Beurlaubte Landesbeamter

  • Liebes Team,



    ich bin Landesbeamter (A13) und bin zum letzten Schuljahr für eine Schule in privater Trägerschaft beurlaubt worden (unter Fortzahlung der Bezüge vom Land).



    Ich habe zwei Fragen und erbitte höflich Ihren Rat:



    1) Meine Beurlaubung wurde vom Land bis 2054 ausgesprochen. Ist das so rechtens? Ich habe mich informiert und herausgefunden, dass eine Beurlaubung nur bis

    max. 5-10 Jahre ausgesprochen werden kann.



    2) Es stellt sich momentan heraus, dass mir verschiedene Möglichkeiten an der neuen Schule (privater Trägerschaft) im Vorfeld versprochen/zugesichert wurden, die jetzt nicht eingehalten werden. Diese Möglichkeiten waren für mich der Hauptgrund mich für den Dienst dort beurlauben zu lassen.


    Kann ich meine Beurlaubung jederzeit (zum nächsten Halbjahr bzw. Ganzjahr) zurückgeben und werde dann meiner Stammschule wieder zugeordnet?


    Viele Grüße :)

  • Ich (Hessen) kann nur berichten, dass ich auch wie du abgeordnet bin. Immer für 5 Jahre. Ich muss/kann dann entsprechend immer weitere 5 Jahre verlängern. Was rechtlich richtig ist, weiß ich allerdings nicht.

    Grundsätzlich ist meine Erfahrung, dass viele Versprechungen gemacht werden, da die Ersatzschulen auch um jede Lehrkraft kämpfen müssen. Da würde ich also nie viel drauf geben bzw. müsste man evtl alles vertraglich absichern.

  • Okay, vielen Dank für eine Einschätzung. Meine Beurlaubung wurde aber bis 2054 ausgesprochen - das kann ja nicht richtig sein, oder bedeutet, dass ich die jederzeit zurückgeben kann, oder?

  • Okay, vielen Dank für eine Einschätzung. Meine Beurlaubung wurde aber bis 2054 ausgesprochen - das kann ja nicht richtig sein, oder bedeutet, dass ich die jederzeit zurückgeben kann, oder?

    Klingt nach einer sehr guten Frage für deine Gewerkschaft. :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Okay, vielen Dank für eine Einschätzung. Meine Beurlaubung wurde aber bis 2054 ausgesprochen - das kann ja nicht richtig sein, oder bedeutet, dass ich die jederzeit zurückgeben kann, oder?

    Bis 2054? Das ist ja für immer oder nicht? Die Länge der Zeit erstaunt mich sehr. Oder hast du was angestellt?

  • Ich kenne das wie gesagt nur auf 5 Jahre. Ich würde wie CDL empfohlen auch mal bei z.B. der Gewerkschaft nachfragen. Natürlich ist so eine Abordnung manchmal auch darauf ausgelegt - quasi unausgesprochen- dass sie für immer gilt, aber ob das mit dem Datun rechtens ist und das bedeutet, dass du nicht mehr zurück kannst, das würde ich prüfen lassen von jemandem, der Bescheid weiß und auch den Vertrag prüfen kann.

  • ...

    1) Meine Beurlaubung wurde vom Land bis 2054 ausgesprochen. Ist das so rechtens? Ich habe mich informiert und herausgefunden, dass eine Beurlaubung nur bis

    max. 5-10 Jahre ausgesprochen werden kann.

    Nun, offenbar gibt es in NDS die Möglichkeit, sich unter Fortzahlung der Bezüge für evangelische Schulen freiwillig beurlauben zu lassen und zwar sowohl befristet als auch unbefristet (s. Nieders. SchulG) Bei dir liegt offenbar ein spezieller Fall vor. Ob die Befristung bis zum Rentenalter zulässig ist, weiß ich nicht, ich würde als erstes in der Landesschulbehörde fragen, die für alles Beamtenrechtliche nach wie or zuständig ist. Vielleicht ist das Rückgängigmachen ganz unkompliziert. Wenn nicht, würde ich mir einen Fachanwalt suchen.

    • Offizieller Beitrag

    Ist es nicht etwas, was du im Vorfeld geklärt hast, wie lange du Zeit hast, um die entdgültig zu entscheiden? Da das Land weiterhin deine Bezüge zahlt, wird es sicher einfacher gehen, als bei denen, die sich für den Kirchendienst beurlauben lassen und wo die Kirche nach einer bestimmten Zeit, wo es dann endgültig ist, die vorherigen Pensionsansprüche oder so übernimmt? (Ein Kollege von mir hat den Wechsel gemacht, ich habe es mir nicht so gut gemerkt, es kommt für mich gar nicht in Frage, aber er hatte sich eben abgesichert, was wäre, wenn..)

  • Ja, aber ich muss doch jederzeit eine Beurlaubung zurückgeben können ,oder können die mich jetzt da halten, ohne dass ich raus kann?

    Ich zitiere mich einfach selbst:


    Klingt nach einer sehr guten Frage für deine Gewerkschaft. :)

    Wirklich, die wissen das ganz genau und werden dir weiterhelfen. Alternativ könntest du natürlich auch einfach bei der Stelle nachfragen, die für diese Art Beurlaubungen in deinem Bundesland zuständig ist, denn auch diese sollte das wissen. :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wir können dir keine rechtsverbindliche Antwort geben. Deswegen, Arbeitgeber fragen und im Zweifel Anwalt bezahlen. Und in eine Gewerkschaft eintreten.

  • Warum auch, die wollen ja monatlich Geld, und dafür, dass man die dann nur ganz selten mal braucht, muss man das wirklich nicht zahlen.

    Im Notfall bekommt man ja im Internet alles umsonst, was man so vielleicht ganz dringend wissen muss. /ironieoff

    Mal ganz ehrlich, ich habe beim Philologenverband mal eine Anfrage gestellt gehabt und keine Antwort bekommen. Ich weiß gar nicht, warum ich da immernoch Mitglied bin. Drecksverein.

  • Mal ganz ehrlich, ich habe beim Philologenverband mal eine Anfrage gestellt gehabt und keine Antwort bekommen. Ich weiß gar nicht, warum ich da immernoch Mitglied bin. Drecksverein.

    Gut, bei denen wäre ich jetzt auch nicht Mitglied, aber als Sek.I-lerin bin ich ja eh nicht deren Zielgruppe. :zahnluecke: Sowohl bei der GEW, als auch früher bei Verdi habe ich immer sofort Antwort, wenn ich Fragen habe, werde direkt von den Vertrauensleuten kontaktiert bei Bedarf und erhalte die gewünschten Auskünfte und Beratung. Für meinen Umzug zwischen Ref und Planstellenantritt habe ich aus einem Unterstützungsfond der GEW ein zinsloses Darlehen erhalten, als im Ref das Land mir ungerechtfertigt wegen eines Fehlers die Bezüge gekürzt hat und sich dann doof stellte bezüglich der Richtigstellung und korrekten Bezügezahlung, hat der Anwalt, den die Gewerkschaft finanziert hat, das innerhalb kürzester Zeit geklärt gehabt, als ich erst im Studium, dann im Ref wegen meiner Schwerbehinderung Probleme hatte wurde ich umfassend beraten und unterstützt- meine Gewerkschaft ist also immer für mich da gewesen und mir mein Geld mehr als wert.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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