Coronatestkosten einreichen

  • Oh sorry, ich habe, glaube ich, nicht richtig gelesen :rotwerd:. Kris24 : Du hast natürlich recht. Wenn man ohne ärztliche Veranlassung einen Coronatest durchführen lässt (das hatte ich irgendwie im Eingangspost falsch verstanden; ich dachte, der Hausarzt hätte den Test veranlasst, aber keine Überweisung mitgegeben) und auch das besagte Schreiben der Schule für die kostenlosen Tests nicht vorgelegt hat, muss man auf jeden Fall die Kosten selber tragen.

    D.h. ich muss in diesem Falle die Kosten selber tragen? :(

  • LehrerBW

    Ich habe für dich extra die Bedingungen für Baden-Württemberg heraus gesucht (stehen unter Beamte). Überlesen?

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • LehrerBW

    Ich habe für dich extra die Bedingungen für Baden-Württemberg heraus gesucht (stehen unter Beamte). Überlesen?

    Ja, überlesen...die Antworten kamen so schnell rein.
    Ich glaub ich muss einfach nochmal vor Ort fragen...durch eine Ärztin wurde der Test ja durchgeführt.

  • D.h. ich muss in diesem Falle die Kosten selber tragen? :(

    Wieso reichst du nicht die Laborrechnung erstmal ein und wartest ab? Einen Schrieb vom Arzt kam man doch immernoch nachreichen, wenn jemand fragt.

  • Kurzer Einschub für NRW (und vlt auch für andere):


    ( #learnfrommyfail )

    - bei anlassloser Testung natürlich mit dem Vordruck des Landes, mit Unterschrift Schulleitung

    - bei Symptomen: Laborkosten-Rechnung nicht ohne Rechnung des Arztes einreichen (wg. Diagnose "Verdacht auf Covid19")!


    Beihilfe weigerte sich bei mir, Rechnung musste geändert werden. Achtet also auf eine aussagekräftige Diagnose!

  • Danke. Ich warte noch auf meine Rechnung. Werde dann darauf achten. (Sind ja erst 6 Wochen...)

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Beihilfe weigerte sich bei mir, Rechnung musste geändert werden. Achtet also auf eine aussagekräftige Diagnose!

    Kann ich exakt so bestätigen. Bei mir war es mit einem Anruf zu klären. Rechnung des Arztes muss einen symptombezogenen Test ausweisen. Rechnung des Labors sollte gleichzeitig eingereicht werden, da "die Sachbearbeiter soviel zu tun haben, dass sie nicht zwei Rechnungen nacheinander prüfen können". Es reicht aber wohl auch, wenn man auf der Laborrechnung einen kurzen handschriftlichen Vermerk macht, dass die Laborrechnung auf Grundlage des Arztrechnung vom XX.XX.XX erstellt wurde, falls man die Arztrechnung schon eingereicht hat.

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