Täuschungsversuch KA von Schüler nachträglich verändert

  • Hallo liebes Forum,


    ich bin Berufsanfänger und über die Feiertage und zwischä de Johr wollte ich die Kollegen nicht fragen/nerven, deshalb ist eure Meinung gefragt. Folgendes:


    Eine Klassenarbeit wurde geschrieben, korrigiert, bewertet, ausgegeben und besprochen. EIn Schüler behauptet dann, dass ich eine Antwort übersehen hatte und möchte dafür einen Punkt, das würde ihm die nächstbessere Viertelnote geben. Die Note war im Zweierbereich, es geht also darum, ob die Note im guten oder sehr guten Bereich ist. Ich nehme die Klassenarbeit also nochmal mit und vergleiche die mitgenommen Klassenarbeit mit der eingescannten auf meinem Rechner und siehe da - der Schüler hat die Antwort im Nachhinein, während der Beprechung, hingeschrieben. :teufel:


    Es handelt sich um eine Nebenfach, bei dem ich eine Klassenarbeit pro Halbjahr schreibe.


    Soweit der Stand.


    Ich bin mir nun unschlüssig, ob es jetzt nur Erziehungsmaßnahmen von meiner Seite aus gibt (d.h. 2 Stunden Nachsitzen und Telefonat mit den Eltern wegen Urkundenfälschung und Täuschungsversuch) oder ob die SL ins Boot geholt wird.

    Ich bin der Meinung, die Ursprungsnote wird nicht geändert, denn der Täuschungsversuch war ja erst im Nachhinein.

    Sehr ihr das auch so?


    Ihr habt solche Fälle sicher auch schonmal gehabt. Wie seid ihr vorgegangen?


    Edit: Es handelt sich um Klasse 10.

  • Also wie ich es in vergleichbaren Fällen gehandhabt habe:


    1. SoS einbestellt und mit den Erkenntnissen konfrontiert, das Verhalten in dem Gespräch beeinflusst natürlich das weitere Vorgehen.

    2. Die ursprüngliche Note blieb stehen.

    3. Eltern informiert, Erziehungsmaßnahme durchgesprochen. Dabei unterschwellig abgeklärt, ob die Eltern bei der Täuschungshandlung im Boot waren oder nicht.

    4. SL informiert (nicht, weil es im Einzelfall erforderlich wäre, sondern diese sollte wissen, was in ihrem Laden so läuft. Kommt das z.B. gehäuft vor...)

    5. Bei der Verhaltensnote am Ende des Jahres berücksichtigen.


    Mir persönlich war es jeweils wichtig, dass dem SoS klar ist, dass

    ... so eine Aktion die vertrauensvolle Zusammenarbeit nachhaltig stört.

    ... das Vertrauen sich aber wieder "erarbeitet" werden kann.

  • Nur so eine Idee: Wenn du eine 6 gibst, könntest du dir die Gespräche mit allen Beteiligten sparen. Große Aufregung vom Schüler, knappe Erklärung von dir und dann muss der Schüler das Problem seinen Eltern selbst verklickern. Eine "2" kann es eigentlich nicht mehr sein, weil es eben ein Täuschungsversuch ist. Ich stelle mir vor, man hätte sowas an der Uni versucht, auweia... Vielleicht kommt deine Reaktion aber auch auf den Reifegrad des Schülers an.


    Auf jeden Fall taff, dass du dir vorher eine Kopie gemacht hast:top:

  • Meine Bewunderung dafür, dass du die Arbeit eingescannt hattest. :top: Mir ist das Gleiche mal bei einem Schüler der ersten Klasse passiert, wo man die Tests noch mit Bleistift schreibt. Der hat einfach mehrere Aufgaben ausradiert und verbessert. Die Mutter hat sich auch noch beschwert, dass ich falsch korrigiert hätte (einfach auf die Arbeit geschrieben). Ich habe Mutter und Kind einbestellt und gesagt, dass es mir vllt. einmal passiert, dass ich etwas übersehe, aber nicht gleich mehrfach. Ich wusste auch noch, was er falsch hatte. Noten gibt es ja noch keine. Ich habe dann immer alle Arbeiten kopiert vor dem Rausgeben.

    Ich würde die Note so lassen, aber ihn und die Eltern einbestellen und den Beweis zeigen.

  • Ich wundere mich, wie schnell hier eine '6' vergeben werden soll. Auf welcher rechtlichen Grundlage?

    Der Schüler hat eine Arbeit geschrieben, die mit 'gut' bewertet wurde, diese Arbeit wurde eingescannt. Im Nachhinein wurde nun eine Antwort hinzugefügt, die zu einer besseren Notenstufe führen sollte... Blöd nur, dass es eine digitale Version gibt, die das nachträgliche Pfuschen beweist. Aber deswegen bleibt doch die eigentliche Note bestehen? Wie begründet ihr die Herabsetzung auf die Note '6'?

  • Schul Ordnung Gym/Sachsen § 29

    Täuschungen

    1Werden bei Leistungsnachweisen unerlaubte Hilfsmittel benutzt oder wird auf eine andere Weise getäuscht, erteilt der Fachlehrer in den Klassenstufen 5 bis 10 die Note „ungenügend“ und in den Jahrgangsstufen 11 und 12 die Punktzahl „Null“. 2Dies ist auf der schriftlichen Arbeit zu vermerken. 3Bei einem Versuch kann entsprechend verfahren werden.

  • Das ist ja alles gut und schön, ich denke dennoch, dass dieser Passus nicht auf diesen Fall zutrifft, da es ja die eingescannte Version gibt. Dieser Passus trifft m. E. nur dann zu, wenn während der Arbeit getäuscht wird, nicht aber danach.

  • Das ist ja alles gut und schön,

    Finde ich auch. Ich habe nicht behauptet, zu wissen wie die Ideallösung ist. Ich habe verschiedene Vorgehen vorgeschlagen und die rechtliche Begründung mitgeliefert. Du würdest es anders handhaben und die TE muss am Ende für sich entscheiden.

  • Im Nachhinein. Während der Arbeit ist Mimi nichts aufgefallen, also müsste es bei der Note bleiben. Der nachträgliche Täuschungsversuch kann höchstens disziplinarische Konsequenzen haben.

    • Offizieller Beitrag

    Wir müssen hier in der Tat zwischen zwei Sachverhalten unterscheiden:

    a) Während einer Klassenarbeit wird getäuscht.


    b) Nach einer zurückgegebenen Klassenarbeit wird eine Note im Zuge einer Täuschungshandlung beanstandet.

    Fall a) ist in allen Bundesländern in den jeweiligen Schulgesetzen oder Prüfungsordnungen geregelt. (Es darf übrigens auch ein im Nachhinein festgestellter Täuschungsversuch sanktioniert werden.)


    Hier geht es aber um Fall b).


    Formal betrachtet hat der Schüler die ursprüngliche Leistung korrekt erbracht, d.h. ohne unerlaubte Hilfsmittel oder Täuschungshandlungen. Die Rücknahme der Note bzw. die Abänderung in ein "ungenügend" dürfte prüfungsrechtlich problematisch sein. Wäre ich Schulleiter, würde ich das nicht mittragen, wohl aber eine pädagogische Maßnahme wegen der nachträglichen Manipulation der Arbeit.

  • ba wü:


    "

    (6) Begeht ein Schüler bei einer schriftlichen Arbeit eine Täuschungshandlung oder einen Täuschungsversuch, entscheidet der Fachlehrer, ob die Arbeit wie üblich zur Leistungsbewertung herangezogen werden kann. Ist dies nicht möglich, nimmt der Fachlehrer einen Notenabzug vor oder ordnet an, daß der Schüler eine entsprechende Arbeit nochmals anzufertigen hat. In Fällen, in denen eine schwere oder wiederholte Täuschung vorliegt, kann die Arbeit mit der Note "ungenügend" bewertet werden."


    demnach muss ich entscheiden, ob es eine schwere Täuschung ist oder nicht. Zu schweren Täuschung sagt mein Bundesland:


    "

    Leitsatz

    1. Eine schwere Täuschung im Sinne des § 8 Abs 6 Satz 3 NotenbildungsVO (NoBiV BW) liegt in der Regel jedenfalls dann vor, wenn die zur Benutzung bereitgelegten unerlaubten Hilfsmittel zur Lösung sämtlicher Aufgaben geeignet sind und der Schüler bei Entdeckung der Täuschungshandlung in der Anfertigung der Arbeit so weit vorangeschritten ist, daß eine Bewertung der Eigenleistung unter Aussonderung der irregulär zustande gekommenen Leistungen nicht möglich ist."

    https://www.landesrecht-bw.de/…e&doc.part=L&doc.norm=all


    --> laut dieses Textes ist es keine schwere Täuschung.


    Also ja, ich tendiere dazu, die Note stehen zu lassen. Ich fühle da aber beim SL-TEam auf jeden Fall nach den Ferien vor.

  • Finde ich auch. Ich habe nicht behauptet, zu wissen wie die Ideallösung ist. Ich habe verschiedene Vorgehen vorgeschlagen und die rechtliche Begründung mitgeliefert. Du würdest es anders handhaben und die TE muss am Ende für sich entscheiden.

    Warum so aggressiv?


    Mimi, frag am besten die SL, damit du auf der sicheren Seite bist.

  • ICH würde sagen, dass es auch hier um eine Täuschung während der Arbeit geht, nicht aber danach.

  • Ich denke, dass das Alter und die Einsicht des Schülers bei der Bewertung eine wichtige Rolle spielt. Es ist sicherlich ein großer Unterschied, ob das in der Grundschule oder in Oberstufe passiert. In der Grundschule würde ich es bei einer pädagogischen Maßnahme lassen. Das machen wir auch bei anderen kleineren Täuschungsversuchen (Abschreiben vom Nachbarn)...

    In der Oberstufe oder womöglich beim Abitur wäre das sicherlich etwas anderes.

  • laut dieses Textes ist es keine schwere Täuschung.

    Ja. Allerdings halte ich das nachträgliche Ändern für eine massive Täuschungshandlung. Zum einen, wegen der Perfidität und der kriminellen Energie, zum anderen wegen des deutlichen Vertrauensmissbrauchs. Auch zum Nachteil derjenigen, bei denen man wirklich mal was übersieht.


    Ich mein, da geht jemand kackfrech hin, hält der Lehrerin die Fälschung unter die Nase und verlangt eine bessere Note.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

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