• Mich interssiert wie das mit der Beihilfe funktioniert. Also, eine Versicherung habe ich abgeschlossen, und wie geht es jetzt weiter? Muss ich mich bei der Beihilfestelle melden? Und was tue ich, wenn ich die Beihilf ein Anspruch nehmen muss, wie läuft das dann?

  • Bei mir ist das so:


    Nach einem Arztbesuch bekomme ich mehr oder weniger sofort eine Rechnung zugeschickt. Habe ich Rechnungen /Rezepte im Wert von 100 Euro gesammelt, reiche ich sie zuerst bei der Beihilfestelle ein und nach meist längerer Bearbeitungszeit bekomme ich die Rechnungen mitsamt einer Aufstellung, was sie bezuschussen, zurückgesendet.
    Nun reiche ich die Originalbelege weiter an meine Krankenkasse, die ebenso verfährt.


    Wichtig ist es nun, die Erstattungssätze zu überprüfen. Es kommt vor, dass die Beihilfestelle etwas kürzt. Meist sind es Ärztehonorare, die über dem 2,3 fachen Satz liegen. Das muss der Arzt dann besonders begründen. Von daher empfiehlt es sich, solche Arztrechnungen erst nach Erstattung zu bezahlen bzw. die Mahnung in Kauf zu nehmen. Sonst bleibst du evt. auf den Kosten sitzen, das Geld im Nachhinein vom Arzt zurückzubekommen ist immer komplizierter, als zu verhandeln und zu sagen: Wird nicht erstattet, bitte Rechnung anders schreiben.


    Ich habe mittlerweile 2 Kinder und bin nur noch mit halber Stelle am "Werke", es ist so kompliziert, dass ich dem gesetzlichen System hinterhertrauere.


    flip

  • Hallo Tanja!
    Bei mir läuft es so ähnlich wie bei Flip, allerdings reiche ich bei der Beihilfe immer nur Kopien ein (das reicht denen - zumindest hat es bei mir immer anstandslos funktioniert) und schicke die Originale gleich zur Krankenkasse. Das beschleunigt das Ganze.
    Hinsichtlich der Bearbeitungszeit bei der Beihilfe war ich absolut positiv überrascht. Die sind bei mir immer superflott und grundsätzlich schneller als die Krankenkasse. Kann allerdings auch daran liegen, dass ich als Ref meine Sachen an eine andere STelle schicken musste als die Kollegen.
    LG
    RR

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.

  • Hallo, Und wenn man gesetzlich(Ersatzkasse) versichert ist? Bekommt man vom Staat gar nichts? Oder dann bei Privatrezepten, die die normale Krankenkasse nicht bezahlt, kann man die dann dort einreichen, oder geht das auch nicht? Ich möchte in meiner Ersatzkasse bleiben.Weiß da jemand bescheid?
    Gruß, Fossil :D

  • Hallo Fossil,


    ich bin in der gesetzlichen Versicherung (weil mich die private nicht wollte). Zunächst kannst du nicht mehr pflichtversichert bleiben, sondern musst dich dann freiwillig versichern und außerdem bekommst du nix von der Beihilfe.
    Ich würde das abschätzen, da du bedenken musst, dass die private meist mehr erstattet und im Falle der Referendarsversicherung (die haben meist eine solche Sonderversicherung) wesentlich billiger ist, als die gesetzliche (ich glaube die private kostet so 50-80 € -für Einzelpersonen, die gesund sind- im Vergleich zu fast 140, die ich zahle).


    Gibt es noch das Problem, dass man nicht so leicht in die gesetzliche zurück kommt, wenn man noch nie selbst in der gesetzlichen war (das ist z.B. bei vielen der Fall, die bisher über ihre Eltern versichert waren). Das dürfte aber bei dir ja kein Problem sein.


    Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen helfen.
    Liebe Grüße
    Jasmin

  • Hallo,
    bei mir ist das so, dass ich die Arztrechnung gemäß Zahlungsziel bezahlen und alle Rechnungen und Rezeote sammel bis ich einen Gesamtbetrag von mind. 200 Euro (Vorher geht das bei der Beihilfestelle nur in Sonderfällen wie z.B. bei Rechnungen, die bereits ein Jahr alt sind oder Ende des Refs.) zusammen habe. Diese schicke ich dann an die Beihilfestelle (als Kopie). Wenn ich von der Beihilfe Bescheid bekomme, was und wieviel sie erstatten, schicke ich diesen Bescheid zusammen mit Den Rechnungsoriginalen an die private Krankenversicherung. Das Heißt, dass ich bis zu 200 Euro selber auslegen muss. Aber ich kann den Zeitpunkt der Erstattung durch Beilhilfe und Versicherung selbst ein bisschen steuern. So ist es ganz schön, die Rechnung zur Urlaubszeit oder zu Weihnachten einzureichen, damit man die Erstattung dann zur Aufbesserung der Urlaubskasse oder für Geschenke verwenden kann.
    Die Beiträge sind durch die staatliche Beihilfe in der privaten Krankenversicherung auf alle Fälle annehmbarer als die der gesetzlichen Krankenkasse in Form von freiwilliger Mitgliedschaft. Vor dem Ref musste ich mich freiwillig in einer gesetzlichen Kasse versichern. Da ich da kein Einkommen hatte, musste ich den Mindestbeitrag zahlen, das waren ca. 110 Euro/ Monat. Für die private Krankenversicherung zahle ich jetzt trotz Einkommen nur 80 Euro/ Monat. In diesen 80 Euro sind neben der Pflegeversicherung noch Extras wie volle Übernahme von Heilpraktikerkosten, höhere Zuschüsse für Brillen/ Kontaktlinsen, Chefarztbehandlung und Unterbringung im Zweibettzimmer usw.
    Ich muss auch keine 10-Euro-Quartalsgebühr bezahlen. Aber ich meine, dass muss niemand der privatversichert ist, das hängt wohl nicht von der Versicherungsgesellschaft ab.
    Wenn man im öffentlichen Dienst als Angstellter beschäftigt ist und "nur" gesetzlich versichert ist, kann man für Zahnersatz einen Antrag auf Beihilfe stellen. Das war früher auch für Brillen möglich. Aber bei Privvatrezepten bleibt man immer alleine auf den gesamten Kosten sitzen.
    Viel Erfolg bei der Wahl der "richtigen" Krankenversicherung,
    ohlin

  • Zitat

    (ich glaube die private kostet so 50-80 € -für Einzelpersonen, die gesund sind- im Vergleich zu fast 140, die ich zahle).


    Der Preis hängt aber eng zusammen mit dem Einstiegsalter - je älter man ist, umso teurer wird's!

  • Eben, Britta hat' gesagt, und ich bin schon 50, außerdem werde ich nach dem Ref kein Beamter.( zu alt, ginge nur Angestelltenverhältnis; da ist man aber auch unabhängiger, deshalb will ich mit Privatversicherung auch gar nicht erst was anfangen)) Mir ist es sicherer, in der Ersaatzkasse zu bleiben. Nur konnten die dort jetzt meinen Satz gar nicht gut einschätzen, weil sowas wie ich kein Normalfall ist. Ich bin höchst skeptisch gegenüber dem ganzen Beihilfekram..
    Danke für die Beiträge, Gruß Fossil :D

  • Hallo Tanja!


    Ich mache das auch wie Ronja. Elefantenflips Version finde ich nicht so gut, da man dann so lange auf das Geld der KV wartet.
    Die Beihilfe zahlt bei mir auch recht schnell, auch ein paar Tage vor der KV. Da war ich positiv überrascht. Bin allerdings auch Referendarin.


    Die Formulare, die du für dei Beihilfe und die KV ausfüllen musst, bekommst du im Sekretariat deiner Schule (Beihilfe) und von deiner KV. Beides bekommst du allerdings auch im Internet als pdf-Datei - zumindest in Ba-Wü und bei meiner Krankenversicherung (auf deren Homepage) ist das so. Das erleichtert einiges, dann kann man die nämlich am PC ausfüllen und muss den Kopf nicht immer wieder neu eintragen.


    Achtung: Die Personalnummer ist bei der Beihilfe etwas geändert (andere Endung), zumindest in Ba-Wü!


    Grüße,
    Steffie

  • Hallo,
    in diesem Zusammenhang eine weitere Frage: es ist mittlerweile möglich, in der Gesetzlichen (in meinem Fall: TK) zu bleiben, sich aber generell oder nur teilweise auf Privatrezept behandeln zu lassen. Die Kasse zahlt davon, was sie jedem Kassepatienten zahlt, und - wenn ich das richtig verstehe - die Beihilfe ihren Teil.
    Klingt alles ziemlich kompliziert, und am wichtigsten ist wohl die Frage: zahlt die Beihilfe in diesem Fall tatsächlich? Und noch wichtiger: nutzt jemand hier schon diese Option?


    Grüße,
    Julie Mango

  • Hallo,
    bei uns in Niedersachsen bekommt man Beihilfe nur dann, wenn man sich privat krankenversichert. In Niedersachsen sind die Beihilfe-Leistungen aber auch in einigen Punkten geringer als in anderen Bundesländern. So ist in Niedersachsen z.B. die Unterbringung in Zweibett-Zimmern im Krankenhaus nicht enthalten, in anderen Ländern wohl ja. Als Anwärter hat man Anspruch auf Übernahme von 50% (wenn man Kinder hat sind es 70%) der Kosten durch die Beihilfe und muss die offenen 50% dann privat versichern, so dass man geringere Beiträge zahlen muss. Bei einer gesetzlichen Kasse gibt es keinerlei Beihilfe, so dass man volle 100% durch die gesetzliche Kasse absichern muss. Da sind die monatlichen Beiträge höher und die Leistungen sind je nach Tarif schlechter als in der gestzlichen Kasse.
    Viele Grüße
    ohlin

  • Zitat

    Kann man eigentlich auch schon Rezepte zu Beihilfe und Versicherung schicken, auch wenn man die dazugehörige Arztrechnung noch nicht hat?


    Ich habe es zumindest häufig so gemacht und das hat nie Probleme gegeben.
    Auf dem Formular steht doch auch nur so etwas in die Richtung, dass es schön wäre, wenn man beides zusammen einreicht.
    Versuch es doch einfach!
    Ronja

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.

  • Hallo,
    bei uns in Niedersachsen ist das von der Höhe der Rezeptkosten abhängig, da die Beihilfestelle erst Anträge annimmt, wenn sich die Summe der Rechnungen auf mindestens 200 Euro beläuft. Ausnahme: Ende des Vorbereitungsdienstes und somit Ende Anspruchs auf staatliche Beihilfe oder die Rechnungen sind kurz vor dem Alter von 12 Monaten, dann kann man es auch unter 200 Euro beantragen. Meine Versicherung erstattet erst, wenn ich den Beihilfebescheid mit den Rechnungen einreiche. Dort gib´t es allerdings keine 200 Euro-Grenze, aber da es ohne den Bescheid kein Geld gibt, gilt diese Regel dann doch indirekt.
    Gruß
    ohlin

  • @ Aktenklammer:


    Am Anfang des Refs hatte ich total Panik vor den hohen Rechnungen. Aber:
    Es versteht jeder Arzt, wenn du erst zahlst, wenn du das Geld von Beihilfe und KV hast!!!
    Keine PANIK!
    Einfach abwarten, bis das Geld auf deinem Konto eingegangen ist.
    Hohe Rechnungen kannst du eh gleich einreichen, da dann der Mindestbetrag
    (in Ba-Wü mittlerweile 300€!!! reicht man einen Betrag unter diesem ein, wird um 16€ Verwaltungsaufwandt gekürzt!)
    leicht überschritten ist.

  • Ich glaube ich habe heute einen Fehler beim Doc gemacht... der lässt nämlich über ein Rechenzentrum abrechnen. Und das Rechenzentrum nimmt sicher keine Rücksicht auf meinen Kontostand bzw. darauf wie lange ich schon auf die Beihilfe warte... oder? Kann man das wohl rückgängig machen? Wie macht ihr das denn?

  • Hallo leila,


    das Rechenzentrum lässt einem normalerweise genau so lang Zeit wie der Arzt, meistens vier Wochen. Und bis dahin könnte die Beihilfe doch da sein.


    Gruß venti :)

  • ja, das dachte ich auch... meine letzte zahnartzrechnung habe ich vor ungefähr 2 monaten eingereicht. bis heute kam nichts von der beihilfe... ist das normal, dass das mal so lange dauern kann?


    leila

  • Also zwei Monate finde ich schon sehr lange. Vielleicht solltest du mal anrufen, ob sie nicht verloren gegangen ist ...


    Drei bis vier Wochen sind hier normal (in Hessen).


    venti :)

  • Ich muss dieses Thema nochmal hochschubsen, denn ich hab noch nicht so ganz den Durchblick!


    Ich war nun auf der Seite von der LBV Ba-Wü. dort steht, dass man nur Beihilfe bekommt, wenn die Aufwendungen mindestens 300 Euro betragen. Heißt das, dass ich nun so lange Rechnungen und Belege sammeln muss, bis ich über die 300 Euro komme? Und dann kann ich erst den Antrag einreichen?


    Grüßle
    Tiggy, mit großen Fragezwichen über dem Kopf

    Verstehen kann man das Leben nur rückwärts,
    leben muss man es vorwärts. (Sören Kierkegaard)

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