Urteil "Schule = "leichte Bürotätigkeit": Hat das jemand parat?

  • N'Abend zusammen.

    Es gab mal ein Gerichtsurteil, ich glaube in HH oder sonstwo im Norden, dass Arbeit in der Schule mit "leichter Bürotätigkeit" zu vergleichen ist, und für uns deshalb die entsprechenden Arbeitsplatzverordnungen gelten. Insbesondere ging es um die Mindesttemperatur.


    Ich weiß absolut sicher, dass ich das nicht geträumt habe, aber ich suche mich seit Tagen dumm und dämlich, ich find's einfach nicht. Hat zufällig irgendjemand einen Link zum Urteil oder wenigstens zu einem Artikel darüber parat'?


    Danke und Gruß,

    DpB

  • Die ArbStättV gilt - mit Ausnahme weniger Bereiche, die v.a. Outdoor liegen - für alle Arbeitsstätten unabhängig von der Klassifizierung der Tätigkeit, welche v.a. versicherungstechnisch bedingt ist. Die ArbStättV macht allerdings keine konkreten Vorgaben zu Raumtemperaturen. Diese sollen lediglich "ein gesundheitlich zuträgliches Klima" aufweisen.


    Es gibt allerdings eine technische Regel, die das etwas weiter präzisiert. Für leichte Arbeiten gilt bei überwiegend sitzenden Tätigkeiten eine Raumtemperatur von mind. 20°C als angemessen. Leichte Arbeiten zeichnen sich dadurch aus, dass bei ruhiger Haltung (incl. gelegentlichem Gehen) nur leichte Arm- und Handbewegungen erfolgen, was bei Lehrkräften mit Sicherheit zu bejahen ist.


    Quelle: https://www.arbeitsschutzgesetz.org/arbstaettv/temperatur/

  • Die ArbStättV gilt - mit Ausnahme weniger Bereiche, die v.a. Outdoor liegen - für alle Arbeitsstätten unabhängig von der Klassifizierung der Tätigkeit, welche v.a. versicherungstechnisch bedingt ist. Die ArbStättV macht allerdings keine konkreten Vorgaben zu Raumtemperaturen. Diese sollen lediglich "ein gesundheitlich zuträgliches Klima" aufweisen.


    Es gibt allerdings eine technische Regel, die das etwas weiter präzisiert. Für leichte Arbeiten gilt bei überwiegend sitzenden Tätigkeiten eine Raumtemperatur von mind. 20°C als angemessen. Leichte Arbeiten zeichnen sich dadurch aus, dass bei ruhiger Haltung (incl. gelegentlichem Gehen) nur leichte Arm- und Handbewegungen erfolgen, was bei Lehrkräften mit Sicherheit zu bejahen ist.


    Quelle: https://www.arbeitsschutzgesetz.org/arbstaettv/temperatur/

    Danke Dir, die kannte ich allerdings. Ich bin mir aber wirklich absolut sicher, dass das mal ein Gericht bestätigt hat, weil es ja diverse Arbeitsschutzbestimmungen gibt, die für uns nicht gelten. Und diese Bestätigung suche ich.

  • weil es ja diverse Arbeitsschutzbestimmungen gibt, die für uns nicht gelten.

    Sorry für die naive Frage: Welche sollen das denn sein? Dass an vielen Schulen Verstöße gegen die ArbStättV de facto existieren, ist unbestritten. Das müsste im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgestellt werden, um dann Abhilfe zu schaffen.


    Vielleicht hilft dir für die Fragestellung auch die Handreichung der DGUV zur Branche "Schule": https://www.guvh.de/downloads/102-601.pdf?m=1567501328& Auch dort ist auf S. 35 und S. 44 von einer Solltemperatur zwischen 20-24°C die Rede.

  • Sorry für die naive Frage: Welche sollen das denn sein? Dass an vielen Schulen Verstöße gegen die ArbStättV de facto existieren, ist unbestritten. Das müsste im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgestellt werden, um dann Abhilfe zu schaffen.


    Vielleicht hilft dir für die Fragestellung auch die Handreichung der DGUV zur Branche "Schule": https://www.guvh.de/downloads/102-601.pdf?m=1567501328& Auch dort ist auf S. 35 und S. 44 von einer Solltemperatur zwischen 20-24°C die Rede.

    ad hoc fällt mir da die Mindestruhezeit ein.

  • ad hoc fällt mir da die Mindestruhezeit ein.

    Dazu haben wir - auf Anfrage von Lehrkräften - mal eine Auskunft in der Behörde ersucht, die zwar ergab, dass die Mindestruhezeit nicht als absolute Größe festgeschrieben sei, der Grund aber vor allem in der freien Zeiteinteilung der Lehrkräfte in ihrer ungebundenen Arbeitszeit liege. Mit anderen Worten: es wird damit vermieden, dass Kollege X morgens ankommt: "Ach übrigens...ich saß gestern noch 23:30 Uhr dienstlich am Schreibtisch...ich darf heute also erst ab 10:30 Uhr unterrichten". Gleichzeitig ist das kein Freifahrtschein, dienstliche Veranstaltungen endlos lange auszudehnen.


    Im Übrigen findet auch die Mindestruhezeit Einschränkungen bei besonderen dienstlichen Belangen, die in manchen Berufsgruppen z.B. durch Rufbereitschaften und bei uns bei Klassenfahrten entstehen können.

  • Es gibt allerdings eine technische Regel, die das etwas weiter präzisiert. Für leichte Arbeiten gilt bei überwiegend sitzenden Tätigkeiten eine Raumtemperatur von mind. 20°C als angemessen. Leichte Arbeiten zeichnen sich dadurch aus, dass bei ruhiger Haltung (incl. gelegentlichem Gehen) nur leichte Arm- und Handbewegungen erfolgen, was bei Lehrkräften mit Sicherheit zu bejahen ist.

    Mir wird beim unterrichten nie kalt, aber wenn man in einer Aufsicht vor sich hin vegetiert, da musste ich mir auch mal was überziehen 😂

  • Mir wird beim unterrichten nie kalt, aber wenn man in einer Aufsicht vor sich hin vegetiert, da musste ich mir auch mal was überziehen 😂

    Mal 10 Stunden (von 9 bis 20 Uhr, verteilt auf den ganzen Tag) bei defekter Heizung und Fenstern ohne Dichtungen unterrichtet, wenn es draußen Minusgrade hat (Rhetorische Frage ;) )? Unter 15° drinnen wird's auf Dauer doch "etwas" frisch.




    PS: Natürlich nicht aktuell, war vorletztes Jahr im Februar.

  • Mal 10 Stunden (von 9 bis 20 Uhr, verteilt auf den ganzen Tag) bei defekter Heizung und Fenstern ohne Dichtungen unterrichtet, wenn es draußen Minusgrade hat (Rhetorische Frage ;) )? Unter 15° drinnen wird's auf Dauer doch "etwas" frisch.

    Höchste Zeit für eine Gefährdungsbeurteilung :)

  • Höchste Zeit für eine Gefährdungsbeurteilung :)

    Schon so ähnlich gemacht. Und diverse Male - seitdem zweinoder drei mal - den "Unterricht" beim Schulbäcker weitergeführt,wo es warm war und ich die Aufsicht gewährleisten konnte. Inklusive Meldung an den Chef.


    Ich habe allerdings das leise Gefühl, dass das ob der großartigen Konzepte unseres Minusteriums demnächst häufiger vorkommen wird. Und da mir früher oder später jemand deswegen ans Bein pinkeln werden will - was durchaus beabsichtigt ist - suche ich nun eben das Urteil ;)

  • Schon so ähnlich gemacht. Und diverse Male - seitdem zweinoder drei mal - den "Unterricht" beim Schulbäcker weitergeführt,wo es warm war und ich die Aufsicht gewährleisten konnte. Inklusive Meldung an den Chef.


    Ich habe allerdings das leise Gefühl, dass das ob der großartigen Konzepte unseres Minusteriums demnächst häufiger vorkommen wird. Und da mir früher oder später jemand deswegen ans Bein pinkeln werden will - was durchaus beabsichtigt ist - suche ich nun eben das Urteil ;)

    Schon bei einer der Gewerkschaften in der Frage nachgehakt? Die könnten möglicherweise sogar in ihrer Zentrale Zugriff auf juristische Datenbanken haben zur Schlagwortsuche (hatte ich während des Jurastudiums- damlas noch auf CD-ROM ^^) und sollten das Urteil insofern in nullkommargarnix rausgesucht haben, wenn sie es angesichts der aktuellen Besonderheiten nicht sowieso schon in der Schublade parat liegen haben. Wenn du es dann hast bitte unbedingt hier verlinken. Es könnte diesen Winter ja noch weitere Personalbeauftragte geben, für die diese Frage relevant wird.;)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Gute Frage, leider keine Antwort. Ich hatte neulich gesucht, weil es mir bei 33 Grad und leichter Armtätigkeit (schwere Seelentätigkeit zählt eher nicht, tippe ich?) Etwas zu warm wurde. Gefunden hab ich die Info, dass 28 Grad schöner wären, aber wenn es über 30 sein sollten, der Arbeitgeber doch zumindest mal das Fenster aufmachen oder Wasser zur Verfügung stellen könnte.


    Ach und: Kleidungsstil darf dann legerer sein, wir dürfen die Krawatte also lockern.


    Edit: vielleicht wäre das was für dich? Bei Kälte einfach mal die Krawatte enger schnallen :idee:

  • Hier im Forum benannte jemand mal die DIN 4701 als Quelle für "Norm-Innentemperaturen" in verschiedenen Innenräumen. Die DIN gibt es nicht mehr, stattdessen eine entsprechende EN.

    Darin findet sich z.B. für Unterrichtsräume allgemein & Sporthallen + 20° (Werkräume, Lehrküchen ggf. kühler), Umkleideräume +24°, WC-Räume +20° Flure & Treppenhäuser +15°.

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