Erfahrungsstufen bei Beförderung

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich bin ein langjähriger stiller Leser. Bei mir gibt es zurzeit Überlegungen bezüglich einer Beförderung. Bei mir wäre es zunächst einmal A14.


    Den unwetterlichen Abend verbringe ich gerade damit, mir die Beurteilungskriterien für Beförderungen in NRW zu Gemüte zu führen.


    Bei mir sind noch einige - vermutlich ziemlich dumme - Fragen offen, vielleicht kann jemand von Euch mir weiterhelfen.


    1.In den Beurteilungskriterien heißt es, dass gem. 3.2.6 eine erneute Probezeit vor dem Ende des Leitungsamts auf Probe erfolgt gem. § 21 LBG. Ich gehe hierbei davon aus, dass es ab dem 2. Beförderungsamt (A15) eine Probezeit gibt, das 1. Beförderungsamt aber keine erneute Probezeit vorsieht, jedenfalls dürfte es für mein Empfinden nicht von § 21 LBG abgedeckt sein. Es gibt hier einen Nutzer namens Bolzbold, der das so ähnlich auch schon einmal darlegte.


    2.Die in A13 erworbenen Erfahrungsstufen (z.B. Erfahrungsstufe 9) nehme ich in A14 meines Wissens mit? Ich habe jetzt nirgends gefunden, dass ich wieder bei Erfahrungsstufe 5 beginne?


    Euch einen sehr schönen Rest-Abend.

  • Die Probezeit gibt es bei A15 und A16, nicht bei A14. Die Erfahrungsstufe und auch die Zeit bis zum nächsten Aufstieg bleiben bei Beförderung erhalten (anders als im TVL).

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

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