Unterschied TZ und TZ in Elternzeit

  • Ihr Lieben,

    die Zeit um Corona hat mich arg zum Nachdenken gebracht. Denn die Zeit zu Hause hat die Bindung zwischen mir und meinem Kind so verändert, dass ich nun doch TZ (ca.1/2 Stelle) beantragen möchte.

    Mir erschließt sich allerdings nicht, wo der Unterschied zwischen "normaler TZ aus familienpolitischen Gründen" und "Elternzeit in TZ" liegt. (Mein Kind ist noch keine 8 Jahre alt) Es wäre toll, wenn mir jemand den Unterschied erklären könnte. Danke!

  • Bei TZ in EZ darfst du zwischen 15 und 35 Stunden bei einer 40-Stunden-Woche arbeiten, sprich du kannst und darfst unterhälftig arbeiten.


    Außerdem sind die Fristen zur Veränderung nur 7 (bei Kindern unter 3) und 13 (bei Kindern über 3) Wochen, du bist also deutlich flexibler. Außerdem gibt es bei einigen Bundesländern in EZ noch einen Zuschuss zur PKV.


    Außerdem kannst du mit dem Ende der EZ wieder voll arbeiten bzw. voll bezahlt werden (mein Kind wurde z.B. am 22.7. 3, damit war die EZ nur bis 21.7., ab dem 22.7. wurde ich Vollzeit bezahlt, denn meine Stunden habe ich erst zum 1.8. reduziert).

  • Bei TZ in EZ bist du allerdings offiziell nicht Lehrerin an der Schule, sondern nur Vertretungslehrerin (zumindest in NRW). Das heißt du könntest bei einer längeren Abwesenheit danach versetzt werden. Die Modalitäten und Wahrscheinlichkeiten variieren aber je nach BL und Schulform.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Danke für die Info, Susannea!

    Ich will ja mindestens 1/2 Stelle machen und nicht unterhälftig arbeiten, daher kam überhaupt meine Frage auf.
    Mein Kind ist ü3, also hätte ich eine Frist von 13 Wochen bei TZ in EZ. Normale TZ müsste ich spätestens jetzt für das nächste Halbjahr stellen.

    Für die Pension gibt es keine Unterschiede?

  • Bei TZ in EZ bist du allerdings offiziell nicht Lehrerin an der Schule, sondern nur Vertretungslehrerin (zumindest in NRW). Das heißt du könntest bei einer längeren Abwesenheit danach versetzt werden.

    Ah, okay. Droht auch eine Versetzung, wenn man noch TZ arbeitet?

  • Also ich kann nur für NRW sprechen. Hier muss man *nach* der EZ einen Antrag stellen, dass man an seine alte Schule zurück will (früher war das nach einem Jahr, heute glaube ich früher).

    Eine Kollegin wäre so fast mal an eine andere Schule gekommen, weil unsere Schulleitung sie nicht direkt von der Liste wieder zu uns geholt hat.

    Andere wollen ja gerade so einen Schulwechsel erzwingen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Danke, dann muss ich noch in Erfahrung bringen, ob das in Hessen auch so ist

    Das solltest du, denn das ist in Berlin und Brandenburg ganz anders, da gehörst du auch während der Elternzeit zu der Schule und kommst an diese zurück (wenn du es nicht anders möchtest).

  • Bei der Festsetzung der Stundenzahl kann es sinnvoll sein das Teilzeitkonzept der Schule zu kennen oder mit dem Stundenplanmenschen oder SL zu sprechen. An manchen Schulen gibt es z.B. mit 17 Stunden immer einen freien Tag und an anderen nicht.

  • Bei der Festsetzung der Stundenzahl kann es sinnvoll sein das Teilzeitkonzept der Schule zu kennen

    Wir haben das Konzept, dass es gar kein Konzept gibt....Wir haben Tzler mit 5 Tagen und VZler mit 4 Tagen.

    Glaubt mir, ich bin wirklich kein Freund von TZ, da es Gehaltseinbußen bei nicht entsprechender Arbeitszeitverringerung bringt. Das ist mir vollkommen klar. Oft haben die TZler bei uns entsprechend Springstunden, sind ebenso Klassenlehrer, Teilnahme an allen Konferenzen etc. In meinem Fall geht es mir um die Korrekturbelastung, die sich dann ja tatsächlich entsprechend verringert, und ich diese Zeit gern mit schöneren Dingen nutzen möchte. Ich werde das auch nicht lange machen, aber der Nachwuchs hat gerade so eine putzige Phase, die ich in vollen Zügen genießen will. In ein paar Jahren werde ich sicherlich aus dem Kinder- bzw. dann Jugendzimmer geschickt, jetzt aber wird jede Sekunde mit Mama genossen.

  • Das klingt nach einer guten Entscheidung! In NRW gibt es auch Empfehlungen für die Teilzeit von der BR. Aber natürlich gibt es die unteilbaren Dienstpflichten.

  • Diese Frage stellte sich mir auch vor ein paar Jahren. Ich glaube jedoch, dass es wirklich auf das Bundesland ankommt und es da durchaus Unterschiede gibt.


    Folgende Dinge konnte ich für RLP rausfinden:


    - arbeiten unterhälftig möglich

    - „spontane“ Änderung der Stundenzahl ohne Fristeneinhaltung (durfte zB. erstmal anfangen und dann schauen, ob das für mich so passt; die geltenden Fristen wurden deutlich verlängert)

    - keine Kostendämpfungspauschale

    - Elternzeit zählt bei der Pension als volle Arbeitszeit.


    Ich hatte damals bei der ADD nachgefragt und wollte Nachteile genannt bekommen bzw. Bestätigungen meines Wissens. Antwort: Sie dürfen max. 3/4 arbeiten, sonst wüsste ich nichts.


    Bei Kindern unter 18 kann man sich jederzeit ohne Bezüge freistellen lassen ( ich glaube Max. 10 Jahre) Sollte also Bedarf sein und die EZ aufgebraucht, hat man noch diese Möglichkeit.

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