Schulwechsel trotz Funktionsstelle möglich? (NDS)

  • Hallo zusammen,


    in meiner Schule wird eine Funktionsstelle frei, auf die ich mich bewerben möchte. Dadurch würde mein Gehalt von A12 auf A13 ansteigen. Ich mag meine Schule sehr und möchte diese Stelle gerne antreten. Meine Sorge ist nur, falls ich durch irgendwelche Umstände in ferner Zukunft nicht mehr glücklich an der Schule sein sollte, kann ich dann trotzdem einfach die Schule wechseln wie „vorher“? Oder kann ich mich nur auf eine andere Funktionsstelle bewerben?

    Schon mal vielen Dank im Voraus!


    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum.

    Schau Dir mal die Ausschreibungstexte bei gleichgelagerten Funktionsstellen an. Wenn diese Ausschreibungen Bewerbungen von anderen Funktionsstelleninhabern zulassen, kannst Du über diese Bewerbung eine Versetzung erwirken. Falls das ausgeschlossen ist, musst Du einen Versetzungsantrag stellen.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, es ist grundsätzlich möglich, aber da, wo du vorher eine "größere Auswahl" hattest, kannst du nur noch dahin versetzt werden wo eine Schule a) eine A13-Stelle ausschreibt, b) rein rechnerisch eine A13-Stelle ausschreiben könnte (und durch dein Dazukommen nicht mehr kann, du könntest also dann mit Aufgaben betraut werden).
    Wie es genau mit der Übernahme von Aufgaben ist, weiß ich nicht, es ist zumindest in NRW nicht mal Pflicht, bis die Schulleitung sich wirklich was einfällt (also bei der ersten Beförderungsstufe), ich weiß aber eben aus meinem Ref in NDS, dass meine Mentorin mir erklärt hatte, dass sie quasi in der Familie entscheiden mussten, wer die Beförderungsstelle (A14, bei Gym) annimmt (also sie oder ihr Mann), weil mittelfristig eine*r von den zwei an den Wohnort versetzt werden möchte und es mit einem "O" schwieriger sei (O wie Ober bei Oberstudienrat*in).
    Das ist an sich nachvollziehbar, jede Schule hat nur eine begrenzte Anzahl an Beförderungsstellen...

  • Generell ist es durchaus auch möglich, ein Statusamt wieder aufzugeben und sich zurückstufen zu lassen. Diese Option gäbe es also auch noch, wenn du mit A13 gar nicht versetzt werden könntest.

    Ich würde solche diffusen Ängste ("Was ist, falls ich mal irgendwann unter Umständen nicht mehr ganz so zufrieden bin wie hier...") aber nicht zur Entscheidungsgrundlage machen. Keiner weiß was kommt. Wenn du Lust auf die Aufgabe hast, bewirb dich. Und vielleicht willst du in ein paar Jahren dann mehr oder ganz was anderes machen oder oder oder. Wer weiß das schon

  • Generell ist es durchaus auch möglich, ein Statusamt wieder aufzugeben und sich zurückstufen zu lassen.

    Ich kenne mehrere Personen, die das getan haben. Ein Kollege von mir, der in Bremen eine A14-Stelle hatte, z. B. dadurch, dass er unbedingt zu uns an die Schule in Niedersachsen wollte und dort gerade "nur" A13 für ihn möglich war.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich kenne dafür ebenfalls Beispiele und das wäre auch der klassische Weg, um trotz Funktionsstelle eine Versetzung auf dem "normalen" Weg möglich zu machen. Die Alternative Versetzungsbewerbung funktioniert eher selten, aber auch dafür gibt es Beispiele. So oder so gilt: Die Übernahme einer Funktionsstelle verhindert keine spätere Versetzung, insbesondere nicht, wenn man bereit ist, sich dafür zurückstufen zu lassen.

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