Beschäftigungsverbot in der Probezeit - Beurteilungsbesuch (BY / MS)

  • Das bedeutet doch nur, dass man nicht wegen der Elternzeit z. B. statt drei plötzlich vier Jahre Probezeit hat, sondern die reine Dienstzeit der Bewährung bei der vorgesehenen Zeitdauer bis zu maximal 5 Jahren bleibt.

    Wie du richtig schreibst, zählt die Elternzeit nicht zur Probezeit. Diese kann also nicht in der Elternzeit beendet werden, sondern pausiert in diesem Zeitraum, um danach wieder normal weiterzulaufen. Alles andere ist rechtlich nicht haltbar, weil es Lehrkräfte in Elternzeit der in diesem Zeitfenster gültigen Schutzrechte berauben würde.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Möglicherweise wird man dich dann bitten UBs online zu zeigen, das würde ich an deiner Stelle mal bei PR und Gewerkschaft erfragen, wie das aktuell in Bayern gehandhabt wird.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • NRW, nicht Bayern, aber ich habe während meines Betretungsverbots zwei Revisionsstunden online gezeigt. Könnte also gut sein, dass dies in Bayern auch so gehandhabt wird. Meine Probezeit konnte ich so in der regulären Zeit beenden.

  • NRW, nicht Bayern, aber ich habe während meines Betretungsverbots zwei Revisionsstunden online gezeigt. Könnte also gut sein, dass dies in Bayern auch so gehandhabt wird. Meine Probezeit konnte ich so in der regulären Zeit beenden.

    Danke für das Teilen deiner Erfahrung! Ich finde es gut, wenn man so auf jeden Fall die Möglichkeit bekommt, die Probezeit regulär zu beenden.

    Waren diese Besuche für dich "fair" im Vergleich zu anderen Revisionsstunden? Es wären bei mir dann ja Stunden ohne Schüler, also nur Unterrichtsverläufe und Material besprechen...

  • Meine Kurse wurden für diese Stunden tatsächlich ins Homeschooling geschickt bzw. liefen meine Stunden regulär für die Klassen zuhause ab, obwohl der restliche Unterricht schon wieder in Präsenz war. Der Vorteil war so natürlich, dass wir schon eingespielt im Online-Unterricht per Videokonferenz waren.

    Hier war ich generell froh, dass meine SL mir diese Art von Distanzunterricht ermöglicht hat - ein halbes Jahr nur Curricula überarbeiten - da wär ich verrückt geworden :D

    Die ganze Organisation und der Ablauf waren auf jeden Fall fair und ich war sehr froh, dass ich die Stunden so halten konnte und dadurch meine Probezeit ohne Verlängerung beenden konnte. Meine SL hat aber auch immer deutlich gemacht, dass diese Revisionsstunden weniger ein „bestehen oder nicht bestehen“ sein sollen, sondern vielmehr Anlass zur Beratung und Entwicklung geben sollen, also nicht vergleichbar mit dem Examen.

    Wie es ist, eine reine Planungsstunde einzureichen, kann ich natürlich nicht beurteilen.


    Und das alles gilt natürlich für NRW, Bayern ist ja oftmals ein Sonderfall, vielleicht auch in Bezug auf Probezeiten und Revisionen.

  • In Ba-Wü wäre es so, dass du während des Beschäftigungsverbots nicht besucht und ergo nicht beurteilt wirst. Kann eine Beurteilung deshalb nicht abgeschlossen werden, muss dies verschoben werden. So würde sich die Probezeit tatsächlich nochmal verlängern.


    Ich persönlich würde davon aber nicht die Familienplanung abhängig machen.

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