freiwilligen Antrag auf Entlassung mit Wiedereinstellungszusage (Referendariat in B.-W.; Gymnasien)

  • Hallo ihr Lieben,


    da ich gerne einen Antrag auf Entlassung mit Wiedereinstellungszusage stellen möchte, möchte ich euch um Rat fragen.


    Ich bin bereits im 2. Ausbildungsabschnitt und möchte ehrlich gesagt nur die Wiedereinstellungszusage von B.-W. bekommen, sodass ich mich in einem anderen Bundesland im Ref bewerben kann.

    Ohne Wiedereinstellungszusage von B.-W. sieht es sonst nämlich in einem anderen Bundesland nochmal sein Ref von Neuem zu beginnen sehr schlecht aus.


    Vielleicht habt ihr selbst mal so einen Antrag gestellt und könnt helfen :) oder wisst jemanden und kennt euch deswegen aus :).


    Mit der GEW und der Seminarleitung habe ich schon Kontakt aufgenommen, aber wirkliche Infos bekam ich nicht.


    Bereits vor einem Jahr wollte ich meine Ausbildungsschule wegen meinem Schulleiter wechseln.

    Dies hat leider nicht funktioniert.


    Vll. hat jemand einen Rat :), gerne auch per persönliche Nachricht :).


    Vielen lieben Dank im Voraus!


    Liebe Grüße

  • Wenn du bereits im 2.Abschnitt bist, hast du normalerweise Schulrecht, Lehrproben etc. bereits absolviert. Damit bist du bereits ins 2.Staatsexamen eingetreten (und weißt bereits, ob du bestehen wirst oder nicht). Eine Entlassung mit Wiedereinstellungszusage ist damit unmöglich. Wenn es gesundheitliche Gründe dafür gibt jetzt das Ref nicht abzuschließen oder nicht bestandene (/durch Quarantäne ggf. noch nicht absolvierte) Prüfungsteile nicht direkt zu wiederholen (/absolvieren) , dann lass dich entsprechend krankschreiben. Ggf. kann dann auch eine Unterbrechung sinnvoll sein, um in Ruhe Zeit zum Gesunden zu haben. Wenn es letztlich um Probleme mit der SL geht wirst du in der Phase in der du bereits bist keine Chance haben das durchzusetzen. Was versprichst du dir denn davon jetzt, 6 Wochen vor dem Ende des Refs, dieses abzubrechen ? Bist du unzufrieden mit den erzielten Noten? Bist du durch einzelne Prüfungsteile durchgefallen und musst in die Verlängerung? Bist du bereits in der Verlängerung und dürftest deshalb in BW nicht mehr wiederholen, weshalb du hoffst in einem anderen BL eine Chance zu erhalten? Sind die Probleme mit deiner SL so schwerwiegend, dass du dich darum sorgt, was das SL-Gutachten am Ende mit deinem Schnitt (und damit deinen Einstellungsoptionen) anstellen könnte? Bist du infolge einer Unterbrechung noch gar nicht 6 Wochen vor Schluss und hast womöglich noch keine Prüfungsteile absolviert?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ohne weitere Informationen wird dir kaum jemand weiterhelfen können. Wenn du magst, schreib etwas mehr, falls ich einen Ansatzpunkt erkenne, der einen Antrag erfolgversprechend machen könnte schreibe ich das dann gerne. Bislang konnte ich noch nichts lesen, was einen solchen Antrag unterstützen würde. Tut mir leid.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hallo,


    danke dir :).


    Genau, ich bin in der Verlängerung, da ich eine LP im alternativen Format nicht bestanden habe.

    Somit geht offiziell mein Ref bis Ende des nächsten Halbjahres.


    Gleichzeitig gehe ich davon aus (besser gesagt ein Dritter hat mir mehr oder weniger direkt einen Wink gegeben), dass ich sofort mich freiwillig entlassen soll, da die Schulleiternote sonst schlechter als 4,0 ausfallen würde.

    So wie ich das verstanden habe, wäre ich somit nicht nur in der Verlängerung, sondern würde auch noch die Schulleiternote schlechter als 4,0 erhalten und somit wären alle LP nicht bestanden und die Schulleiternote dürfte ich ja auch dann nur noch 1 x wiederholen.


    Das würde dann bedeuten, dass ich nächstes Halbjahr alle LP wiederholen müsste und jeweils nur 1 Versuch hätte. Auch hätte ich dann nur noch 1 Versuch bei der Schulleiternote.


    Aktuell kann der Schulleiter noch keine Schulleiternote stellen, da wegen Krankheit noch kein benoteter Unterrichtsbesuch von ihm stattfinden konnte.

    Bevor nun jemand fragt: Natürlich war ich nicht Monate krank, aber mein Schulleiter wollte glaube ich gerne im Präsenzunterricht kommen und hat somit so eine lange Zeit mit den Unterrichtsbesuchen im 2. Abschnitt gewartet.


    Dass ich nur wegen Krankheit oder privaten Gründen eine Wiedereinstellungszusage von B.-W. erhalten würde, das ist mir bekannt.

    Daher bitte ich ja um Infos :). Hat jemand Erfahrungen und welche Krankheiten oder privaten Gründe lagen vor?


    Bei anderen Bundesländern habe ich mich zum Teil schon informiert. Das sieht nicht mal schlecht aus, da ich ein Mangelfach habe. Auch ist es unterschiedlich wie die Handhabung ist, also es gibt anscheinend Bundesländern, bei denen man nochmal das Ref beginnen kann und dafür alle Versuche hat.


    Vll. um das vorwegzunehmen: Im Schuljahr 2018/19 war ich bereits schon Lehrerin, aber im Angestelltenverhältnis. Ich hatte damals schon in meinem Mangelfach mein 1. Staatsexamen, daher konnte ich mein Mangelfach unterrichten und bei meinem zweiten Fach war ich bereits scheinfrei.

    Mein Mangelfach habe ich damals 20 Stunde die Woche unterrichtet, gleichzeitig war ich noch offiziell Studentin in dem zweiten Fach und es hat alles super funktioniert. Daher glaube ich nicht, dass es an mir liegt.

    Mit den Schülern, den anderen Refis etc. klappt das auch toll an meiner Ausbildungsschule, aber nicht mit dem Schulleiter.


    Ich war auch vor vielen Jahren die Schülerin von meinem jetzigen Schulleiter für ca. 6 Wochen, da er damals als Konrektor den Kurs in Vertretung unterrichtet hat. Der Schulleiter ist auch fast 70 Jahre alt und er behauptet, dass ich angeblich zu ihm aggressiv war. Das stimmt nicht, aber seitdem ist er so zu mir.



    Es geht mir aktuell nur darum, ob jemand selbst einen Antrag auf freiwillige Entlassung mit Wiedereinstellungszusage gestellt hat und wegen welchen Gründen.


    Danke euch :)

  • Wenn du bereits im 2.Abschnitt bist, hast du normalerweise Schulrecht, Lehrproben etc. bereits absolviert. Damit bist du bereits ins 2.Staatsexamen eingetreten (und weißt bereits, ob du bestehen wirst oder nicht). Eine Entlassung mit Wiedereinstellungszusage ist damit unmöglich.

    Falsch. Das geht. Selbst erlebt. Wie kommst du zu solchen Aussagen?

  • Genau, ich bin in der Verlängerung, da ich eine LP im alternativen Format nicht bestanden habe.


    Danke euch :)

    Wenn du eine Prüfung nicht bestanden hast (oder nicht in den Eigenständigen Unterricht in BaWü durftest, der Vollständigkeit halber für andere Nutzer), lassen dich andere Bundesländer tatsächlich NICHt mehr das Ref anfangen. Eine Freundin von mir hat das schweren Herzens erfahren müssen.

    Deshalb war der Weg von dir, nur mit Wiedereinstellungszusage in BaWü dein Ref zu pausieren, ganz richtig. Dazu müssen aber gesundheitliche (oder persönliche) Gründe vorliegen. Jetzt liegt es halt an deinem Landeslehrerprüfungsamt, welche Atteste da akzeptiert werden. Allerdings: du wirst danach wahrscheinlich wieder an deine alte Schule kommen. Zumindest darfst du dir die Schule idR nicht aussuchen bzw. deine Wunschschule ist egal. Das Seminar entscheidet zusammen mit dem LLPA. Man möchte dieses Schlupfloch glaube ich für einen Schulwechsel nicht öffnen.


    Ich habe noch nie gehört, dass jmd. im Schulleitergutachten durchgefallen ist. Womöglich bekommst du eine schlechte Note, aber eine 5 kann ich mir da nicht vorstellen? Mein Rat an dich wäre, die verpatzte LP zu wiederholen. Eine Schulleitung verbaut einem idR den Abschluss ja nicht, wenn alle anderen zig Prüfungen bestanden wurden.


    Persönlicher können wir ja gern per pn schreiben.


    Ich wünsche dir einen kühlen Kopf am ersten Schultag nach den Pfingstferien!

  • Ich habe noch nie gehört, dass jmd. im Schulleitergutachten durchgefallen ist. Womöglich bekommst du eine schlechte Note, aber eine 5 kann ich mir da nicht vorstellen?

    Hier hat die eine Kollegin auch deutlich mitgeteilt bekommen, dass man für eine 4 nur garantieren könnte, wenn sie einen Versetzungsantrag einreicht.

  • Susannea Versetzungsantrag hört sich aber nach Probezeitbeurteilung an und nicht Ref?

    Nein, da es eine der Quereinsteiger ist hat sie einen Anspruch wohl auf die Stelle nach dem 2. StEx an unserer Schule und musste da wohl jetzt gleich den Versetzungsantrag stellen, dass sie nach dem Abschluss nicht bleibt, egal wie der aussieht ;)

  • Nein, da es eine der Quereinsteiger ist hat sie einen Anspruch wohl auf die Stelle nach dem 2. StEx an unserer Schule und musste da wohl jetzt gleich den Versetzungsantrag stellen, dass sie nach dem Abschluss nicht bleibt, egal wie der aussieht ;)

    Huch, Sachen gibts. Noch nie von so was gehört, aber gut zu wissen, was es alles geben kann.

  • Ohne Kenntnis der genauen Umstände in BaWü:


    Lass dich dringend anwaltlich beraten. In Hessen macht das z.B. der Philologenverband (für Mitglieder) wirklich gut.


    Falls das Ref nicht klappt: Es gibt genügend Privatschulen. Für die Lehrbefähigung muss man dann noch ein paar UBs vor dem "Amt" halten und darf dann unterrichten. Hierbei ist ein wenig räumliche Flexibilität ganz hilfreich.

  • Falsch. Das geht. Selbst erlebt. Wie kommst du zu solchen Aussagen?

    Ja, aber mit Einschränkung (die ich zumindest teilweise auch angesprochen hatte in dem von dir zitierten Beitrag), denn ein Eintritt in die Prüfungsphase bedeutet, dass eine "straffreife" Unterbrechung nur möglich ist im akuten Krankheitsfall (unter Umständen noch Pflege naher Angehöriger). Liegt dieser Fall nicht vor, bedeutet die Unterbrechung, dass dies als Fehlversuch gewertet wird, der auch bei einer Wiedereinstellung erhalten bleibt, so dass nur noch ein Prüfungsanlauf zulässig ist. Der Umstand, dass man nicht mehr "straffrei" herauskommt ist aber für die Einstellung in anderen BL- Wiedereinstellungszusage hin oder her- teilweise von erheblicher Relevanz.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Kann es sein, dass das in Ausnahmefällen möglich ist, aber kein genereller (Rechts-) Anspruch darauf besteht?

    Ja, genau so. Schwere eigene Erkrankung, ggf. die Erkrankung/Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger, danach würde mir schon nichts mehr an zulässigen Gründen einfallen und selbst diese Gründe müssen gut belegt sein, um "straffrei unterbrechen zu dürfen, was im Hinblick auf den Wunsch auf einen Wiedereinstieg in einem anderen BL, wie von der TE gewünscht, relevant ist.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich sehe in der hier beschriebenen Fallkonstellation eher keine Möglichkeit für eine Wiedereinstellung, schon gar nicht mit Garantie. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das 2. Staatsexamen in BW führt gerade aus, dass eine Wiedereinstellung nach Entlassung nicht vorgenommen werden soll, es sei denn das Referendariat hat zum Zeitpunkt der Entlassung nicht weniger als ein Unterrichtshalbjahr angedauert. Das ist hier aber bereits deutlich überschritten.

  • Hi Seph,


    doch, mit längerer und schwerer Krankheit bekommst du natürlich eine Wiedereinstellungszusage in B.-W..

    Ich habe mich diesbezüglich schon informiert :), trotzdem danke :).

  • Ich verstehe die Frage nicht so recht. Du willst dich in Bundesland A entlassen lassen, in B das Ref weitermachen und dann garantiert in A eingestellt werden? Für was sollte dich denn B ausbilden wollen?

    Einmal editiert, zuletzt von UrlaubVomUrlaub ()

  • Hi Seph,


    doch, mit längerer und schwerer Krankheit bekommst du natürlich eine Wiedereinstellungszusage in B.-W..

    Ich habe mich diesbezüglich schon informiert :), trotzdem danke :).

    Der Fall liegt doch bei dir aber gerade nicht vor laut Fallbeschreibung.


    Edit: So wie das oben zu lesen ist, geht es dir darum, einen Trick zu finden, wie ein Härtefall konstruiert werden kann, der gar nicht gegeben ist. Das wird m.E. nicht funktionieren.

  • Doch, natürlich liegen Gründe vor, die es rechtfertigen würden, aber die brauche ich ja hier nicht im Chat schreiben.


    Es geht mir nur darum, welche Gründe ihr genannt habt und wie ihr es formuliert habt :).


    Sehr gerne auch per PN :).


    Danke :)

  • Ich betone schlicht noch einmal, dass der Versuch, einen Grund zu konstruieren, der nicht vorhanden ist, nach hinten losgehen wird. Ein Härtefall ist selbstverständlich auch nachzuweisen. Insofern kannst du bei Vorliegen von Gründen natürlich probieren, ob diese anerkannt werden.

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