Verbeamtung mit Übergewicht / Fettleber

  • Hallo an alle,


    ich habe mein Studium inzwischen abgeschlossen und gehe aufs Ref in RLP zu. Ich habe nun eine Frage an die Community. Ich war im Kindesalter mal recht übergewichtig (definitiv falsche Ernährung!), damals vermutete man eine genetische Erkrankung und stellte eine leichte Fettleber fest. Die genetische Erkrankung war nur ein Verdacht, wurde nicht bestätigt. Die Fettleber, nun ja, in den Arztbriefen steht zwar, ich hätte eine, der letzte Brief spricht jedoch von einer "inzwischen im Laufe des Gewichtsreduktionsprozesses normalisierten Fettleber". Das war 2011 abgeschlossen, seitdem nie irgendwelche Probleme: BMI unter 30, sprich nur leichtes Übergewicht und keine Adipositas, Leberwerte top, Cholesterin top usw.


    Trotzdem muss ich diese Diagnosen ja angeben (zumal in RLP nirgends steht, dass man nur die letzten paar Jahre angeben muss). Was meint ihr? Kann man damit verbeamtet werden - nach der heute gültigen Rechtslage? Körperlich bin ich normal fit, wie gesagt keinerlei Probleme!! Gibt es hier Erfahrungswerte?


    Und: Sollte ich vorher das alles nochmal mit dem Hausarzt durchsprechen?


    Vielen Dank!

    Euer Dragos1995

  • Trotzdem muss ich diese Diagnosen ja angeben

    Ich bin zwar nicht aus RLP, aber abgeschlossene Behandlung von vor 10 Jahren werden bei uns nicht abgefragt. Du warst doch eigentlich schon beim Amtsarzt. Was hat der denn gesagt?

  • Ein Kollege musste nach dem Referendariat 20 kg abnehmen, dann wurde er verbeamtet. Du hast bereits abgenommen, hältst dein neues Gewicht seit vielenJahren, also ich sehe keine Probleme.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ganz genau, meine erste Ref-Bewerbung scheiterte ;) deswegen mache ich mir große Hoffnungen für den August-Zyklus: dann müsste ich zum Amtsarzt!


    Danke schonmal für die Berichte! Ich denke das eigentlich auch, zumal eine Fettleber beim Abnehmen voll reversibel ist. Und man kann ja dann eig nicht wegen einer Diagnose von vor 10 Jahren nicht verbeamtet wird?


    Weiß da einer wie es in RLP ist: Was muss man angeben? Nur die letzten 10 Jahre?

  • Ganz genau, meine erste Ref-Bewerbung scheiterte ;) deswegen mache ich mir große Hoffnungen für den August-Zyklus: dann müsste ich zum Amtsarzt!

    oh das tut mir leid. Lag es denn an der gesundheitlichen Untersuchung?


    Nach deinen Schilderungen, sollte es aber eigentlich keine Probleme geben. Es kommt natürlich auch immer auf jeweiligen Arzt an. Kann man so pauschal leider nie sagen.

  • s3g4 danke, aber gar net so schlimm. Ne, lag an der Note ;) war noch nie beim Amtsarzt, hab aber ziemliche Panik / Bedenken davor… dennoch gut zu hören, was ihr so denkt

  • s3g4 danke, aber gar net so schlimm. Ne, lag an der Note ;) war noch nie beim Amtsarzt, hab aber ziemliche Panik / Bedenken davor… dennoch gut zu hören, was ihr so denkt

    nah, da würde ich mir nicht so den Kopf machen. Du wirst ja kein Kampftaucher oder Astronaut. Wenn deine Schilderung zutrifft, dann wirds da höchstwahrscheinlich keine Probleme geben.

  • Es reicht nicht mehr, dass der Amtsarzt ein erhöhtes Risiko dafür sieht, dass Du vorzeitig erkrankst. Er muss vielmehr plausibel erörtern, dass Du mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bis zum Pensionsende durchhältst. Diesen Nachweis kann er wohl kaum bringen, insoweit würde ich mir da keine Sorgen mochen. Falls der Druide einen mentalen Aussetzer hat --> Klageweg

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Es reicht nicht mehr, dass der Amtsarzt ein erhöhtes Risiko dafür sieht, dass Du vorzeitig erkrankst. Er muss vielmehr plausibel erörtern, dass Du mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bis zum Pensionsende durchhältst. Diesen Nachweis kann er wohl kaum bringen, insoweit würde ich mir da keine Sorgen mochen. Falls der Druide einen mentalen Aussetzer hat --> Klageweg

    Danke an dich, chemikus08, und auch den anderen für Eure Hilfe, Meinungen und Zuspruch!


    chemikus08 das habe ich auch schon gelesen. Aber: Was heißt denn mit hoher Wahrscheinlichkeit? Ich habe teilweise gelesen, dass auch Leute mit Morbus Cron, Diabetes oder so teilweise doch verbeamtet wurden. Und das sind ja wesentlich schwerwiegendere Erkrankungen…


    Und dann Lohnt vllt eine Rechtsschutz - für den Fall oder Fälle; oder?

  • Ich hatte noch keine rechtlichen Auseinandersetzungen, aber eine Gewerkschaft lohnt sich zumindest. Dort arbeiten Menschen, die schon diverse Fälle kennen und dich beraten/unterstützen können. Alles andere scheint sehr auf den einzelnen Amtsarzt bzw. die einzelne Amtsärztin anzukommen. Einen Versuch ist es jedenfalls wert.

  • Und dann Lohnt vllt eine Rechtsschutz - für den Fall oder Fälle; oder?

    Beachte, dass Rechtsschutzversicherungen bei Abschluss oft eine Sperrklausel von mehreren Monaten haben, in denen du nicht auf sie zugreifen kannst. Außerdem musst du darauf achten, dass sie deinen "Fall" berücksichtigt (ist das in dem Fall Arbeitsrecht?!)


    Meine Erfahrungen zum Thema Amtsarzt sind zwar ähnlich, beziehen sich aber auf BaWü und nützen dir daher nicht viel.

  • das habe ich auch schon gelesen. Aber: Was heißt denn mit hoher Wahrscheinlichkeit? Ich habe teilweise gelesen, dass auch Leute mit Morbus Cron, Diabetes oder so teilweise doch verbeamtet wurden. Und das sind ja wesentlich schwerwiegendere Erkrankungen…

    Das BVerwG hat 2013 klargestellt, dass eine gesundheitliche Eignung nur dann nicht gegeben ist, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist."


    Die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt dieses Ereignisses muss also bei über 50% liegen, was bei dir den bisherigen Schilderungen nach wohl kaum zutreffen dürfte.

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