Der Weg zum Oberstudiendirektor

  • Hallo,


    wenn man ein verbeamteter Gymnasiallehrer mit A13 ist, macht man dann einfach eine Fortbildung/Qualifikation, um ein Schulleiter an einem Gymnasium mit A16 zu werden oder muss man eine bestimmte Karriereleiter (Studienrat, Oberstudienrat, Studiendirektor) hochklettern, bis man ein Oberstudiendirektor werden kann?


    Falls ja (wovon ich stark ausgehe), kann mir jemand diesen Karrierewege mal illustrativ darstellen? Sagen wir mal Max Mustermann ist mit 30 Jahren ein A13 Gymnasiallehrer, wie sieht sein Karriereweg aus, wenn er ein Oberstudiendirektor, also Schulleiter eines Gymnasiums, werden möchte, wie lange dauert das und wie verändert sich sein Status als Beamter (A13,14,15,16) auf diesem Weg?


    Danke im Voraus

  • Ich kann nur für SH sprechen, aber wenn du dich auf eine Funktionsstelle bewirbt, dann erhältst du eine dementsprechende Besoldung (z.B. Koordinator/Abteilungsleiter an Schulen mit Oberstufe A15, StD). Und wenn du dich erfolgreich auf eine SL-Stelle bewirbst, dann bekommst du das entsprechende Gehalt (Schulen mit Oberstufe A16, OStD). Grundsätzlich gilt natürlich, dass es sinnvoll ist, vor der SL-Stelle bereits Mitglied der erweiterten Schulleitung gewesen zu sein, das ist aber nicht zwingend notwendig. Und in diesen Zeiten, in denen niemand mehr SL sein will, sind die Chancen hoch, direkt einen Posten als SL zu ergattern.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man sich beeilt und es schnell durchziehen will, kann man mit Anfang 40 Schulleiter sein, ggf auch schneller. In NRW ist eine umfangreiche Fortbildung sowie ein Assessment Voraussetzung dafür, sich auf eine Schulleiterstelle zu bewerben.

  • In welchem Bundesland befindet sich Max Mustermann denn? Je nach Bundesland ist der Bewerberkreis für Schulleitungsstellen auf Funktionsstelleninhaber eingeschränkt oder eben auch nicht.


    Unabhängig hiervon ist es für den noch jungen Kollegen Max sicher sinnvoll, wenn auch nicht überall notwendig, bereits frühzeitig Verantwortung in einem bestimmten Bereich zu übernehmen, um Führungskompetenzen zu erwerben oder auszubauen. Das kann der Vorsitz einer Fachschaft o.ä. als erster Schritt sein, der i.d.R. noch nicht direkt mit einer Funktionsstelle versehen ist. Ein nächster Schritt kann darin bestehen, andere Bereiche zu erkunden, um einen umfassenderen Blick auf das System Schule zu erhalten. Dazu gehört z.B. die Mitwirkung in der Schulentwicklung oder regionalen Netzwerken oder an Studienseminaren oder Behörden. Je nach Bundesland sind Stellen in diesem Bereich als Abordnungen in A13 (dennoch für den Karriereweg teils sinnvoll) oder A14 ausgeschrieben.


    Deutlich näher ans Ziel kommt man dann durch Übernahme einer Funktionsstelle (A15) als Koordinator an einem Gymasium oder einer Gesamtschule, in der man je nach "Schulverfassung" bereits zu erweiterten Schulleitung gehört. Die mehrjährige Tätigkeit in einer solchen Position ist zwar in vielen Bundesländern de jure keine Voraussetzung für die Übernahme einer Schulleitung, de facto aber schon. Zumindest kann man spätestens in diesen Positionen einen sehr umfangreichen Einblick in das System Schule erhalten, den man m.E. braucht, um das Gesamtsystem irgendwann auch leiten zu können.


    Qualifizierungsmaßnahmen auf dem Weg sind deutlich anzuraten, bei Übernahme der SL-Position selbst quasi zwingend. Auch hier ist das je nach Bundesland entweder bereits Voraussetzung für die erfolgreiche Bewerbung oder zwingende Maßnahme direkt nach Übertragung des Amtes.


    Weil oben das Thema Bezahlung aufkam: Die Ämter sind i.d.R alle nacheinander zu durchlaufen. Bewirbt man sich z.B. erfolgreich aus A13 direkt auf A15 oder A16 hat man selbst bei erfolgreicher Bewerbung dennoch die Zwischenstufen zu durchlaufen mit entsprechenden Wartezeiten. Einzige mir bekannte Ausnahme ist Thüringen, in dem wohl Sprungbeförderungen möglich sind. Dafür fehlen dort inzwischen nahezu alle Funktionsstellen zwischen A13 und SL.

Werbung