Versetzungsantrag-Brauche dringend Rat!

  • Liebe Community,


    ich (Beamte) möchte mich von Niedersachsen nach NRW versetzen lassen. Allerdings habe ich keinen ,,offiziellen" Grund wie Schwangerschaft, Familenzusammenführung etc.

    Seit Jahren erlebe ich nun Mobbing durch Kollegen und ich kann nicht mehr...

    An wen kann ich mich sonst noch wenden, um Hilfe zu erhalten? Der Personalrat unserer Schule kommt nicht in Frage.


    Als ich mit dem Schulbezirkspersonalrat telefoniert habe, sagte man mir, dass es Jahre dauern könne, bis der Antrag genehmigt wird-Allerdings habe ich das Mobbing nicht erwähnt!



    Ich bin für jeden Hinweis und Hilfestellung sehr dankbar.


    Anouka

  • Versetzung innerhalb von Nds wäre dann ja wohl einfacher.


    Ansonsten gibt es ja noch die Option, sich aus dem Dienst entlassen zu lassen. Da kommt es auf Alter, Fächer und Flexibilität an, ob man dann im neuen BL verbeamtet werden kann.

  • Allerdings habe ich das Mobbing nicht erwähnt!

    Wenn das der Grund ist, macht es natürlich Sinn, den zu erwähnen. Führst du eine Art Tagebuch? Wer sich wann wie dir ggü. verhält? Das würde ich möglichst sachlich und eindringlich schildern.


    Allerdings: Versetzung zwischen Bundesländern ist m.E. gar nicht möglich, da kann auch kein Personalrat was tun. Da gibt's Tausch erfahren usw. Das Mobbing dürfte dabei niemanden interessieren.

  • Du solltest dich genau über die verschiedenen Verfahren informieren, mit denen man aus deinem Bundesland nach NRW wechseln kann. Da gibt es durchaus mehrere Möglichkeiten und auch das intransparente "planstellenneutrale Länderaustauschverfahren" kann man durchaus beeinflussen, wenn man viele Gespräche führt, Emails schreibt und generell aktiv und gezielt den Kontakt zu den verschiedenen Stellen sucht.

    In den vielen/den meisten/allen (?) Bundesländern gibt es die Möglichkeit, dass du eine Freigabeerklärung beantragst. Mit der kannst du am Stellenvergabeverfahren im Zielbundesland teilnehmen, wie die dortigen Bewerber auch. Ich kenne es so, dass man im Erfolgsfalle ganz offiziell in das andere Bundesland versetzt wird, so dass man Erfahrungsstufen und Pensionsansprüche behalten kann. Das musst du aber überprüfen, ob das beim Wechsel Nds-NRW auch der Fall wäre.

    Und dann kontaktierst du jeden, der im Ansatz etwas damit zu tun hat: Dezernent, der für deine Schule verantwortlich ist und den Personalrat (vermutlich ist das der Gesamt- oder Hauptpersonalrat), der bei Versetzungen in der Mitbestimmung ist. Die informierst du über deine Absichten und setzt sie bei allem Schriftverkehr ins cc.

    Dann lässt du dich in NRW auf die Rangliste/Ordnungsliste/Warteliste oder wie auch immer das dort heißt setzen. Achte darauf, ob du evtl. Bonuspunkte für deine bisherige Berufserfahrung bekommen kannst und wie die diese nachweisen musst. Dann kontaktierst du in NRW den PR, der für diese Versetzungen zuständig ist und die Person, die offiziell von Seiten des Kultusministeriums dafür verantwortlich ist.

    Dann checkst du regelmäßig Ausschreibungen und schreibst Initiativbewerbungen bei Schulen, die in Frage kommen. Immer mit dem dortigen Schul-PR im cc. Kontaktiere den Dezernenten von der Bezirksregierung, wo du hinmöchstest, und mach einen Beratungstermin aus. Der hat meist einen Überblick, wo deine Fächer gebraucht werden.

    Und mit all denen bleibst du ständig in Kontakt, nerv sie so lange, bis es einfacher für sie ist, dich zu versetzen als sich weiterhin mit dir zu beschäftigen.
    Das ist ein riesiger Zeitaufwand, aber es kann sich auszahlen.

    Ach ja, und einen Antrag im Ländertauschverfahren stellst du natürlich sowieso.


    Und denk über Beförderungs- und Funktionsstellen nach. Auf die kannst du dich in NRW natürlich auch bewerben.

  • Neben dem Tauschverfahren, das meiner Erfahrung nach fast nur mit Sozialpunkten gewährt wird, gäbe es die Möglichkeit "Freistellung und Neubewerbung." Du bittest deine zuständigen Behörde um Freistellung und kannst dich damit auf offene Stellen in NRW bewerben. Ich würde vorher schon Kontakt zu Schulen, die in Frage kommen, aufnehmen. Auch beim Lehrertauschverfahren kann das der Türöffner sein.


    Ansonsten habe ich im Kollegium den Begriff ,Notversetzung' gehört, als jemand dringend aus familiär/psychischen Gründen wechseln musste. In deinem Fall käme das vielleicht auch in Frage. Mobbing geht gar nicht und erfüllt meines Wissens mittlerweile auch einen Strafbestand. Wäre ggf. Unterstützung eines Anwaltes in deinem Fall ratsam?

    Ich kenne mich mit der ,Notversetzung' jedoch nicht aus und kann folglich nichts weiter dazu sagen.


    Viel Erfolg, auf dass die Versetzung bald klappen möge!

  • ... Da gibt es durchaus mehrere Möglichkeiten und auch das intransparente "planstellenneutrale Länderaustauschverfahren" kann man durchaus beeinflussen, wenn man viele Gespräche führt, Emails schreibt und generell aktiv und gezielt den Kontakt zu den verschiedenen Stellen sucht.

    Würdest du denen erzählen, dass du gemobbt wirst? Ich fürchte, das ist in einem wie auch immer gearteten Länderwechsel keine gute Idee.

  • Würdest du denen erzählen, dass du gemobbt wirst? Ich fürchte, das ist in einem wie auch immer gearteten Länderwechsel keine gute Idee.

    Vermutlich nicht. Mobbing wird ja immer noch von vielen als "Moderscheinung" gesehen bzw. gibt es in diesem Bereich noch viel Vorverurteilung verbunden mit "victim shaming" im Sinne von "Da wird es bestimmt schon einen Grund geben"

    Ich würde eher darauf setzen, dass ich mit meinen Qualifikationen etc. punkten kann - also so, dass die mich wollen und nicht mich nehmen, um mir aus meienr Notlage rauszuhelfen.


    EDIT: Das bezieht sich jetzt auf Gespräche mit potentiellen zukünftigen Schulleitern und Dezernenten etc. Bei meiner Fächerkombi und mit LA Gym wird es wohl nie ein Problem sein, eine Freigabe zu bekommen. Bei Mangelfächern oder LA GS oder so kann das wieder ganz anders aussehen.

  • Mobbing geht gar nicht und erfüllt meines Wissens mittlerweile auch einen Strafbestand.

    AFAIK fällt das unter Körperverletzung. In einem Fall, der mit einem Suizid endete wurde demzufolge wegen Körperverltuung mit Todesfolge ermittelt. Obacht, alles Klappentextbildung.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Vielen Dank an alle, die hier geschrieben haben.

    WillG


    Ich habe auch über Beförderungs-/Funktionsstellen nachgedacht. Leider muss man dafür oft schon in NRW an einer Schule angestellt sein! Braucht man dafür auch eine Freigabeerklärung?


    Bei welcher Behörde etc. finde ich raus, ob es sowas wie eine Freigabeerklärung gibt?



    Malorie


    Danke für den Hinweis mit der Notversetzung.


    Nein, Anwalt ist in meinem Fall leider nicht möglich, da es sich um seelische Gewalt handelt, die schwer nachzuweisen ist.


    @samu Ja, ich führe Tagebuch, aber aus dem oben genannten Grund nützt es leider nicht.


    @ alle Aus diesem Grund habe ich auch nicht mit meinem Schulleiter darüber gesprochen. Aber wenn ich den Antrag stelle, muss dieser ja ,,über seinen Tisch“. Wenn ich einen anderen Grund angebe, befürchte ich, dass es abgelehnt wird.


    Alles in allem bin ich sehr verzweifelt…

  • Das tut mir wirklich leid. Das ist ja echt kein Zustand. :( Mobbing kann man, wenn schriftliche Dokumente vorliegen, auch damit aufzeigen, aber vermutlich geht es auch ohne. Aber vermutlich fehlt Dir die Kraft, das Fass noch offiziell aufzumachen... sollte es aber nicht mit der Versetzung klappen, sollte man diese Option im Hinterkopf behalten. Dokumentiere das Erlebte auf jeden Fall weiterhin schriftlich, mit am besten Uhrzeit und Datum. Das wäre ja eine Art Gedächtnisprotokoll.


    Zur Freigabe und Neueinstellung: ich habe über dieses Verfahren das Bundesland gewechselt, allerdings aus NRW in ein anderes BuLa. Ich meine, dass es so war, dass das Ländertauschverfahren zwar über den Tisch des Schulleiters geht, das Freigabe+Neuanstellungsverfahren jedoch nicht - ich habe die Freigabe formlos von meinem Sachbearbeiter bei der BezReg angefordert. Versuche das also bei deinem Schulamt! Und nimm Kontakt zu potentiell interessanten Schulen auf!


    Alles wird gut werden!

  • Hast du mal darüber nachgedacht, an eine private/freie Schule zu gehen? Das geht in der Regel deutlich einfacher als ein Wechsel im staatlichen Schulwesen und die staatlich anerkannten Privatschulen bieten Planstellen an.


    In welche Region von NRW möchtest du denn gehen?

  • Danke für eure Antworten.


    Finchen


    Ja, habe ich. Eine kirchliche Schule käme für mich auch in Frage. Ich würde gerne in den Rhein-Erft-Kreis oder in die Nähe ist auch in Ordnung, Köln, Rhein-Sieg-Kreis und Umgebung. Gerne auf eine ländliche Schule. Wenn es sein muss auch eine städtische, hauptsache endlich weg von hier...

  • Nein, man kündigt sie nicht. Das Bundeland gibt einen zwar frei, aber wenn die Neubewerbung im neuen BuLa nicht klappt, fällt man zurück in den alten Status und behält seine Stelle. Jedenfalls war das vor einigen Jahren bei mir in NRW der Fall. Ich wäre einfach in meiner alten Stelle geblieben.

    Eine Freigabe des Dienstherrn ist somit nicht mit Kündigung / Entlassung gleichzusetzen.

    Ich würde aber immer im Zweifelsfall bei der Behörde nachfragen.

  • Dann ist dieser Weg das Bundesland zu wechseln doch der einfachste oder nicht? Sich freistellen zu lassen und sich schulscharf auf Stellen im Wunschbundesland bewerben?


    Ich möchte als verbeamtete Lehrerin des Lands Bawü nach RP wegen Stellenwechsel meines Mannes ziehen. Bin derzeit nach Elternzeit in Beurlaubung und Suche auch nach einem anderen Weg außer Länderaustauschverfahren schnellstmöglich das Bundesland zu wechseln.

  • Genau genommen ist die Freigabe sozusagen die Erlaubnis des aktuellen Dienstherrn, sich bei einem anderen Dienstherrn zu bewerben. In der Praxis heißt das aber genau das, was Malorie oben beschrieben hat.

    Ja, im Prinzip ist das der einfachste Weg. Oder eben die Bewerbung auf Beförderungs- oder Funktionsstellen. Allerdings weiß ich nicht genau, ob alle Bundesländer dsa mit der Freigabe gleich handhaben. Wie immer ist der beste Ansprechpartner der PR, ggfs. der Bezirks- oder Gesamtpersonalrat oder sogar der Hauptpersonalrat, die hier rechtssicher Informationen geben können. Und die zuständigen Behörden, also Schulämter, MB-Stellen, Bezirksregierungen oder wie auch immer das in deinem BL heißt.

  • ich habe den Eindruck, dass das Verfahren mit Freigabe und Neubewerbung tatsächlich einfacher ist als das undurchsichtige Lehrertauschverfahren. Beantrage formlos die Freigabe (aber vorher besser nochmal nachfragen, ich kann nur für NRW sprechen) und dann neu bewerben. Funktionsstellen, wie WillG sagte, sind auch eine gute Option. Und mein ganz heißer Tipp: Initiativbewerbungen am gewünschten Standort! Das kann das Ganze erleichtern. Viel Erfolg!

  • Ich habe mit der zuständigen Schulbehörde telefoniert. Man kann eine Freigabeerklärung beantragen; ob sie genehmigt wird, ist eine andere Sache.

    Ob bei einem Wechsel der Lebenszeitstatus erhalten bleibt, konnte man mir leider nicht beantworten. Dafür werde ich noch das Ziel-Bundesland kontaktieren!

    Wenn die Freigabeerklärung erfolgt, muss man nachweisen, dass man zumindest an einer Schule zum Bewerbungsgespräch eingeladen wurde, damit der Freigabestatus erhalten bleibt!

    Falls man nicht genommen wird, ist es so, wie Malorie gesagt hat: Man bleibt an der alten Stelle.


    Was die Beförderungs- und Funktionsstellen angeht, werde ich auch das in Betracht ziehen; jedoch habe ich auch gehört, dass diese oft durch interne Bewerber abgedeckt werden und die Chancen somit gering sind!

  • Du kannst und solltest das Problem mit der übergeordneten Dienststelle besprechen. Hierbei auch deutlich machen, dass Du das Verhältnis an Deiner Schule für zerrüttet hältst und deswegen dringend versetzt werden musst um keinen gesundheitlichen Schaden zu erleiden .
    Kommst Du nicht weiter, bzw. wenn's Dir jetzt schon dreckig gent, such Dir um Himmels Willen einen Facharzt für Psychiatrie und lass Dich krankschreiben. Ferner lässt Du Dir attestieren, dass ein Verbleib an Deiner jetzigen Schule Deiner Gesundung im Wege steht. Spätestens nach sechs Wochen beantragst Du aus der Krankheit heraus ein BEM Gespräch und zwar nicht an Deiner Schule sondern bei der übergeordneten Dienststelle ( lass Dich hier vom Personalrat beraten und begleiten!. Hier kommt dann die Versetzung zur Sprache. Ggf. muss Du nochmal zum Amtsarzt, der das bestätigt. Danach sollte zumindest eine einfache Versetzung möglich sein. Das ist dann keine Versetzung im regulären Verfahren sondern eine Versetzung aus dienstlichen Gründen.
    Das ist im übrigen ein scharfes Schwert und das solltest Du nur ziehen, wenn Du wirklich an dem Punkt angekommen bist, wo Du vor Ort keinen Frieden mehr findest. Rechtsberatung und Begleitung ist hier auf jeden Fall angezeigt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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