Referendariat: Pro und Contra Verbeamtung auf Widerruf vs. Angestelltenverhältnis

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe heute die Mitteilung erhalten, daß geplant ist, mich für den Vorbereitungsdienst als Beamter auf Widerruf einzustellen, ich aber auch auf Antrag als Angestellter eingestellt werden könne.

    Nun muss ich entscheiden, was ich möchte. Da das Referendariat mit einer Reduktion meiner Nettoeinkünfte auf weniger als die Hälfte mit sich bringt möchte ich natürlich versuchen, das Beste für mich rauszuholen.

    Ich habe bisher recherchiert:

    1. Für eine mögliche Verbeamtung auf Probe nach dem Referendariat ist es unerheblich, ob ich vorher Beamter auf Widerruf war.
    2. Als Angestellter zahle ich weiter SV-Beiträge, zahle also in mein Rentenkonto ein. Als Beamter auf Widerruf erwirbt man keine Pensionsansprüche, oder?
    3. Das Gehalt:
    • Beamter auf Widerruf: AW 13Z: 1.501,92 zzgl. Familienzulage Stufe 3 (395,20) = 1897,13 brutto = 1.897,13 netto. PKV für mich (Öffnungsklausel, 70% Beihilfe (2 Kinder), keine Mitversicherten): 317,13. Bleiben ca. 1.580,-
    • Angestellter, falls die Familienzulage gezahlt wird: 1.897,13 brutto = 1.521,- netto
    • Falls nicht: 1.502,- brutto, 1,205,- netto

    Jetzt seid Ihr gefragt: Was sind weitere Punkte, die ich beachten sollte?

  • -Pensionspunkte werden auch im Ref erworben


    -Kosten PKV versus Kosten GKV (Familie mitzuversichern?)


    - Leistungen PKV/GKV


    - Ref als Angestellter bedeutet bei Entlassung über die Sommerferien ALG I, für Beamte ALG II


    Ich habe mir das vor dem Ref auch durchgerechnet. Obwohl BW in den Sommerferien entlässt, letztlich aber die Verbeamtung gewählt, weil ich auf die Ansprüche zur Pension nicht unnötig verzichten wollte. Sollte man nach dem Ref nicht erneut verbeamtet werden, wird man für die Zeit nachversichert bei der Rentenversicherung, andernfalls hat man gerade als Späteinsteiger sowieso später eine geringere Pension, weil 1-2 Dienstjahrzehnte fehlen im Vergleich zu anderen Lehrkräften. Die eine richtige Antwort gibt es aber natürlich nicht bei dieser Frage. Wenn also bei dir schon jetzt klar wäre, dass du nach dem Ref nicht verbeamtet werden kannst, würde ich mir jetzt den Wechsel sparen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Entlässt Nds. denn in den Sommerferien? Gemeint sind die Sommerferien, die mitten im Referendariat liegen? Mein Vorbereitungsdienst endet ja am 30.11.2023, jedenfalls regulär.


    Ich war davon überzeugt, auch das Referendariat nicht im Beamtenverhältnis ableisten zu können (weil zu alt) und wollte mich eigentlich darauf konzentrieren, dann die Verbeamtung nach dem Referendariat hinzukriegen. Nun hat sich die Lage aber geändert und ich kann das Ref doch im Beamtenverhältnis machen.

    Außerdem habe ich grade telefonisch die Info bekommen, daß die Familienzulage nur im Beamtenverhältnis gezahlt wird.


    Edit: Okay, ich habe gerade einen Rückruf von dem Mitarbeiter der Infoline des NLBV erhalten, der mir gerade gesagt hat, daß nach TV-L keine Familienzulage vorgesehen ist: Auch im Ö-R-Angestelltenverhältnis wird die Familienzulage gezahlt. Das Ref wird im TV-L gar nicht behandelt und die Bezahlung im Ref ist beim Ö-R-AV wie beim Beamtenrecht geregelt.

  • Falls Du nach dem Ref . Angestellter bleiben solltest, gibt es noch einen weiteren Aspekt:


    Im Ref. als Angestellter zahlst du deinen Rentenversicherungsbeitrag selbst zur Hälfte...


    Im Ref. als Beamter auf Widerruf wirst Du nach dem Ref nachversichert in der Rentenversicherung, die Kosten übernimmt zu 100% das Land....(wenn Du Beamter werden solltest, wird die Zeit als Beamter auf Widerruf unkompliziert voll als Dienstjahre anerkannt)


    Außerdem würde ich nicht vernachlässigen, dass man auch im Beamtenverhältnis auf Widerruf eine viel stärkere Rechtsstellung hat als im Ausbildungsverhältnis...

  • wossen: Bist Du sicher, daß das Land Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil an der Rentenversicherung übernimmt? Ist es nicht eher so, daß nur der Arbeitgeberanteil nachträglich überwiesen wird?

  • wossen: Bist Du sicher, daß das Land Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil an der Rentenversicherung übernimmt? Ist es nicht eher so, daß nur der Arbeitgeberanteil nachträglich überwiesen wird?

    Das mag schon sein, aber die paar Kröten machen den Rentenkohl nicht fett. Jeder Euro den man jetzt bekommen kann, hat einen größeren Nutzen, als einer den man evtl. irgendwann in der Zukunft (keiner weiß genau wann) bekommen. Dieser 1 Euro hat in 30 Jahre vielleicht noch eine Kaufkraft von 0,2€ (wenn es gut läuft). Da helfen die lächerlichen Renten- und Gehaltserhöhungen auch nicht wirklich.

    Text vergessen s3g4?

    Ich hatte eigentlich schon was geschrieben :D

    Entropy is a bitch, embrace her.

    Einmal editiert, zuletzt von s3g4 ()

  • Klinger: Bei Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis wird man immer zu 100% des erhaltenen Bruttoeinkommens auf Kosten des Landes in der Rentenversicherung nachversichert.


    Nun ist natürlich deine Bruttoeinkommen im Ref sehr überschaubar - Anerkennung der Refzeit als Dienstjahre selbstverständlich ungleich attraktiver (falls Du dann im Beamtenverhältnis arbeitest)


    @Laborrate: Die Entscheidung pro- und contra Verbeamtung im Referendariat kann man eigentlich völlig unabhängig sehen von einer späteren Verbeamtung (als wirklich einzigen Nachteil der Verbeamtung im Ref kann man den fehlenden ALG!-Anspruch sehen, der würde aber wegen des geringen Bruttoeinkommens eh sehr mager und nicht lebenshaltungs-kostendeckend ausfallen)

  • Als Beamter auf Widerruf erwirbt man keine Pensionsansprüche, oder?

    Als Beamter auf Widerruf erwirbst du Pensionsansprüche. Aber das mit der sozialversicherung ist schon richtig. Als Beamter auf Widerruf zahlt der Arbeitgeber nicht in die Arbeitslosenversicherung ein. Wenn Du nach dem Referendariat nicht übernommen wirst, gibt es also kein Arbeitslosengeld 1 sondern gleich Hartz 4. Das Spielchen habe ich nach dem Referendariat mitmachen müssen. Auch muß man als Beamter auf Widerruf den Arbeitgeberanteil in der GKV selber stemmen. Als Angestellter wird der Arbeitgeberanteil vom Land übernommen.

  • ...es sei denn, Niedersachsen würde schon die pauschale Beihilfe gewähren (dann würde auch bei beamten der Arbeitgeberbeitrag vom Land übernommen werden). Ob NDS zu diesen Ländern gehört, kannste sicher leicht ergoogeln.

  • Als Beamter auf Widerruf ist man eigentlich in der privaten KV besser aufgehoben, es sei denn, man muss jemanden mitversichern. Dank Öffnungsaktion kommt man als Erstantragssteller auf jeden Fall in der PKV unter, egal, welche gesundheitlichen Vorschäden vorhanden sind.


    Da ich seit vielen Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt bin, bin ich zum Glück nach Ende des Refs noch in der 30-Monatsfrist, innerhalb derer man 12 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben muss, um Anspruch auf ALG I zu haben.

  • Da ich seit vielen Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt bin, bin ich zum Glück nach Ende des Refs noch in der 30-Monatsfrist, innerhalb derer man 12 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben muss, um Anspruch auf ALG I zu haben.

    Da hast du in Niedersachen Glück, denn mit 18 Monaten Ref. kommst du gerade noch so auf die 12 Monate. In vielen anderen Bundesländern geht das leider nicht. Ich habe vor dem Ref. 6 Jahre brav meine Arbeitslosenversicherung bezahlt und nach den 21 Monaten Vorbereitungsdienst keinen cent bekommen.

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