Was gehört zum "dienstlichen Aufgabenbereich"? (NRW)

  • Liebe Mitglieder,


    ich bin Mitglied einer Partei und wurde nun gefragt, ob ich nicht Lust hätte, auch in der Arbeitsgemeinschaft zum Thema Bildung mitzumachen.

    Nun steht in den Hinweisen zur Aufgabenerfüllung im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen, dass "sich Bedienstete in einem Zeitraum von fünf Monaten vor Wahlen zu Vorgängen ihres dienstlichen Aufgabenbereichs grundsätzlich nicht auf öffentlichen politischen Veranstaltungen äußern [sollen], wenn eine Rückwirkung auf den Wahlkampf möglich ist."

    Nun frage ich mich, was genau zu diesem "dienstlichen Aufgabenbereich" gehört. Dass ich mich nicht über Interna meiner Schule äußere, ist klar. Gehört noch mehr dazu?

    Es geht hierbei um Nordrhein-Westfalen.


    Vielen Dank im Voraus!

  • Ich verstehe das so, dass wenn du z.B. auf einer Wahlveranstaltung deiner Partei nicht damit hausieren gehen sollst, dass du ein toller Organisator bist, weil du das in der Schule auch ganz toll hin bekommst.

  • Moin!


    Ich leite auf Kommunalebene eine solche Arbeitsgemeinschaft und neben mir ist da auch ein weiterer Studienrat und ein Schulleiter drin. Wir alle würden uns nicht auf einer Veranstaltung dazu äußern, was BEI UNS nicht gut läuft oder so. Was wir stattdessen tun, ist, allgemein bekannte Themen aufzugreifen und Forderungen für den kommunalen Wahlkampf zu formulieren (bspw. das Thema Digitalisierung).

    Bedenke nur, dass dieses Verbot eigentlich relevanter für die Ministerialbeamten ist. Die Misstände im Schulsystem sind gemeinhin dem Wähler bekannt, man kann da auch hervorragend Zeitungsartikel hernehmen und muss nicht "aus dem Nähkästchen" plaudern.

  • Vielen Dank für die Antworten!


    Zwischen den Polen von Maylin85 (quasi Redeverbot über das Thema Bildungspolitik an sich) und BlackandGold (man redet nicht über Interna der eigenen Schule, wohl aber über generelle Themen) wusste ich mich eben nicht so recht einzuordnen.

    Aber wenn es bei dir, BlackandGold, so funtkioniert, dann scheint das ja insgesamt eher unproblematisch zu sein.


    Ich nehme mir trotzdem noch mehr Bedenkzeit. Vielleicht kommen ja auch noch weitere Antworten in die eine oder die andere Richtung.

  • Ich meinte es durchaus schon spezifischer mit konkreten Beispielen aus der Praxis und eigenen Erfahrung unterfüttert. Über generelle Themen wird man wohl sprechen müssen, wenn man sich ernsthaft engagieren möchte.

  • Nochmal als Nachtrag: Ich bin auch nicht in einer der ganz kleinen Parteien, daher gibt es auch ein gewisses institutionelles Wissen, was geht oder nicht. Auch da kamen bisher keine Anmerkungen.

    Und ich vermute, du bist auf Kommunalebene unterwegs? Da geht es ja fast immer um Dinge, die den Schulträger, nämlich die Kommune, betreffen, die wiederum nicht dein Dienstherr ist.

  • Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat zu diesem Thema eine schöne Zusammenfassung geschrieben. Die gibt eine gute Leitlinie, was ok ist und was nicht.

    Sehr gutes Papier. Das entspricht ziemlich genau dem, wie ich es praktiziere. Ein wichtiger Punkt, der dort drinsteht und den ich oben vergessen habe: Ich teile meinen Schülern tatsächlich nicht mit, welcher Partei ich angehöre. Es wird sich vermutlich kaum verhindern lassen, dass sie das mitbekommen (schließlich ist mein designierter Ratswahlkreis direkt neben meiner Schule, weil ich da halt wohne), aber sofern ich darauf angesprochen werde, würde ich im Rahmen des schulischen Umgangs immer darauf verweisen, dass ich als Lehrer parteipolitisch nicht in Erscheinung treten möchte.

  • Klaren könnte man auch, was "grundsätzlich nicht" heißt - diese Formulierung heißt ja, dass Ausnahmen vorgesehen sind.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

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