Verbeamtung und Referendariat trotz Asperger und ADHS?

  • Der Amtsarzt ist bei seinem Urteil geblieben. Facharztgutachten hat er ignoriert. Das seien doch alles Gefälligkeitsgutachten, seiner Meinung nach. Den die Facharztgutachten waren wohlwollend mir gegenüber.

    Geholfen haben wir letztendlich die Gewerkschaft und ein guter Verwaltungsrechtler. Dieser hat eine erneute fachkundliche Begutachtung für mich erwirkt. Dann war ich an einem Institut für ärztliche Begutachtung. 14 Tage nach dieser ärztlichen Begutachtung war ich Beamtin auf Probe.

    Allerdings hat es 2 Jahre gedauert bis die Bezirksregierung dies genehmigte und bereit war über meine Verbeamtung neu zu entscheiden.


    Damals hatte ich einen GdB von 30. Damit konnte ich nicht viel reißen. Nun ist der GdB deutlich höher wegen einer Sache, die später noch dazu kam.

    Traurig, dass du so kämpfen musstest, aber extrem stark, dass du für dich drangeblieben und letztlich erolgreich gewesen bist. :top:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Es scheint mir, als hättest du, um es ganz deutsch zu halten, "deine Scheiße

    Danke für deine Antwort. Ich beantworte deine einzelnen Punkte Schritt für Schritt.


    - Dass mich in der SL und beim Ministerium niemand danach fragt, ist mir bewusst.


    - Das weiß ich. Mir ist auch völlig bewusst, dass ein Lehrer grundsätzlich verbeamten oder angestellt sein kann. Mir hat sich nur die Frage gestellt, ob (in meinem Fall) die Sache so gravierend sein kann, dass auch eine Anstellung versagt werden kann. Oder um es im Wortlaut von CDL zu halten: ob meine Diagnosen jene sind, die eine völlige Berufseignung ausschließen. Aber dem scheint nicht so zu sein, wie Karl-Dieter bereits schrieb.


    - Nein, ich nehme die Medikamente nicht, um meine Noten zu halten - das habe ich bereits geschrieben. Ich zitiere mich an der Stelle selbst: "Was die Medikation des ADHS angeht: Ich habe bereits seit der ersten Diagnosestellung eine Medikation bekommen. In meiner Kindheit war ich auch wirklich stark "hyperaktiv", in meiner frühen Jugend vielleicht etwas anstrengend, weil ich alles hinterfragen musste. Es gab immer wieder Versuche mit dem Auslassen der Medikation. Früher war das problematisch, je älter ich wurde, desto weniger problematisch war es. Bereits 2017 war meine Ärztin schon der Meinung, eigentlich sei die Medikation überflüssig. Es ist bei mir so, dass durch das Auslassen dieser Medikation meine Noten sich nicht verschlechtern oder ich weniger aufpasse. Es ist nur so, dass es mir mit leichter fällt, zuhause beispielsweise meinem Schulzeug konsequent nachzugehen. Jetzt muss man fairerweise erwähnen, dass ich, wie eingangs erwähnt - ohne mich selbst zu loben - doch schon sehr hohe Notendurchschnitte habe. Gerade 1,3 beim Fachabitur bzw. aktuell um 1,2 beim Abitur kommt ja nicht von ungefähr. Dass ich da schon weit mehr als ein "0815-Schüler" mache, ist ohnehin klar. Dass man dann irgendwann keinen Bock mehr hat, dürfte auch jedem klar sein. Mit Medikation ist es eben so, dass mir das dann deutlich leichter fällt. Das wird jedem so gehen. Ob das bei mir ausgeprägter ist als bei jemandem ohne AHDS, das weiß ich nicht. Deshalb kann ich auch nur sagen, dass es mit Medikation eben einfacher ist."


    - ich habe mich viel und lange mit den Erkrankungen auseinandergesetzt. Wie aber bereits erwähnt, beginnt das Studium erst im Oktober 2022, der Eintritt in das Referendariat demnach frühestens im Februar 2028. Also eine Vorstellung beim Amtsarzt wird auch erst in sechs Jahren an der Reihe sein. Ich war und bin der Meinung, dass die Diagnose Asperger eine falsche war oder zumindest längst nicht mehr aktuell ist. Da die Diagnose bisher keinerlei Relevanz in meinem Leben hat (warum auch?), war bisher noch keine Notwendigkeit vorhanden, etwas zu unternehmen. Mit Blick auf den Amtsarzt wird es das womöglich aber. Und dann ist ein entkräftendes, gegenfachärztliches Gutachten u. U. sinnvoll.

    Dass die DIagnose ADHS stimmt, daran besteht kein Zweifel. Aber auch hier ist längst von keiner akuten Sache mehr zu sprechen. Jemand, der über die Diagnose nicht Bescheid weiß, würde auch niemals auf die Idee kommen, dass ich das haben könnte - weil einfach das entsprechende Verhalten dazu (mittlerweile) fehlt. Insofern sehe ich da keine Probleme bei der Verbeamtung, da die Medikation auf meinen Wunsch nächsten Sommer enden wird. Grund, weswegen ich sie freiwillig (!) bis dahin nehme, siehe oben. Es wird kein Problem sein, mir durch meine Ärztin schreiben zu lassen, dass die Symptomatik nicht mehr vorhanden und ein Rückfall ausgeschlossen ist. Magenschmerzen bereitet mir eher die Diagnose Asperger.

  • Die Ärztin verschreibt dir also seit Jahren ein überflüssiges Medikament? Ui. Ob sie das wohl auf Nachfrage gegenüber der Amtsärztin so erklären wird?

    Sicherlich verschreibt sie mir die Medikamente auf der Grundlage, dass diese Diagnose erfolgte. Nötig ist sie aber nicht - aber eben optional. Auch wenn das Beispiel blöd ist, ist es sicherlich gut zum Verständnis: Stell dir vor, du bist leicht erkältet und eines deiner Nasenlöcher ist etwas "zu". Du bekommst weiterhin genügend Luft, es schränkt dich keineswegs ein, du benötigst keine Behanldung. Aber: optional kannst du natürlich trotzdem Nasentropfen nehmen. Dann ist die Nase frei. So ist es hier. Das vorhandene ADHS äußert sich bei mit mittlerweile nur noch dadurch, dass ich bei sehr lang anhaltender Tätigkeit irgendwann keine Lust mehr habe. Dennoch würde ich weiter machen, so viel Ehrgeiz besitze ich. Mit Medikation ist es dennoch leichter, dran zu bleiben. Wie du siehst: nötig ist es nicht, und ohne gibt es auch keine Einschränkungen, aber hilfreich ist es allemal. Die Gabe dieser Medikamente ist also durchaus gerechtfertigt, aber zwingend notwendig ist sie nicht. Sie erfolgt auf der Basis, dass es optional möglich ist und auf meinen Wunsch. Ich kann nicht sagen, ob bei angesprochener Thematik der langen Konzentration bei Menschen ohne ADHS dieses Verhalten weniger ausgeprägt ist oder gleich. Dafür müsste ich mich persönlich ja in einen Menschen ohne AHDS versetzen können. Fakt ist aber, dass es hilft. Demnach muss meine Ärztin auch nicht schreiben, dass sie die Medikamente überflüssig verschrieben hat, sondern dass sie aufgrund der Diagnose gerechtfertigt sind und dies mein Wunsch war - sie gemessen an dem Stand der Krankheit jedenfalls aber nicht zwingend notwendig gewesen sind, ich das also auch, wenn ich wollte, ohne Medikamente könnte. Was bereits mehrere Auslassversuche gezeigt haben - auch in Abschlussjahrgängen, bspw. beim Fachabitur. Zudem wird der Amtsarztbesuch frühestens 5 Jahre nach der letzten Medikation liegen. Es würde ausreichen, wenn die Ärztin dann nach fünf Jahren Abwesenheit und ohne Medikation einfach schreibt, dass kein Rückfall eingetreten ist und kein Nachteil durch die fehlende Medikation eingetreten ist.

  • Klar ist hier nichts, denn ich bin nicht der entscheidende Amtsarzt. Ich kann aber vorlegen, wie meine Ärztin die Sache sieht und was ich von der Diagnose wahrnehme und für wie gerechtfertigt ich diese Diagnose(n) halte. Persönlich vertrete ich die Auffassung, es ist falsch, jemanden, der ADHS/Asperger (...) diagnostiziert bekam, mit allen gleichzustellen, die diese Diagnose(n) bekommen haben. Es macht einen Unterschied, ob jemand unter diesen Dingen leidet, aber keine Einschränkungen hat, oder ob jemand diese Diagnosen hat, aber unter schwersten sozialen Problemen leidet.

    • Offizieller Beitrag

    Es macht einen Unterschied, ob jemand unter diesen Dingen leidet, aber keine Einschränkungen hat, oder ob jemand diese Diagnosen hat, aber unter schwersten sozialen Problemen leidet.

    Das heißt, du bist der Meinung, dass jemand, der diese Medikamente BRAUCHT, um einen geregelten Alltag zu haben, deiner Meinung nach kein*e verbeamtete*r Lehrer*in sein dürfte?
    (jemand, der unter "schwersten sozialen Problemen" "leidet", wird eh nicht auf die Idee kommen, lehrer*in zu werden)

  • Ehrlich gesagt, würde ich mir an deiner Stelle jetzt erst einmal keine Sorge um die Verbeamtung machen, sondern eher gucken, ob dein Asberger mit der Tätigkeit als Lehrer kompatibel ist.

    In der Schule hast du als Lehrer viele (zunächst) unstrukturierte Situationen, die du in den Griff bekommen musst, stehst oft im Fokus und steuerst oft die soziale Interaktion.

  • Das heißt, du bist der Meinung, dass jemand, der diese Medikamente BRAUCHT, um einen geregelten Alltag zu haben, deiner Meinung nach kein*e verbeamtete*r Lehrer*in sein dürfte?
    (jemand, der unter "schwersten sozialen Problemen" "leidet", wird eh nicht auf die Idee kommen, lehrer*in zu werden)

    Nein. Das heißt, dass die Gesetzeslage meint, dass jemand, der unter Krankheiten leidet, die dem Lehrerberuf in seiner Art und Weise entgegenstehen ( schwere soziale Probleme zähle ich dazu), nicht verbeamtet werden kann. Und demnach kann es m. M. nach nicht sein, dass dann gesagt wird, dass davon ausgegangen wird, dass jemand, der eine Diagnose hat, gleich die schlimmste Form hat. Wenn es schon heißt, dass man bei einer bestimmten Schwere einer Tatsache kein Lehrer werden kann - und diese dann zufällig in einer bestimmten Stufe eines Krankheitsbildes enthalten ist - dass man dann nicht einfach pauschalisieren soll: "Der hat das, dann hat er automatisch auch die entsprechende Stufe. Ist nicht so? Ist mir egal, er hat ne Krankheit wo es drin vorkommen kann, das reicht mir.". Davon abgesehen: diese Medikamente können auch bei leichten Formen von Nöten sein. Ebenso können sie bei schweren Formen aber auch nicht von Nöten sein.

  • Ehrlich gesagt, würde ich mir an deiner Stelle jetzt erst einmal keine Sorge um die Verbeamtung machen, sondern eher gucken, ob dein Asberger mit der Tätigkeit als Lehrer kompatibel ist.

    In der Schule hast du als Lehrer viele (zunächst) unstrukturierte Situationen, die du in den Griff bekommen musst, stehst oft im Fokus und steuerst oft die soziale Interaktion.

    Wie schon erwähnt, ich selbst bin nicht der Meinung, diese Diagnose zu erfüllen. Ich erkenne in mir keinerlei Symptomatik, die der eines Aspergers zugeschrieben wird. Allenfalls die Vorliebe für Zahlen. Ansonsten habe ich keinerlei Dinge, die dafür sprechen. Gar nichts. Deswegen zweifle ich auch daran, ob diese Diagnose stimmt oder zumindest noch aktuell ist. Ich habe keine Probleme mit Emotionen, sozialen Interaktivitäten, unstrukturierten Tagesabläufen usw. Ist bei mir alles nicht gegeben. Der einzige Schnittpunkt, der zwischen mir und dieser Krankheit existiert, ist das Blatt Papier, auf dem es steht. Anders sieht es mit der Diagnose ADHS aus, aber da sehe ich hinsichtlich der Symptomatik keine Probleme.

    • Offizieller Beitrag

    Vorab: ich bin der Meinung, dass entweder alle verbeamtet oder keine. Also: du sollst auch verbeamtet werden.

    Trotzdem: ich glaube, du belügst dich selbst. Wenn du die Medikamente wirklich gar nicht brauchst: setz sie JETZT ab, und nicht "nach dem Abitur".
    Und wenn du gut eingestellt bist und die Medikamente "brauchst", um deinen Alltag so zu gestalten, dass du abends keine schlimmen Kopfschmerzen hast usw.. Los! Behalte sie, es ist kein Grund, sie abzusetzen. Und es ist auch okay so, es ist ein Hilfsmittel.

  • Du meinst nicht, dass da eine Fachärztin mal bei kucken könnte, um Klarheit zu haben?

    Doch. Aber alles zu seiner Zeit - ich Zeiten der Abiturprüfung nicht die Zeit, mehrmals wöchentlich, ausgiebige Tests zu durchlaufen, um psychische Sonderheiten zu klassifizieren. Ich werde die Ärztin allerdings darauf ansprechen und für Mai nächsten Jahres die entsprechenden Termine ansetzen.

  • Nochmal, du musst hier keinem was erklären oder beweisen oder so, unsere meinung ist irrelevant. Diagnostik psychischer Erkrankungen schließt einfach ein, dass man im Alltag beeinträchtigt ist. Wenn das nicht der Fall ist, ist die Diagnose falsch. Da du sie aber schriftlich hast, wird der Arzt davon ausgehen, dass die Beeinträchtigung da ist.


    Zu den Komorbiditäten bei ADHS:

    In der Erwachsenenpsychiatrie und -psychotherapie ist die hohe Rate an komorbiden Störungen (80 %) und psychosozialen Konsequenzen besonders bedeutsam (1). Depressionen (40 bis 60 %), Angststörungen (20 bis 60 %) und Suchterkrankungen (50 bis 60 %) zählen zu den häufigsten Komorbiditäten (8). Bei Suchterkrankungen oder unter Strafgefangenen sind die Prävalenzraten der ADHS gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöht und liegen hier bei circa 25 %. ADHS ist somit ein erheblicher Risikofaktor für weitere psychische Erkrankungen (Kasten 2).


    aus:

    https://www.aerzteblatt.de/arc…k-Aetiologie-und-Therapie


    Also auch wenn das alles nicht auf dich zutrifft, weiß jede*r Ärztin, dass du dafür anfällig bist. Auch das muss nicht die Verbeamtung ausschließen, ich möchte dir nur sagen, dass deine Idee von 'ich war als Kind etwas hibbelig, jetzt geht's mir super (unter Medikation, ich könnte jederzeit alles absetzen. Nur vielleicht nicht vorm Staatsexamen...), keine Aussagekraft hat. Höchstens zum Suchtpotenzial.


    Ist auch wirklich nicht böse gemeint, ich versuche nur, realistisch zu sein:)

  • Vorab: ich bin der Meinung, dass entweder alle verbeamtet oder keine. Also: du sollst auch verbeamtet werden.

    Trotzdem: ich glaube, du belügst dich selbst. Wenn du die Medikamente wirklich gar nicht brauchst: setz sie JETZT ab, und nicht "nach dem Abitur".
    Und wenn du gut eingestellt bist und die Medikamente "brauchst", um deinen Alltag so zu gestalten, dass du abends keine schlimmen Kopfschmerzen hast usw.. Los! Behalte sie, es ist kein Grund, sie abzusetzen. Und es ist auch okay so, es ist ein Hilfsmittel.

    Ich nehme die Medikation ja nicht wegen des Aspergers. Das Asperger hat mit dem ADHS nichts zu tun. Zumindest nicht in meinem Fall. Es gibt auch Fälle, da ist es anders. Die einzige Symptomatik von ADHS, die ich noch habe, das ist das Problem mit der Konzentration, wie oben beschrieben. Es ist wie schon erwähnt keine zwingend notwendige Medikation, ich nehme sie auf eigenen Wunsch, da es mir die lange Konzentration erleichtert. Ich habe durch Versuche gesehen, dass ich dadurch schulisch nicht schlechter werde. Aber ich habe auch gesehen, dass es mich mehr Kraft kostet, an der Sache dran zu bleiben. Vielleicht ist es auch die Angst in mir selbst, dass ich diesen Mehraufwand an Motivation nicht mehr erbringen möchte, und dann die Noten schlechter würden - ich weiß es nicht. Fakt ist aber, dass es aufgrund der Symptomatik nicht nötig ist, sondern lediglich, um es ganz klar zu sagen, aus meiner persönlichen "Gemütlichkeit", da es mir die Sache aber erleichtert.

    Es gibt eben auch die Fälle, die die Medikation brauchen, da sie nicht in der Lage sind, sich eigenständig hinzusetzen. Das ist bei mir ja nicht der Fall, es unterstützt mich eben nur. Insofern ist es ein Leichtes, die Medikation abzusetzen. Die Frage ist nur: wenn ich es mir dadurch erleichtere und es beim Amtsarzt dann nicht darauf ankommt, ob man sie vor 5,5 oder 6 Jahren abgesetzt hat, weswegen sollte ich mir die Hürde dann höher legen, als sie ist?

    • Offizieller Beitrag

    ich bezog mich auch auf die ADHS-Medikation. Ich wüsste nicht, dass es gegen Asperger alleine Medikation gibt.
    Amtsärzte sind vielleicht nicht alle in allen Themen bewandert, aber sie werden schon mal davon gehört haben, dass nicht alle, die nicht neurotypisch sind, fürs Leben ungeeignet sind. Und dass es sehr viele Ausprägungen gibt, wo man mit Facharztbrief eben zeigt, dass die Beeinträchtigung, die man vielleicht hat, für den Alltag als Lehrer*in nicht relevant ist.
    Übrigens ein Vorteil, wenn man erst nach dme Ref / vor der Planstelle zum Arzt muss: man sieht an den Fehlzeiten des Refs, ob man super belastet war oder nicht (vorausgesetzt man hat nicht nebenbei noch eine Grippewelle mitgenommen)

  • Ich nehme dir nichts böse, keine Angst. ;)

    Es ist erschreckend zu lesen, zu welchen Dingen ich praktisch prädestiniert bin. Keiner der Dinge trifft auf mich zu und ich hoffe, das bleibt auch so. Die Medikation wurde in den vergangen Jahren oft ausgesetzt. Auch schon ein gesamtes Schuljahr. In allen Zeiträumen gas es keinerlei Veränderungen zu der Zeit mit Medikation. Das Einzige, was sich geändert hat: es fiel mir schwerer, lange an etwas dran zu bleiben. Ansonsten war ales gleich. Die Frage ist dann eben, wie wahrscheinlich nicht nur eine Verbeamtung, sondern tatsächlich überhaupt eine Anstellung noch ist. Ich meine, ob jemand, der gefährdet für Depressionen und Angststörungen ist, dauerhaft für den Lehrerberuf geeignet ist, sei dahingestellt... Und so wird es wohl auch der Amtsarzt und eventuell auch das entsprechende Ministerium sehen.

  • ich bezog mich auch auf die ADHS-Medikation. Ich wüsste nicht, dass es gegen Asperger alleine Medikation gibt.
    Amtsärzte sind vielleicht nicht alle in allen Themen bewandert, aber sie werden schon mal davon gehört haben, dass nicht alle, die nicht neurotypisch sind, fürs Leben ungeeignet sind. Und dass es sehr viele Ausprägungen gibt, wo man mit Facharztbrief eben zeigt, dass die Beeinträchtigung, die man vielleicht hat, für den Alltag als Lehrer*in nicht relevant ist.
    Übrigens ein Vorteil, wenn man erst nach dme Ref / vor der Planstelle zum Arzt muss: man sieht an den Fehlzeiten des Refs, ob man super belastet war oder nicht (vorausgesetzt man hat nicht nebenbei noch eine Grippewelle mitgenommen)

    Im Saarland ist es, glaube ich, so, dass man schon für Ref hin muss. Dann wieder für Probe, dafür aber nicht mehr für die Verbeamtung auf Lebenszeit. Die erfolgt dann automatisch, soweit ich richtig informiert bin.


    In jedem Falle werde ich noch innerhalb des nächsten halben Jahres ein fachärztliches Gutachten erstellen lassen, bei dem dann (hoffentlich) die Diagnose Asperger restlos entkräftet wird. Ferner ein Gutachten über ADHS, das zeigt, dass in meiner Ausprägung keinerlei Beeinträchtigungen für den Lehrerberuf zu erwarten sind.

  • ... könnte eh schon knapp sein.
    Oder hast du schon eine Fachärztin, die selbst solche Tests macht?

    Meine Fachärztin ist Psychologin und Psychotherapeutin, spezialisiert auf ADHS. Ob sie auch Tests zu Asperger machen kann, weiß ich nicht.

  • Hä? Das Ministerium ruft sicher nicht an, um zu fragen, ob du Ängste hast. Damit müsstest du dann nur leben, wenn du denn welche entwickeln solltest. So wie jeder andere halt auch.

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