Landesrechnungshof Regress

  • 48 EUR für die fehlenden Klassenbücher vielleicht?

    Aber nur wenn der Lehrkraft diesbezüglich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Dafür müsste man das Klassenbuch schon vorsätzlich zerstören oder wegen mir mit nach Hause nehmen und im Lieblingscafé auf dem Tisch liegen lassen.


    PS: Schlimmer als die Schadensersatzforderung dürfte dann eher disziplinarrechtliche Fragestellungen sein :)

  • Seph: Wo du hier als Niedersachse gerade online bist: Hast du denn schon mal etwas davon gehört, dass auch der nds. Landesrechnungshof hier in Schulen kommt? Mir scheint das gerade "NRW-spezifisch" zu sein.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich häng mich hier mal dran, weil es thematisch passt.


    Wo ist eigentlich geregelt, was im Klassenbuch einzutragen ist?


    Für RLP finde ich gerade mal eine Information, was an personenbezogenen Daten eingetragen werden kann (Schulordnung §89).

    Darüber, was eingetragen werden muss finde ich - nichts.

    (Bloß weil ein Verlag eine Spalten mit "Datum", "Stundeinhalt", "Hausaufgaben", "Unterschrift", "Sicherheitsbelehrung", "Klassensprecherin" .... druckt, erwächst daraus ja noch keine Pflicht, diese auszufüllen).


    Hat jemand Rechtsquellen zu RLP oder anderen Ländern?

    (Solange es keine verbindlichen Klassenbuchinhalte gibt, kann ein Rechnungshof hier m.E. auch nichts monieren).


    Nachtrag: In RLP kommt der Landesrechnungshof an Schulen.

  • Ist nicht deine Frage, falls es aber mit auch um die Sinnhaftigkeit von ausführlicheren Eintragungen zu Stundeninhalten, Sicherheitsbelehrungen oder auch HA geht, würde ich diese zuallererst unter der Überschrift "Selbstschutz durch schriftliche Dokumentation" sehen. So kann ich ggf. gerichtsfest nachweisen, dass ich die SuS über die RISU, das Verhalten im Fachraum oder Vorgabe XYZ informiert habe, kann im Zweifelsfall Eltern/Vorgesetzten gegenüber belegen, dass ich Thema X tatsächlich durchgenommen habe mit entsprechenden Hausaufgaben und dieses nicht, wie vom Schüler dargestellt gänzlich ungeübt in der KA oder gar Prüfung drangekommen ist.

    Rechtsquellen halte ich insofern tatsächlich für völlig nachrangig gegenüber dem Umstand, dass alles, was ich schriftlich dokumentiert habe auch später nachgewiesen/belegt werden kann und mich insofern schützt. Bei uns macht die SL deshalb klare Vorgaben, was auch noch zusätzlich im Schuljahresverlauf in allen Klassen in den Klassenbüchern schriftlich dokumentiert werden muss, sobald es in den Klassen besprochen wurde, damit man eben im Fall der Fälle auf der sicheren Seite ist.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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