Verbeamtung und Referendariat trotz Asperger und ADHS?

  • Wie sieht es da mit der Frage aus,...

    Du wirst jede Frage wahrheitsgemäß beantworten. Niemand wird dir den genauen Wortlaut sagen können, den irgend ein Mensch dir in sounsoviel Jahren stellen wird.

    Ist es ratsam, ein fachärztliches Gutachten einzuholen, mit dem Ziel, dass dieser das Asperger entkräftet?

    Geht sowas überhaupt? Scheint nicht so, als ob das jemand hier wüsste.


    Welche Fächer willst du eigentlich studieren? Konzentriere dich doch erst mal darauf :top:

  • Du wirst jede Frage wahrheitsgemäß beantworten. Niemand wird dir den genauen Wortlaut sagen können, den irgend ein Mensch dir in sounsoviel Jahren stellen wird.

    Geht sowas überhaupt? Scheint nicht so, als ob das jemand hier wüsste.


    Welche Fächer willst du eigentlich studieren? Konzentriere dich doch erst mal darauf :top:

    Das geht genau dann, wenn die Diagnose in der Kindheit entweder falsch war, oder aber wenn die Diagnose schlichtweg nicht mehr aktuell ist und vielleicht früher, aber heute keine Anhaltspunkte mehr vorliegen. Und dieser Ansicht bin ich ja.


    Mathematik und Metalltechnik - aber wie schon gesagt, wenn die Chancen selbst für eine normale Anstellung schlecht stehen, dann würde ich kein Lehramt studieren. Deswegen muss ich mich leider zuerst auf das andere konzentrieren. :(

  • Ich habe nicht gesagt,dass alles was länger als 10 Jahrevher ist irrelevant ist, Die meisten Frageböen sind aber mittlerweile so aufgebaut. Fragt man Dich darüber hinaus, so bist Du verpflichtet auch hier wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Bei so lane zurück liegendenden Sachverhalten jedoch immer mit dem Zusart soweit ich mich hier und heute erinnere! Nicht um den Amtsarzt auszutricksen, aber alles was so lange zurück liegt, da fallen mir immer wieder auch Schen erst ein, wenn ich aus der Arztpraxis draussen bin und dafür möchte ich nicht haftbar gemacht werden. Wenn meine Krankenkasse oder mein Amtsarzt ein vollständiges Dossier Wohlen, so mögen Sie es bitte bei meinem behandelnden Ärzten anfordern.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    • Offizieller Beitrag

    Du musst doch selbst glaubwürdig sein: wenn du keinerlei Einschränkungen im Alltag hast, wie willst du denn mindestens GdB 30 (um die Gleichstellung als Schwerbehinderter zu haben) bekommen?
    Bei 3. -> Ein Gutachten bei einem Autismus-spezialisierten Zentrum, zumal für Erwachsene, bekommst du kaum unter 2 Jahren. Also damit meine ich den ersten Termin. Wo dann die Begutachtung anfängt. Du kannst dich also jetzt schon vormerken lassen und in frühestens 18-24 Monaten entscheiden, ob es für dich noch in Frage kommt.


    Bei "2." -> dass der Amtsarzt "was gehört" hat. und dann legst du ihm ein Gutachten hin, obwohl du vorher gesagt hast, von nichts zu wissen?

    Entweder weißt du gar nichts (was eh nicht stimmt), aber das kannst du scheinbar nicht, da deine dich aktuell behandelnde Ärztin (für ADHS) von der Diagnose weiß und es also herauskommen _könnte_, oder du weißt es, willst für dich selbst eine Gewissheit haben und gut.

    Abgesehen davon, dass ICH (laienhafte, interessierte Meinung!) der Meinung bin, dass Asperger eindeutig keine Ausschlussdiagnostik ist und es keinen interessiert, wenn damit keine stark autistische Züge hat, ist es für dich auch gut, das schwarz auf weiß zu haben?
    und natürlich wird dir keine*r Gewissheit geben können, aber: mein Gott, man wird mittlerweile mit BMI 35 als Raucher und nach depressiver Phase verbeamtet, wenn man zeigt, dass man stabil ist und so weiter. Warum sollte dann jemand, der vor 25-30 Jahren eine Asperger (!)-Diagnose bekommen hat und mit seinem ADHS gut eingestellt ist, vom Lehramt AUSGESCHLOSSEN werden? Über die Verbeamtung gibt es leider zuviele A..., gegen die man sich dann ggf. wehren soll und dann nach vielen Widersprüchen doch Erfolg hat (wer sein Abitur und ein Metalltechnik/Mathe-Studium schafft, dafür keine 30 Jahre braucht, dem wird es schwer sein, nachzuweisen, dass er aufgrund einer verminderten Leistungsfähigkeit unfähig ist, bis zur Pension zu arbeiten), aber komplett keinen Lehrer werden dürfen?
    Mach dich nicht verrückt, stehe zu deiner Persönlichkeit, egal ob mit oder ohne verifizierte Asperger und ADHS und lass es gesagt werden: es gibt eine Menge Menschen in Schulkollegien, die sicher diese oder andere Diagnose bekämen, wenn sie getestet würden. und sie sind definitiv keine schlechteren Lehrer*innen.

  • Ist zwar eine andere Situation, aber evtl. vergleichbar. Der Versuch des Löschens von Diagnosen ist offenbar kontraproduktiv, weil du dich a) mit dem behandelnden Arzt anlegen musst, der in Teufels Küche käme, wenn er falsch abgerechnet hätte, also sich auf keinen Deal einlassen wird. Und b) zeigst du damit an, dass du dir deine Akte zu Gemüte geführt hast, was normalerweise niemand tut, also niemand weiß, welche Diagnosen er irgendwann mal bekommen hat. (Es ist durchaus nicht unüblich, "schwerer" zu diagnostizieren, um mehr abrechnen zu können.) Was man nicht weiß, kann man aber nicht angeben.


    Sinnvoll ist es also, wenn dich irgendwer zu diesen Diagnosen fragen sollte, aktuelle Gutachten einzuholen, die deine aktuelle Verfassung beschreiben.


    https://www.torsten-breitag.de…ch-falsche-arztabrechnung

  • Benötigt werden die Gutachten erst Ende 2027, Anfang 2028, Zeit ist da. Zu 2.: Du musst 2 und 2.1 gesondert betrachten. 2.1 ist eine Variation von 2, keine Kopie mit nachträglicher Entscheidungsänderung. ;)

    Ich weiß nicht, ob die Ärztin über diese Diagnose Bescheid weiß. Soweit ich mich erinnern kann, wurde es mit ihr nie thematisiert. Es ist nur möglich, dass sie darüber Bescheid weiß.

    Mir persönlich ist es egal, ob ich eine Diagnose oder eben keine auf Papier habe. Ich persönlich habe keine Probleme mit meinem Leben - ob da jetzt Asperger wirklich vorhanden ist oder nicht, ist irrelevant, weil es mich ja nicht einschränkt. Und ich klassifiziere meine Gemütslage ja nicht nach einem Stück Papier, sondern danach, wie ich mich fühle, und ich fühle mich gut.

    Dein Wort in Gottes Gehörgang - es kommt sicherlich auf den Amtsarzt an, was er daraus macht. Aber wie gesagt, mir kommt es nicht darauf an, zu erfahren, ob die Verbeamtung klappt. Ich möchte lediglich vor Sommer 2022 wissen, ob meine Diagnose GANZ SICHER kein Türverschluss für den Schuldienst ist. Ich weiß, dass mir das hier niemand beantworten kann. Das wird mir meine Fachärztin auch nicht können. Beantworten kann es mir nur ein Amtsarzt und dabei auch nur für sein Ermessen. Der Nächste kann anders entscheiden. Aber egal - ich kann ohnehin nicht einfach unverbindlich und anonym einen Amtsarzt anhauen via Mail, wie er denn dazu stünde. Da gäbe es wohl keine Antwort. Mal sehen, wie ich bis dahin eine relativ sichere Aussage bekommen kann. Nicht, dass ich deine missachte, nein, nur bist du, so wenig wie alle anderen und ich auch, niemand, der sich mit dieser Thematik befasst und dazu die Entscheidungen kennt. Es sind nur unsere Vermutungen. Aber ja, zumindest in dem Ausmaß, wie es bei mir vorliegt, kann ich mir nicht vorstellen, dass ich für den Schulalltag nicht geeignet bin oder das ein Amtsarzt so sieht oder eben die einstellende Dienstbehörde, wenn es "nur" auf eine Anstellung hinausliefe.

  • Ist zwar eine andere Situation, aber evtl. vergleichbar. Der Versuch des Löschens von Diagnosen ist offenbar kontraproduktiv, weil du dich a) mit dem behandelnden Arzt anlegen musst, der in Teufels Küche käme, wenn er falsch abgerechnet hätte, also sich auf keinen Deal einlassen wird. Und b) zeigst du damit an, dass du dir deine Akte zu Gemüte geführt hast, was normalerweise niemand tut, also niemand weiß, welche Diagnosen er irgendwann mal bekommen hat. (Es ist durchaus nicht unüblich, "schwerer" zu diagnostizieren, um mehr abrechnen zu können.) Was man nicht weiß, kann man aber nicht angeben.


    Sinnvoll ist es also, wenn dich irgendwer zu diesen Diagnosen fragen sollte, aktuelle Gutachten einzuholen, die deine aktuelle Verfassung beschreiben.


    https://www.torsten-breitag.de…ch-falsche-arztabrechnung

    Ich möchte ja keine Diagnose löschen. Ich möchte bei ggf. bei einem anderen Arzt ein fachärztlichen Gutachten erhalten, das prüft, ob Asperger denn nun wirklich (noch) vorliegt oder nicht. Das ist ja mein gutes Recht, ein derartiges Gutachten zu verlangen.

    Wo wir gerade dabei sind: weiß jemand, ob sowas die GKV übernimmt oder ob man sowas selbst zahlen muss?

  • Also geht es hier doch immer wieder um Verbeamtung. Warum sollte eine Erkrankung, von der man angeblich nichts merkt, zum Ausschluss führen, als Lehrer arbeiten zu können? Wenn du allerdings doch beeinträchtigt bist, wirst du wahrscheinlich gar nicht erst die Prüfungen schaffen. Solltest du sie schaffen, besteht kein Grund, dass du nicht arbeiten kannst. Aber wie sollen wir das einschätzen, ohne dich zu kennen? Probiere es doch einfach. Spätestens bei den ersten Praktika siehst du vmtl. klarer.

  • Ich möchte ja keine Diagnose löschen. Ich möchte bei ggf. bei einem anderen Arzt ein fachärztlichen Gutachten erhalten, das prüft, ob Asperger denn nun wirklich (noch) vorliegt oder nicht. Das ist ja mein gutes Recht, ein derartiges Gutachten zu verlangen.

    Wo wir gerade dabei sind: weiß jemand, ob sowas die GKV übernimmt oder ob man sowas selbst zahlen muss?

    Gibt es denn Listen von Berufen, die man nicht ausführen darf, wenn man Asperger hat? Verstößt das nicht gegen das Recht auf freie Berufswahl?

  • Nein, es geht nicht um Verbeamtung. Lies bitte meine Antwort auf die Aussage von chilipaprika. Auch dort habe ich es noch einmal betont. Vielleicht stellst du meine Aussage: "Eintritt in den Schuldienst" mit Verbeamtung gleich. Mit "Eintritt in den Schuldienst" meine ich aber auch den Eintritt. Dieser beinhaltet sowohl eine Verbeamtung als auch eine Anstellung. Wie schon mehrmals erwähnt, ist es natürlich schön, verbeamtet zu werden, aber kein Muss. Eine Anstellung ist auch in Ordnung. Diese allerdings ist für mich sehr wohl ein Muss. Ansonsten bin ich nicht bereit, das Studium zu absolvieren.


    Ich sehe keine Bedenken bei den Prägungen. Denn ich erwähne nochmal, dass die Diagnose für mich selbst nicht ersichtlich ist. Symptome, die ein Asperger-Diagnostizierter hat, sind bei mir NICHT vorhanden. Mag sein, dass die Diagnose auf dem Papier steht, aber mehr auch nicht. Kann auch sein, dass ich es wirklich habe - aber wenn, dann symptomfrei.


    Deshalb ergründet sich meine Angst auch wirklich daraus, dass eine Einstellung rein aus dem Klischee versagt werden kann, den Stempel zu haben, diese Krankheit zu haben und es den Amtsarzt eben nicht interessiert, ob ich diese Krankheit nur theoretisch habe oder auch praktisch. Das ist meine Angst.

    Und Beispiele dafür gibt es genüge. Menschen mit Diabetis MT1 beispielsweise bekommen des Öfteren eine Verbeamtung versagt - und das, obwohl sie aktuell keinerlei Beschwerden hat und der Arzt ihr das bestätigte.

    Und ja, diese Aussage bezieht sich auf die Verbeamtung. Ein Beispiel, wo nicht nur die Verbeamtung scheitert, sondeen gleich der Eintritt in den Schuldienst (wegen Krankheit), kann ich dir nicht nennen, da ich keins kenne. Aber sicherlich gibt es das. Das gibt nicht nur sicherlich, das gibt es definitiv. Und ein Autist mit starken Ausprägungen gehört sicherlich dazu, die Berufsunfähigkeit für diese Berufsbild zu erhalten.

    Und dann stellt sich die Frage: Gibt es Amtsärzte, die eben nur schauen, ob die Diagnose vorhanden ist, NICHT aber unterscheiden, wie stark die Krankheit ist und demnach alle mit Autismus/Apserger u. U. rauskicken. Sowohl die, die starke Beschwerden haben, als auch die, die keine haben, einfach deshalb, weil es den Amtsarzt nur interessiert, ob die Krankheit vorhanden ist?

  • Das ist ja mein gutes Recht, ein derartiges Gutachten zu verlangen.

    Was soll denn das sein? Ein Facharzt schreibt auf: "Der mir völlig unbekannte Herr Mathe-Lehrer123 sagt mir, dass er keinerlei Symptome mehr verspürt, deswegen ist die Diagnose von 1999 als beendet zu erklären"?


    So ähnlich kannst du das machen, WENN es soweit ist, dass dich eine Amtsärztin in glaskugelhafter Ferne fragen SOLLTE, an welche Diagnosen vor 25 Jahren du dich noch so erinnerst. Aber prophylaktisch? Eher nicht (siehe Artikel).


    Nun denn, ich lass dich dann mal machen, bist ja schon groß...

  • Gibt es denn Listen von Berufen, die man nicht ausführen darf, wenn man Asperger hat? Verstößt das nicht gegen das Recht auf freie Berufswahl?

    Mir ist keine Liste bekannt, ich habe mich darum aber auch noch nicht gekümmert. Eine Einstellung in den Schuldienst (egal ob Beamter oder Angestellter) wird eben dann versagt, wenn der Bewerber (jetzt mal nur auf die ges. Eignung bezogen) Symptome, Kranlheitsbilder (...) ausweist, die der Art und Weise des Lehrerdaseins gegenüberstehen. Darunter verstehe ich, dass ein Asperger, der extremst Probleme mit sozialen Interaktionen jeglicher Art hat, kein Lehrer sein kann. Wie denn auch? Pädagogisch/fachdidaktisch kann er nichts umsetzen, da er keine soziale Interaktion mit dem Schüler herstellen kann. Da kann er fachlich noch so gut sein. Und mir stellt sich eben folgende Frage: wenn ein Amtsarzt (oder der Dienstherr) beispielweise weiß, dass absolut fehlende (!) soziale Interaktionen nicht vereinbar sind, diese auch zeitgleich wissen, dass dies bei Asperger der Fall sein KANN, ob es dann nicht Amtsärzte/Dienstherren gibt, die gar nicht anfangen zu diferrenzieren, sondern für die "Apserger gleich Asperger" ist? Oder dass sie einfach argumentieren: "Ja, aktuell sind Sie geeignet, wegen der fehlenden Symptomatik. Aber woher soll ich wissen, wie das in 5 Jahren ist? Vielleicht verschlimmert sich das? Sorry, das kann ich nicht verantworten. Sie sind in meinen Augen nicht geeignet."

  • Was soll denn das sein? Ein Facharzt schreibt auf: "Der mir völlig unbekannte Herr Mathe-Lehrer123 sagt mir, dass er keinerlei Symptome mehr verspürt, deswegen ist die Diagnose von 1999 als beendet zu erklären"?


    So ähnlich kannst du das machen, WENN es soweit ist, dass dich eine Amtsärztin in glaskugelhafter Ferne fragen SOLLTE, an welche Diagnosen vor 25 Jahren du dich noch so erinnerst. Aber prophylaktisch? Eher nicht (siehe Artikel).


    Nun denn, ich lass dich dann mal machen, bist ja schon groß...

    Nein. Ich meine schon ein umfassendes Gutachten, das von dem damaligen völlig losgelöst ist. D.h., ein Gutachten, das erstellt wird, ohne vorherige Ansätze in Betracht zu ziehen. Man steht also praktisch vor einem Haufen Unwissenheit und der Arzt soll checken, ob dort was ist. Ich spreche bewusste nicht von einer Aufhebung. Sondern von einer absoluten Neubeurteilung, ob hier Asperger vorliegt oder nicht. Das andere Gutachten soll gar nicht erwähnt werden. Es soll gar nichts mit dem alten zu tun haben. Eine völlig neue, unvoreingenommene Untersunung.

  • Ich möchte praktisch eine Untersuchung wie damals. Natürlich unter dem Vorwand, dass damals entsprechend diagnostiziert wurde. Ich werde nicht erwähnen, dass ich der Meinung bin, dass diese Diagnose falsch war. Ich werde lediglich erwähnen, dass ich wissen möchte, ob diese Diagnose (noch) aktuell ist. Dieses neu erstellte Gutachten soll nicht nur ein Gespräch mit einem Psychologen sein, sondern alle möglichen physischen und psychischern Tests umfassen, sodass ein Gutachten erstellt wird, das keinerlei Angriffsfläche besitzt. Sollte dort rauskommen, dass ich tatsächlich Asperger habe, dann ist das eben so. Aber dann kann dort entsprechend erwähnt werden, wie wenig es ausgeprägt ist und dass ich keinerlei Einschränkungen habe. Selbst das wäre ein Fortschritt ggü. dem alten Gutachten, wo einfach nur steht: "Jo, der Bub hat das."

    • Offizieller Beitrag

    Mein Gott, mach dich nicht so verrückt… die Tatsache, DASS es vielleicht tatsächlich Ausschlussgründe für den Lehrerberuf gibt, wurde von CDL ziemlich sicher nur rein theoretisch aufgelistet. Es gibt blinde Lehrer, es gibt Lehrer im Rollstuhl, es gibt Lehrer mit MS, Lehrer, die nur mit einem Ohr hören… viele davon sogar verbeamtet. Schwere Schizophrenie ist kein ‚Ausschlussgrund für den lehrerberuf‘ per se, sondern sicher für jeden Vollzeitjob. Punkt.


    Und keine Ahnung, woher deine Klischees herkommen aber ein Großteil der Menschen mit Asperger(-Diagnose) lebt sehr gut und angepasst. Und ein anderer Großteil weiß es nicht mal. Es ist eben ein Spektrum.

    Ein vermutlich nicht darauf spezialisierter Arzt hat dir als Kind eine Diagnose gegeben, die vielleicht stimmt, vielleicht nicht. Die Kommorbidität mit ADHS könnte dazu führen, dass die ADHS-Behandlung, egal ob medikamentös oder die Lenkung auf Probleme und Lösungen, dich absolut ‚gesellschaftsfähig‘ bzw angepasst gemacht haben.

    Und das ist das Relevante. Nicht so zu tun, als hättest du keinen Asperger (also dich verstecken, falls du im Spektrum bist) sondern für dich Wege zu haben, dass du nicht in der Mitte des Tages im Klassenraum einen Meltdown erleidest. Du gehst nicht gerne auf Partys, weil es dich anstrengt, dann gut. Kannst du später trotzdem für dich vorsorgen und ggf. einen lauten Tag der offenen Tür in einer Turnhalle einmal im Jahr überleben? Dafür wird man nicht von einem Beruf ausgeschlossen. Wir haben noch die freie Berufseahl und Neurodivetsität ist kein Verbrechen mehr. Bei der Polizei zb wo es keine Möglichkeit des Angestelltenverhältnisses gibt, ist es vielleicht was Anderes, aber beim Lehrer…

  • ...die du aus welchen Gründen in Auftrag gibst? Ich fürchte, du verrennst dich da in etwas.

    (Fast schon zwanghaft, hätte ich beinah gesagt :flieh::_o_D)

    Gerne mit der Begründung, dass ich aktuell vor einer amtsätzlichen Untersuchung stehe, dieses Gutachten von damals eventuell im Weg steht und ich der Meinung bin, dass es zu Unrecht so ist, da zumindest eine Aktualität nicht mehr vorliegt. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ich kein Anrecht darauf habe, zu überprüfen, ob eine 20 Jahre alte Diagnose noch Aktualität besitzt oder nicht. Falls doch, würde es mich dann nicht wundern, eine Verbeamtung versagt zu bekommen, weil dem Amtsgarzt die Farbe meines T-Shirts nicht gefällt. ;)

  • Mein Gott, mach dich nicht so verrückt… die Tatsache, DASS es vielleicht tatsächlich Ausschlussgründe für den Lehrerberuf gibt, wurde von CDL ziemlich sicher nur rein theoretisch aufgelistet. Es gibt blinde Lehrer, es gibt Lehrer im Rollstuhl, es gibt Lehrer mit MS, Lehrer, die nur mit einem Ohr hören… viele davon sogar verbeamtet. Schwere Schizophrenie ist kein ‚Ausschlussgrund für den lehrerberuf‘ per se, sondern sicher für jeden Vollzeitjob. Punkt.


    Und keine Ahnung, woher deine Klischees herkommen aber ein Großteil der Menschen mit Asperger(-Diagnose) lebt sehr gut und angepasst. Und ein anderer Großteil weiß es nicht mal. Es ist eben ein Spektrum.

    Ein vermutlich nicht darauf spezialisierter Arzt hat dir als Kind eine Diagnose gegeben, die vielleicht stimmt, vielleicht nicht. Die Kommorbidität mit ADHS könnte dazu führen, dass die ADHS-Behandlung, egal ob medikamentös oder die Lenkung auf Probleme und Lösungen, dich absolut ‚gesellschaftsfähig‘ bzw angepasst gemacht haben.

    Und das ist das Relevante. Nicht so zu tun, als hättest du keinen Asperger (also dich verstecken, falls du im Spektrum bist) sondern für dich Wege zu haben, dass du nicht in der Mitte des Tages im Klassenraum einen Meltdown erleidest. Du gehst nicht gerne auf Partys, weil es dich anstrengt, dann gut. Kannst du später trotzdem für dich vorsorgen und ggf. einen lauten Tag der offenen Tür in einer Turnhalle einmal im Jahr überleben? Dafür wird man nicht von einem Beruf ausgeschlossen. Wir haben noch die freie Berufseahl und Neurodivetsität ist kein Verbrechen mehr. Bei der Polizei zb wo es keine Möglichkeit des Angestelltenverhältnisses gibt, ist es vielleicht was Anderes, aber beim Lehrer…

    Da es schon spät ist, gehe ich heute Abend nur noch schnell auf einen Punkt ein: was hast du denn andauernd mit Schizophrenie? Das ist mir vorhin schon aufgeallen. Auch wenn ich eventuell unter ps. Krankheiten leide, so weit isses dann aber nun wirklich noch nicht. :D ;)

  • Wieso das denn? Vor dem Studium muss doch niemand zu einer amtsärztlichen Untersuchung, die steht vmtl. vor dem Ref. in 4 oder 5 Jahren an.

    Ja, aber es tut der Sache ja keine Abbruch wenn ich es schon jetzt täte. Klar, kann auch warten. Aber wer weiß, vielleicht entwickel ich durch das Mathestudium wirklich noch (starke) psychische Probleme. :P.

    Nein, mal im Ernst, vor Mathe im Studium hab ich Respekt, da geht mir der Kackstift. Aber das ist ne andere Geschichte und für mich kein Grund, es nicht zu studieren. Oder zu versuchen. :)

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