Mehrarbeit neues Sj. NRW

  • Hallo zusammen:gruss:,

    das Schuljahr beginnt nächste Woche in Nrw, nun steht die erste Konferenz an und ich möchte gerne vorab mal eure Erfahrungen bzgl. Mehrarbeit speziell in Corona Zeiten hören.

    Da ich an einer Grundschule arbeite, wäre ich interessiert wie die Mehrarbeit an anderen Grundschulen ausgeglichen wird.

    Im Konzept, das die Tage rumgeschickt wurde, steht, dass man wöchentlich bis zu 6 Stunden Mehrarbeit verpflichtet werden kann und diese dann im folgenden Sj. ausgleichen kann. Von einer zusätzlichen Vergütung steht dort nichts, aber: wer soll denn bitte unsere Stunden im folgenden Sj. übernehmen, wenn alle Kollegen diese ausgleichen können?! Vor den Sommerferien haben wir eh schon alle mehr Stunden gemacht...hinterfragt hat das niemand (zumindest an unserer Schule nicht), denn man hat einfach nur funktioniert.

    Nun aber mit der Sicht auf die kommenden Wochen/Monate sehe ich nicht ein, dass wir keine Vergütung für Mehrarbeit bekommen und diese Stunden ja niemals abfeiern können - habe ich einen Denkfehler? An weiterführenden Schulen, so habe ich aus dem Bekanntenkreis gehört, scheint es ja gang und gebe zu sein jede Überstunde über 3 Std. über Mehrarbeitsanträge abzurechnen.


    Ich freue mich über einen Erfahrungsaustausch und wünsche allen noch eine schöne Restferien Zeit!


    Liebe Grüße

  • Angeordnete Mehrarbeit jetzt führt zu geringerer Unterrichtsverpflichtung in der Folgeperiode (z. B. 3 Std., weil man einen Kurs übernommen hat). Wenn die Schule die Kapazitäten nicht hat, ist das eventuell nur ein Aufschieben des Problems.

    Ad-hoc-Mehrarbeit (hier mal ne Vertretungsstunde, da mal eine) wird finanziell vergütet.

  • Nachtrag: Auch absehbare angeordnete Mehrarbeit kann vergütrt werden, muss aber vorher beantragt werden. Bin gerade unterwegs, aber der Erlass zur Mehrarbeit in NRW steht online.

  • Bei der Schweinegrippe 2009 hatte ich ein dreiviertel Jahr 7 Stunden mehr (bei Vollzeitstelle), die in 5 Bugstunden (Deputatsstunden) umgerechnet wurden, die dann einzeln in den 5 darauf folgenden Jahren zurück gegeben wurden (ich durfte also 5 Jahre lang jeweils eine Stunde weniger unterrichten).


    Als ich mir im Februar Sars-CoV2 bewusst wurde, dachte ich sofort mit Schrecken daran. Zum Glück ist es bisher bei uns nicht eingetreten. Bei uns fielen damals 3 Schwangere aus.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Da jeder von uns im Kollegium einen offenen Anfang in der 0.Std. anbieten muss, haben wir alle pauschal bereits 5 Überstunden wöchentlich (plus keine Pausen, da es weiter versetzte Pausen geben wird u. jeder seine Klasse beaufsichtigen muss).

    Demnach müssten wir doch alle 5 Stunden im folgenden Sj. abfeiern oder vergütet bekommen...Scheint nicht gewollt zu sein, da wir als Ausgleich alle eine Std. weniger unterrichten müssen. Sind aber nun mal immer noch 4 Überstunden, die einfach so hingenommen werden sollen...ich bin bestimmt wieder die Einzige, die das anspricht - kommt dann immer so rüber als wäre man kleinlich und man stelle sich an. Scheint iwie auch nur im Lehrerberuf so zu sein...

  • Ich halte den offenen Anfang für Quatsch, wenn er zu Überstunden (durch Zusatzaufsicht oder Bespaßung) führt. Ich wäre nur für den offenen Anfang, wenn er innerhalb der ersten Stunde liegt, evtl. als Förder- oder Sozial-/Gemeinschaftsspielstunde deklariert. Zum Glück kann das bei uns jede/r selbst entscheiden. Manche halten es ja für pädagogisch wertvoll, der Sinn erschließt sich mir nicht.

  • Uiii Rechnenfehler - ich komme doch nicht auf die Anzahl der Überstunden:autsch:.

    Aber trotzdem danke für das Teilen eurer Erfahrungen! Ist ja gut sich mal mit dem Thema auseinanderzusetzen, da ich vorher noch nie Berührungspunkte damit hatte.

  • Der offene Anfang führt entgegen meiner ersten Berechnung nicht zu Überstunden - er soll das Kommen der Schüler entzerren. Dient demnach nur der Beaufsichtigung der Kinder...soll mir recht sein - in der Zeit räume ich auf oder kümmere mich um organisatorische Dinge, die ich sonst vor Schulbeginn auch erledigen würde. Kann man ja alles im Klassenraum machen.

  • Im Konzept, das die Tage rumgeschickt wurde, steht, dass man wöchentlich bis zu 6 Stunden Mehrarbeit verpflichtet werden kann und diese dann im folgenden Sj. ausgleichen kann. Von einer zusätzlichen Vergütung steht dort nichts, aber: wer soll denn bitte unsere Stunden im folgenden Sj. übernehmen, wenn alle Kollegen diese ausgleichen können?! Vor den Sommerferien haben wir eh schon alle mehr Stunden gemacht...hinterfragt hat das niemand (zumindest an unserer Schule nicht), denn man hat einfach nur funktioniert.

    Nun aber mit der Sicht auf die kommenden Wochen/Monate sehe ich nicht ein, dass wir keine Vergütung für Mehrarbeit bekommen und diese Stunden ja niemals abfeiern können - habe ich einen Denkfehler? An weiterführenden Schulen, so habe ich aus dem Bekanntenkreis gehört, scheint es ja gang und gebe zu sein jede Überstunde über 3 Std. über Mehrarbeitsanträge abzurechnen.

    Bei Fragen nicht nur zur Mehrarbeit immer gut: https://www.tresselt.de/mehrarbeit/ aber viel wichtiger sind https://bass.schul-welt.de/1056.htm und https://bass.schul-welt.de/6218.htm (ins. 2.4 (zu § 2 Abs. 4))


    und aus dem am 03.08 vom MSB veröffentlichten Informationen:


    Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrkraft kann aus schulorganisatorischen Gründen, insbesondere zum Ausgleich einer nicht gleichmäßigen Unterrichtserteilung, für bis zu sechs Monate um bis zu sechs Stunden über- oder unterschritten werden. Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb des Schuljahres auszugleichen, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr. Eine Überschreitung um mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der Lehrkraft erfolgen, wenn sie über zwei Wochen andauert (§ 2 Abs. 4 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG). Die Regelung dient dazu, eine nicht gleichmäßige Unterrichtserteilung flexibel im Schuljahr auszugleichen.


    Wichtig für dich dabei, dass die Zustimmung der Lehrkraft und des Lehrerrates bei Überschreitung der 2 Stunden eingeholt werden muss. Außerdem handelt es sich hierbei nicht um Mehrarbeit sondern um eine Erhöhung der Pflichtstunden. Damit gibt es keine Bezahlung wie bei Mehrarbeit, sondern einen Ausgleich im nächsten Schuljahr. Teilzeitbelange sind zuberücksichtigen.


    Davon abgesehen gilt natürlich immer noch der Mehrarbeitserlass und die Mehrarbeitsstunde, die bestimmt auch anfallen, solltet ihr jeden Monat abrechnen und vergütet bekommen (wie du sagtest, mehrs al 3 St. pro Monat bei Vollzeit, bei Teilzeit jede einzelne Mehrarbeitsstunde).

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