Baden an einem bewachten Stand Sek2 NRW

  • Der Erlass NRW besagt, dass mindestens eine Aufsicht führende Lehrkraft bei Schwimmveranstaltungen an nicht bewachten Gewässern über das Rettungsschwimmabzeichen in Silber verfügen muss.


    Im Erlass steht allerdings nichts explizit über die fachliche Voraussetzungen der Lehrkraft an von einem ausgebildeten Rettungsschwimmer bewachten Badestrand. Wie verhält es sich da und wo finde ich diese Regelung im BASS-NRW?



    Vielen Dank für etwaige Rückmeldungen!

  • Danke!


    Diese Quelle hatte ich mir bereits durchgelesen. Da hier zu Beginn steht "Grundsätzlich muss die Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden", kann die Rettungsfähigkeit nicht an einen externen Rettungsschwimmer/Bademeister übertragen werden, sondern die Lehrkraft muss auch an einem bewachten Badestrand mindestens das Abzeichen in Bronze vorweisen können?

  • Die Verantwortung trägt stets die Lehrkraft, sagte man mir. Die Aufsicht kann zwar zeitweise übertragen werden, aber Du bist zuständig.
    Uns sind solche Dinge verboten ohne Anwesenheit eines Sportlehrers. Und mir ist es herzlich egal, ob das dann für die Schüler doof ist, wenn die Aufsicht so nicht gewährleistet sein kann, dann geht Strand halt nicht.

  • kann die Rettungsfähigkeit nicht an einen externen Rettungsschwimmer/Bademeister übertragen werden, sondern die Lehrkraft muss auch an einem bewachten Badestrand mindestens das Abzeichen in Bronze vorweisen können?

    Willkommen in NRW. Viel Text produziert, aber nichts ist klar. Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich nicht davon ausgehen, dass eine Übertragung möglich ist. Als ich noch Klassenfahrten gemacht habe, stand immer "Baden verboten" in der Einverständniserklärung.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Noch ein Gedanke: beim Schwimmunterricht, bei dem es organisiert zugeht, braucht man schon einen Rettungsschwimmerschein. warum sollte beim weniger geregelten freien Schwimmen im Freigewässer, also einer schwierigeren Situation, weniger reichen?

  • Noch ein Gedanke: beim Schwimmunterricht, bei dem es organisiert zugeht, braucht man schon einen Rettungsschwimmerschein. warum sollte beim weniger geregelten freien Schwimmen im Freigewässer, also einer schwierigeren Situation, weniger reichen?

    Weil du beim Schwimmunterricht keinen Rettungsschwimmer des Bades vor Ort hast, der dafür zuständig ist!


    Ich kann nur sagen, in Berlin braucht man nicht mal schwimmen können, wenn ein Bademeister da ist und die 2. begleitende Person mindestens den Freischwimmer hat.

    • Offizieller Beitrag

    Noch ein Gedanke: beim Schwimmunterricht, bei dem es organisiert zugeht, braucht man schon einen Rettungsschwimmerschein. warum sollte beim weniger geregelten freien Schwimmen im Freigewässer, also einer schwierigeren Situation, weniger reichen?

    nur, damit es sogar deutlicher wird: man braucht beim Schwimmunterricht keinen Rettungsschwimmerschein sondern die Rettungsfähigkeit. Es ist (deutlich!) weniger umfangreich und anspruchsvoll. (Sonst würden es vermutlich die LehrerInnen nicht schaffen, denen man den Schwimmunterricht aufzwingt.)
    "Vor Ort" ist immer ein Meister für Bäder dabei, er hat aber nicht die Aufsicht, weil in der Regel kein öffentlicher Betrieb abläuft.

  • nur, damit es sogar deutlicher wird: man braucht beim Schwimmunterricht keinen Rettungsschwimmerschein sondern die Rettungsfähigkeit. Es ist (deutlich!) weniger umfangreich und anspruchsvoll. (Sonst würden es vermutlich die LehrerInnen nicht schaffen, denen man den Schwimmunterricht aufzwingt.)"Vor Ort" ist immer ein Meister für Bäder dabei, er hat aber nicht die Aufsicht, weil in der Regel kein öffentlicher Betrieb abläuft.

    Das ist dann in NRW z.B. anders als in Berlin, da sind die nicht mehr immer dabei, den ganzen Sommer durch hatten sie parallel Freibadbetrieb und hatten nebenan die Aufsicht, in der Halle war niemand.

  • Mag alles sein. Allerdings gibt es in den Regelungen für NRW nichts, das darauf hindeutet, dass es ausreicht, wenn ein Badestrand bewacht ist. Solange das nicht der Fall ist, würde ich niemanden schwimmen lassen. So habe ich es immer gehandhabt und hatte keine Probleme.

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    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Was hier gilt, müsste auch auf einer Fahrt gehen, denke ich.

    Absatz 6.3 des "Wandererlasses" verweist explizit auf die Erlass zur Sicherheit im Schulsport. Der gilt also. Jegliche Diskussionen, ob es nicht reicht, wenn jemand am Strand auf einem hohen Stuhl sitzt, können also ein gewaltiger Schuss ins Knie werden.

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    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

    • Offizieller Beitrag

    Das ist dann in NRW z.B. anders als in Berlin, da sind die nicht mehr immer dabei, den ganzen Sommer durch hatten sie parallel Freibadbetrieb und hatten nebenan die Aufsicht, in der Halle war niemand.

    Mit "Vor Ort" meinte ich: irgenwo im Schwimmbad. EBen nicht als Aufsichtsführender.
    und: ein "Meister für Bäder" ist eben kein Rettungsschwimmer. Wie ich vor kurzem erfuhr: unser Meister hat vor Jaaaaaaaaaaaahren den Rettungsschwimmer in der Ausbildung gemacht, muss aber jetzt nur noch regelmäßig den Erste-Hilfe-Kurs nachweisen.

  • Mit "Vor Ort" meinte ich: irgenwo im Schwimmbad. EBen nicht als Aufsichtsführender.
    und: ein "Meister für Bäder" ist eben kein Rettungsschwimmer. Wie ich vor kurzem erfuhr: unser Meister hat vor Jaaaaaaaaaaaahren den Rettungsschwimmer in der Ausbildung gemacht, muss aber jetzt nur noch regelmäßig den Erste-Hilfe-Kurs nachweisen.

    Naja, irgendwo im Schwimmbad ist ja nicht irgendwo im Schwimmbad. Da waren sie eben nebenan im Bad und in der Schwimmhalle nicht (kein Kombi-Bad!). Hier müssen sie regelmäßig den Rettungsschwimmer machen, wenigstens das.


    Das scheint also auch total Bundeslandabhängig zu sein, was die können und dann kommt noch dazu, was sie denn wollen ;)

  • etwas Anderes habe ich nicht gesagt und klar hängt es vom Bundesland ab. Wie ALLES in den Bildungsthemen. und siehe da: es steht im Titel NRW. Überraschend also, dass einige zur Frage antworten?

    Es ist aber kein Bildungsthema wie die Schwimmhallen beaufsichtigt werden und was die Bademeister dort können (müssen).


    Und davon bin ich überrascht, dass das auch so unterschiedlich gehandhabt wird.
    Und ich habe zu der Frage von O.Meier geantwortet, denn die Ursprungsfrage ist doch längst geklärt!


    Überrascht, dass man die auch beantwortet, die weiteren Fragen?

    • Offizieller Beitrag

    Menno, ich habe nie gesagt, dass ein Meister immer in der Halle oder am Becken ist, sondern "vor Ort", und zwar bewusst in Anführungszeichen und gleichzeitig, dass er eben keine Aufsicht hat.
    Es ist vermutlich bundesweit so, dass ein Schwimmbad nicht ohne Meister existieren kann. Ob er allerdings am "Beckenrand", in seinem Büro oder in der Sauna ist, ist absolut egal: er hat keine Aufsicht. Dafür ist er nunmal nicht da.
    Selbst, wenn es Betrieb gibt.


    In NRW gilt aber (scheinbar auch Berlin): sobald eine Schule da ist, hat die Schule die Aufsicht, dafür ist keiner zuständig, egal ob Meister oder Rettungsschwimmer.


    und MIR macht es ehrlich gesagt (in NRW) Angst, weil ich weiß, was eine Lehrkraft für einen Nachweis braucht, um mit Kids zum Schwimmen zu kommen, und es ist (IN NRW!) ein (sehr trauriger) Witz. und ja, die armen (in der Regel Grundschul)Kräfte tun mir total leid, denen man es aufhalzt, weil sich kein voll ausgebildeter Sportlehrer finden ließ.

  • MIR macht es ehrlich gesagt (in NRW) Angst, weil ich weiß, was eine Lehrkraft für einen Nachweis braucht, um mit Kids zum Schwimmen zu kommen, und es ist (IN NRW!) ein (sehr trauriger) Witz. und ja, die armen (in der Regel Grundschul)Kräfte tun mir total leid, denen man es aufhalzt, weil sich kein voll ausgebildeter Sportlehrer finden ließ.

    Das ist auch traurig, denn für andere Fächer braucht man ja wohl in NRW deutlich mehr Qualifikation.
    Sportlehrer finde ich nicht wichtig, die waren deutlich schlechter bei uns ausgebildet als die mit der Zusatzqualifikation Schwimmen, aber eine Qualifikation sollte man schon haben. Und erst nachdem die Qualifikation und der Rettungsschwimmer vier Jahre her ist, reicht als Auffrischung die Rettungsfähigkeit bei uns. Und das auch erst seit letztem Jahr, vorher hat das niemanden interessiert ob da eine vorlag oder nicht. Da ist mir manchmal Angst geworden.


    In Berlin ist übrigens nur wichtig, dass ein Techniker da ist, mehr braucht es nicht ;) Nur für öffentlichen Schwimmbetrieb und Vereinsbetrieb braucht es hier einen "Meister".



    In NRW gilt aber (scheinbar auch Berlin): sobald eine Schule da ist, hat die Schule die Aufsicht, dafür ist keiner zuständig, egal ob Meister oder Rettungsschwimmer.

    Das siehst du so, in Berlin sieht es die AV Aufsicht etwas anders und ganz anders sahen es die Angestellten der Bäderbetriebe in der letzten Halle, die haben uns mehrmals erzählen wollen, was wir wie anders machen müssen und anders beaufsichtigen usw. weil sie sonst Ärger bekommen. Und vor allem wird da klar unterschieden zwischen Schwimmunterricht und Ausflug in Berlin, denn beim Ausflug hat definitiv der Bademeister die Aufsicht! Denn wie gesagt, der muss zu zweit begleitet werden und nur einer braucht dann einen Freischwimmer, der andere kann Nichtschwimmer sein.


    Aber das schweift jetzt vom Thema ab, das ist nämlich das was ich meinte, im nächsten Bad sieht das jetzt ganz anders aus, da interessiert niemanden, wer was wo macht und das die jemanden retten könnten bezweifle ich auch stark.

  • "voll ausgebildeter Sportlehrer" muss nicht zwingend DLRG-Silber bedeuten. Macht allerdings schon Sinn, wenn die Lehrkraft Schwimmen unterrichten soll (und ja, dass gerade NRW da sehr... schlonzig ist, weiß ich zur Genüge).


    Was glaubst du wie oft ich gefragt werde "Miss Jones, können sie nicht die zweite begleitende Lehrkraft sein?" wenn es da irgendwelche Schwimmgelegenheiten gibt?

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

    • Offizieller Beitrag

    nee, das stimmt, aber zumindest hoffe ich, dass ausgebildete Primarsportlehrkräfte mehr können, als das, was bei der Rettungsfähigkeit im Becken bis 1,20m können.


    und Susannea: nee, in der Grundschule kann doch jeder unterrichten, der irgendeine Befähigung hat? Auch in der Sek 1 unterrichten viele Mathe/Geschichte-LehrerInnen auch Physik, Chemie, Erdkunde, Politik und so... Es ist also quasi dieselbe "Schlonz"(ich mag das Wort)-Geschichte wie überall

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