Versteuerung von Nebeneinkünften ?

  • Hallo zusammen,


    ich übe seit kurzer Zeit eine Nebentätigkeit aus. Die Nebentätigkeit ist auch genehmigt worden. Allerdings handelt es sich nicht um eine Arbeit mit Stundenlohn, sondern um Projekte. Das hat für mich den großen Vorteil, dass ich mich nur damit beschäftige, wenn ich in den Ferien mal Zeit habe, während der meisten Schulwochen aber nichts damit zu tun habe. Leider wird (für mich) dadurch aber auch die Versteuerung schwieriger.


    Nun habe ich zwei kurze Fragen:
    * Ich möchte ja gerne Steuern zahlen. Reicht es, wenn ich am Jahresende (bzw. irgendwann im Frühjahr dann) die entsprechenden Verdienste mit in mein Steuerprogramm eintrage? Eine Steuerkarte oder so etwas, gibt es ja nicht mehr. Oder muss ich das jetzt schon beim Amt bekanntmachen?
    * Gibt es auch für solche Arbeiten (nicht im öffentlichen Dienst, Einkünfte sehr schwankend) eine Jahresfreigrenze? Oder gibt es das nur für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst?


    Falls mir hier jemand zufällig kompetent zur Seite stehen könnte, das wäre prima. Vielen Dank.

  • Leider wird (für mich) dadurch aber auch die Versteuerung schwieriger.

    Warum? Sofern es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelst, gibst du das einfach in deiner Steuererklärung an. Für die Gewinne (!) (nicht die Umsätze) gibt es keine Freigrenze, warum auch? Wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, musst du noch ein Gewerbe anmelden.

  • Korrekte Antwort von Trapito. Steuern zahlen und gut ist. Mein SL meinte lapidar: "Machen Sie mal!" Ist sicher keine rechtsverbindliche Auskunft, aber es langt. Alles außerhalb von Schule stärkt die eigene Perspektive, macht ein Stück weit unabhängig von der bisweilen schwer zu ertragenden Betriebspsychose in Schule (man kennt andere Jobs, andere Menschen mit ihren anderen und teilweise erheblich größeren Problemen in der Arbeit und lernt die Leistungen anderer Jobs schätzen,... wie man bei einem Dienstschluss in der Schule um 16:00 Uhr von einem "langen Tag" reden kann, ist danach ein Rätsel) und sorgt dafür, dass die absurden Einkommensdifferenzen zwischen "angestellt" und "verbeamtet" verschwinden. Nachteil: Es bleibt Arbeit.

    "Wir operieren in dem Gebiet, das zwischen den besten Absichten und dummem Zufall liegt. Unser Leben ist ein einziges Glück im Unglück. Und dieser Umstand verleiht all unseren Handlungen etwas unfreiwillig Komisches." (aus: "Die Enzyklopädie der Dummheit")

  • Die Freigrenze liegt bei nicht selbstständiger Arbeit bei 410 Euro. Siehe § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG .
    Bei selbstständiger Arbeit solltest du, wenn es gewerbepflichtig ist, ggf. einen Antrag auf Kleinunternehmerregelung beantragen. Dann brauchst du nur eine EÜR machen.

  • Guck vielleicht mal hier:
    https://taxfix.de/steuertipps/nebeneinkuenfte-versteuern/


    Dort werden allerdings keine gewerblichen Einnahmen besprochen. Daher bitte vorher schlau machen, wie deine Projekte bewertet werden. Meine Projekte (programmieren, beraten) wurden als gewerblich eingestuft (obwohl das laut dem oberen Link evtl. noch als freiberuflich hätte gewertet werden können; wurde es aber nicht und dagegen zu Klagen hätte sich wohl nicht gelohnt; in anderen Fachbüchern habe ich dazu nämlich gefunden, dass dies sehr wohl als gewerblich anzusehen ist) und ich musste ein Gewerbe anmelden.

  • Ich habe während des Studiums Nachhilfe gegeben (alleine, ohne an irgendein Institut angebunden zu sein) und das in der Steuererklärung angegeben. Ich kann dir natürlich keine verbindliche Auskunft geben, aber ich glaube - ziemlich sicher- dass es sich so verhält:


    a) Steuern hinterzogen hast du nur, wenn du das in der Steuererklärung nicht angibst (oder keine Erklärung abgibst, obwohl du hättest müssen).
    b) Das Finanzamt muss dich beraten und dir Auskunft geben (nicht zum Steuernsparen, aber zu allem, was für dich rechtlich wichtig ist). Die helfen auch eigentlich gerne, also einfach dort vorbei gehen für sichere Infos.
    c) Es gibt die Möglichkeit einer freiberuflichen Tätigkeit und des Kleinunternehmertums. In beiden Fällen musst du Rechnungen schreiben (google dazu mal nach den Anforderungen an Rechnungen. Ohne Rechnung ist es aber - glaube ich - keine Hinterziehung, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit).
    d) Die freiberufliche Tätigkeit kann alles sein, für das KLeinunternehmertum gibt es ein paar Anforderungen (aber ich weiß nicht genau welche). Ich selbst habe das als freiberufliche Tätigkeit angegeben und fertig.
    e) Kleinunternehmertum musst du vorher beantragen, weil du dort die Möglichkeit hast, sehr viel mehr Kosten von der Steuer abzusetzen. Ich habe mir sagen lassen (aber das ist natürlich kein echter Erfahrungswert), dass die Finanzämter diese Stellung nicht gerne vergeben, weil man erheblich mehr Möglichkeiten hat. Vermutlich bekommst du das also ohnehin nicht.. aber siehe b)
    f) Steuerhinterziehung kann man nur absichtlich begehen. Etwas bei der Angabe der Einkünfte falsch zu machen, ist also keine Straftat. Solange du (z.B. via b) ) wirklich versucht hast, alles richtig zu machen.
    g) Ich habe damals eine simple Tabelle mit meinen Kosten und meinen Einnahmen eingereicht (natürlich mit dem entsprechenden Formblatt für selbstständige Einkünfte). Das Finanzamt hatte da keine hohen Erwartungen. Da stand nur, wann ich von wem wieviel eingenommen hatte... Die Rechnungen musst du dann halt aufbewahren (aber ohne dass jemand nachfragt, musst du sie niemandem zeigen).


    Wie gesagt, das sind alles so meine mageren Erfahrungswerte, aber ich hoffe, dass du zumindest den Ratschlag b) beherzigst, weil die wissen (meistens) wovon sie reden :)


    Gruß,
    Rets

  • Wie wird denn das ganze bisher abgerechnet? Es gibt ja die Möglichkeit, dass du das über Gewerbe oder freiberuflich, sprich mit Rechnung machst oder über Honorarverträge. Je nachdem, was das für Einkünfte sind kann es je nach Auftraggeber sein, dass ein Teil über den Übungsleiterfreibetrag abzurechnen geht, dann ist die Freigrenze 2400 Euro. Also es lohnt sich, sich da ordentlich und konkret zu informieren.


    Und ja, ich habe alle meine nebenberuflichen Einkünfte (egal ob Gewerbe oder Honorarverträge o.ä.) in der Steuererklärung mit drin, dann bin ich auf der sicheren Seite!

  • Bei Freiberufler gibt es die Einschränkung, dass es nur auf bestimmt Berufe begrenzt ist. Das darf nicht jeder. (siehe
    https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland) )
    Bei Kleinunternehmer ist die einzige Grenze die Umsatzgrenze. Wenn du über der Grenze bist hast du keine Wahlmöglichkeit. Wenn du unter der Grenze bist, dann hast du Wahlmöglichkeit. ( https://de.wikipedia.org/wiki/…merregelung_(Deutschland) )
    Das man da immer viel an Steuern spart ist Unsinn. Ganz im Gegenteil kannst du sehr viel Geld an den Staat verschenken, wenn du die Kleinunternehmerregelung nimmst.
    Kleinunternehmerregelung bedeuetet, dass du eine einfache EÜR machst, sprich nur einmal Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellst und Rechnungen ohne Umsazusteuer ausweist.
    Auch als möglicher Kleinunternehmer macht es durchaus Sinn diese Regel nicht anzunehmen; nämlich dann, wenn du viel Ware einkaufst. Du kannst dir sonst nämlich nicht die Umsatzsteuer deiner Einkäufe gutschreiben lassen. Hast allerdings den Nachteil der doppelten Buchführung und musst die Umsatzsteuer ausweisen.

  • Ist es eigentlich ein Tabu, zur Steuerberatung zu gehen?

    Für Lehrer schon, wie es scheint. Dabei hat das doch nur Vorteile - nicht zuletzt den, dass der StB haftet, wenn er Dich falsch berät und Du dadurch finanzielle Nachteile erleidest. Außerdem sind die Abgabefristen für die Steuererklärung länger.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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