Deputatsverkürzung im laufenden Schuljahr (BW)

  • Hallo ihr Lieben,


    nachdem ich übers WE bei der Schwerbehindertenvertretung niemanden erreiche (und über die Forumssuche nur einen bezogen auf BW nicht hilfreichen Uraltthread gefunden habe), hoffe ich, dass hier vielleicht jemand mir weiterhelfen kann.


    Besteht in BW die Möglichkeit auch im laufenden Schuljahr (begründet) das Deputat zu kürzen oder geht das nur über die Stewi-Anträge zum neuen Schuljahr jeweils? Ich merke gerade für mich, dass mich dieses unendliche Pandemiegeschehen mit den immer nur zunehmenden Anforderungen des Landes BW, was wir noch alles bitte leisten sollen an Grenzen der physischen und psychischen Belastbarkeit bringt. Aktuell fühle ich mich dann noch maximal verarscht, dass mein Dienstherr mir absurde FFP2-Masken in Form von Damenbinden mit angetackterten Gummibändeln, die bei Menschen mit langen Haaren wirklich unpraktisch zu tragen sind in einer lächerlich geringen Anzahl stellt (heute wurden an alle im Kollegium höchst überschaubare Mengen verteilt, die für eine nicht näher genannte Zeit zu reichen haben...) Ich möchte gerne vermeiden einfach nur weiterzumachen, bis ich halt mal gar nicht mehr kann, sondern würde es bevorzugen zu reduzieren, um dafür stabil arbeiten zu können.


    Schwerbehinderung liegt vor bei mir. Meine Ärztin hat mir heute dringend zugeraten zu prüfen, ob ich vor Schuljahresende reduzieren könne.


    Für hilfreiche Hinweise wäre ich dankbar. Es geht- nur noch einmal als Reminder- um Baden-Württemberg. Was in NDS oder NRW oder Berlin oder Bayern oder Rheinland-Pfalz oder oder oder möglich ist hilft mir also nicht weiter. :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hallo cdl, ich habe auch eine Schwerbehinderung. Habe deswegen 3 Ermäßigungsstunden. Man kann aber je nach Diagnose befristet auf 2 Jahre? nochmal 2 Stunden reduzieren und ich meine das müsste auch mittendrin jederzeit gehen. Aber eine Quelle habe ich dafür leider nicht. Dafür wird dann ein Facharztgutachten benötigt.

  • Stell einen Antrag auf dem Dienstweg mit Verweis auf die Fürsorgepflicht (§45 BeamStG) und einem wasserdichten Attest an die zuständige Stelle - mit Kopie an Schwerbehindertenvertretung, schulischen PR und GPR (und verweise darauf, dass auch eine Kopie an sie geht). In dem Antrag verweist du§§15 und 16 ArbSchG und dass du unter den gegebenen Bedinungen nicht für deine Gesunderhaltung garantieren kannst.

    Ich weiß, du wolltest keine Infos aus Bayern, aber die zitierten Rechtsquellen sind nicht bundeslandbezogen und es klingt so, als könne man bei dir davon ausgehen, dass abgesehen von den dienstrechtlichen Regelungen ausreichend Gründe für eine Einzelfallentscheidung vorliegen.

    Meistens geht ja alles igendwie, wenn man dem Amt nur die richtigen Gründe liefert.

  • Frag doch mal ob deine Schulleitung dich dabei unterstützen würde?

    Es sollte ja dann im Interesse aller sein, wenn du weniger machst statt auszufallen.

    Falls nicht müsstest du doch eventuell auch dann jetzt Minusstunden machen können, die du dann in den nächsten Jahren wieder aufholst oder durch eine Kürzung im nächsten Jahr wieder rausholst.

  • Hallo cdl, ich habe auch eine Schwerbehinderung. Habe deswegen 3 Ermäßigungsstunden. Man kann aber je nach Diagnose befristet auf 2 Jahre? nochmal 2 Stunden reduzieren und ich meine das müsste auch mittendrin jederzeit gehen. Aber eine Quelle habe ich dafür leider nicht. Dafür wird dann ein Facharztgutachten benötigt.

    Habe ich schon alles, aber dankeschön für den Hinweis. :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Frag doch mal ob deine Schulleitung dich dabei unterstützen würde?

    Es sollte ja dann im Interesse aller sein, wenn du weniger machst statt auszufallen.

    Falls nicht müsstest du doch eventuell auch dann jetzt Minusstunden machen können, die du dann in den nächsten Jahren wieder aufholst oder durch eine Kürzung im nächsten Jahr wieder rausholst.

    Angesichts meiner Schwerbehinderung möchte ich gar nicht erst anfange mir eine Bürde wie Minusstunden aufzuladen. Ich glaube, das wäre kontraproduktiv, denn das Ziel ist es ja Druck herauszunehmen zur Gesunderhaltung, nicht den mentalen Druck durch so eine Schuld (und als solche würde sich das für mich anfühlen) zu erhöhen. Trotzdem danke für deinen Hinweis. :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Stell einen Antrag auf dem Dienstweg mit Verweis auf die Fürsorgepflicht (§45 BeamStG) und einem wasserdichten Attest an die zuständige Stelle - mit Kopie an Schwerbehindertenvertretung, schulischen PR und GPR (und verweise darauf, dass auch eine Kopie an sie geht). In dem Antrag verweist du§§15 und 16 ArbSchG und dass du unter den gegebenen Bedinungen nicht für deine Gesunderhaltung garantieren kannst.

    Ich weiß, du wolltest keine Infos aus Bayern, aber die zitierten Rechtsquellen sind nicht bundeslandbezogen und es klingt so, als könne man bei dir davon ausgehen, dass abgesehen von den dienstrechtlichen Regelungen ausreichend Gründe für eine Einzelfallentscheidung vorliegen.

    Meistens geht ja alles igendwie, wenn man dem Amt nur die richtigen Gründe liefert.

    Das klingt nach einem Weg, den ich am Montag mit der Schwerbehindertenvertretung besprechen könnte, ob dieser in BW greifen würde. Ganz herzlichen Dank für diese Antwort.


    Ja, ich denke an Gründen für eine Einzelfallentscheidung- so eine solche irgendwie möglich ist- würde es nicht mangeln. Denn die für die Schwerbehinderung relevante Haupterkrankung ist diejenige, die jetzt der Auslöser ist, dass meine behandelnde Fachärztin heute Alarm geschlagen hat und meinte, ich müsse das dringend abklären und mir Entlastung schaffen noch in diesem Schuljahr, vor allem weil noch längst nicht absehbar oder gesichert wäre, dass es im kommenden Schuljahr leichter werden würde mit der Pandemiebewältigung.

    Ist es dumm von mir, mir an der Stelle Gedanken um meine Verbeamtung auf Probe zu machen? Vermutlich, angesichts der Schwerbehinderung, schon. Dennoch treibt mich auch das gerade natürlich um. Ich hatte ehrlich die Hoffnung, dass dieses Schuljahr leichter werden könnte, als letztes Schuljahr. Das Gegenteil ist der Fall, auch wenn es bislang keinen großflächigen Fernunterricht gegeben hat. Die Dauerpräsenz unter den gegebenen Bedingungen frisst aber mehr Kraft, als ich regenerieren kann.


    Stichwort "wasserdichtes Attest", du bist ja beim PR WillG : Fallen dir Fallstricke ein, die ich bzw. meine behandelnde Ärztin beachten sollten bei der Formulierung?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich kann das schon verstehen, dass du dir Sorgen um deine Lebenszeit machst. Wäre mir auch so gegangen, aber es ist vermutlich wirklich unnötig.

    Dass du mit Schwerbehinderung nur die Dienstfähigkeit auf wenige (5?) Jahre nachweisen musst, weißt du ja selber. Und das heißt ja eben nicht, dass du da nicht auch mal krank sein darfst, sondern da geht es ja um eine umfassende Dienstunfähigkeit. Davon scheinst du ja trotz allem weit entfernt. Aber das wirst du sicherlich auch am Montag mit der SBV abklären.

    Aus Sicht der Behörde geht es zwar einerseits darum, Menschen zu verbeamten, die auf Dauer voll einsatzfähig sind (- so zynisch das auch klingt bzw. ist), andererseits ist die treibendste Kraft hinter allen behördlichen Entscheidungen immer die Sorge vor Klage. Da werden die einen Teufel tun, jemandem mit nachgewiesener Schwerbehinderung aufgrund von Erkrankung(!) die Verbeamtung zu versagen. Für jeden Anwalt wäre das ein Fest.


    Die würde ich auch bezüglich des Attests fragen. Spontan würde ich sagen, es sollte sich sehr klar auf die Sondersituation der Pandemie beziehen (- gerade auch mit Blick auf die Lebenszeitverbeamtung), und sevtl sehr deutlich machen, dass langfristige oder sogar bleibende gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind, wenn dir die Gelegenheit zur Stundenreduzierung nicht gewährt wird.


    Das hab ich vorhin vergessen: Ich wünsche dir alles Gute und gute Besserung!

  • Mir geht es gerade ähnlich. Ich habe nur einen GdB von 30, aber bin am Limit und finde kaum noch Phasen, in denen ich Kraft tanken kann. Gesundheit und Familie leidet und ich muss mir auch Gedanken darum machen, wie ich weiter damit umgehe. Dir viel Erfolg und die richtigen Leute hinterm Schreibtisch.

  • Mir geht es gerade ähnlich. Ich habe nur einen GdB von 30, aber bin am Limit und finde kaum noch Phasen, in denen ich Kraft tanken kann. Gesundheit und Familie leidet und ich muss mir auch Gedanken darum machen, wie ich weiter damit umgehe. Dir viel Erfolg und die richtigen Leute hinterm Schreibtisch.

    Danke. Dir auch alles Gute.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Bundesweit gilt auf jeden Fall das SGB IX und hier steht im § 164 Absatz 5

    "5) Die Arbeitgeber fördern die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen. Sie werden dabei von den Integrationsämtern unterstützt. Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist; Absatz 4 Satz 3 gilt entsprechend."


    Nach allgemein gültiger Rechtsprechung ist dieses Recht nicht an Antragsfristen gebunden. Es empfiehlt sich also ein Kontakt mit der Schwerbehindertenvertretung.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Für hilfreiche Hinweise wäre ich dankbar. Es geht- nur noch einmal als Reminder- um Baden-Württemberg. Was in NDS oder NRW oder Berlin oder Bayern oder Rheinland-Pfalz oder oder oder möglich ist hilft mir also nicht weiter. :)

    Völlig Offtopic, aber dieser Wink an diverse Stammuser hat mich gerade zum Lachen gebracht.

  • mit den immer nur zunehmenden Anforderungen des Landes BW, was wir noch alles bitte leisten sollen

    OT: Jetzt bist Du aber ein bissle undankbar. Sowohl Frau Eisenmann und Herr Föll als auch Frau Schopper und Herr Hager-Mann sind in ihren Schreiben immer SEHR dankbar für das, was wir leisten, und drücken immer ihre GROßE Hochachtung aus. Mehr kann man doch kaum verlangen erwarten.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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