Distanzunterricht aus dem Ausland?

  • Ehrlich gesagt, käme ich mir gegenüber meinen Kollegen, die Präsenz machen müssen, auch ziemlich schäbig vor.

    Das ist aber dein persönliches Privatvergnügen des Schäbigfühlens.


    Ich würde den AG fragen, ob versicherungstechnisch/steuermäßig was dagegen spricht und dann *tschüs*. Wüsste nicht, warum man hier moralisch irgendwem auf den Schlips tritt.

  • würdest du jetzt wirklich weiter weg fahren? Angesichts der hohen Zahlen überall? Oder habe ich etwas von Lockerungen im europäischen Ausland übersehen?

    Im europäischen Ausland wäre es mit einem Coronatest in beide Richtungen möglich.

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich gilt doch: wenn du frei hast, hast du frei. Du hast glaube ich irgendwo angedeutet, nicht Vollzeit zu arbeiten. Du kannst am Wochenende, an deinem freien Tag dahin fahren, wohin du willst. Auch mehrere Tage (Pfingsten) am Stück. Aber wenn am Dienstag Vormittag, wo du nachmittags Zoom-UNterricht dein Arbeitgeber dich vor Ort bestellt, darfst du weder im Ausland noch in Quarantäne sein.
    Chili

  • Aber wenn am Dienstag Vormittag, wo du nachmittags Zoom-UNterricht dein Arbeitgeber dich vor Ort bestellt, darfst du weder im Ausland noch in Quarantäne sein.

    Genau das. Nicht mehr und nicht weniger. Und wenn das "Einbestellen" aus welchem Grund auch immer auszuschließen ist, dann gibt es auch keine Residenzpflicht.

    Und schreib uns gerne hier, was deine Gewerkschaft dir erwidert hat.

    Das übernimmt übrigens auch jeder freiberuflich tätige Anwalt gerne - wenn es tatsächlich um konkrete Rechtsberatung geht, würde ich mich niemals auf einen Gewerkschaftsanwalt verlassen. Erfahrungsgemäß gibts da solche und solche. Aber mehr solche.

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