NRW - Dienstliche Beurteilung zu Corona-Zeiten

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe, dass ich diesen Thread im richtigen Bereich eröffnet habe. Einige haben ja zurzeit Schwierigkeiten Unterrichtsbesuche zu absolvieren. Für die dienstlichen Beurteilungen hat die BR Arnsberg nachfolgende Infos als Schulmail versendet:


    In meinen Augen ein komisches Vorgehen. Von Schulen im Bereich des RB Münster weiß ich, dass dort "dienstliche Beurteilungen" ohne Unterrichtsbesuche durchgeführt/erstellt werden.


    Wie geht ihr an euren Schulen mit dem Thema um?

  • Was genau findest du daran komisch?

    Hier erfolgt die Beurteilung doch auch erst einmal ohne Besuch.

    Man erhält (hier) ja scheinbar ein kurzes nicht formalisiertes Schriftstück mit dem Vermerk, dass die Bewährung festgestellt werden konnte (zumindest in den meisten Fällen :_o_)). Im Anschluss erhält man ja dann zum Ablauf der Probezeit die Urkunde. Die BR behält sich ja vor, eine "abschließende Beurteilung" nachzufordern. Das heißt für mich z.B.: Man erhält jetzt "eine kurze schriftliche Einschätzung", in den Sommerferien irgendwann die Urkunde und man muss dann anschließend u.U. die Unterrichtsbesuche nachholen und erhält dann eine "richtige" dienstliche Beurteilung.

  • Man erhält (hier) ja scheinbar ein kurzes nicht formalisiertes Schriftstück mit dem Vermerk, dass die Bewährung festgestellt werden konnte (zumindest in den meisten Fällen :_o_)). Im Anschluss erhält man ja dann zum Ablauf der Probezeit die Urkunde. Die BR behält sich ja vor, eine "abschließende Beurteilung" nachzufordern. Das heißt für mich z.B.: Man erhält jetzt "eine kurze schriftliche Einschätzung", in den Sommerferien irgendwann die Urkunde und man muss dann anschließend u.U. die Unterrichtsbesuche nachholen und erhält dann eine "richtige" dienstliche Beurteilung.

    Und wo genau ist das Problem daran?

    Wenn der SL bis dato viel von dir hält, wird der Unterrichtsbesuch dann auch nichts mehr ändern.

    Den hätte man doch im Normalfall auch zeigen müssen, ob nun früher oder später - ja mei. In dem Fall hängt da keine bezahlung oder so dran. (Anders als beim Ref und Staatsexamen)


    Im Gegenteil, ist doch gut so. Wenn es nicht gerade eine Nichtbewährung gibt, kommt man trotzdem zeitlich passend raus aus der Probezeit. Die hätten das ja auch aussitzen können, bis was stattfindet. Oder online Unterrichtsbesuche oder oder oder.

  • Für mich liest sich das auch nach einer sehr lehrerfreundlichen Lösung, über die man sich nicht groß beschweren kann. Ärgerlich könnte es maximal sein für die Kandidaten, die durch Bestleistungen die Probezeit verkürzen hätten können und jetzt ggf. an dem - nachvollziehbaren- strengeren Maßstab hängen bleiben könnten, aber erfahrene SLen werden auch das zu lösen wissen und da es für die Bezüge keinen Unterschied macht ob man vorzeitig die Probezeit bestanden hat, ist das jetzt auch kein Weltuntergang. (EDIT: Gestrichen, da für NRW nicht relevant, sondern fälschlich infolge der Rechtslage in BW geschrieben. Danke für den Hinweis undichbinweg .)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Man kann die Probezeit in NRW nicht aufgrund besonderer Noten verkürzen: die Probezeit ist einheitlich drei Jahre.

    Oh, danke für den Hinweis, hier in BW geht das und ich hatte den Abschnitt zu den "besonderen Leistungen" ensprechend auf eine Probezeitverkürzung bezogen gehabt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    die "besonderen" Leistungen auf der Probezeitdienstbeurteilung führen dazu, dass man sich direkt ab dem ersten Tag "Lebenszeit" auf eine Beförderungsstelle bewerben kann. Ohne diesen Hinweis muss man eine Frist von einem Jahr abwarten.

  • Gibt es auch bereits eine Lösung für anstehende Anlassbeurteilungen aufgrund Bewerbungen auf Funktionsstellen? Da ist eine "Nachbeurteilung" ja nicht möglich, da die Stelle dann bereits vergeben worden ist...

  • Da kann es durchaus sein, dass das ganze Verfahren in der Schwebe bleibt, bis alle Beurteilungen durch sind und die Besetzung der Stelle bis dahin offen bleibt.

  • Da kann es durchaus sein, dass das ganze Verfahren in der Schwebe bleibt, bis alle Beurteilungen durch sind und die Besetzung der Stelle bis dahin offen bleibt.

    Das wäre aber eine sehr krasse (und für die Schulen sehr ungünstige) Verfahrensweise. Je nachdem wie sich die Situation entwickelt, bleibt der Unterricht ja sogar nächstes Schuljahr noch in der jetzigen Form bestehen, sodass etliche Stellen einfach unbesetzt bleiben.

  • Das stimmt, wäre aber nicht ungewöhnlich. In Besetzungsverfahren von Funktionsstellen können Zeiträume für die dienstlichen Beurteilungen teilweise sehr gestreckt sein und wenn dann noch eine Konkurrentenklage durchgeführt wird und das Verfahren neu aufgerollt werden muss, bleibt die Stelle eben solange offen (bzw. kommissarisch besetzt). Vielleicht findet man hier aber eine Übergangslösung unter Verzicht auf Unterrichtsbesichtigung und Durchführung einer DB.


    Am Studienseminar werden hier beispielsweise die beiden Prüfungsstunden durch Planung der Stunden und Durchführung eines Kolloquiums zum geplanten Verlauf ersetzt. So etwas könnte ich mir pragmatisch auch für anlassbezogene Beurteilungen vorstellen.

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