Sommerferien und Probezeit

  • Die Probezeit für Beamte dauert eine bestimmte Anzahl an Jahren lang und läuft auch während Ferienzeiten weiter- gilt bundeslandunabhängig, versprochen. Entscheidend ist, dass du bereits vereidigt sein musst vor deinen ersten Sommerferien, erst ab der Vereidigung beginnt deine Probezeit. Solltest du also erst am Ende der Sommerferien vereidigt werden wie z.B. in BW üblich, dann würde die Probezeit erst nach den Sommerferien beginnen, aber dann natürlich die nächsten Sommerferien (etc.) mit umfassen. (Lustige Frage. ^^)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: +m

  • bella1 : Bist du denn schon Referendarin? Ich meine, du schriebst neulich, dass du als Vertretungslehrerin arbeitest, oder nicht?

    Wenn dein Referendariat noch gar nicht begonnen hat (was wohl vor den Sommerferien kaum der Fall sein dürfte), zählen natürlich auch die Ferien noch nicht mit dazu. Wobei es eine "Probezeit" für Refis - also "Beamte auf Widerruf" - eigentlich noch gar nicht gibt. sondern nur für "Beamte auf Probe", die ihr Ref bereits abgeschlossen haben. Dein Vorbereitungsdienst, d. h. die zweite Phase der Lehramtsausbildung, beginnt mit dem ersten Tag deines Referendariats bzw. mit deiner Vereidigung als "Beamtin auf Widerruf". Das schrieb CDL ja bereits.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    • Offizieller Beitrag

    und falls du das unglaubliche Glück hast, dass du eine Probezeit im Angestelltenverhältnis in den Ferien hast (was ja bedeuten würde, dass dein Vertrag nicht so lange vor den Ferien begonnen hat, du aber eine durchgehende Bezahlung mit Anschlussvertrag hast): klar zählen die Sommerferien dazu...

  • und falls du das unglaubliche Glück hast, dass du eine Probezeit im Angestelltenverhältnis in den Ferien hast (was ja bedeuten würde, dass dein Vertrag nicht so lange vor den Ferien begonnen hat, du aber eine durchgehende Bezahlung mit Anschlussvertrag hast): klar zählen die Sommerferien dazu...

    Ach so, auf die Idee bin ich gar nicht gekommen. Dann natürlich schon.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Muss ja ein paar wenige Sachen geben, wo die Tarifbeschäftigten im Vorteil sind!😜

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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