Bewerbung

  • Hallo,


    ich werde nicht fündig und hoffe hier auf Antworten:

    Ich möchte mich auf eine Funktionsstelle (Hessen) bewerben.

    Wie lang kann das Anschreiben sein? Darf es 2 Seiten umfassen? Oder wird, wie in der Wirtschaft, mit einer 3. Seite gearbeitet?


    Viele Grüße

    Jazzy

  • Meine These (!) dazu: Im ÖD gilt das Prinzip der Bestenauslese, die auf einem Abgleich deines Anschreibens und deines Lebenslaufs (und anderer Materialien) mit der Ausschreibung basiert. Ein Sachbearbeiter, der deine Bewerbung bearbeitet, muss sie deshalb ganz lesen und auswerten - er kann sie nicht einfach in den Papierkorb werfen, weil sie zu lang ist, in der falschen Bewerbungsmappe hängt etc.

    Ich würde deshalb davon ausgehen, dass ein längeres Anschreiben, dass deine Qualifikationen übersichtlich und kleinschrittig auf das ausgeschriebene Stellenprofil bezieht, ist für alle Seiten sinnvoller, als ein künstlich auf zwei Seiten zusammengestauchtes Anschreiben. Aber, wie gesagt, das ist nur eine These.

  • Wie lang kann das Anschreiben sein? Darf es 2 Seiten umfassen? Oder wird, wie in der Wirtschaft, mit einer 3. Seite gearbeitet?

    Was soll die 3. Seite in der "Wirtschaft" sein?

  • Danke für die bisherigen Antworten.


    s3g4: Das Anschreiben soll nur kurz sein. Auf der 3. Seite soll beschrieben werden, warum man für die Stelle geeignet ist.


    calmac: Ich habe gesagt bekommen, ich soll zu jedem gewünschten Kompetenzpunkt (auf der Stellenausschreibung) etwas schreiben. Außerdem soll ich sagen, warum ich die Stelle möchte. Daraus werden dann schnell 2 Seiten.

  • Danke für die bisherigen Antworten.


    s3g4: Das Anschreiben soll nur kurz sein. Auf der 3. Seite soll beschrieben werden, warum man für die Stelle geeignet ist.

    Also ich hatte schon mehrere Arbeitgeber in der Wirtschaft. Ich glaube von solchen Formalia hat noch keiner von denen gehört. Hast du Quellen für diese Anforderung?

    Einmal editiert, zuletzt von puntino () aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • calmac: Ich habe gesagt bekommen, ich soll zu jedem gewünschten Kompetenzpunkt (auf der Stellenausschreibung) etwas schreiben. Außerdem soll ich sagen, warum ich die Stelle möchte. Daraus werden dann schnell 2 Seiten.

    Ohne diese Informationen kann man kaum eine verlässliche Antwort auf die Frage geben ;)

  • Kimetto: Quellen habe ich keine. Ein Bekannter hat mit Bewerbungen zu tun und mir diese Info gegeben.


    Calmac: Ich sehe schon. Das ist wohl sehr unterschiedlich. Dann lass ich es jetzt so, wie ich es habe: ein Anschreiben mit 2 Seiten, keine dritte Seite.🤗


    Danke für die Hilfe.

  • s3g4: Das Anschreiben soll nur kurz sein. Auf der 3. Seite soll beschrieben werden, warum man für die Stelle geeignet ist

    Alle meine Bewerbungen auf Stellen bei Firmen enthielten ein Anschreiben mit einer Seite, darauf habe natürlich auch dargelegt wieso ich für die Stelle geeignet bin. Mehr ist eigentlich nicht gewünscht bzw. wird negativ aufgenommen, da es viel Zeit kostet das zu sichten. Dann halt Lebenslauf und Zeugnisse etc. Von einer gesonderten Seiten zur Eignungserörterung habe ich noch nie gehört.

  • Hier in Niedersachsen ist das Bewerbungsschreiben nebensächlich. Es kommt alles auf den Prüfungstag an (inklusive stellenbezogenes Gespräch, wo man deine Bewerbungsmotivation abfragt). Die Bewerbung ist im Grunde nur eine formeller Akt. Ich habe nur eine Seite eingereicht (Lebenslauf usw. natürlich im Anhang), auf der ich kurz meine Motivation und Vorstellungen formuliert habe. Aber allein entscheidend ist der Prüfungstag mit den vier Modulen (Stunde zeigen und reflektieren, einen Kollegen beraten, stellenbezogenes Gespräch, DB leiten).

  • Ich habe das an anderer Stelle schon einmal geschrieben, mache es aber gerne noch einmal: Formal stimmt es, dass der "Prüfungstag" das entscheidende Moment für die dienstliche Beurteilung ist, in die aber auch das vorherige dienstliche Verhalten und erworbene Kenntnisse usw. einbezogen wird.


    Dennoch darf man nicht unterschätzen, dass Besetzungen von Funktionsstellen nicht selten außerhalb dieses formalen Prozesses entschieden oder zumindest vorbereitet werden. Es schadet überhaupt nicht, sich vorher bereits mit den involvierten Schulleitungen und Dezernenten zu besprechen, sich vorzustellen, Erwartungen abzugleichen usw. Zeichnet sich ab, dass man für die Stelle gut geeignet ist, wird die Beurteilung i.d.R. auch entsprechend ausfallen, wenn der Verlauf am Beurteilungstag keine Vollkatastrophe ist. Das gilt vor allem dann, wenn viele ähnlich starke Bewerber*innen im Rennen sind. Zeichnet sich ab, dass man nicht auf die Stelle passt, kann man auch frühzeitig beraten werden, sich den Aufwand des Prüfungstags und eine schlechte Beurteilung in der Akte zu ersparen.

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