Amtsarzt und Verbeamtung mit verjährter Krebserkrankung

  • Hallo,



    hat jemand Erfahrungen mit einer Krebserkrankung im Kindesalter (vor über 10 Jahren) und dem Besuch beim Amtsarzt bzw. der Verbeamtung.

    Wenn ich es bei der Untersuchung nicht erwähnen müsste, würde die Krankheit niemand erkennen bzw. man würde nichts mehr merken. Ich habe auch sonst keine weiteren Einschränkungen deshalb, lediglich eine Thrombose vor 4 Jahren, welche nicht bewiesen auf die Erkrankung zurückzuführen ist.


    Danke!

  • Ganz erlich. Wenn du danach gefragt wirst, beantworte es einfach erlich. Der Amtsarzt wird dann entsprechend entscheiden, oder dich zu einem Facharzt schicken (oder deine Unterlagen anfordern), um das abzuklären. Sich einen Kopf darüber zu machen ist meiner Meinung nach verschwendete Lebenszeit. Ändern kannst du es eh nicht. Und wenn du wirklich keine Einschränkungen diesbezüglich hast wird es vermutlich kein Problem sein verbeamtet zu werden. Im Zweifel wirst du nochmal gründlich untersucht und weißt, dass du weiterhin Krebsfrei bist.

  • Hast du evtl. % einer Behinderung wegen der Krebserkrankung? Ich frage zu deinem Gunsten.

    Eine ehemalige Kollegin im Ref hat % wegen einer Diabeteserkrankung. Sie war sehr stark übergewichtig und wäre normal nicht verbeamtet worden ( damals stand die BMI 30 Mauer ).

    Da sie aber eine " Behinderung" hatte musste der/die Amtsarzt/ Amtsärztin nur eine Prognose über 5 Jahre erstellen, statt bis zur Pension und das war dann kein Problem.

    Sie wurde verbeamtet.

  • Ich würde auch ehrlich sein. Ich habe selbst eine Immunerkrankung und hatte damals alle aktuellen Blutwerte und Befunde dabei sowie ein Schreiben meines behandelnden Arztes, dass ich stabil bin. Und genau, das Amt ist in der Nachweispflicht, dass du nicht die nächsten 2 oder 5? Jahre diensttauglich bist. Da gibt es auch einen Paragraphen. Ich war damals der Meinung, dass sie ja wohl vor allem auch einen ehrliche/n Beamten/Beamtin wollen und bin damit gut gefahren.

  • Hast du evtl. % einer Behinderung wegen der Krebserkrankung? Ich frage zu deinem Gunsten.

    Eine ehemalige Kollegin im Ref hat % wegen einer Diabeteserkrankung. Sie war sehr stark übergewichtig und wäre normal nicht verbeamtet worden ( damals stand die BMI 30 Mauer ).

    Da sie aber eine " Behinderung" hatte musste der/die Amtsarzt/ Amtsärztin nur eine Prognose über 5 Jahre erstellen, statt bis zur Pension und das war dann kein Problem.

    Sie wurde verbeamtet.

    Ich bin auch nicht behindert und der Amtsarzt musste bei mir nur eine Prognose für 5 Jahre schreiben. Hat also damit nichts zu tun (NRW)

  • Ich bin auch nicht behindert und der Amtsarzt musste bei mir nur eine Prognose für 5 Jahre schreiben. Hat also damit nichts zu tun (NRW)

    Das ist mir neu.

    Normalerweise muss der Amtsarzt eine Entscheidung darüber treffen wie wahrscheinlich du bis zum Ende deiner Dienstzeit einsatzfähig bleibst.

    Bei uns wurden " damals " die Prognosen nur für 5 Jahre erstellt, wenn man eine Behinderung hatte.

  • "Ein Beamter ist zur Übernahme auf Lebenszeit nur geeignet, wenn

     der Eintritt der Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze

    oder

     häufigere Erkrankungen während des Beamtenverhältnisses

    mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können"


    Das waren die " alten" Grundsätze.


    Hier gibt es jetzt wohl Neuerungen.


    Der neue Maßstab:

    Zunächst hat das BVerwG in seinem Urteil vom 25.7.2013 (Az.: 2 C 12/11, ZBR 2014, 89) zur Prognose

    hinsichtlich des vorzeitigen Eintritts der Dienstunfähigkeit entschieden:

     Ein Beamtenbewerber ist gesundheitlich nicht geeignet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist.

    Der bisher für die gesundheitliche Eignung zugrunde gelegte generelle Prognosemaßstab wurde damit zugunsten der Beamten abgesenkt. Der Dienstherr kann die gesundheitliche Eignung aktuell dienstfähiger

    Bewerber um eine Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und von Beamten auf Probe also nur

    dann verneinen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender

    Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze Dienstunfähigkeit eintreten wird. Dies ist von

    amtsärztlicher Seite festzustellen.

    In einem weiteren Urteil vom 30.10.2013 (Az.: 2 C 16/12, ZBR 2013, 162) hat dann das BVerwG auch zur

    Frage der fehlenden gesundheitlichen Eignung bei häufigeren Erkrankungen Stellung bezogen und entschieden:

     Die gesundheitliche Eignung fehlt auch, wenn der Beamte mit überwiegender Wahrscheinlichkeit

    bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt

    ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird.

    Aus dieser Rechtsprechung folgt:

    Lassen sich vorzeitige dauernde Dienstunfähigkeit oder krankheitsbedingte erhebliche und regelmäßige

    Ausfallzeiten nach Ausschöpfen der zugänglichen Beweisquellen weder feststellen noch ausschließen ("non

    liquet"), so geht dies jetzt zu Lasten des Dienstherrn, denn die Voraussetzungen für die Annahme der mangelnden gesundheitlichen Eignung eines Bewerbers sind nur dann nicht erfüllt.


    Kein Beurteilungsspielraum:

    In seinem o.g. Urteil vom 25.7. 2013 hat das BVerwG klargestellt, dass die Ernennungsbehörde bei der

    Feststellung der gesundheitlichen Eignung keinen Beurteilungsspielraum besitzt. Die Verwaltungsgerichte

    haben vielmehr über die gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerbern zu entscheiden, ohne an tatsächliche oder rechtliche Wertungen des Dienstherrn gebunden zu sein. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG überträgt die

    Letztentscheidungsbefugnis den Verwaltungsgerichten. Ein Beurteilungsspielraum der Verwaltung mit der

    Folge einer nur eingeschränkten gerichtlichen Kontrolldichte besteht in diesen Fragen gerade nicht.

    Der Prognoseumfang:

    Es obliegt dem Dienstherrn, die körperlichen Anforderungen der jeweiligen Laufbahn zu bestimmen. Es ist

    seine Aufgabe, die gesundheitlichen Anforderungen für die verschiedenen Laufbahnen näher zu definieren.

    Im Rahmen des Prognoseumfanges ist zu prüfen, für welche Tätigkeiten bzw. Dienstposten die gesundheitliche Eignung des Beamten gegeben sein muss. Auch hier gilt es zu differenzieren:

     Der Gesundheitszustand des nicht schwerbehinderten oder nicht einem Behinderten gleichgestellten

    Beamtenbewerbers ist in Bezug zu den Anforderungen der von einem Bewerber angestrebten – gesamten – Laufbahn zu setzen. Ein Bewerber muss für die gesamte Laufbahn – und nicht nur für

    einzelne Dienstposten – gesundheitlich geeignet sein.

    Ist der Bewerber dagegen schwerbehindert oder einem Schwerbehinderten gleichgestellt, so genügt es, wenn sich die gesundheitliche Eignung auf einzelne Dienstposten beschränkt. Vgl. den

    Blog-Beitrag: Einstellung von Schwerbehinderten in das Beamtenverhältnis: Voraussichtliche

    Dienstzeit von fünf Jahren reicht.

    Einmal editiert, zuletzt von NRW-Lehrerin ()

  • Aber auch in der Neuerung wird der gesamte Dienstzeitraum als Prognose genommen.

    Nur bei Schwerbehinderung gilt der Zeitraum von 5 Jahren.

  • Nach einer 5 Jahre Zeit der Remission gilt man bei den meisten Krebserkrankungen als „geheilt“, auch wenn es sich nicht immer wirklich so anfühlt. Dann gibt es auch keine Schwerbehinderungsgrade (% gibt’s da gar nicht) mehr.

    So kann eine länger zurückliegende Krebserkrankung eigentlich kein Verbeamtungsverhinderungsgrund sein. Falls eine Amtsärztin das anders sehen sollte, müsste sie das schon sehr gut begründen können.

    Am besten man hält vorher noch einmal Rücksprache mit der Fachärztin.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Nach einer 5 Jahre Zeit der Remission gilt man bei den meisten Krebserkrankungen als „geheilt“, auch wenn es sich nicht immer wirklich so anfühlt. Dann gibt es auch keine Schwerbehinderungsgrade (% gibt’s da gar nicht) mehr.

    Das wusste ich nicht. Ich wusste von meiner Kollegin, dass sie wegen einer Brustkrebserkrankung einen Schwerbehindertenausweis bekam. Dass dieser nach 5 Jahren wegfällt hätte ich nicht vermutet.

    Danke für die Aufklärung.

  • Hast du evtl. % einer Behinderung wegen der Krebserkrankung? Ich frage zu deinem Gunsten.

    Eine ehemalige Kollegin im Ref hat % wegen einer Diabeteserkrankung. [...]

    Der GbB wird zwar anhand einer Hunderterskala angegeben; dabei handelt es sich aber nicht um Prozentangaben.

  • Das wusste ich nicht. Ich wusste von meiner Kollegin, dass sie wegen einer Brustkrebserkrankung einen Schwerbehindertenausweis bekam. Dass dieser nach 5 Jahren wegfällt hätte ich nicht vermutet.

    Danke für die Aufklärung.

    Die Schwerbehinderung bleibt bei manchen Krebserkrankungen bestehen, das hängt von mehreren Gegebenheiten ab.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Aber auch in der Neuerung wird der gesamte Dienstzeitraum als Prognose genommen.

    Nur bei Schwerbehinderung gilt der Zeitraum von 5 Jahren.

    Spannend: Die Ärztin, die mich untersucht hat (vor nichtmal einem Monat), hat explizit den 5 Jahres Zeitraum genannt.

  • Das ist wirklich merkwürdig, aber wenn man gesund ist wahrscheinlich egal.

    5 Jahre gelten, wie oben auch verlinkt, nur für KuK's mit Schwerbehinderung.

    5 Jahre machen ehrlich gesagt auch wenig Sinn, da dich der Dienstherr ja quasi ab dann dein Leben lang versorgen muss.

    Daher macht eine Prognose für die gesamte Dienstzeit auch mehr Sinn für den Dienstherrn.

  • Nein, auch bei Schwerbehinderung gilt das nicht. Mir hat die Amtsärztin gesagt sie gibt gar keine Prognose hab. Sie schreibt lediglich, dass ich in meinem Beruf arbeitsfähig bin. Alles Andere müsste die Bezirksregierung entscheiden.

  • Wie unterschiedlich die Erfahrungen sind.

    Ich hab mein Schreiben damals " mitbekommen " in Kopie und da steht eine Prognose drin.

    Daraufhin wurde ich verbeamtet.

  • Ein Kollege hatte bei der Einstellung noch eine Stundenermäßigung weil seine Krebserkrankung noch nicht lange her war. Die Stunden sind aber nach 2 Jahren weggefallen.

    Ich meine er wäre verbeamtet.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Aber auch in der Neuerung wird der gesamte Dienstzeitraum als Prognose genommen.

    Nur bei Schwerbehinderung gilt der Zeitraum von 5 Jahren.

    Das kann doch eh niemand überblicken. In Hessen wird auch nur eine Prognose einer Dienstunfähigkeit in den nächsten 5 Jahren gestellt. Für alles andere reicht die Glaskugel eh nicht aus.

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