Geld einsammeln Klassenfahrten

  • Ich meine, es gebe in NRW eine explizite Regelung, dass das Einsammeln von Geld für Klassenfahrten auf Lehrerinnen-Privatkonten verboten sei. Ich habe aber keine Quelle gefunden.


    Irre ich mich oder kann mir jemand mit einer Quelle aushelfen?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Für mich Auswahlkriterium Nummer 1 bei den Anbietern: Zahlungsabwicklung über Reiseanbieter. Alles andere fällt aus.

    Das war mein Vorschlag. Aber die Kollegin sagte, es sei schon gebucht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Das war mein Vorschlag. Aber die Kollegin sagte, es sei schon gebucht.

    Dann würde ich Bar mit Beleg einsammeln oder über das Konto des Fördervereins laufen lassen.

  • Dann würde ich Bar mit Beleg einsammeln oder über das Konto des Fördervereins laufen lassen.

    Von ersterem habe ich abgeraten. Förderverein wäre eine Möglichkeit.

  • Außer Förderverein wäre ein Treuhandkonto ggf. noch eine Möglichkeit. Ich weiß nicht, ob es explizit verboten ist, Privatgeld und Fremdgeld zu mischen. (Ggf. in einem Gesetz außerhalb des Schulkosmos?) Auf alle Fälle haftet man privat, wenn irgendwas ist und ich mache es nicht (mehr).

  • Okay, dann ist das wohl doch keine Idee.


    Ist aber alles nicht so wichtig. Ich wollte nur wissen, ob mich meine Erinnerung trügt.


    Danke zusammen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Außer Förderverein wäre ein Treuhandkonto ggf. noch eine Möglichkeit. Ich weiß nicht, ob es explizit verboten ist, Privatgeld und Fremdgeld zu mischen. (Ggf. in einem Gesetz außerhalb des Schulkosmos?) Auf alle Fälle haftet man privat, wenn irgendwas ist und ich mache es nicht (mehr).

    Bei Insolvenz, Tod oder Koma hängt das Geld halt erstmal (bzw. auch dauerhaft in der Insolvenzmasse) fest.

  • Warum nicht dafür ein klassenkonto mit dem Klassenpflegschaftsvorsitzrnden eröffnen? Geht bei der Sparkasse in der Nähe unserer Schule mit dem Protokoll der Wahö problemlos.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Warum nicht einfach Fahrten oder andere mit Geldeinsammeln verbundene Aktivitäten so lange verweigern, bis das Problem endlich einmal "oben" angekommen ist und gelöst wird?

    • Offizieller Beitrag

    Warum nicht einfach Fahrten oder andere mit Geldeinsammeln verbundene Aktivitäten so lange verweigern, bis das Problem endlich einmal "oben" angekommen ist und gelöst wird?

    Weil das nicht zulässig ist. Eine Schule bzw. eine Schulkonferenz hat kein Recht - zumindest nicht in NRW - Klassenfahrten per se aus dem Programm zu streichen bzw. nicht anzutreten. Der einzige valide Grund wäre das Fehlen von Reisekostenerstattung für die Lehrkräfte. Und das ist ja tatsächlich mittlerweile behoben.

  • Die Schulkonferenz ist ’raus. Die jeweilige Lehrerin erklärt, dass die Fahrt nicht stattfinden könne, weil mangels Verwahrkonto kein Geld eingesammelt werden kann.

  • Genau so. Dies natürlich nur für den Fall, dass es keinen Veranstalter mit Inkassoservice gibt.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Weil das nicht zulässig ist. Eine Schule bzw. eine Schulkonferenz hat kein Recht - zumindest nicht in NRW - Klassenfahrten per se aus dem Programm zu streichen bzw. nicht anzutreten. Der einzige valide Grund wäre das Fehlen von Reisekostenerstattung für die Lehrkräfte. Und das ist ja tatsächlich mittlerweile behoben.

    Wenn eine Schule tatsächlich keine Fahrten anträte mit der Maßgabe, erst zu fahren, wenn sie wisse, wohin das Geld zu überweisen sei? Was soll schon passieren, käme auf einen Versuch an.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn eine Schule tatsächlich keine Fahrten anträte mit der Maßgabe, erst zu fahren, wenn sie wisse, wohin das Geld zu überweisen sei? Was soll schon passieren, käme auf einen Versuch an.

    Das käme einem Offenbarungseid gleich, weil die Schule problemlos ein Schulkonto einrichten könnte, auf das die Beträge eingezahlt werden können. Wie ich vor Jahren bereits schrieb, hatte meine alte Schule ein solches Konto - damit fällt Deine Option weg.
    Die "selbstständige Schule", wie sie in NRW heißt, darf auch selbstständig denken, wie sie triviale Probleme in den Griff bekommt. Dieses "Problem" dürfte lösbar sein.

  • Stimmt, das ginge, wobei meine Schulleitung es abgelehnt hat, zu unterschreiben. Anderes Bundesland, selbe Diskussionen.

  • Stimmt, das ginge, wobei meine Schulleitung es abgelehnt hat, zu unterschreiben.

    Das ist doch absurd. Schulen brauchen Verwahrkonten. Das kann doch nicht von der Laune der Schulleiterin abhängen. Tztztz.


    Eigentlich müsste sich das Land um so etwas kümmern. Also zum Beispiel Schulkongen bei der eigenen Landesbank … ach, nee, die ist ja bereits geplündert und abgewickelt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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