen ja sagen, 15 nein und sich 10 enthalten, dann macht das durchaus einen Unterschied, ob Enthaltungen als "nein" zählen oder tatsächlich als Enthaltungen.

  • Das ist für mich die Frage: einfache Mehrheit der Abwesenden oder einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen?

    Du meinst bestimmt AN- statt ABwesenden, oder?


    Vorsicht wg. den Begriffen:
    die sog. "einfache Mehrheit" ist immer die Mehrheit der (gültig) abgegebenen Stimmen, unabhängig von der Anzahl der Stimmen bzw. Beteiligung der Wahlberechtigen.


    (Counterparts wären die "qualifizierte" (Quorum) Mehrheit oder "absolute")

  • Danke, ja, ist korrigiert.


    Danke auch für die Definition. Bestätigt doch meine These, oder nicht? Eine Enthaltung ist doch gerade der Verzicht auf die Stimmabgabe. Somit wäre in meiner obig skizzierten Situation der Antrag angenommen. Wenn, wie es bei manchen Mitdiskutanten wohl der Fall ist, Enthaltungen als "Nein"-Stimmen gerechnet werden, wäre der Antrag abgelehnt.

  • Also ich habe mich in Bayern bei Abstimmungen schon mehrfach enthalten, einfach weil es mich nicht betraf, oder es mir egal war. Ich wusste bisher gar nicht, dass es eine Pflicht zur Stimmabgabe gibt...

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Es ließen sich sicher auch Argumente dafür finden, dass dieser Zwang zur Stimmabgabe demokratischer ist als die Möglichkeit Enthaltung. (Gäbe sicher eine schöne Diskussion, z.B. auch im GK-Unterricht.)
    Man denke auch an Länder mit Wahlpflicht...

    Du, @Morse, solche Argumente für den Zwang zur Stimmabgabe, fallen dir da spontan welche ein? Nur aus Interesse. Jetzt gerade sind sich alle hier recht einig, aber irgendetwas hat man sich bei der bayerischen Regelung vielleicht doch gedacht. Vielleicht.
    Ich brauche gerade ein bisschen Horizonterweiterung und Provokation, bitte.

  • Da am Anfang des Threads die Meinung aufkam, ein Verbot von Enthaltungen widerspräche demokratischen Prinzipien, und hier gerade noch einmal nach Argumenten dafür gefragt wird, möchte ich auf die Informationsseite der Bundeswahlleitung hinweisen. Zu Stimmenthaltungen heißt es dort u.a. "Das Vorsehen einer Möglichkeit der Stimmenthaltung auf dem Stimmzettel ist schon deshalb nicht sinnvoll, weil es zu den grundlegenden und unverzichtbaren Prinzipien jedes freiheitlich demokratischen Rechtsstaates gehört, dass das Volk eine Vertretung hat und dass diese Vertretung aus Wahlen hervorgeht und auch wieder durch Wahlen abgelöst wird (...) Durch eine Enthaltung kann weder ein Wählerwille abgeleitet noch ein Repräsentant in den Deutschen Bundestag gewählt werden(...)."


    Stimmenthaltungen können gerade dazu führen, dass die getroffenen Entscheidungen nicht mehrheitlich legitimiert sind und damit auf schwacher Basis stehen. Im Kontext Schule sollten innere Veränderungen und Entwicklungsprozesse einen breiten Konsens finden, sonst besteht die Gefahr, dass diese im Leeren verlaufen. Und manchmal ist es eben besser, einen Beschluss gar nicht erst zu fassen, als ihn nur mit 3:2 Stimmen bei 40 Enthaltungen durchzubringen. Gerade mit Blick auf (basis-)demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten halte ich es zudem in den meisten Fällen für erwartbar, dass sich Lehrkräfte auch zu Entscheidungen positionieren können. Mich befremdet jedenfalls die Haltung "Mir doch egal" als Ausdruck demokratischer Mitbestimmung wahrzunehmen.

  • ...Mich befremdet jedenfalls die Haltung "Mir doch egal" als Ausdruck demokratischer Mitbestimmung wahrzunehmen.

    so gehts mir auch, allerdings hat Plattenspieler Recht: das Ergebnis ist jeweils ein ganz anderes, je nachdem ob Enthaltungen nicht gezählt oder als Nein gewertet werden.


    Offensichtlich hat lediglich Bayern die Möglichkeit der Enthaltung in GKen ausgeschlossen?

  • zu meinen, eine bewusste Enthaltung hieße "mir doch egal", halte ich für sehr kurzsichtig.
    Es kann sehr wohl bedeuten "beide/alle Alternativen sind nicht akzeptabel".
    Von daher wäre eine "echte demokratische" Wahl eine solche, die bei einer "Mehrheit" von Enthaltungen alle Alternativen ablehnt und die Wahl - mit anderen als den abgelehnten Möglichkeiten - wiederholt.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
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  • Das Vorsehen einer Möglichkeit der Stimmenthaltung auf dem Stimmzettel ist schon deshalb nicht sinnvoll, weil es zu den grundlegenden und unverzichtbaren Prinzipien jedes freiheitlich demokratischen Rechtsstaates gehört, dass das Volk eine Vertretung hat und dass diese Vertretung aus Wahlen hervorgeht

    Ja, aber trotzdem gibt es bei jeder Wahl Millionen von Nichtwählern und sicher so einige ungültige Stimmzettel. Der Zettel selbst enthält nur keine Möglichkeit zur Enthaltung, kein Ankreuzfeld dazu. Das Prinzip, würde doch geschaffen, damit klar ist, dass sich das Wahlergebnis nur auf die abgegebenen Stimmen bezieht. Stimmenthaltungen können schlecht für die Sitzverteilung der Parteien verrechnet werden.

  • Stimmenthaltungen können schlecht für die Sitzverteilung der Parteien verrechnet werden.


    Es gab schon gelegentlich den Vorschlag, die entsprechende Anzahl an Sitzen im Parlament einfach leer zu lassen. Wäre zumindest mal ein Zeichen (und der Bundestag würde wieder schrumpfen).

  • Ein lustiger Vorschlag, widerspricht aber dem Prinzip, das Seph zitiert hat. Das Volk muss eine Vertretung wählen.
    Bei den großen politischen Wahlen mag es also sinnvoll sein, Enthaltungen nicht zu zählen.
    Im kleinen System in einer Schule sieht das ganz anders aus, meine ich.

  • siehe oben... diese Menge an Enthaltungen kann man auch als Ablehnung aller Möglichkeiten sehen.
    Eine daher dann notwendige Neuwahl brächte vielleicht mal wieder echte Politik...

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Gerade mit Blick auf (basis-)demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten halte ich es zudem in den meisten Fällen für erwartbar, dass sich Lehrkräfte auch zu Entscheidungen positionieren können. Mich befremdet jedenfalls die Haltung "Mir doch egal" als Ausdruck demokratischer Mitbestimmung wahrzunehmen.

    Ich halte es aber auch für durchaus verantwortungsbewusst, mich nicht zu positionieren, wenn ich keine Möglichkeit hatte, das Thema zu durchdenken. Mit "egal" hat das dann nichts zu tun.
    40 Enthaltungen bei 45 Stimmberechtigten sind dann ein deutliches Zeichen, dass noch Diskussionsbedarf besteht oder zumindest Informationsbedarf.

  • ...40 Enthaltungen bei 45 Stimmberechtigten sind dann ein deutliches Zeichen, dass noch Diskussionsbedarf besteht oder zumindest Informationsbedarf.

    Nein, denn die Beschlussfassungen müssen soundsoviel Tage vorher bekannt gegeben werden, damit jeder Zeit hat, sich zu informieren. "Keine Ahnung" zählt also nicht.


    Und wenn sich 40 von 45 enthalten sagt das eben gar nichts aus, da die Gründe für die Enthaltung unbekannt und auch egal sind. Die Frage wäre nur: sind z.B. 4 pro und 1 contra von 5 (Beschluss angenommen) oder sind 4 pro und 41 contra von 45 (abgelehnt).

  • So weit ich weiß, haben die Schulen mit Sekundarstufen einen Personalrat an der Schule, nur seltsamerweise die Grundschulen nicht.

    So, um die Schockwirkung - damit aber leider auch das Amüsement über die drolligen Bayern, sorry dafür - mal etwas abzumildern, hier ein Auszug aus dem BayPVG (Bayerisches Personalvertretungsgesetz), dessen Artikel 1 da lautet:


    In den Verwaltungen, Gerichten, Schulen und Betrieben des Staates, der Gemeinden, Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Staates unterliegenden oder nicht bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden Personalvertretungen gebildet.

    Man darf also nach landläufiger Erfahrung davon ausgehen, dass es an Caros Schule so gelaufen ist, wie es halt mit Lehrern gern läuft: Ein schlauer SL erzählt den Kollegen, dass es "an Grundschulen grundsätzlich keinen Personalrat gibt", die Kollegen schlucken das, ohne es nachzuprüfen, und gegen den SL aufzumucken, traut sich eh keiner... been there, done that, got the T-Shirt!

  • Nein, denn die Beschlussfassungen müssen soundsoviel Tage vorher bekannt gegeben werden, damit jeder Zeit hat, sich zu informieren. "Keine Ahnung" zählt also nicht.

    Das stimmt nun auch wieder. Nichtsdestotrotz sollte es zumindest die Möglichkeit zur Enthaltung geben. Eine gesetzliche Abstimmungspflicht ist etwas Absolutes, das auch für Sonderfälle zu Ende gedacht sein muss.

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