angestellt -> verbeamtet: Rückzahlung Gehalt Sommerferien?

  • Huhu liebes Forum,


    weiss jemand, ob ich bei genanntem Thema irgendwas im Hinterkopf behalten sollte?


    Mein aktueller Vertrag läuft seit März und wurde im Mai verlängert bis Januar. Falls ich zum neuen Schuljahr eine feste Stelle bekommen sollte, muss ich mich dann auf eine ganze oder teilweise Rückzahlung des Sommerferien-Gehaltes einstellen? Da war doch irgendwas was mit 2/3 der Vertrags/Arbeitszeit darf nicht in den Ferien liegen oder so?


    LG + danke für jedweden Input,

    Orm

  • Da du den Angestelltenvertrag erst durch eine Verbeamtung ablösen / auflösen würdest, warum solltest du etwas zurückzahlen?
    und (ich weiß es tatsächlich nicht) beginnt die Planstelle (Verbeamtung) nicht am 1. August? Also auch mitten in den Ferien?

  • und (ich weiß es tatsächlich nicht) beginnt die Planstelle (Verbeamtung) nicht am 1. August? Also auch mitten in den Ferien?

    Also bei mir begann die Planstelle in NRW zum 1. Schultag, was damals der 28. August war. Erinnere mich noch daran, wie ich im ersten Monat einen Abschlag auf 3 Tage Arbeit überwiesen bekommen habe. :sterne:

  • ich ergänze: alle aktuellen Ausschreibungen für den Sommertermin sind: 5. August.
    (und 1. Februar für 2023)

    Ich wurde definitiv zum 1. Februar eingestellt, und frage mich, ob die Ausschreibungen im regulären Verfahren (gerade online sind nur Nachbesetzungen) nicht zum 1. August sind.

  • Da du den Angestelltenvertrag erst durch eine Verbeamtung ablösen / auflösen würdest, warum solltest du etwas zurückzahlen?

    ... weil mir's so erklärt wurde, als im Raum stand, ob ich meinen aktuellen Vertrag kündige oder ändere (unabhängig von eventueller Planstelle). Also es müssen (ich meine) 2/3 des Vertrages in der Schulzeit liegen, sonst ist nix mit Kohle (in den Ferien).

    Kann aber natürlich auch sein, dass ich alles falsch verstanden hab'. 8) Oder dass das im Fall von angestellt -> verbeamtet egal ist.


    Gruss,

    Orm

  • der Punkt ist "unabhängig von eventueller Planstelle".
    Du kündigst ja nicht die Stelle, wenn du eine Planstelle bekommst, sondern dein Vertrag wird vom Land "umgewandelt".

  • der Punkt ist "unabhängig von eventueller Planstelle".
    Du kündigst ja nicht die Stelle, wenn du eine Planstelle bekommst, sondern dein Vertrag wird vom Land "umgewandelt".

    :top:


    Na dann wäre ja alles in Butter (was das angeht). ;)


    Dank dir!

Werbung