Verjährung PKV

  • Also nachhaltig ist das aber nicht. .so viel Papier, Umschläge...dann auch noch der Transportweg.

    Da ist ein Foto machen sicherlich sinniger.

    Das Papier erhalten wir doch schon mit den doppelten Rechnungen. Die kann man sich für seine Unterlagen einscannen, dann muss man nicht mehr kopieren. Ich mache es wie Humblebee. Die Anträge sind viel schneller auszufüllen als früher, da war das aufwändiger. Meine Tochter macht alles per smartphone, aber wir haben festgestellt, dass es inzwischen auch nicht mehr schneller geht als in Papierform. Es gibt auch "Stoßzeiten", bei denen es eigentlich immer länger dauert.

  • wir haben uns extra ein Smartphone besorgt, um den Papierkrieg zu vermeiden. stellt sich raus: die Barmenia-App ist derartig grottig programmiert, dass Papiereinreichungen deutlich schneller gehen. Heisst: Beihilfe geht per App raus, PKV als Papierversion. dann sind auch genug Kopien da.

  • Also nachhaltig ist das aber nicht. .so viel Papier, Umschläge...dann auch noch der Transportweg.

    Da ist ein Foto machen sicherlich sinniger.

    Tja, wenn es aber hier in NDS nun mal noch keine Beihilfe-App gibt, können wir die auch nicht nutzen, gell?! :D

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Bei mir ist es bei Beihilfe und Krankenversicherung unterschiedlich. Einmal ist das Behandlungsdatum relevant für die Zuordnung zum Kalenderjahr und einmal das Rechnungsdatum. Ich nehme an, dass betrifft dann auch die 3-Jahres-Frist.

    Also Beihilfe Behandlungsdatum und private Krankenversicherung Rechnungsdatum?

    Ist interessant beim Wechsel der Krankenversicherung, bei Selbstbehalten und Beitragsrückerstattungen.

  • Bin etwas irritiert.

    Hier lese ich etwas anderes.

    https://www.online-pkv.de/pkv-…r-medikamentenrechnungen/


    Zitat aus dem Artikel:

    Bei der ärztlichen Behandlung ist das relativ einfach. Es zählt hier das Behandlungsdatum. Es ist also unerheblich wann die Rechnung erstellt wird, diese bei Ihnen ankommt und wann sie die bezahlen. Wichtig ist in jedem Falle nur, wann wurden sie behandelt. Dabei geht es in jedem Fall auch immer um die einzelne Behandlung, und nicht alle Behandlungen.

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