Klassenarbeit trotz Krankheit mitgeschrieben

  • Wenn das Kind nicht öfter solche "Aktionen" macht, dann würde ich die Arbeit auch nicht so stark gewichten. Der Fall hört sich so an als ob das Kind tatsächlich krank war, da es vorher und nachher lange gefehlt hat. So verfahre ich in der Mittelstufe.

    Bei uns am Gymnasium muss das immer außerhalb der Unterrichtszeit sein und es muss j e d e s Mal eine neue Schulaufgabe sein. Man muss dabei auch mal an den Mehraufwand für die Lehrer denken...! Am tollsten finde ich immer, wenn ein Kind nur am Tag der Schulaufgabe fehlt, am Tag davor und danach aber gut gelaunt mit rosigen Wangen im Unterricht sitzt. Da könnte ich platzen!!!

    Solche Schüler wie von Lehrerin2007 beschrieben bekommen von mir eine derbe arschige Nachschreibeklausur.


    Seitdem ich außerdem jede Nachklausur in der Oberstufe generell schwieriger (auch bei "normalen" Kranken) mache als die erste Klausur (und das auch so ankündige, weil ja "die guten Aufgaben schon weg sind"), schwupps, gibt es deutlich weniger Nachschreiber.

  • weil ja "die guten Aufgaben schon weg sind"

    Genau. Offiziell darf man das ja nicht, aber ich handhabe es auch so. Es ist dennoch ein Unterschied für mich, ob das Kind schon mehrfach bei schriftlichen Leistungserhebungen gefehlt hat und nur z.B. an dem Tag gefehlt hat, oder ob es tatsächlich ein o. zwei Wochen mit Fieber im Bett lag.

  • Es ist dennoch ein Unterschied für mich, ob das Kind schon mehrfach bei schriftlichen Leistungserhebungen gefehlt hat und nur z.B. an dem Tag gefehlt hat, oder ob es tatsächlich ein o. zwei Wochen mit Fieber im Bett lag.

    Das ist eine gängige Sichtweise, mit der ich ein wenig meine Probleme habe. Ich möchte mir nicht anmaßen zu beurteilen, welcher Schüler "echt" krank war und wer nur strategisch die Arbeit geschwänzt hat. Nicht immer sieht man den Schülern krankheiten an, schon gar nicht psychische wie Depression oder Panikattacken etc. Natürlich gibt es Aufgaben, Texte etc., die als Arbeit auf meine Sequenz besser passen als andere. Und wenn die für den ursprünglichen Termin verbraucht sind, dann ist das so. Aber ich würde nie absichtlich die Nachschreibearbeit schwieriger machen, weil ich in den seltensten Fällen alle Hintergründe kenne. Zumal oft ja mehr als ein Schüler nachschreiben muss. Ich hol sie mir lieber sofort bei der ersten Möglichkeit zum Nachschreiben, zieh sie dafür zum Teil aus ihrem Unterricht, um den Vorteil gering zu halten. Diejenigen, die vorbereitet und "echt" krank waren, finden das gut, weil der Stoff noch frisch ist. Und die Blaumacher erwischt es so auch ohne extra schwierig gehaltener Arbeit.

  • Wenn ich das betr. Kind schon kenne und das schon eine Weile beobachtet habe und am Telefon mit der Mutter diskutiert habe, die versuchte, die Nachschrift auf ihren Wunschtermin zu legen (nämlich weiter nach hinten zu verschieben, vermutlich, damit das Kind noch länger lernen kann, was es bis zuvor nämlich eher selten getan hat), maße ich mir das durchaus an, dieses "Krankheitsmuster" zu "interpretieren". Das gleiche Kind hat nämlich wieder gefehlt bei der letzten Schulaufgabe und ist - ach nee - am Tag nach der Schulaufgabe wieder aufgetaucht. Es ist zumindest bei dem Kind einfach langsam auffällig...


    Und es gibt tatsächlich nicht unendlich guten Stoff für die Schulaufgaben, gerade wenn man in meinen Fächern Hörverstehens-Texte benötigt. Da suche ich natürlich den besten aus für die Schulaufgabe, der ist dann aber weg. Den darf ich auch nicht nochmal nehmen. Ich finde es vertretbar, wenn das Kind 1-2 Wochen länger lernen und wiederholen kann, dass die Schulaufgabe einen Tick schwerer ist.


    Andersherum darf auch wieder nicht der Eindruck entstehen, dass die Prüfungen leichter werden bei der Nachschrift. Das ist 1. unfair den anderen gegenüber, die schon geschrieben haben und 2. würde das Fehlen bei schriftlichen Leistungserhebungen zumindest an meiner Schule Ausmaße annehmen, wenn das so wäre... das wäre einfach nicht mehr machbar, für wirklich jede Schulaufgabe, Kurzarbeit, Klausur je eine 2. zu erstellen.

  • das wäre einfach nicht mehr machbar, für wirklich jede Schulaufgabe, Kurzarbeit, Klausur je eine 2. zu erstellen.

    OT:

    An unserer Schule ist es leider so. :crying:

    Von jeder Leistungsfeststellung müssen immer zwei Versionen angefertigt werden, weil immer (meist mehrere) Schüler fehlen.


    (Präventiv die :bitte:: Bitte keine Ratschläge, was ihr macht, damit es bei euch nicht so ist.)

  • Ich finde es vertretbar, wenn das Kind 1-2 Wochen länger lernen und wiederholen kann, dass die Schulaufgabe einen Tick schwerer ist.

    Wenn ein Kind 1-2 Wochen nicht nachschreiben konnte... wie kommst du auf den Gedanken, dass es in den 1-2 Wochen gelernt und wiederholt hat? Der einzige Grund, der mir für fehlendes Nachschreiben in so einem Zeitraum einfällt ist Abwesenheit vom Unterricht, bei der Dauer aller Wahrscheinlichkeit nach durch Krankheit. Ein krankes Kind lernt und wiederholt nicht.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Ich meinte nicht 1-2 Wochen während der Krankheit. Sondern die 1-2 Wochen (manchmal auch 3) bis zum nächsten Nachschreibtermin, nachdem das Kind wieder gesund war.


    ...und in manchen Klassen ist es gang und gäbe, dass besonders vor Schulaufgaben auffällig viele fehlen, angeblich krank... Dann frage ich so halb spaßig, was denn wieder für eine Seuche ausgebrochen sei - Antwort: Die Wir-schreiben-morgen-Mathe-Seuche... Aha.

  • maße ich mir das durchaus an

    Kannst du ja auch. Ich wollte nur eine alternative Sicht darauf bieten. Vielleicht gibt es ja einen Grund, warum die Mutter die 1-2 Wochen raushandeln möchte, den sie dir nicht nennen möchte. Muss sie ja auch nicht. Und natürlich ist es deine Sache, welche Entscheidung du auf dieser Basis triffst.

    Und dass es manchmal eben nicht anders geht, als dass die Nachschreibearbeit schwieriger ist, habe ich ja auch so geschrieben.

    • Offizieller Beitrag

    Bei älteren Schülern würde ich sagen, dass freiwillig mitgeschrieben trotz Krankheit zählt, aber ein Kind in dem Alter kann das nach meiner Vermutung gar nicht einschätzen. Ich habe von 4. Klasse keine Ahnung, aber könntest Du ihn vielleicht mündlich prüfen?

  • Vielleicht gibt es ja einen Grund, warum die Mutter die 1-2 Wochen raushandeln möchte, den sie dir nicht nennen möchte. Muss sie ja auch nicht.

    Äh, doch. Wenn die Verhandlung erfolgreich sein soll, muss sie das schon.

  • Ich weiß nicht, wie viele Arbeiten ihr während des Halbjahres schreibt. Ich selbst hätte Probleme damit, endlos Nachtermine anzubieten. Regeltermin versäumt wegen privatem Termin, Nachschreibetermin wahrgenommen, aber nachträglich soll er jetzt auch für nichtig erklärt werden und dann konzipierst du Arbeit Nr. 3? Irgendwann ist ja auch das Thema "ausgelutscht". Falls noch mehrere andere schriftliche Arbeiten geplant sind, würde ich die Leistung erst einmal stehen lassen (du hast nicht zu verantworten, wenn die Mutter das Kind als "schreibfähig" in die Schule schickt, und geschrieben hat das Kind, es ist nicht während der Arbeit ausgefallen). Gleichzeitig würde ich in Aussicht stellen, pädagogischen Spielraum zu nutzen, sofern die folgenden Arbeiten besser sind. Außerdem würde ich der Mutter gegenüber noch einmal deutlich machen, dass sie bitte das Kind im Krankheitsfall zu Hause lassen soll, sonst müssen Arbeiten gewertet werden. Das ist sonst auch ein Präzedenzfall, was machst du, wenn demnächst in jeder Arbeit Kinder im Nachhinein Atteste bringen, sie seien eigentlich gar nicht schreibfähig gewesen?

  • Äh, doch. Wenn die Verhandlung erfolgreich sein soll, muss sie das schon.

    Ja, klar. Wenn sie sich aber - aus welchen Gründen auch immer - entscheidet, dass ihr doch lieber ist, dass Herr WillG ofrt Fossi oder sonst wer nichts von den psychischen Problemen ihrer Tochter wissen soll und sie halt den früheren Nachschreibetermin in Kauf nimmt, ist damit aber trotzdem nicht wirklich gerechtfertigt, dem Mädchen auch noch absichtlich eine schwerere Arbeit zu erstellen, um sie abzustrafen. Wie gesagt, wir wissen halt nicht immer alle Hintergründe.

    Und nochmal: Mir geht es darum, absichtlich schwerere Arbeiten zu erstellen. Nicht um den Fall, dass man halt wirklich keine Aufgaben, Texte etc. auf dem gleichen Anspruchsniveau mehr zur Verfügung hat. Das kann natürlich immer mal vorkommen.

  • Inzwischen konnte ich die rechtliche Lage klären. Für Baden-Württemberg gibt es (in der GS) keine Regelung, die es mir verbieten würde die Klassenarbeit im Nachhinein zu streichen. Von daher habe ich glücklicherweise Spielraum für eine individuelle Entscheidung.


    Vielen Dank euch allen für die rege Diskussion rund ums Thema!

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