Schwangerschaft und Probezeit

  • Hallo liebe Mitglieder!


    Ich habe folgende Frage: Ich bin frisch aus dem Ref und habe nun sehr spontan eine Planstelle erhalten (BW), die ich auch angenommen habe. Mein Mann und ich haben einen Kinderwunsch ... jetzt habe ich die 3 Jahre Verbeamtung auf Probe vor mir und wollte folgendes wissen:


    a) wenn man in der Probezeit schwanger wird und dann ausfällt (Elternzeit) - was geschieht mit der Probezeit? Wird diese pausiert?


    b) ich habe mal was davon gehört, dass man 1 Jahr dabei sein sollte, damit die Probezeit auch in der Elternzeit weiter läuft. Stimmt das?



    Vielen Dank im Voraus !

  • Die Probezeit wird um die "Abwesenheit" (soweit ich weiß, nur Elternzeit, nicht Mutterschutz) verlängert. (Das war bei mir so.)


    Von b) weiß ich nichts. Habe ich noch nie gehört, dass die Probezeit überhaupt unter irgendwelchen Umständen weiterlaufen kann, wenn du nicht vor Ort bist. Macht ja auch nicht wirklich Sinn...? Oder weiß da jemand was anderes?

  • a) wurde ja schon beantwortet.


    b) Nein, da gibt es gar keine Frist, sie wird in der Elternzeit pausiert (bzw um die Elternzeit verlängert). Ich habe ein Halbjahr gearbeitet, ging dann in Mutterschutz, danach Elternzeit von 9 Monaten, dann wieder 12 Monate gearbeitet, wobei ich kurz vor dem Mutterschutz auf Lebenszeit verbeamtet wurde (ging damals unter gewissen Umständen nach anderthalb Jahren).


    Mutterschutz wird zum Beispiel auch bei der Pension berücksichtigt, während Elternzeit nicht zählt.


    Ich verstehe immer nicht, was die Lebenszeitverbeamtung für ein großes Ziel ist?! Wenn man sich nichts Verwerfliches im Sinne einer Straftat oder völliger Unfähigkeit zuschulden kommen lässt, kriegt man sie halt nach einiger Zeit. Aber sie ändert ja nichts. Nicht mehr Geld und gar nichts. Eine Elternzeit verhindert sicher keine Lebenszeitverbeamtung.

  • Nein, eigentlich nicht. Ich hatte aber aufgrund der Schwangerschaft hohe Fehlzeiten (mehrere Wochen vor dem Mutterschutz), was dazu führte, dass ich nochmal zum Amtsarzt musste. Zwischen den beiden Amtsarztbesuchen lagen dann immerhin 7 Jahre... (Dafür, dass ich nach der Elternzeit nur noch 4 Monate Probezeit übrig hatte). Ich hatte mir schon Gedanken gemacht, weil ich immerhin auch einen Bandscheibenvorfall in der Zwischenzeit hatte, aber es war dann alles zum Glück kein Problem.


    Ich habe mir damals die gleiche Frage gestellt, ist doch normal, wenn man in der Probezeit ist, dass man wissen möchte, wie das bei einer möglichen Schwangerschaft läuft...

  • Wenn du in BW am Gym eine Planstelle ergattert hast, hast du entweder ein absolutes Mangelfach ooooooder eine Leistungsziffer sehr nahe der 40, so dass du vermutlich sowieso schon nur eine Probezeit von 2 Jahren haben dürftest. Im best case läuft es in diesem Schuljahr entsprechend, so dass du sogar schon am Ende dieses Schuljahrs die Lebenszeitverbeamtung hast. In dem Fall vielleicht die Kinderwunschplanung auf das kommende Schuljahr verschieben oder eben erst nach dem Halbjahr starten. Hab im Hinterkopf, dass du als Schwangere iin BW aktuell keinen Präsenzdienst machen darfst, also sofort in die Fernlehre musst, sobald du deine Schwangerschaft in der Schule bekannt gibst. Eventuell ist es etwas leichter an der neuen Schule anzukommen, ohne direkt auch nur noch in Fernlehre arbeiten zu dürfen, was auch für eine spätere Kinderwunschplanung sprechen könnte. Ansonsten wurden deine Fragen ja bereits beantwortet: Probezeit wird um die Elternzeit verlängert, die Probezeit ist nicht abhängig von der Elternzeit und beeinflusst eure Zeitplanung insofern nicht. Guten Start an der neuen Schule! :rose:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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  • Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.


    Ja das man als Schwangere nicht in den Präsenzunterricht darf, ist auch ein kleines Hindernis. Ich würde schon gerne komplett weiter unterrichten wollen, ob schwanger oder nicht.


    Ab wann muss man die Schwangerschaft denn theoretisch angeben?

    Ich könnte mir vorstellen erst dann was zu sagen, wenn ich weiß, man sieht bald was. Das kann ja bei einem weniger beim anderen länger dauern :)



    Liebe Grüße!

  • Ab wann muss man die Schwangerschaft denn theoretisch angeben?

    Theoretisch, glaube ich, gar nicht.

    Aber, wenn du Mutterschutzregeln in der Schule in Anspruch nehmen willst (z.B. Befreiung von der Pausenaufsicht, ...), dann geht das natürlich nur, wenn die Schwangerschaft bekannt gegeben wurde.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Theoretisch, glaube ich, gar nicht.

    Ich glaube auch. Müssen tust du nicht. Allerdings wird irgendwann der Zeitpunkt kommen, wo man es sieht und es ist auch fair dem Arbeitgeber bzw. Schulleiter gegenüber, es zu sagen, dass er planen kann, da du ja irgendwann in den Mutterschutz gehst.

  • Ich halte es für sehr gefährlich, die SS in der Schule zu lange zu verheimlichen. Es gibt genug Krankheiten, die fürs Baby gefährlich werden können und du kannst nur geschützt werden, wenn zumindest die Schulleitung davon weiß.

  • Ich halte es für sehr gefährlich, die SS in der Schule zu lange zu verheimlichen. Es gibt genug Krankheiten, die fürs Baby gefährlich werden können und du kannst nur geschützt werden, wenn zumindest die Schulleitung davon weiß.

    Nenn mich sensibel, aber nachdem ich jetzt wirklich eine Minute lang grübeln musste, was hier mit "SS" gemeint ist und angesichts des klaren historischen Bezugs der Abkürzung, wäre ich sehr dankbar, wenn etwas so Wunderschönes, wie eine Schwangerschaft, nicht mit einem "Nazi-Kürzel" versehen wird. Danke. :danke:

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  • Auweia... Du hast total Recht, aber in den einschlägigen Foren wird das immer so abgekürzt, genauso wie SSW für "Schwangerschaftswoche". Viele denken darüber gar nicht mehr nach... Ich fand es aber auch immer komisch und schreibe statt "SS" die Schwangerschaft lieber aus...

  • SSW finde ich auch nicht weiter problematisch. Das ist ja ein eigenes Kürzel, das unmissverständlich für "Schwangerschaftswoche" steht. Stimmt, das ist naheliegend, dann die Schwangerschaft selbst nur um das -w verkürzt abzukürzen. Danke für die Einordnung, die mir nicht bewusst war. Nachdem dieses Kürzel aber eben schon sehr stark anders besetzt ist, lohnt es sich glaube ich in dem Fall das Wörtchen "Schwangerschaft" auszuschreiben. :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich glaube auch. Müssen tust du nicht. Allerdings wird irgendwann der Zeitpunkt kommen, wo man es sieht und es ist auch fair dem Arbeitgeber bzw. Schulleiter gegenüber, es zu sagen, dass er planen kann, da du ja irgendwann in den Mutterschutz gehst.

    Beim ersten Kind kann das sehr lange dauern. Die meisten sagen es nach der 12. Woche, wenn alles halbwegs "sicher" ist.

    Ich halte es für sehr gefährlich, die SS in der Schule zu lange zu verheimlichen. Es gibt genug Krankheiten, die fürs Baby gefährlich werden können und du kannst nur geschützt werden, wenn zumindest die Schulleitung davon weiß.

    Kommt sicher auch auf die Schulform an. An der Grundschule ist das dann sicher "gefährlicher" als am Gymnasium. Zumindest hat auch eine bekanntgegebene Schwangerschaft bei mir nie zu Konsequenzen geführt (außer Befreiung von der Aufsicht bei Glatteis).


    Man kann es ja auch so halten, dass man die Ergebnisse der ganzen Antikörper- und Titertests abwartet und wenn da was "Gefährdendes" dabei ist, ist man ja eh raus und ansonsten gibt man es halt später bekannt.

  • Das ist wahrscheinlich in jedem Bundesland anders aber in NRW macht den Antikörper Test normalerweise der BAD und das erst nachdem man von der Schulleitung dort hin geschickt wird nach der Bekanntgabe.

  • Das ist wahrscheinlich in jedem Bundesland anders aber in NRW macht den Antikörper Test normalerweise der BAD und das erst nachdem man von der Schulleitung dort hin geschickt wird nach der Bekanntgabe.

    In BW geht man zum Gynäkologen, der macht alles und stellt auf Kosten der Patientin (die sie sich vom Regierungspräsidium erstatten lassen kann) ein ärztliches Attest über den mutmaßlichen Entbindungstermin aus. Das muss dann zusammen mit einem Formular auf dem Dienstweg ans RP, dann ist es offiziell. Die Schwangerschaft an sich sagt man einfach der Schulleitung. Einen BAD gibt es hier in dem Zusammenhang nicht.

  • Beim ersten Kind kann das sehr lange dauern. Die meisten sagen es nach der 12. Woche, wenn alles halbwegs "sicher" ist.

    Ja, so habe ich es auch gemacht. Gesehen hat man es erst in der 18. Woche...

    Geändert hätte es zumindest bei mir nichts, wenn ich es eher als 12. Woche gesagt hätte, da keine Grippewelle herrschte (Sommer), was, soweit ich weiß, zumindest hier das einzige ist, was zur sofortigem Beschäftigungsverbot führt. Außer noch Covid-19... (ich weiß aber nicht, wie das im neuen Schuljahr ist).

  • Hallo ich habe so eben auf einer Seite des Landes bw gelesen:


    ... Sofern mindestens ein Jahr Dienst geleistet wurde, wird die Elternzeit auf die Probezeit angerechnet und führt nicht zu ihrer Verlängerung.


    heißt das nicht, das b) richtig wäre ?


    Liebe Grüße!

  • Liebe Reyrey,


    dazu nur folgendes:

    Die Probezeit ist die Zeit im Beamtenverhältnis auf Probe, während der sich Beamtin- nen und Beamte in den Aufgaben einer Laufbahn, deren Befähigung sie besitzen, be- währen sollen. Sie beginnt mit der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe und dauert drei Jahre. Zeiten einer Beurlaubung ohne Bezüge gelten nicht als Probezeit, wenn nicht etwas anderes festgestellt worden ist.

    Erfolgte die Beurlaubung jedoch zur Betreuung oder Pflege eines Angehörigen oder wurde Elternzeit ohne Bezüge bzw. Pflegezeit in Form von Urlaub ohne Bezüge in Anspruch genommen, können Verzögerungen im beruflichen Werdegang angerechnet werden. Zu berücksichtigen ist hierbei der Zeitraum der durch die Beurlaubung einge- tretenen tatsächlichen Verzögerung im beruflichen Werdegang im Beamtenverhältnis, höchstens bis zu zwei Jahren. Die Berücksichtigung liegt im Ermessen des Dienstvor- gesetzten.“


    Daraus würde ich jetzt folgern, dass es abhängig von deiner SL ist, ob deine Probezeit um die Elternzeit verlängert wird.

  • Da gäbe es aber noch mehr, wenn man sich wirklich die Mühe macht, zu suchen:


    SSW steht für:

    (Quelle: Wikipedia) ;););)

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