Elternzeit (NRW): Lauter Probleme

  • Bezieht der Vater dann dazwischen EG? Sonst würde der Rest doch verfallen, da EG durchgehend bezogen werden muss meines Wissens. Musste man das nicht auf dem Antrag direkt durchgängig angeben?

    DAs ist falsch, das gilt erst ab dem 15. LM, vorher kann es unterbrochen werden.

    Also wenn jemand wollte, könnte man dir einen weiteren Abschnitt EZ bis zum 2. Geburtstag verwehren.

    Nein, einen zweiten Abschnitt kann man nicht verwehren.


    Echt? Gilt die Versetzung als neuer Arbeitgeber, weil es ein anderes Land ist?

    Ja, weil ja kein Bundesbeamter.

  • Nein, einen zweiten Abschnitt kann man nicht verwehren.

    Das weiß ich. Aber ich dachte hier würde der Bindungszeitraum das verhindern. Aber wenn es ja ein Arbeitgeberwechsel ist, ist das eh scheinbar egal.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Das weiß ich. Aber ich dachte hier würde der Bindungszeitraum das verhindern. Aber wenn es ja ein Arbeitgeberwechsel ist, ist das eh scheinbar egal.

    Naja, der AG kann sich, wenn es der selbe ist nur darauf berufen, dass man ja schriftlich auf die Elternzeit verzichtet hat.

  • Also wenn jemand wollte, könnte man dir einen weiteren Abschnitt EZ bis zum 2. Geburtstag verwehren.

    Danke, Yestoerty. Das hatte ich tatsächlich gar nicht auf dem Schirm und bin gerade sehr erschrocken. Ich werde gleich morgen einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit stellen. Und wenn es dann zur Versetzung kommt ist das hoffentlich ein Grund die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Ohje, mit dieser Möglichkeit, dass ich die Elternzeit gar nicht verlängern kann habe ich überhaupt nicht gerechnet. Das wäre eine ziemliche Katastrophe, wenn das nun nicht geht.

  • Danke, Yestoerty. Das hatte ich tatsächlich gar nicht auf dem Schirm und bin gerade sehr erschrocken. Ich werde gleich morgen einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit stellen. Und wenn es dann zur Versetzung kommt ist das hoffentlich ein Grund die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Ohje, mit dieser Möglichkeit, dass ich die Elternzeit gar nicht verlängern kann habe ich überhaupt nicht gerechnet. Das wäre eine ziemliche Katastrophe, wenn das nun nicht geht.

    Die Elternzeit endet automatisch mit dem AG Wechsel.


    Wie gesagt, eigentlich können sie es nicht verwehren, weil sie es ja selber so empfehlen.

  • Danke, Yestoerty. Das hatte ich tatsächlich gar nicht auf dem Schirm und bin gerade sehr erschrocken. Ich werde gleich morgen einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit stellen. Und wenn es dann zur Versetzung kommt ist das hoffentlich ein Grund die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Ohje, mit dieser Möglichkeit, dass ich die Elternzeit gar nicht verlängern kann habe ich überhaupt nicht gerechnet. Das wäre eine ziemliche Katastrophe, wenn das nun nicht geht.

    Alle KollegInnen, die das bisher gemacht haben, wurde die Verlängerung nicht verwehrt. Aber ich würde mich nicht darauf verlassen.

    Aber Susannea ist die Expertin hier. Wenn sie sagt, dass die EZ dann eh endet, kann man sich darauf verlassen :)

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ihr habt einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem vollendetem 1. Lebensjahr. […]

    Wie meine Vorrednerin schon schrieb, es fehlt auch hier das Personal im Kindergarten.

    Zitat von Karl-Dieter

    Ob 2 oder 3 Monate Basiselterngeld weg sind, kommt drauf an, wie weit euer Kind vor dem jeweiligen Geburtstermin geboren wurde, weil die Weiterzahlung der Bezüge im Mutterschutz nach der Geburt verfällt ja bei einer früheren Geburt nicht, sondern wird hinten dran gehängt.

    5 Tage früher: errechneter Termin 27.12., tatsächlicher Termin 22.12.


    Wir werden es vermutlich bis zum Ende des EG-Bezugs machen. Ich warte ab, welche "so geht das aber nicht"-Mails wir bis dahin von den verschiedenen Stellen bekommen. :D


    Was ich ja nicht verstehe, warum Digitalisierung in einigen Bundesländern kleingeschrieben wird. Ganz am Anfang waren wir euphorisch, den Antrag online stellen zu können, bis wir dann feststellen durften, daß es Elterngeld online in NRW nicht gibt. :super:

  • Und Rechtsanspruch ist schön und gut, aber hier im Umkreis fehlen in den Städten zwischen 300 und 900 Kitaplätze

    Die Städte müssen diese Betreuung anbieten, dazu sind sie verpflichtend. Dass Kitaplätze fehlen, ist mir bewusst, deswegen gehen auch Tagesmütter. Aber in der Regel taucht dann immer doch ein Platz auf, daher: was sagt das Verwaltungsgericht nach Klageerhebung nach Ablehnung durch das Jugendamt?

  • Wie meine Vorrednerin schon schrieb, es fehlt auch hier das Personal im Kindergarten.

    Ändert nichts daran, dass man trotzdem einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz hat, den man sich auch einklagen kann.


    Übrigens, wie haben recht problemlos einen Kitaplatz für beide Kinder ab dem 1. vollendeten LJ bekommen.

  • 5 Tage früher: errechneter Termin 27.12., tatsächlicher Termin 22.12.

    Somit geht, wie du geschrieben hast der Mutterschutz bis zum 21.2. und somit ist es kein Problem, weil der 3. LM ja erst am 22.2. beginnt.


    Also 2 Monate Basiselterngeld und danach sind 20 Monate Elterngeldplus möglich, sprich bis zum 21.10.24 erhaltet ihr noch Elterngeld, wenn ihr dies möchtet.

  • Danke für die A

    Die Elternzeit endet automatisch mit dem AG Wechsel.


    Wie gesagt, eigentlich können sie es nicht verwehren, weil sie es ja selber so empfehlen.


    Alle KollegInnen, die das bisher gemacht haben, wurde die Verlängerung nicht verwehrt. Aber ich würde mich nicht darauf verlassen.

    Aber Susannea ist die Expertin hier. Wenn sie sagt, dass die EZ dann eh endet, kann man sich darauf verlassen :)

    Euer Wort in Gottes Ohr! Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten.

  • Die Städte müssen diese Betreuung anbieten, dazu sind sie verpflichtend. Dass Kitaplätze fehlen, ist mir bewusst, deswegen gehen auch Tagesmütter. Aber in der Regel taucht dann immer doch ein Platz auf, daher: was sagt das Verwaltungsgericht nach Klageerhebung nach Ablehnung durch das Jugendamt?

    Wir sind nicht vor Gericht, da uns zwei Fachanwälte davon abgeraten haben, da eine Klage vermeintlich keinen Erfolg gehabt hätte.

  • da eine Klage vermeintlich keinen Erfolg gehabt hätte.

    Das halte ich eigentlich für Humbug, weil eigentlich alle Klagen erfolgreich waren, außer bei denen, wo den Eltern ein zumutbares Angebot gemacht wurde, welches sie aber abgelehnt haben. Wenn es dann keinen Platz gibt, muss Schadensersatz gezahlt werden.


    Hier übrigens mal ein Beispiel aus Hessen:


    https://www.spiegel.de/panoram…32-4edf-83ef-85b8e4218404



    Zitat

    , dass ihr der Landkreis 23.000 Euro Entschädigung für den Verdienstausfall zahlen muss, weil ihr nicht rechtzeitig ein Platz für ihr Kind zur Verfügung gestellt wurde. Als Träger der Jugendhilfe müsse er für jedes rechtzeitig angemeldete und anspruchsberechtigte Kind einen angemessenen Betreuungsplatz nachweisen.


    Oder auch hier, vom BGH:


    https://www.spiegel.de/karrier…cht-werden-a-1117557.html


    Also sei mir nicht böse, wenn das tatsächlich zwei Fach(!)anwälte gesagt haben, dann sind sie so dermaßen inkompetent, dass ich da schreiend wegrennen würde.


    Dass die Städte Eltern natürlich gerne abwimmeln, ist klar, aber es gibt nun mal diesen Rechtsanspruch. Und der ist eben nicht so einfach mit "joah, ham halt keine Plätze, ne" erledigt.




  • Wir sind nicht vor Gericht, da uns zwei Fachanwälte davon abgeraten haben, da eine Klage vermeintlich keinen Erfolg gehabt hätte.

    Das kann ich mir nicht vorstellen und bei uns im Kreis reicht alleine die Drohung schon um sofort dann ein Angebot zu bekommen, was sehr dafür spricht, dass man vor Gericht Erfolg hat.

  • Ich freue mich für euch, dass es bei euch anscheinend so gut geklappt hat. Hier jedoch nunmal nicht und wir waren/sind nicht die einzigen, die Situation hat sich vor Ort nämlich sogar noch verschlechtert. U.a. sind seit Wochen die Betreuungszeiten eingeschränkt, da einfach kein Personal vorhanden ist. Zufälligerweise kollidierte es bislang nicht mit meinem Stundenplan, noch nicht...

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