Kiefer-OP problematisch bei amtsärtzlicher Untersuchung?

  • Hallo, ich (21, w) bin neu hier und studiere noch im 1. Semester "Berufliche Bildung" in Bamberg. Falls es relevant ist: Sozialpädagogik, Unterrichtsfach Englisch und später evtl. noch Ethik. Ich würde, wenn es später möglich ist, sowohl mein Referendariat als auch meine zukünftige Planstelle vorzugsweise in Niederbayern haben.


    Nun zu meiner Situation: Ich bin zurzeit kerngesund, gehe regelmäßig zu jeder Routineuntersuchung und achte allgemein auf einen relativ gesunden Lebensstil. Genetisch oder umweltbedingte Risikofaktoren bestehen zurzeit auch nicht.

    (1) Allerdings sehe ich ziemlich schlecht, ich habe auf beiden Augen -4,5 Dioptrien und auf einem Auge eine ganz leichte Hornhautverkürmmung, die ich aber niemals bemerkt hätte, wenn der Optiker nichts davon gesagt hätte. An sich nicht schlimm, ich trage dafür ja Brille und Kontaktlinsen und die Stärke hat sich in den letzten 10 Jahren nicht wesentlich verändert. Jedoch höre ich immer wieder von Leuten, bei deen die Amtsärzte bei einer etwas höheren Sehstärke ziemlich skeptisch geworden sind und sie deshalb fast durchgefallen wären bzw. sie haben gerade noch "bestanden", weil sie bspw. nicht Sport oder Kunst unterrichten werden, und die Sehstärke demnach egal wäre. Ist das möglich, haben diese Leute nur übetrieben, oder ist das einfach sehr individuell und von Ort zu Ort abhängig?

    (2) Ich befinde mich zurzeit in kieferorthopädischer Behandlung mit fester Zahnspange aufgrund einer Kieferfehlstellung (Überbiss & leicht "rausschauender" Oberkiefer), die im Februar chirurgisch korrigiert wird. Die Kieferoperation ist sehr sicher und mein Kiefer stellt keine Behinderung dar, verursacht auch keine gesundheitlichen Probleme - laut Ärzten ist es aber wichtig, diese Fehlstellung zu korrigieren, um die Ästhetik zu verbessern und Probleme, die sie sonst verursachen würde, im späteren Alter vorzubeugen. Der Krankenhausaufenthalt ist nicht tragisch (1 Woche ca.) und die Heilung ist nicht lang oder anspruchsvoll. Ich werde aufgrund des Eingriffes auch keine Prüfungen oder Sonstiges verpassen müssen, werde auch im 2. Semester ganz normal durchstarten können. Soweit ich weiß, muss man jeden Krankenhausaufenthalt angeben und bin mir nicht sicher, was alles bei dem Amtsarzt "schlecht ankommt" oder neutral betrachtet wird. Ich denke, wenn es eine OP wäre, die mich später beruflich behindern könnte, würde sie auf jeden Fall ein Problem sein. Ich empfinde meine Situation als wenig riskant, da diese OP (wenn überhaupt) nur positive Veränderungen mit sich bringt. Ich weiß aber nicht, ob alle Ärzte die gleiche Reaktion bzw. Meinung dazu haben, da manche anscheinend sehr pingelig und andere dagegen sehr locker sind. Ich habe auch keine ähnliche Berichte dazu gefunden.


    Meine 2 Hauptfragen:

    • Stellen die schlechte Sehstärke und die leichte Hornahautverkürmmung ein Problem dar und muss ich vor dem Amtsarztbesuch vom Augenarzt schriftlich bestätigen lassen, dass weder die Sehstärke noch die Hornhautverkürmmung sich zukünftig verschlechtern werden?
    • Stellt die Kiefer-OP in meiner individuellen Situation (vorausgesetzt sie erfolgt reibungslos, natürlich) ein Problem dar oder könnte es sogar sein, dass das einem ziemlich pingeligen Arzt nicht gefällt und mich deswegen "durchfallen" lässt?


    Natürlich weiß keiner, ob sich nach Ende meines Studiums der Ablauf und die Richtlinien der Amtsarztuntersuchung bzw. Verbeamtung verändern werden, und ich weiß, dass bestimmte Diagnosen oder Schicksalsschläge nicht vorauszusehen sind. Mir ist auch bewusst, dass es noch zu früh ist und ich überhaupt daran denken sollte. Ich habe keine Angst davor, aber da die OP bald ansteht und wir neulich über diese Untersuchung informiert wurden, habe ich mich gefragt, wie das bei mir (wenn alles so bleibt, wie es jetzt ist) so aussehen könnte oder ob jemand von euch schon eine ähnliche Erfahrung hatte und sie mit mir teilen möchte. Ich freue mich über jede Meinung und Antwort! :)

  • Hallo,

    habe keine Glaskugel und kenne Bayern nicht, aber


    Stellen die schlechte Sehstärke und die leichte Hornahautverkürmmung ein Problem dar und muss ich vor dem Amtsarztbesuch vom Augenarzt schriftlich bestätigen lassen, dass weder die Sehstärke noch die Hornhautverkürmmung sich zukünftig verschlechtern werden?


    Kenne einen Fall in NRW aus dem direkten Umfeld, wo deswegen die Verbeamtung nicht erfolgt ist.

    Man hätte vielleicht noch mit Augenarzt usw arbeiten können, aber Erfolgsaussichten waren unklar. Der wollte nämlich nicht für den Amtsarzt bestätigen, dass es sich nicht verschlechtern wird.

  • Ich hatte schlechtere Augen, hab die im Studium operieren lassen und das war nie ein Problem. Hab die OP angegeben, den Sehtest bestanden und fertig.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Hallo, viele stellen diese Frage hier, mit genauen Diagnosen versehen. Ich kann die Sorgen um die Verbeamtung auch nachvollziehen. Aber was bringen einem Erfahrungsberichte dazu? Die Ergebnisse anderer sind wenig aussagekräftig und verunsichern doch nur.

  • Selbst wenn man nicht verbeamtet wird kann man als Lehrkraft im Angestelltenverhältnis tätig werden. Ich sehe nicht, inwiefern die Kiefer-OP Verbeamtung oder Anstellung gefährden könnte, ob die Augenproblematik für die Verbeamtung relevant sein könnte vermag ich nicht zu beurteilen, einen Aussschluss für eine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis kann ich darin aber nicht erkennen. Ich habe selbst über 4 Dioptrien auf beiden Augen und bin verbeamtet. Ich habe zwar auch einen GdB (aus anderen Gründen), aber die Augen wären eindeutig kein Hindernis gewesen in meinem Fall, da wurde einfach nur per Sehtest geprüft, ob meine Brille passt, ich nicht doppelt sehe, etc. Du wirst also mit diesen Diagnosen sicherlich problemlos Lehrkraft werden können.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich hab ganz schlecht Augen. Bin bei -10. Krümmungen der Hornhaut inklusive. Bei der Verbeamtung hatte ich ca -8, korrigiert durch Kontaktlinsen auf ca 120%. Keiner hat mehr was zu den Augen gesagt.

  • Ich wundere mich immer mehr, wo diese massiven Ängste vor der Nichtverbeamtung herkommen. Wenn man als Beamter wirklich den perfekten Körper und Geist ohne jegliche Mängel haben müsste, dann gehörte dieser Status abgeschafft. Man ist doch nur ein Mensch und jeder hat Schwachstellen.

  • Wenn man als Beamter wirklich den perfekten Körper und Geist ohne jegliche Mängel haben müsste, dann gehörte dieser Status abgeschafft.

    oder: ..., dann sähe es in Lehrerzimmern und auf Fortbildungen wohl wesentlich anders aus als jetzt, wo nicht nur dort gilt: "Ja, der Mensch... schön ist anders." (frei nach Dieter Nuhr)


    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • dann gehörte dieser Status abgeschafft

    das gehört er eh.



    Ich wundere mich immer mehr, wo diese massiven Ängste vor der Nichtverbeamtung herkommen.

    Das wundert mich hingegen auch. Nichtverbeamtung heißt ja nicht - nicht im gewünschten Beruf arbeiten. Ja ich weiß um die Differenzen bei der Bezahlung, aber einen Berufswunsch nur danach auszuwählen erachte ich auch für kritisch. Gerade auch im Studium kann noch so viel passieren.

  • Ich hab meinen Sehtest mit Kontaktlinsen gemacht. Mich hat niemand, wirklich niemand nach der Dioptrienzahl oder meiner Hornhautverkrümmung gefragt. Gut beides ist bei mir sehr gering, aber dennoch.


    Ansonsten stimme ich Kiggie absolut zu!

  • Hallo, viele stellen diese Frage hier, mit genauen Diagnosen versehen. Ich kann die Sorgen um die Verbeamtung auch nachvollziehen. Aber was bringen einem Erfahrungsberichte dazu? Die Ergebnisse anderer sind wenig aussagekräftig und verunsichern doch nur.

    Du hast recht! Allerdings nutzen sie mir trotzdem was, weil sie teilweise Tipps liefern, die mir vielleicht nicht eingefallen wären. Falls ich mich später in einer ähnlichen Situation befinden würde, könnten sie vielleicht doch ganz nützlich sein.

  • Ich wundere mich immer mehr, wo diese massiven Ängste vor der Nichtverbeamtung herkommen. Wenn man als Beamter wirklich den perfekten Körper und Geist ohne jegliche Mängel haben müsste, dann gehörte dieser Status abgeschafft. Man ist doch nur ein Mensch und jeder hat Schwachstellen.

    Du hast meinen Beitrag offensichtlich nicht richtig gelesen oder verstanden. Ich habe nämlich ganz deutlich gesagt, dass ich keine Angst vor dem Ganzen habe. Ich habe mich das aus Neugierde gefragt, und es ist doch nicht schlecht, wenn man sich aus reinem Interesse schon mal damit beschäftigt. Ich empfinde meine Situation als ziemlich safe, aber eine Absage kann man nie zu 100% ausschließen. Also, warum sollte ich mich darüber informieren? Besser als eine böse Überraschung.

    Ich habe auch gar nicht behauptet, dass ein Beamter körperlich perfekt sein sollte bzw. dass die Verbeamtung Perfektion voraussetzt. Danke für deine konstruktive Kritik.

  • das gehört er eh.



    Das wundert mich hingegen auch. Nichtverbeamtung heißt ja nicht - nicht im gewünschten Beruf arbeiten. Ja ich weiß um die Differenzen bei der Bezahlung, aber einen Berufswunsch nur danach auszuwählen erachte ich auch für kritisch. Gerade auch im Studium kann noch so viel passieren.

    Nochmals, so etwas habe ich auch nie behauptet, und nur weil man sich eine Verbeamtung wünscht, heißt es nicht, dass man einen Beruf nur deswegen gewählt hat. Ich will Lehrerin werden, weil es mein Traumberuf ist, und ich würde ihn auch als Angestellte weiterhin ausüben wollen. Allerdings wäre es auch völlig realitätsfern zu sagen, dass man den finanziellen Aspekt eines Berufes niemals berücksichtigt. Eine Verbeamtung wäre für mich - vor allem als Frau, die später Kinder haben möchte - ein kleiner zusätzlicher finanzieller Vorteil und vor allem zusätzliche Sicherheit. Was nicht heißt, dass ich für die Familienplanung auf die Verbeamtung auf Lebenszeit warten werde und dass der Job ohne Beamtenstatus nichts wert oder unsicher ist. Das heißt einfach, dass eine Verbeamtung für jeden angehenden Lehrer schön wäre und ich einfach wissen möchte, ob es bei mir nach aktuellem Stand eher wahrscheinlich ist, dass es vom Gesundheitlichen her klappt. Und dass während dem Studium noch viel passieren kann, weiß ich ganz genau, habe ich auch selber geschrieben. Trotzdem kann man anhand der aktuellen Situation realistische „Hypothesen“ stellen, um das Ganze bisschen einschätzen zu können. Und wenn es bei mir doch nicht klappt, dann ist es eben so. Ändert nicht viel an meinem Werdegang.

    Dir auch vielen Dank für die Antwort und Kritik!

  • Ich bin auch kurzsichtig, aber beim Amtsarzt wurde das ganze Thema überhaupt nicht thematisiert.

    Würde ich an deiner Stelle auch einfach gar nicht ansprechen. Ganz ehrlich, ich weiß nicht mal, was für Sehstärken ich hab, denn das interessiert mich nur, wenn ich eine neue Brille kaufen muss, was vor ca. 20 Jahren der Fall war.


    Sinn der Untersuchung ist ja, ob mit Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze zu rechnen ist. Das muss immer das Kriterium sein.


    Kiefer sieht man natürlich. Da sagst du dann halt, was Sache ist. Kleine Schönheits-OP steht halt an. (Falls man es formulieren will.) Warum sollte deine Kieferkorrektur Dienstunfähigkeit verursachen?


    Ich muss sagen, ich war völlig naiv und sorglos an die Sache rangegangen und hatte nichts vorher recherchiert und es wäre bei mir auch knapp daneben gegangen.

    Die zwei Hauptdinger, die zumindest bei mir nachgeschaut worden sind: Sind im Impfpass alle notwendigen Impfungen drin? Passt der BMI?

    Ich sehe nicht übergewichtig aus, aber bei mir war die Amtsärztin dann doch überrascht, als sie routinemäßig mein Gewicht auf der Wage gesehen hat und sich dann fast noch angestellt, weil mein BMI (in BW soll der =<28 sein) plötzlich doch zu hoch war, aber weil noch an der Grenze (knapp drüber) war, hat sie's noch gerade so durchgehen lassen, weil ich gesagt hab, dass ich Kraftsport mache (was man auch eigentlich hätte sehen können) und am Abend zuvor gut Essen gewesen war, was das Leergewicht um 2kg erhöhen kann.


    Würde an deiner Stelle auch mal den BMI-Grenzwert für dein Bundesland googlen. Hier sollen wohl die meisten Ärzte streng sein. Auch Ärzte sind faul bzw. wollen einen hohen Durchsatz an Untersuchungen. Die messen das, was schnell gemacht ist und dazu gehört das Wiegen und Körperhöhemessen zur Berechnung des BMI eben z.B. halt dazu oder man soll mal eben auf einem Bein balancieren... Empfand ich alles als bisschen albern, aber nagut... Wirkte für mich aber so, dass die Hürden an sich recht niedrig sind.

  • Ich hab eben noch gesehen, dass du ja noch Studienanfängerin bist. Google mal, ob es nicht sowieso eine Verjährungfrist gibt. Vielleicht wird deine OP also sowieso keine Rolle mehr spielen. Musst ja erst in ~5 Jahren ca. dann zum Amtsarzt.

    Von daher: Mach dir mal nicht so viele Sorgen. Wird schon klappen.

  • Gewicht auch hier, man sieht ich bin nicht schlank, auf die Waage musste ich nicht, es reichte meine Angabe. Die habe ich ehrlich gemacht, aber ob das an dem Tag nun 2 kg weniger gewesen wären könnte im Nachhinein niemand mehr prüfen.

    Vielleicht war man bei mir auch so, weil man mit dem Wust an Berichten und Unterlagen den ich bezüglich anderer Baustellen mitgebracht hatte leicht überfordert war. Es hatte in dem Moment auf jeden Fall nichts mit meinem GdB zu tun. Damit kannte sich die Person nämlich gar nicht aus und hat sich erst im Nachhinein informiert.

  • Wie ich in einem parallelen Thread gerade geschrieben habe, haben sich bereits 2013 die Maßstäbe zur Beurteilung der gesundheitlichen Eignung entscheidend zugunsten neu einzustellender Beamte verändert. Aus den im Eingangsthread beschriebenem Sachverhalt lässt sich nicht gerade eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" für den Eintritt einer Dienstunfähigkeit oder gehäuften Erkrankung herauslesen. Ich glaube nicht, dass du dir Sorgen machen musst. Konkret einschätzen können das aber nur Mediziner bei der individuellen Untersuchung.

  • Als ich das Bundesland gewechselt habe, musste ich nochmals zum Amtsarzt, obwohl ich schon ca 10 Jahre verbeamtet war. Wieder alles durchchecken, außer, dass kein Aidstest mehr gemacht wurde, das war wohl nur in BY so, bzw. schon abgeschafft. Er fand ein paar Bakterien im Urin. Es war Freitag und ich sollte montags zur Kontrolle kommen. Also rannte ich panisch zu meinem Frauenarzt, der mir helfen sollte, die Dinger loszuwerden. Er untersuchte auch den Urin und fand gar nix, gab mir aber trotzdem ein starkes Antibiotikum bei Blasenentzündungen reicht oft eine kurze Gabe. Dabei hatte ich in meinem ganzen Leben noch nie eine Blasenentzündung. Vor Angst schluckte ich das Zeug und bei der amtsärztlichen Unteruchung am Montag war alles wieder okay. So ein Käse...

  • Selbst wenn man nicht verbeamtet wird kann man als Lehrkraft im Angestelltenverhältnis tätig werden

    Ja kann man, wäre für mich aber ein Ausschlusskriterium. Ohne Verbeamtung wäre ich nicht in den Lehrerberuf gewechselt. Daher verstehe ich die bedenken sehr gut.

  • Ja kann man, wäre für mich aber ein Ausschlusskriterium. Ohne Verbeamtung wäre ich nicht in den Lehrerberuf gewechselt. Daher verstehe ich die bedenken sehr gut.

    Ich nicht, denn auch wenn man als Angestellter etwas weniger Geld bekommt, so hat man dennoch auch Vorteile die man als Beamter nicht hat. Ich hab damals gedacht es klappt sowieso nicht und bin gewechselt und aktuell warte ich auf eine Entscheidung. Ich kann aber mit beidem gut Leben denn beides hat Vor und Nachteile meiner Meinung nach. Und Geld ist nicht alles im Leben...

Werbung