Grundschulabschluss wird nicht erreicht - welche Folgen für das Kind?

  • Aber wenn die Noten ausgesetzt wurden, müsste doch ein Gutachten vorliegen, oder?

    Nein. In NDS kann man auch Noten aussetzen, OHNE ein Gutachten zu erstellen.

    Das ist im Rahmen des Nachteilsausgleiches möglich, der durch die Klassenkonferenz festgesetzt wird.

    Dadurch kann man zumindest bei uns dann sofern Personal da ist, im Rahmen der Inklusion bessere Unterstützung erhalten.

    Diese Unterstützung gibt es bei uns nicht, die Zahl der Stunden ändert sich nicht mitrede Anzahl der Unterstützungsbedarfe Lernen, Sprache, ESE, ein Schulwechsel ist n der GS nicht möglich... das dürfte in anderen BL anders sein.

  • ein Schulwechsel ist n der GS nicht möglich

    Bist du dir da ganz sicher? Ich meine, dass mir eine befreundete GS-Lehrerin vor einiger Zeit erzählt hat, dass immer mal wieder SuS von ihrer Grundschule an die Förderschule gehen. Oder handelt es sich dann um andere als den Schwerpunkt "Lernen"?


    Und eine Frage habe ich noch bzgl. des Aussetzens von Noten: Der Nachteilsausgleich - und damit evtl. die Nichtbewertung von Leistungen - findet doch nur bei Lese- und/oder Rechtschreibschwäche Anwendung, oder habe ich das falsch in Erinnerung?


    Verzeih' meine Nachfragen, aber ich kenne mich in dem Bereich wirklich nicht gut aus.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Bist du dir da ganz sicher? I

    Ich muss schmunzeln.

    JA, ich bin mir absolut sicher ... für Niedersachsen.

    Ich muss nachschlagen, ab wann genau die Förderschule Lernen im Grundschulbereich ausgelaufen ist,... verbindlich und für alle Grundschulen im Land gültig seit 2013, aufsteigend von Klasse 1. Bedeutet: seit 2013 werden alle SuS mit den Unterstützungsbedarfen Lernen, zum Teil auch mit ESE und Sprache an den Grundschulen unterrichtet. Dafür erhält die Schule im besten Fall 2 Stunden pro Woche pro Klasse (pauschal) Unterstützung durch eine FöS-Lehrkraft, die für diese Stunden „anreist“ und an den anderen Tagen oder Tageszeiten an anderen Schulen eingesetzt ist. (Grundversorgung).

    Davor gab es ein Vorläufermodell, an dem aber nicht alle Schulen beteiligt waren, andere schon, die setzen es also noch länger um, dass diese Schüler in den GS mit beschult werden.


    Für die SekI war es genauso geplant, dann kam die Wahl und es gab eine Verlängerung des Auslaufens... bis zur nächsten Wahl, ... nachgeschaut biss 22/23 können SuS in Klasse 5 an der FöS Lernen aufgenommen werden, ein Auslaufen ist für 27/28 vorgesehen... wenn die Wahlen entsprechend verlaufen und die neue Landesregierung bei diesem Plan bleibt. Wir wählen im Herbst 22 ... und dann wieder 27., da gibt es also noch viele Möglichkeiten.


    Von den Standorten der FöS Lernen haben einige den Antrag auf Bestand gestellt und laufen nun weiter mit größerem Einzugsgebiet, denn andere Standorte waren bereits geschlossen, der größerer Jahrgang hat noch die 9. Klasse beendet (10. Klasse gab es an der FöS vor Ort nicht), die anderen SuS wurden an die nächstgelegene FöS oder auf andere Schulen verteilt.


    ESE-Schulen sind in NDS überwiegend in privater Hand, da braucht es immer das Einverständnis der Eltern und des Trägers,

    bei Sprache haben die Sprachheilklassen, die zumeist an Grundschulen angegliedert sind, Bestandsschutz, ein Großteil der SuS wird nach 2-3 Jahren und erfolgreicher Förderung in die Grundschulen überwiesen. Auch der Besuch dieser Klassen braucht vorab ein Gutachten, was zeitlich nicht immer zu schaffen ist, wenn die Kinder zuvor nicht bekannt sind (späte Einschulungsuntersuchung, lange Verfahrensdauer, auch hier Elternwillen), sodass nicht alle SuS mit starken Sprachschwierigkeiten diese Klassen besuchen.


    Bestehende FöS auch im Grundschulbereich gibt es für die Bereiche Hören, Sehen, Geistige Entwicklung, Körperlich-Motorische Entwicklung, aber auch Kinder mit diesem Entwicklungsbedarf werden in den GS unterrichtet, wenn die Eltern dies wünschen.


    Der Besuch der FöS braucht ein durchgeführtes Verfahren, dafür wurden die Hürden in den vergangenen Jahren erhöht, die Dokumentation, die eingereicht werden USS, wird immer umfangreicher, der Aufwand ist immens, der Landesrechnungshof hat dies vor ca. 2 Jahren angemahnt und pro Gutachten mehr als 40 Zeitstunden ermittelt.


    Die Gutachten werden immer von GS-Lehrkraft und FöS-Lehrkraft gemeinsam geschrieben, es ist an den Schulen sehr unterschiedlich, wer da den Großteil übernimmt. Tatsächlich sollen die FöS-Lehrkräfte die Zeit für Überprüfung aus der Grundversorgung der Schulen nehmen, weil sie das Kind in der Unterrichtszeit überprüfen müssen, sodass die Förderung innerhalb der Schule dann (zusammen)gestrichen wird.

    Ist nicht alles absolut korrekt ausgefüllt, kommt sie Akte postwendend zurück. Obwohl es eine Überprüfung ist, würde niemand das Verfahren zum Abschluss bringen, wenn sich während der Überprüfung zeigt, dass die Ergebnisse nicht eindeutig sind.

  • Er geht auf die Realschule+, weiteres Brimborium gibts idR nicht, die Schulbehörde schenkt sich das. Wir hatten den Fall zweimal in den letzten Jahren.

    Das wird wohl so sein. Und am Ende da womöglich ganz ohne Schulabschluss rauskommen, was auch nicht im Sinne des Erfinders ist.


    Sorry an alle übrigens für meinen flapsigen Kommentar mit Uschi Obermair :rotwerd:, aber das war wirklich so und ich konnte im ersten Moment nicht anders.

  • Der Nachteilsausgleich - und damit evtl. die Nichtbewertung von Leistungen - findet doch nur bei Lese- und/oder Rechtschreibschwäche Anwendung,

    In Niedersachsen sieht der Erlass vor, dass man in der Grundschule auch im Rechnen den Nachteilsausgleich setzen kann,

    nach Klasse 4 können die SuS dann alles ;) und bedürfen des Ausgleiches anscheinend nicht mehr.

    Tatsächlich braucht es ja seine Zeit, bis es auffällt und bis eine Diagnose erfolgt, die dann außerschulisch zur Therapie führen kann, wenn es in der Nähe ein Angebot gibt. So bleiben oft nur 2 Jahre für die Förderung. Eine Dyskalkulie fängt man im Unterricht nicht einfach auf.

  • nach Klasse 4 können die SuS dann alles ;) und bedürfen des Ausgleiches anscheinend nicht mehr.

    Das stimmt so allerdings auch nicht ganz. Ein Nachteilsausgleich kann auch in höheren Klassenstufen - sogar bei uns an den BBS - angewendet werden. Allerdings dürfen dort m. E. keine Noten ausgesetzt werden, sondern der Nachteilsausgleich soll z. B. dadurch stattfinden, dass mehr Zeit in Klassenarbeiten gewährt wird o. ä.

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  • Ich muss schmunzeln.

    JA, ich bin mir absolut sicher ... für Niedersachsen.

    Ich muss nachschlagen, ab wann genau die Förderschule Lernen im Grundschulbereich ausgelaufen ist,...

    Schön, dass ich dich zum Schmunzeln bringen konnte und Respekt, dass du dich rechtlich so gut auskennst. Danke für die Infos!

    Ich hatte ja genau deswegen nachgefragt, weil ich eben nicht wusste, ob die Bekannte sich nun explizit auf Förderschulen "Lernen" bezogen hatte oder eher auf Förderschulen in anderen Schwerpunkten, auf die SuS von ihrer Grundschule gewechselt haben. Evtl. bezog sie sich dabei ja auch auf die Zeit, als es die Förderschulen "Lernen" in Niedersachsen noch gab.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ein Nachteilsausgleich kann auch in höheren Klassenstufen - sogar bei uns an den BBS - angewendet werden.

    Ja, aber der Erlass „Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben, Rechnen“ benennt Rechnen explizit bis Klasse 4.

    Nachteilsausgleiche für alles andere kann man auch später einsetzen: Entdecke die Möglichkeiten!


    Zum Schmunzeln: Das, was ich geschrieben habe, ist Tagesgeschäft.

    Dafür kann ich die Schulformen der BBS nicht aufzählen und beim Lesen nur schwer mit Inhalt füllen.

    Womöglich habe ich in diesem Jahr kein Gutachten in der eigenen Klasse, vielleicht dann ein vorschulisches, die Beschulung der Kinder bleibt ja aber. In Klasse 4 werden dann alle bestehenden Bedarfe noch einmal überprüft.

  • Diese Unterstützung gibt es bei uns nicht, die Zahl der Stunden ändert sich nicht mitrede Anzahl der Unterstützungsbedarfe Lernen, Sprache, ESE, ein Schulwechsel ist n der GS nicht möglich...

    Mir den tun die Kinder leid, denen man damit professionelle Unterstützung verweigert.


    Wird sicherlich begründet mit 'Heterogenität anerkennen', 'Stigmatisierung verhindern', 'gemeinsames Lernen' etc., ist aber im Endeffekt eine große Sparmaßnahme auf dem Rücken der Schüler mit Lern- und Entwicklungsschwierigkeiten.

  • Mir den tun die Kinder leid, denen man damit professionelle Unterstützung verweigert.

    Wenn du das wirklich diskutieren wolltest, bräuchte es ein neues Forum... das gab es vermutlich schon längst.


    Auch ich sehe, dass es ein Sparkonzept ist, es bräuchte weit mehr Stunden in den Grundschulen und gerne auch feste FöS-KollegInnen, Beratungszeiten, Entlastung für die GS-KollegInnen, die den Hauptteil der alltäglichen Arbeit übernehmen, fest eingestellte Schul-AssistenInnen in allen Klassen, die Liste der Wünsche ist lang und vieles davon hätte zunächst umgesetzt sein sollen, bevor wir die FöS Grundschule schließen.


    Allerdings sehe ich auch seit Jahren, was möglich ist, SchülerInnen, die in vielen Bereichen durchaus mitarbeiten können, die aufholen, die auch mal das Grundschulniveau erreichen, anderswo mehr Zeit und Unterstützung benötigen.

    Die Öffnung zu mehr Integration hin zur Inklusion kommt, trotz Sparkonzept, auch vielen anderen Kindern entgegen.


    Wenn du, Plattenspieler, zum Ausdruck bringst, dass diesen Kindern die professionelle Unterstützung verweigert würde, sagst du damit leider auch, dass die Grundschullehrkräfte "unprofessionell" und seit Jahrzehnten schlecht arbeiten, da sogar vor der Schließung der GS die meisten späteren Kinder mit Unterstützungsbedarf 2-3 Jahre auf den Grundschulen waren, mit noch weniger Förderung von Externen, bevor ein Verfahren durchgeführt werden durfte und ein Wechsel anstand.

    Dagegen verwehre ich mich.

  • Wenn du das wirklich diskutieren wolltest, bräuchte es ein neues Forum... das gab es vermutlich schon längst.

    Da hast du Recht.

    Ich habe nur darauf reagiert, weil mir bei einer solchen Aussage einfach der Unterschied zu meinem Bundesland mit einem noch relativ ausgebauten spezialisierten Förderschulsystem ab Klasse 1 (bzw. sogar ab Kindergartenalter) auffällt.

    Allerdings sehe ich auch seit Jahren, was möglich ist, SchülerInnen, die in vielen Bereichen durchaus mitarbeiten können, die aufholen, die auch mal das Grundschulniveau erreichen, anderswo mehr Zeit und Unterstützung benötigen.

    Die Öffnung zu mehr Integration hin zur Inklusion kommt, trotz Sparkonzept, auch vielen anderen Kindern entgegen.

    Die Förderschulen Sprache und ESE sind ja auch hier als Durchgangsschulen konzipiert, wo regelmäßige Wechsel zurück ins Regelschulsystem stattfinden, und auch im Schwerpunkt Lernen ist das nicht unmöglich.

    Wenn du, Plattenspieler, zum Ausdruck bringst, dass diesen Kindern die professionelle Unterstützung verweigert würde, sagst du damit leider auch, dass die Grundschullehrkräfte "unprofessionell" und seit Jahrzehnten schlecht arbeiten, da sogar vor der Schließung der GS die meisten späteren Kinder mit Unterstützungsbedarf 2-3 Jahre auf den Grundschulen waren, mit noch weniger Förderung von Externen, bevor ein Verfahren durchgeführt werden durfte und ein Wechsel anstand.

    Dagegen verwehre ich mich.

    Das wollte ich damit nicht sagen. Entschuldige, wenn das so rübergekommen ist. Ich denke, die meisten Grundschullehrer machen ob der heutigen Herausforderungen einen tollen Job. In der Diagnostik und Beratung erlebe ich das auch immer wieder live. Streiche "professionelle Unterstützung" und ersetze es durch "sonderpädagogische Unterstützung". :_o_)

  • Scheint hier ja prima geklappt zu haben.

    Keine Ahnung, der TE meldet sich ja nicht wieder, insofern wissen wir gar nichts über das Kind. Die Frage war, warum sich "immer alle" gegen die Förderschule wehren, obwohl sie einem User hier nicht geschadet hat8)

  • warum sich "immer alle" gegen die Förderschule wehren

    - weil man nach wie vor "Abschulung" im Kopf hat, wohinter dann auch steckt, dass die Förderschule "hinter" der Hauptschule käme und die Berufsaussichten dann noch schlechter seien ... selbst wenn die Realität häufig anderes zeigt/ gezeigt hat, da gut geförderte SchülerInnen mit Unterstützungsbedarf besser auf den Beruf vorbereitet sind, als Hauptschulabsolvierende ohne Lust und Motivation.


    - weil viele den Eindruck haben, dass Beeinträchtigte dorthin abgesondert oder abgeschoben werden, es dadurch zu Gruppenprozessen kommt und die "Anderen" und "Unbekannten" immer auch die "Komischen" sind, zu denen man nicht gehören möchte.


    - weil die Beeinträchtigung für alle auch außerhalb von Schule ersichtlich wird, da das Kind dann zur anderen Schule geht.


    - weil Eltern sich selbst an der Begabung ihres eigenen Kindes messen (lassen müssen) und ein Kind mit Beeinträchtigungen dazu führt, dass man sich selbst als versagend empfindet oder von anderen entsprechend dargestellt oder angesehen wird.


    - weil ein Schulwechsel ansteht, den man möglichst umgehen möchte, weil man weiß, was man hat, aber nicht weiß, was man bekommt.


    - weil die Möglichkeiten oder die Ausstattung von Förder- und Regelschulen regional sehr unterschiedlich sein kann/konnte und nicht überall ausgebildete Förderschullehrkräfte in winzigen differenzierten Lerngruppen eine herausragende Förderung leisten dürfen, sondern gerade in den Förderschulen der Lehrkräftemangel eklatant war, sodass große Lerngruppen von Lehrkräften ohne sonderpädagogische Ausbildung übernommen wurden.

  • Das Kind muss nicht zwingend auf die Förderschule, natürlich könnte es auch auf der Regelschule im gemeinsamen Lernen verbleiben. Sinnvoll oder nicht sei mal dahingestellt.

    Aber es braucht einen offiziell festgestellten Förderbedarf.


    Ups, da war samu schneller 😉

    Und das ist doch der springende Punkt. Wenn die Eltern sich gegenüber der Feststellung eines Förderbedarfs verweigern, ist es völlig egal, ob man die Beschulung an einer Förderschule vornehmen möchte oder aber inklusiv.

  • Das Schulamt kann ja gar nicht eingreifen, wenn es nichts von dem Kind weiß.

    Ohne jetzt nachgesehen zu haben gehe ich aber sehr stark davon aus, dass hier - genauso wie in NRW - auch die Schule eine Überprüfung veranlassen kann bzw. muss. Auch gegen den Willen der Eltern.

    Eben dann, wenn das Kind nicht zielgleich unterrichtet werden kann, so wie in diesem Fall.


    Ich verstehe wirklich nicht, wo hier überhaupt das Problem ist und wieso die Schule nicht einfach das Verfahren einleitet...

  • Je nach Bundesland kann die Überprüfung und Feststellung unter bestimmten Bedingungen auch ohne Zustimmung der Eltern erfolgen.

    Ja, kann.

    Gegen den zugestellten Bescheid reicht die Familie dann Widerspruch ein.


    Ich kenne nicht einen Fall seit der Inklusion, bei dem das Amt dem Elternwillen nicht gefolgt wäre.

  • Ich kenne nicht einen Fall seit der Inklusion, bei dem das Amt dem Elternwillen nicht gefolgt wäre.

    Ich auch nicht. Hat dann zum Beispiel zur Folge, dass man Straftäter in der Klasse sitzen hat, weil die Eltern besorgt sind, dass das Kind an der Erziehungshilfeschule noch kriminellereres Verhalten lernen könnte :rofl::lach2::explodier::heul::neenee: Merci auch.

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