(Klein)kindbetreuung und Corona

  • Obwohl wir ja erst am 4.5. wieder anfangen sollen (und ich gar keine Ahnung habe, was mich erwartet, weil ich bisher nur 1-3 unterrichte) und bei uns bisher ja nur 6/5 geplant ist, habe ich heute schon mal Kontakt mit der Frauenvertretung aufgenommen und werde genau das Problem mit ihr auch besprechen. Bei uns gab es ja anfangs einen Brief, dass die SL sicher Aufgaben für HO für die Kollegen mit Kindern finden werden, aber ob das dann nun auch noch gilt. Aber wie gesagt, da stand bei uns auch was von 10 Tagen bezahlten und dann unbezahlter Freistellung drin, aber wie das der Schule weiter hilft, keine Ahnung.


    Bisher haben wir auch immer Lösungen gefunden, manchmal mit etwas Druck, aber das trifft ja eben viele, deshalb bauen wir da evtl. jetzt schon mal insgesamt Druck auf.

    Wohnst du in Brandenburg? Dann hast du ab dem 27.04. einen Anspruch auf Notbetreuung deiner Kinder, denn ab dem 27.04. sind auch Erzieher und Lehrer als systemrelevant eingestuft. Der Anspruch entsteht in Brandenburg bereits dann, wenn nur ein Partner systemrelevant ist. Die Antragsformulare der Landkreise gehen ab heute raus.

  • Wohnst du in Brandenburg? Dann hast du ab dem 27.04. einen Anspruch auf Notbetreuung deiner Kinder, denn ab dem 27.04. sind auch Erzieher und Lehrer als systemrelevant eingestuft. Der Anspruch entsteht in Brandenburg bereits dann, wenn nur ein Partner systemrelevant ist. Die Antragsformulare der Landkreise gehen ab heute raus.

    Ja, ich wohne in Brandenburg und nein, unsere Stadt hatte es gleich wieder geändert mit den Lehrern nachdem hier nur die Erzieher Notbetreuung gemacht haben und die wieder rausgenommen und wirklich eben nur auf Notbetreuung beschränkt, nicht auf Unterricht.

    Zumal eben hier bei uns die Stadt auch dann noch sehr viel mehr aussortiert.

  • Kreisfreie Stadt oder welcher Landkreis? Meines Erachtens ist das zum 27.04. umzusetzen, einen solchen Spielraum für Kommunen gibt es nicht. Der Landkreis über das Jugendamt entscheidet und nicht die Kommune.

  • Ich denke, unzulässig. Widerspruch einlegen. M.E. steht dir der Anspruch zu. Wüsste nicht, wie der negiert werden könnte. Das Handlungsrecht hat die Stadt (Kommune) nicht.

  • "Ein Betreuungsanspruch besteht nur, wenn eine sorgeberechtigte Person (Ein-ElternteiRegelung) in einem der nachfolgend aufgeführten Bereiche beschäftigt sind."


    "- als Erzieherin oder Erzieher oder als Lehrerin oder Lehrer in der Notfallbetreuung"


    "- als Lehrerin und Lehrer für zugelassenen Unterricht, für pädagogische Angebote und
    Betreuungsangebote in Schulen sowie für die Vorbereitung und Durchführung von
    Prüfungen"


    https://www.oberhavel.de/media…44_64609_1.PDF?1587475750


    Meine Schule liegt nicht in Oberhavel, aber in unserem Landkreis gilt das gleiche Formular. Das scheint vom Land Brandenburg mit den Landkreisen abgestimmt zu sein.

  • Ehrlich gesagt wäre das noch eine Idee das meiner Schulleitung anzubieten, das würde ich sogar machen und ich denke mein Kleiner auch viel Spaß haben.

    Habt ihr keine Angst, dass sich die Kleinen anstecken? Ich bin regelmäßig in der Notbetreuung eingesetzt (Kl. 1-4) und by the way, die müsste man fesseln, wenn sie den Mindestabstand einhalten müssten. Sie sollen, aber sie können nicht.

  • Nein, da habe ich keine Angst, mal davon abgesehen, dass das Kind ja auch im August in die Schule kommt, also nicht mehr viel kleiner ist als da die Kinder hält er eh in der Regel von allem neuen und allem lange gesehenen erstmal Abstand. Und wie habe ich gerade so schön von einem Kind gehört. Auch beim Lego spielen kann man Abstand halten.


    Und selbst wenn ist es ja bei den meisten Kindern überhaupt nicht schlimm.

  • Ich finde es gerade echt deprimierend. Die Großen wollen den Kleinen bei den Aufgaben helfen, aber das geht nicht so, wie sie es eigentlich wollen. Brettspiele gehen auch nicht. Sportgeräte sollen sie eigentlich auch nicht anfassen, deshalb sind ja unter anderem auch die Spielplätze geschlossen. Ich habe dann Fußball erlaubt. Die Zeit von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr kann verdammt lange werden mit diesem Mindestabstand. Zum Glück ist man nicht am Stück eingesetzt.

    Aber du hast Recht. Man sollte sich nicht verrückt machen.

  • Bei uns dürfen sie problemlos auf die Spielgeräte auf den Schulhof und dann geht das und doch, eigentlich gehen auch Brettspiele mit genügend Abstand oder auch Kartenspiele und Lego, Playmobil usw. geht auch immer.

  • Hm, wo halten sie denn bei Brettspielen auf Dauer einen Abstand von 1,5 Metern ein? Playmobil und Lego geht alleine, aber Kinder, die zusammen Playmobil spielen, haben in der Regel auch keinen Abstand von 1,5 Metern zwischen sind und sie fassen auch alles gemeinsam an. Da redet man von Flächendesinfektion mehrmals täglich und dann lässt man die Kinder zusammen Playmobil spielen? Ich weiß ja nicht...


    Tischtennis, Federball, meinetwegen auch einen Fußball hin- und herkicken, das geht.

  • Klar stell das Brettspiel auf den Tisch in die Mitte, jeder auf die andere Seite des Tisches, also bei uns haben die runden Tische, die da stehen einen Durchmesser von mehr als 1,5m also hat man den.


    Und alles gemeinsam anfassen finde ich genauso wenig schlimm, wie ich Flächendesinfektion auch für unnötig halte, dann müsste man ja auch im Supermarkt alles desinfizieren usw.


    Und ja man kann Playmobil und Lego natürlich auch mit Abstand spielen klar geht das. So wie man auch mit Abstand durch einen Laden laufen kann, kommt einem nur erst komisch vorm aber sicher geht das.

  • In Brandenburg haben die Schulen einen Hygieneplan zu erstellen und umzusetzen.



    Aus dem Gesetz ergeben sich für Schulen und Ausbildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche bzw. deren Leitungen insbesondere in den §§ 33-36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Verpflichtungen. Nach § 36 Abs. 1 IfSG sind Schulen und andere Ausbildungseinrichtungen verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Der Hygieneplan muss hinsichtlich seiner Aktualität regelmäßig überprüft und ggf. verändert oder ergänzt werden und auf organisatorische und baulich-funktionelle Gegebenheiten der Einrichtung abgestimmt sein. Außerdem muss er für Beschäftigte jeder Zeit zugänglich und einsehbar sein. Beschäftigte von Schulen und Ausbildungseinrichtungen müssen regelmäßig über die festgelegten Hygienemaßnahmen belehrt und dies schriftlich festgehalten werden


    https://bildungsserver.berlin-…-hygieneplan-fuer-schulen


    Nach unserem schulischen Hygenieplan ginge das, was Susannea beschreibt, alles auch nicht. Da gilt dann offenbar ein anderer Plan.

  • Ich unterrichte ja nicht in Brandenburg ;) Und finde aber auch in deinem Link nichts, was dem widerspricht, was ich gesagt habe.

  • Danke für das neue Formular, aber ich habe auch die Info im Kopf, die Susanne beiläufig erwähnte: Wenn der andere Partnerin homeoffice ist, gilt es nicht. Der andere Elternteil müsste also ins Büro fahren damit das Kind in die Kita dürfte.

    Die ist ja auch richtig denn das Formular reicht ja nicht:

    https://www.oberhavel.de/media…44_63529_1.PDF?1585575469


    Muss noch dazu und damit ist das mit dem anderen im HO ausgeschlossen. Übrigens scheint die Stadt nicht mehr entscheiden zu dürfen, denn die Kontaktdaten sind geändert und plötzlich steht da "Bewilligung vom Landkreis"

  • Bei allen Diskussionen um die Betreuung von (Klein)Kindern scheint die Situation der Kinder selbst kaum mitgedacht.

    Wir selbst werden die Betreuung wohl stemmen können, weil mein Mann in Kurzarbeit Homeoffice machen kann.

    Aber wir haben hier ein Einzelkind, dass ohnehin schon Probleme mit dem Kontakt zu Gleichaltrigen hat (Diagnostik läuft). Wenn ich mir jetzt vorstelle, dass er noch auf Wochen oder sogar Monate keinen Kontakt zu Gleichaltrigen haben wird, mache ich mir große Sorgen um seine Entwicklung.

    Ich wäre hier in NRW sogar in der glücklichen Lage, dass ich ihn in die Notbetreuung geben dürfte, aber 1. möchte ich niemandem, der überhaupt keine andere Betreuungsmöglichkeit hat, diesen Platz wegnehmen und 2. sagte man mir gestern in der Kita, dass ohnehin schon alle Notbetreuungsplätze weg seien.

  • Ich wäre hier in NRW sogar in der glücklichen Lage, dass ich ihn in die Notbetreuung geben dürfte, aber 1. möchte ich niemandem, der überhaupt keine andere Betreuungsmöglichkeit hat, diesen Platz wegnehmen und 2. sagte man mir gestern in der Kita, dass ohnehin schon alle Notbetreuungsplätze weg seien.

    DAs ist hier definitiv nicht so, denn noch arbeiten die hier wechselseitig und haben immer noch HO Tage dabei.

  • Unsere Kita: 20 Plätze Notbetreuung, alle belegt (Krankenschwestern, Pfleger, einige Lehrer). Es gibt bereits eine Warteliste.

    In NRW reicht es, wenn ein Elternteil "systemrelevant" ist.


    Aber eigentlich wollte ich die Perspektive mal auf die Kleinen lenken. Macht ihr euch da keine Gedanken?

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