Digital mp3s aus Lehrwerken SuS zur Verfügung stellen- Urheberrechtsfrage/Lizenzvertragsfrage

  • Moin,


    nachdem ich beim Lehrwerksvertrag meines Vertrauens (hier ein Stuttgarter Verlag) heute niemanden mehr erreiche (selbst den örtlich zuständigen Ansprechartner nicht herausfinden kann, weil die entsprechende Seite nicht ordentlich zu arbeiten scheint) und die Frage online nicht genau recherchieren konnte, hoffe, ich dass vielleicht hier schon jemand die Antwort kennt, ehe ich Montag sonst erneut mein Glück beim Verlag versuche.

    Es geht mir spezifisch um mp3s aus Lehrwerken und die Frage, ob ich diese mp3s im Falle weitere Schulschließungen meinen SuS auch digital zur Verfügung stellen darf.


    1. Darf ich also aus der CD zum Schulbuch den SuS z.B. eine Ausspracheübung hochladen und- natürlich nur meiner Klasse- über das LMS zur Verfügung stellen? Digitale Unterrichtsassistenten stehen für alle Klassenstufen für uns Lehrkräfte- nicht die SuS- in ausreichender Zahl zur Verfügung, also Einzellizenzen. 15%-Regel ab 2005 ist mir bekannt.


    2. Darf ich alternativ/ergänzend meinen SuS mp3s aus dem Arbeitsheft (CdA) zur Verfügung stellen? Das Arbeitsheft wurde allen SuS zu Schuljahresbeginn überlassen, im Arbeitsheft befindet sich eine CD mit sämtlichen mp3s. Leider haben noch immer (Stand Dezember!!!) nicht alle SuS zuverlässig ein Abspielgerät zuhause, um diese mp3s auch anhören zu können. Über unser LMS könnte ich diese mp3s ergänzend zur Verfügung stellen, so dass sich endlich niemand mehr rausreden kann, warum wichtige Übungsaufgaben zuhause nicht bearbeitet werden konnten (gerade bei einer weitere Fernunterrichtsphase oder Wechselunterricht muss ich zuverlässig mit heimischen Hörverständnisübungen arbeiten können).



    Ich freue mich über weiterführende Antworten. Sollte sich niemand genauer auskennen, aber entsprechendes Interesse bestehen, leite ich gerne eine Antwort meines Verlags wenn ich diese kommende Woche hoffentlich erhalte weiter (sprich stelle diese hier zur Verfügung). :geschenk:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Kurzfassung: Nein, geht vermutlich nicht. Grundlage: Auskunft eines Verlages (aber was heißt das schon), Auskunft im Mebis-Forum (dort Rückfrage am ISB, heißt etwas mehr, vielleicht), vor allem aber eigene Recherche.


    Denn: Material aus Material, das eigens für die Schule hergestellt ist, darf laut UrhG grundsätzlich gar nicht kopiert und verteilt werden. Dass das doch geht, regelt - wie vorgesehen - der "Gesamtvertrag Vervielfältigungen an Schulen", den die Ländern unter Federführung Bayerns mit den Rechteinhabern geschlossen haben: "Ziel der Vereinbarung ist es, analoge und digitale Vervielfältigungen und einzelne weitere Nutzungen von urheberrechtlich geschützten Schriftwerken, Abbildungen sowie grafischen Aufzeichnungen von Werken der Musik an Schulen auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage zu ermöglichen sowie hierfür eine angemessene Vergütung festzulegen." Vertragsgegenstand ist unter anderem "die Einräumung von Nutzungsrechten für Werke, die ausschließlich für den Unterricht an Schulen geeignet, bestimmt und entsprechend gekennzeichnet sind (vgl. § 60a Abs. 3 Nr. 2 UrhG)."


    Und wahrscheinlich sind damit nur Druckwerke gemeint. Aber ich bin kein Jurist und kenne auch keine richterliche Entscheidung dazu.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Im ersten Lockdown haben doch viele Verlage das sogar selber als Link zur Verfügung gestellt, also ich würde direkt dort noch mal anfragen, die waren zumindest im 1. Lockdown da sehr großzügig und inzwischen haben doch diverse Verlage (wie z.B. Westermann usw.) das auch so, dass du es von überall runterladen und nutzen kannst (mit der BiBox z.B. wobei ich noch nicht ausprobiert habe, wie genau das nun gehen soll).

  • 100%ig sicher bin ich mir nicht, meine aber, dass du das darfst.


    Eine meiner Englischkolleginnen hatte sich dahingehend im Frühjahr mal bei einem Schulbuchverlag erkundigt. In ihrem Fall ging es darum, dass sie einem Schüler, der sich als Risikopatient seit "Wiedereröffnung" der Schulen im Mai im "Homeschooling" befand, die Materialien, die sie mit den anderen SuS der Klasse im Englischunterricht durchgenommen hatte, über "Moodle" zur Verfügung stellen wollte. Dazu gehörten auch Hörverstehensübungen, die sich auf der zum Schulbuch gehörenden CD und ebenfalls im digitalen Unterrichtsassistenten als MP3 befanden. Wenn mich nicht alles täuscht, wurde der Kollegin bei dem entsprechenden Verlag gesagt, sie dürfe diese Dateien (wie auch z. B. Arbeitsblätter, die auf dem Unterrichtsassistenten zum Ausdrucken und Vervielfältigen zur Verfügung stehen) gerne dem Schüler zur Verfügung stellen.


    Wie gesagt: Ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtig in Erinnerung habe... Von daher würde ich mich freuen, wenn du - falls du Montag noch bei dem Verlag anrufen solltest - uns dessen Antwort hier posten würdest!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Danke schonmal für deine Antwort Herr Rau . In den FAQs des Verlags zum Urheberrecht habe ich schon herausgefunden, dass auch aus Druckwerken wie dem eingeführten Lehrwerk oder Ergänzungsmaterialen Kopien analog oder digital den SuS zur Verfügung gestellt werden dürfen. Dabei muss man z.B. beachten, dass man maximal 15% eines Werks zur Verfügung stellt (unter Sonderregeln für Kurzwerke etc.) und das Lehrwerk ab 2005 erschienen ist, nicht davor. Unklar bleibt für mich aber die Frage, wie eben mit digitalen Lehrmaterialien wie mp3s verfahren werden kann und eben hier ergänzend der Frage, ob ich die digitalen Materialien zumindest dann zur Verfügung stellen darf im LMS, wenn alle SuS das entsprechende Material sowieso bereits besitzen (nur eben nicht zuverlässig abspielen können).:weissnicht:

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  • Im ersten Lockdown haben doch viele Verlage das sogar selber als Link zur Verfügung gestellt, also ich würde direkt dort noch mal anfragen, die waren zumindest im 1. Lockdown da sehr großzügig und inzwischen haben doch diverse Verlage (wie z.B. Westermann usw.) das auch so, dass du es von überall runterladen und nutzen kannst (mit der BiBox z.B. wobei ich noch nicht ausprobiert habe, wie genau das nun gehen soll).

    Ja, Bibox habe ich selbst in einem Fach, hilft mir dummerweise nicht für mein fremdsprachiges Material weiter. Ein guter Hinweis mit den Regelungen aus dem 1.Lockdown, leider habe ich keine völlig klaren Aussagen des Vertrages gefunden, dass dies auch weiterhin so großzügig gehandhabt werden würde, insofern wäre alternativ eine klare rechtliche Regelung ja auch hilfreich (mit der ich dann auch nach Corona z.B. erkrankten SuS Hörverständnisübungen digital noch verfügbar machen könnte in unserem LMS).

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  • Ich bin im ersten Lockdown auf der Homepage unseres Englisch-Buchs gelandet und da hieß es, die Eltern könnten sich ohne Weiteres auf der verlagsinternen Plattform "s" (hier abgekürzt) anmelden und kostenlos die Audio-Dateien passend zum Lehrwerk anhören bzw. herunterladen. Im Kleingedruckten stand allerdings, dass das nur bis zum Ende des Schuljahres gelte und danach in ein kostenpflichtiges Abo überginge. Von daher bin ich gegenüber diesen vordergründig "großzügigen" Angeboten der Schulbuchverlage erstmal vorsichtig... :weissnicht:

  • ich habe gehört, dass ich es nur für meine Klasse zeitlich befristet in die Schulplattform einstellen darf, ich solle jeweils ergänzen, dass die Schüler es nicht weiter geben dürfen, aber ich bin auch sehr vorsichtig


    (Über deine Antwort vom Verlag wäre ich also sehr interessiert.)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Unklar bleibt für mich aber die Frage, wie eben mit digitalen Lehrmaterialien wie mp3s verfahren werden kann

    So wie ich das sehe und wie ISB und Verlage das sehen, werden die vom Vertrag nicht erfasst, womit deren Weitergabe nicht erlaubt ist. Klar: Wenn die Verlage die Erlaubnis geben, darf man das. Ob sie die geben können, hängt wieder von deren Verträgen, etwa mit den Sprechern und benutzten Medien, ab - laut Klett dürfen sie das nicht, aber das glaube ich nur halb. Dass sie im Frühling signalisiert haben, eine Auge zuzudrücken, verstehe ich auch.


    Ansonsten fehlt mir eben eine rechtliche Grundlage, auf welcher das erlaubt sein soll. Hat da wer einen Vorschlag? Die gibt es weder beim UrhG noch beim Gesamtvertrag. Aber ich würde mich freuen, wenn das nicht stimmte.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • übrigens


    Im letzten Jahrtausend gab es vom paetec-Verlag eine Regelung, dass man für 20 DM pro Werk eine zeitlich unbefristete Erlaubnis für Vervielfältigung erwirbt (ich besitze ein paar). Warum gibt es so etwas heute nicht mehr? Das würde mir viel Zeit ersparen (ich habe im 1. Shutdown vieles selbst erstellt).

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  • Unsere Fachleitung hat auch beim Schulbuchverlag nachgefragt und für den Lockdown im Frühjahr galt, dass wir die mp3 hochladen durften, aber nach Beendigung des Lockdowns wieder löschen mussten. Das haben wir sogar schriftlich bekommen.


    Als dann im Herbst die erste meiner Klassen in Quarantäne war, habe ich nachgefragt bzw. die Fachleitung nochmal nachgefragt und ihr wurde bestätigt, dass wir das weiterhin bzw. wieder dürfen. Wieder bis Schuljahresende, nehme ich an.


    Ich habe meine alten Kurse auf Mebis gelöscht und werde das dieses Schuljahr entsprechend wieder tun.

  • Als dann im Herbst die erste meiner Klassen in Quarantäne war, habe ich nachgefragt bzw. die Fachleitung nochmal nachgefragt und ihr wurde bestätigt, dass wir das weiterhin bzw. wieder dürfen.

    Aber nicht Klett, oder? Auf unsere Nachfrage hat Klett (auch Bayern, Gym) das leider ausgeschlossen.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Ach! Bei uns hieß es: "Im Rahmen einer Videokonferenz, z. B. über Microsoft Teams, dürfen Sie Ihren Schülern/innen alle Audios und Videos zur Verfügung stellen. Sobald die Onlinepräsentation beendet ist, stehen diese Dateien nicht mehr zur Verfügung. Aus urheberrechtlichen Gründen ist es leider nicht erlaubt, multimediale Dateien auf Mebis hochzuladen, abzuspeichern und an die Schüler/innen weiterzuleiten. Für eine solche erweiterte Nutzung müsste der Verlag mit allen Rechteinhabern von Hör- und Filmdateien zusätzliche Verträge schließen und neue Honorare aushandeln. Dieses Vorgehen wäre - auch für einen zeitlich begrenzten Zeitraum - aus betriebswirtschaftlicher Sicht unverhältnismäßig."


    Die Einschätzung hängt also vom Sachbearbeiter ab. So oder so: mit Erlaubnis des Verlags darf man das natürlich machen, ohne darf man das nicht. (Anders als bei der Schulbuchkopie, wo die Erlaubnis vertraglich bereits geregelt ist.)

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Unsere Fachleitung hat auch beim Schulbuchverlag nachgefragt und für den Lockdown im Frühjahr galt, dass wir die mp3 hochladen durften, aber nach Beendigung des Lockdowns wieder löschen mussten. Das haben wir sogar schriftlich bekommen.

    Oh, das ist ja interessant! Da muss ich meine besagte Englischkollegin mal fragen, ob ihr das auch so mitgeteilt wurde.

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  • Ach! Bei uns hieß es: "Im Rahmen einer Videokonferenz, z. B. über Microsoft Teams, dürfen Sie Ihren Schülern/innen alle Audios und Videos zur Verfügung stellen. Sobald die Onlinepräsentation beendet ist, stehen diese Dateien nicht mehr zur Verfügung. Aus urheberrechtlichen Gründen ist es leider nicht erlaubt, multimediale Dateien auf Mebis hochzuladen, abzuspeichern und an die Schüler/innen weiterzuleiten. Für eine solche erweiterte Nutzung müsste der Verlag mit allen Rechteinhabern von Hör- und Filmdateien zusätzliche Verträge schließen und neue Honorare aushandeln. Dieses Vorgehen wäre - auch für einen zeitlich begrenzten Zeitraum - aus betriebswirtschaftlicher Sicht unverhältnismäßig."

    Komisch... Wann genau war das?

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