Eilig! Aufhebung Förderbedarf GE NRW

  • Hallo zusammen,
    weiß jemand, ob der Förderbedarf GE "automatisch" mit Ende der 10 Schuljahre aufgehoben wird? (Ähnlich wie bei LE, nur verlängert wird, wenn die Eltern es wünschen?


    Es geht um einen konkreten Fall in meiner Klasse.
    VG

  • Konkret weiß ich es nicht, aber im Schwerpunkt GG hat man generell erstmal 11 Schulbesuchsjahre! Frag am besten im Schulamt nach, die müssen es wissen. Alternativ wird dir auch die nächste Förderschule GG was dazu sagen können.


    Wo soll der/ die SchülerIn denn das 11. Schuljahr verbringen? Bei euch nochmal die 10, gibt es besondere Förderprogramme am BK in eurer Nähe? In die Werkstufe der Förderschule?

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Hi!
    Tatsächlich gibt es im BK offiziell keine Förderbedarfe mehr. Man kann höchstens in der Sek1 über die Rehaberatung der Arbeitsagentur noch psychologische Förderbedarfe feststellen lassen und bekommt dann mit viel Glück für diese Kids eine finanzierte Fachpraktiker Ausbildung.

  • Meine Information ist, dass GE nicht am BK plötzlich „weg“ ist. Es ist der einzige FS, der auch am BK noch da ist. Wir haben einige S mit diesem Schwerpunkt und werden daher besonders weitergebildet.

  • Danke erstmal.
    Im Schulamt hatte ich bereits vorher (vergeblich) angerufen und die Zuständigen nicht erreicht. Es gab einen zweiten, kurzfristig angesetzten Elterntermin und es konnte weitestgehend alles besprochen werden.

  • Wo soll der/ die SchülerIn denn das 11. Schuljahr verbringen? Bei euch nochmal die 10, gibt es besondere Förderprogramme am BK in eurer Nähe? In die Werkstufe der Förderschule?

    Die Schülerin soll momentan bei mir in der Klasse bleiben... aus verschiedenen Gründen... Es handelt sich um die Mittelstufe einer Hauptschule momentan.
    Langfristig kann sie meiner Einschätzung nach an einer anderen Schule besser gefördert werden (ob das eine LE oder GE Schule sein würde, kann ich noch nicht sagen. Unser Gutachten ist auch gerade erst fertig.)
    Werkstätten gibt es, befinden uns in einer sehr großen Stadt.
    Schwierig war erstmal das Elrerngespeäch bzgl erstelltem Gutachten, aber das ist nun geschafft.

  • Nur aus der Erfahrung heraus: solange ihr noch keinen Bescheid habt, können die Eltern es sich immer noch anders überlegen. Ich drücke die Daumen, dass euch das nicht passiert.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Naja das Verfahren wurde von den Eltern doch bewilligt. Selbst wenn Sie nun beim anschließenden Gespräch auf dem Protokollbogen "nicht einverstanden" ankreuzen, wird das Verfahren und das Gutachten doch nicht ungültig.
    Sofern die Eltern der Untersuchung durch uns als Lehrer und Sonderpädagogen zugestimmt haben und das Schulamt anschließend unserem Vorschlag zustimmt, gilt der Förderbedarf doch als festgestellt, oder nicht?
    Es könnte natürlich sein, dass das Gutachten nicht für GE reicht, sondern es auf LE hinausläuft aber die Eltern können doch nicht in das Aosf Verfahren einwilligen und wenn Ihnen das "Ergebnis" nicht gefällt, alles stoppen bzw ungültig machen, oder?


    Allerdings sind die Eltern einverstanden und es bedurfte nur umfassender Dolmetscherarbeit.

  • die Eltern können doch nicht in das Aosf Verfahren einwilligen und wenn Ihnen das "Ergebnis" nicht gefällt, alles stoppen bzw ungültig machen, oder?

    Nein, können sie nicht. Sie können aber klagen, wenn ihnen z.B. der Beschulungsort nicht gefällt. Der Richter guckt aber nur, ob das Verfahren so gelaufen ist, wie vorgesehen. Er überprüft nicht, ob z.B. "L" oder "G" zutrifft, das ist Schulentscheidung. Nach der Schule gibts m.W. aber die Förderbedarfe so nicht mehr, der Rehaberater vom Arbeitsamt kümmert sich dann um besondere Maßnahmen, wie Werkstatt... daher ist ein aktuelles psychologisches Gutachten mit IQ-Test hilfreich, um die Jugendlichen in die richtige Richtung zu lotsen. Berufsbildungswerke sind z.B. gute Ansprechpartner, evtl. habt ihr auch eine zuständige Kontaktperson im Arbeitsamt?


    So richtig bin ich aber auch noch nicht durchgestiegen, das alles noch in einer Fremdsprache und/oder leichter Sprache zu erklären... chaotisch.

  • Danke Krabappel für deine Rückmeldung.
    Das mit der Möglichkeit der Klage weiß ich. Bzgl. RehaArge bin ich dran. Im kommenden Schuljahr wird die Potentialanalyse fällig und wir müssen dann mal schauen, ob sie im KAOA-Star mitmacht.
    Es gibt ja auch schon die Möglickeit, dass sie an einer anderen, für sie passenderen Potentialanalyse teilnimmt - Ist nur blöd, wenn sie alleine mit einer fremden Förderschulklasse dort dann zu einem gesonderten Termin muss. Wir werden im laufenden Schuljahr alles besprechen.
    Konkrete Ansprechpartner in Bildungswerken hab ich in Bezug auf G noch nicht. Werde gerade zur StuBo (Berufskoordinatorin) eingearbeitet und sie ist der erste Fall mit G an unserer Schule. Wir sind insgesamt gut vernetzt und ich werde dann wohl die entsprechenden Kontakte aufbauen.
    Es sind so viele Förderkinder in meiner Klasse... Mit Dolmetschern zu arbeiten, sind wir gewohnt, weil pro Klasse ohnehin nur 1-2 Muttersprachler deutsch sind. Die Förderkinder dazu aber auch noch zu unterstützen, bei Regelschulklassenstärken ist echt heftig.

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