Personalakte in Bayern

  • Ich fange mal an und die Bayernexperten ergänzen vielleicht: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Kontaktdaten (Tel./Email), Ehepartner, Kinder, Scheidungsdatum (musste ich z.B. angeben zur Einstellung^^), vorhergehende Dienststellen und Arbeitgeber (wer, wo wann, wie lange, was...), Ausbildungsstandorte, Fächer, Zusatzqualifikationen mit Zertifikat, beamtenrechtlich relevante Vorfälle wie Pfändungstitel etc.,....


    Gibt noch einiges mehr, was mir grad durch den Kopf gegangen ist, jetzt ist grad völlige Leere eigetreten :staun::sterne: und alles weg. War ein langer Tag, mit vielen Stunden Elterngesprächen. Vielleicht fällt mir morgen wieder ein, woran ich noch gedacht habe oder du ergänzt, worauf deine Frage genau abzielt (gibt es etwas, worum du dir an dieser Stelle Sorgen machst?), so dass man dir eventuell noch zielgerichteter antworten kann. :)


    Conni : Rück mein Bier raus, das du im Eisfach gebunkert hast. :prost:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Danke dir schon einmal! :aufgepasst:Insbesondere, ob die Beobachtungen der Einsatzschule(n) aus dem Referendariat auch in der Personalakte vermerkt sind, würde mich interessieren!


    ... Und ich hoffe du kannst jetzt deinen Feierabend genießen! CDL :prost:

  • Ist mit "Beobachtungen" das Schulleitergutachten aus dem Ref gemeint oder etwas Anderes, Bayernspezifisches?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Danke dir schon einmal! :aufgepasst:Insbesondere, ob die Beobachtungen der Einsatzschule(n) aus dem Referendariat auch in der Personalakte vermerkt sind, würde mich interessieren!


    ... Und ich hoffe du kannst jetzt deinen Feierabend genießen! CDL :prost:

    Du hast ein Einsichtsrecht in deine Personalakte. Schau doch einfach nach ;)


    Ich würde @CDLs Liste noch um Bescheinigungen von Weiterbildungen ergänzen.


    Beurteilungen aus dem Referendariat würde ich wenn dann im Hauptakr vermuten und eher nicht im Nebenakt an der Schule.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Ist mit "Beobachtungen" das Schulleitergutachten aus dem Ref gemeint oder etwas Anderes, Bayernspezifisches?

    Man bekommt am Ende des Referendariats das Gutachten vom Seminarvorstand (das ist, denke ich, sicher in der Personalakte?) Und in diesem Gutachten werden auch die Beobachtungen der Einsatzschule (man ist im Referendariat am Gymnasium 2x 6 Monate an einer Einsatzschule) mehr oder weniger ausführlich berücksichtigt. Da würde mich interessieren, ob diese Beobachtungen nochmal extra in der Personalakte drinliegen ...

  • Also auf jeden Fall werden die Krankheitstage gezählt und auch die, die man mit Kindern fehlt (ich habe die Liste mal gesehen in unserem Sekretariat). Aber ob das jetzt in der Personalakte steht, weiß ich nicht.

  • Man bekommt am Ende des Referendariats das Gutachten vom Seminarvorstand (das ist, denke ich, sicher in der Personalakte?) Und in diesem Gutachten werden auch die Beobachtungen der Einsatzschule (man ist im Referendariat am Gymnasium 2x 6 Monate an einer Einsatzschule) mehr oder weniger ausführlich berücksichtigt. Da würde mich interessieren, ob diese Beobachtungen nochmal extra in der Personalakte drinliegen

    Ich vermute eher nein. Nach §104 BayBG sind insbesondere Prüfungsakten kein Bestandteil der Personalakte. Zu diesen würde ich persönlich auch Gutachten im Rahmen des Prüfungsverfahren zählen.

  • Ich vermute eher nein. Nach §104 BayBG sind insbesondere Prüfungsakten kein Bestandteil der Personalakte. Zu diesen würde ich persönlich auch Gutachten im Rahmen des Prüfungsverfahren zählen.

    ah, vielen Dank! Hier ist das ja doch recht genau geregelt. Würde auch die Unterlagen aus dem Referendariat zu den Prüfungsakten zählen.

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