Klassenfahrt

  • Bei uns (NRW) müssen Klassenfahrten von der Schulkonferenz genehmigt werden. Grundlage ist ein Antrag der Fahrtwilligen mit der Grobplanung und den Kosten. Dass ein Schulleiter Fahrten anordnet, ist nach dieser Regelung ausgeschlossen, und das steht auch nicht in dem erwähnten Paragraphen der ADO. Das lese ich so, dass Schulfahrten mit zum Job gehören, also keine Freizeitbeschäftigung sind und ich entsprechend versichert bin etc. Aber ich lasse mich gern eines Besseren belehren, ist ja schließlich ein Lehrerforum hier :tanz:


    Dass zu Pandemiezeiten Fahrten durch die Schulleitung angeordnet werden, halte ich für so absurd, dass es sich nicht lohnt, darüber zu diskutieren.

    Das generelle Fahrtenprogramm (Anzahl, Dauer, Kosten) wird von der Schulkonferenz beschlossen, aber wer fährt ist Schulleitungsentscheidung. Den Paragraphen kannst du leider definitiv nicht so lesen, da stehen im selben Satz die schulischen Prüfungen und auch Konferenzen, das sind verpflichtende Aufgaben im Lehrerberuf. Falls dir die ADO da nicht spezifisch genug ist, nimm die Richtlinien für Schulfahrten, wo unter 4.1 steht:

    "Die Teilnahme an nach dem Fahrtenprogramm festgelegten Schulfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer."

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Wenn ich hier nachlese, scheint mir das in Hessen auch nicht viel anders zu sein:

    Im entsprechenden Erlass sind dann aber nur Pauschalen genannt. Mehr wird auch nicht erstattet. Daher ist das eher eine Halbwahrheit.

  • "Die Teilnahme an nach dem Fahrtenprogramm festgelegten Schulfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer."

    Wenn das so ist, dann müssen meine Kosten auch vollumfänglich getragen werden. Es darf doch kein finanzieller Nachteil entstehen. Das ist ja kein Freizeitvergnügen.

  • In NRW wird alles bezahlt und wenn in Hessen nicht alles gezahlt wird, dann fährst du nicht, dazu gibt es höchstrichterliche Urteile sowohl für Beamte (BVG 2018) als auch für Angestellte (BAG 2012), der zitierte Erlass ist von 2009 und kann daher diese Rechtsprechung nicht berücksichtigen. Gibt es da was aktuelleres, ansonsten mit Verweis auf die Rechtsprechung volle Kostenerstattung verlangen, zur Not mithilfe der Gewerkschaft gerichtlich durchziehen, das ist wirklich ein no brainer für jeden Anwalt...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Im entsprechenden Erlass sind dann aber nur Pauschalen genannt. Mehr wird auch nicht erstattet. Daher ist das eher eine Halbwahrheit.

    Mag sein. Ist mir aber wumpe. Ich tue meinen Dienst ja nicht in Hessen. Ihr habt da zwei Möglichkeiten, ihr kümmert euch, wie von Valerianus beschrieben, oder ihr zahlt drauf.

  • Nur mal so aus dem hessischen Reisekostengesetz:


    §4, Absatz (1): "Dienstreisende haben Anspruch auf Erstattung der dienstlich veranlassten notwendigen Reisekosten. Art und Umfang bestimmt ausschließlich dieses Gesetz."


    §8, Absatz (1): "Für notwendige Übernachtungen erhalten Dienstreisende ein pauschales Übernachtungsgeld von 20 Euro pro Nacht. Höhere Übernachtungskosten werden erstattet, wenn sie unvermeidbar sind."

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • PS: Nochmal der hessiche Schulfahrtenerlass:


    "Auf die kostenfreie Unterbringung hessischer Lehrkräfte in Jugendherbergen des DJH-Landesverbandes Hessen e. V. [...] wird verwiesen. "


    Da wüsste ich dann doch, wo ich hinführe, so ich fahren müsste. Im Bus nimmt man dann den vorgeschriebenen Freiplatz in Anspruch und die Reisekostenabrechnung beschränkt sich dann auf das Zählen der Tage und das Abrechnen der noch verbleibenden Pauschale. Alles easypeasy.


    Geht mal davon aus, dass euer Dienstherr sich etwas bei den Regelungen gedacht hat. Und wenn er kein Geld für etwas ausgeben möchte, dann ist das auch nicht wichtig. Dann käme ich ja nicht auf die Idee, so etwas zu planen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Im entsprechenden Erlass sind dann aber nur Pauschalen genannt. Mehr wird auch nicht erstattet. Daher ist das eher eine Halbwahrheit.

    Damit wird bei den Abrechnungen gerne getrickst und versucht, nur die Pauschalen zu erstatten. Diese Pauschalen gelten aber (nur) für den Fall, dass die tatsächlichen Kosten nicht genau bekannt sind oder aufgeschlüsselt werden können. Entstehen notwendigerweise höhere Kosten - was bei Übernachtungen nahezu zwingend ist - sind diese natürlich auch zu erstatten, sofern die Dienstreise entsprechend genehmigt war. Diese darf auch nur genehmigt werden, wenn bereits gesichert ist, dass das Budget der Schule hierfür ausreicht.


    Eine mögliche Anwendung der Pauschalen ergab sich für mich bislang bei Fachexkursionen, die länger als 8h gedauert haben (Dienstbeginn bis Dienstende). Da war es deutlich einfacher, die Pauschale für Verpflegung in Anspruch zu nehmen, als herumzudiskutieren, welche Kosten für Essen und Trinken tatsächlich entstanden sind.

  • Ich merke schon, dass ich mehr Hinterfragen muss. In der freien Wirtschaft wurden einfach immer meine Reisekosten von Arbeitgeber beglichen bzw. mir ohne Geschiss ausbezahlt. Ich bin noch nicht richtig im System angekommen 😆

Werbung