Kind in den USA beschulen

  • So lustig, dass wir hier darüber fachsimpeln, wo das Einfachste (und Logischste) der Welt doch folgendes Vorgehen wäre:

    Die Freundin fragt die Grundschule ihres Kindes.

    Außerdem schreibt sie / ruft sie die "Wunschschule" in den USA an und fragt, wie die Aufnahmerichtlinien sind (oder erkundigt sich dort über Homeschooling, falls das der Plan ist. Da gibt es Vorgaben.)

    Des weiteren könnte man die Firma ihres Freundes zum geplanten "Familiennachzug" befragen, ob da auch Lebensgemeinschaften zählen, die nicht Ehepartner sind. Bei Expats übernimmt die Firma ja oft Organisatorisches.


    Warum man ihr abgeraten hat, verstehe ich nicht, es ist doch eine wunderbare Chance für sie und die Kinder, mal ein anderes Land kennenzulernen, und die Kinder sind noch im richtigen Alter. Schwieriger wäre es, wenn die Kinder kurz vor ihrem Schulabschluss stünden.

  • Man meldet sich vom Einwohnermeldeamt ab. Das war es dann. Dieses Amt meldet dann alles weitere ab (Müll, Schule, Kindergeld, ...).

    Das kann klappen, muss aber nicht. Ich rate dringend dazu, zumindest bei Stellen, von denen man regelmäßig Geld bekommt, selbst hinter der Abmeldung herzusein.


    Ich hatte mal einen Freund, der bei der Familienkasse gearbeitet hat. Da kam es durchaus öfter mal vor, dass die Meldung vom Einwohnermeldeamt verspätet bei der Behörde eintraf und somit das Kindergeld von einem Monat (oder sogar mehr) überzahlt wurde. Die Familie war aber bereits nicht mehr greifbar; abgemeldet in ein Nicht-EU-Land, Adresse nicht mehr zu ermitteln. In diesem Fall wird die Beitreibung der Forderung dem Hauptzollamt übertragen und da Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz ausgezahlt wird, hat die Mutter oder der Vater dann deutsche Steuerschulden. Kommt gut bei der Wiedereinreise.


    Sorry für's Offtopic.

  • Ich hatte mal einen Freund, der bei der Familienkasse gearbeitet hat. Da kam es durchaus öfter mal vor, dass die Meldung vom Einwohnermeldeamt verspätet bei der Behörde eintraf und somit das Kindergeld von einem Monat (oder sogar mehr) überzahlt wurde. Die Familie war aber bereits nicht mehr greifbar; abgemeldet in ein Nicht-EU-Land, Adresse nicht mehr zu ermitteln. In diesem Fall wird die Beitreibung der Forderung dem Hauptzollamt übertragen und da Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz ausgezahlt wird, hat die Mutter oder der Vater dann deutsche Steuerschulden. Kommt gut bei der Wiedereinreise.


    Sorry für's Offtopic.

    Naja wenn mir zu viel Geld überwiesen wird (z.B. Gehalt, da ich von VZ auf TZ gehe oder eben Kindergeld), dann wende ich mich an die zuständige Behörde (eigeninitiativ) und kümmere mich darum, wie ich das zu viel gezahlte Geld zurückzahlen kann. Ich warte da nicht bis zu einem Zeitpunkt x die Behörde auf mich zukommt und das Geld zurückfordert oder ich Steuerschulden habe.

    • Offizieller Beitrag

    OT aber wahres abschreckendes Beispiel:

    Ähnliche doofe Erfahrung, aus der Steinzeit als die GEZ personengebunden war und (arme ausländische Erasmus-) Studis (und Andere) sich aus sozialen Gründen sich befreien lassen konnten.

    Erste Woche in Deutschland: arme Studis werden mit dem ganzen Papierkram konfrontierz, Einwohnermeldeamt, anmelden, zeigen, dass man reich genug zum Hier Wohnen ist, aber zu arm für die GEZ, für ein Jahr befreit werden, nie wieder drüber nachdenken.

    Nach 11 Monaten Deutschland verlassen.


    Deutschland vergisst nie.

    Ich war in einem Doppelstudiengang, ein-zwei Jahre später kamen also die Studis noch mal nach Deutschland zurück, gingen naiv zum Einwohnermeldeamt und tadaaaa waren wieder im System. Nach 2-3 Monaten kam dann die GEZ-Rechnung über das Zwischenjahr ohne Befreiung, mit dem Hinweis, eine erneute Befreiung käme erst nach Bezahlen der Schulden in Frage.

    Nachweise über das Leben im Ausland (dortiges Studium, Stromrechnung, Nebenjob…) brachten nichts, da man dort keine Meldebescheinigung bekommen hätte (was es in vielen Ländern nicht gibt).


    Gutes Kharma, dass ich in D geblieben war und mich um die weitere Befreiung gekümmert hatte (einfach den Fernseher abgeschafft hatte).


    Der Staat vergisst nie Schulden. Außer seine eigenen natürlich ;)

  • Das kann klappen, muss aber nicht. Ich rate dringend dazu, zumindest bei Stellen, von denen man regelmäßig Geld bekommt, selbst hinter der Abmeldung herzusein.


    Ich hatte mal einen Freund, der bei der Familienkasse gearbeitet hat. Da kam es durchaus öfter mal vor, dass die Meldung vom Einwohnermeldeamt verspätet bei der Behörde eintraf und somit das Kindergeld von einem Monat (oder sogar mehr) überzahlt wurde. Die Familie war aber bereits nicht mehr greifbar; abgemeldet in ein Nicht-EU-Land, Adresse nicht mehr zu ermitteln. In diesem Fall wird die Beitreibung der Forderung dem Hauptzollamt übertragen und da Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz ausgezahlt wird, hat die Mutter oder der Vater dann deutsche Steuerschulden. Kommt gut bei der Wiedereinreise.


    Sorry für's Offtopic.

    Das kann man natürlich machen. Zum Beispiel von der Schule unserer Kinder haben wir uns schon verabschiedet und haben auch danach noch Postkarten gesendet usw.

    Kindergeld bekamen wir auch ein paar Monate noch. Das haben wir halt zurückgezahlt.

    Durch diese Erinnerung des Abmeldens in Deutschland, schätze ich die bequemen Möglichkeiten in Österreich Amtsgänge online von zu Hause aus machen zu können. Ich war hier in Österreich genau zweimal auf einem Amt und das war bei der Anmeldung und beim Antrag auf unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Das Deutschland da stark nachhinkt, merken wir, wenn einer von uns einen neuen Pass (Perso,...) bei der Botschaft braucht.

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