A13 in Niedersachsen für alle

  • Ich habe keinen expliziten Thread für das niedersächsische Kollegium gefunden, daher habe ich einen neuen eröffnet.


    Es ist wohl ziemlich sicher, dass A13 für alle in Nds. kommt. Wie und wann ist natürlich noch unklar. Wenn ich es richtig verstanden habe, wird die Anpassung in NRW ca. 5 Jahre dauern bis alle auf A13 sind.

    Was ich in Niedersachsen schwieriger finde, ist der Umgang mit den alten A13-Beförderungsstellen. In NRW bekommt man, soweit ich weiß, ziemlich einfach eine A13-Stelle zumindest im Sek. 1-Bereich. In Niedersachsen muss man da schon eine richtige Funktionsstelle (Fachbereichsleitung, Jahrgangsleitungs usw.) für haben. Nun frage ich mich, was passiert, wenn alle A13 bekommen, also was passiert mit denjenigen, die auf A12 waren, dann eine Funktionsstelle angenommen haben und in Zukunft dafür das gleiche bekommen,wie diejenigen, die diese Funktionsstelle nicht haben. Ich könnte mir vorstellen, dass dann viele diese Funktionsstelle wieder abgeben, da sie ja nicht tief fallen (Entlastungsstunden mal außen vor).

    Auf der anderen Seite können sie ja auch schlecht diesen Kolleginnen einfach A14 geben, oder doch?

  • Das sehe ich absolut genauso: spart euch eure wertvolle Lebenszeit mit der Frage "Was wäre wenn" - am Ende wird diese Diskussion das Ergebnis zu 0% beeinflussen, weil nicht hier im Forum über die Bedingungen entschieden wird.

  • Es ist ja so mit euren Beiträgen: Ihr beschwert euch, dass Spekulieren wertvolle Lebenszeit kostet, aber seid euch eurer Lebenszeit nicht zu schade mitzuspekulieren …

  • Es gibt ja statt einer weiteren Beförderung auch die Möglichkeit, mit einer Amtszulage von bis zu 150€ die Funktion zu berücksichtigen. Das wird z.B. bei den Mitwirkenden am Studienseminar so gemacht.

  • Das betrifft ja auch die Rektoren der Grund- und Hauptschulen. Diese werden nach A13 besoldet, ab 180 Schülern gibt es eine Zulage. Am Ende verdienen die Lehrkräfte gleich oder ein paar Dutzend Euro weniger als der Rektor, der die Gesamtverantwortung trägt und für alles und jeden zuständig ist. Mir ist kein Bundesland bekannt, in dem es diese Schieflage gibt. Dort, wo A13 ist, ist kein Leitungsamt unter A14 (korrigiert mich, wenn ich falsch liege). Warum sollte das in Niedersachsen anders sein? Zumal Niedersachsen sich gerade erst mit seinem "Berufsbild Schulleitung" dazu bekannt hat, dass Schulleiter/in ein eigenständiger Beruf ist.

  • Die Kolleg:innen, die als FöS-LuL oder Abordnung vom Gym kommen, haben auch A13 und sind an den GS eingesetzt, die Schulleitung hatte zuvor auch oft A12Z.

    An den GS gibt es sehr wenige A13-Stellen, eigentlich muss man SL werden.


    Mit einem Einstiegsamt A13 können sich auch die GHR-Lehrkräfte ohne diese Umwege auf A14-Stellen bewerben und sind auch an der Stelle nicht länger benachteiligt.


    Für bisherige Stellen außerhalb der SL rechne ich auch mit eine Zulage. Ob das bei SL ausreicht, weiß ich nicht. Da ist aber auch noch einiges hinsichtlich der Unterrichtsverpflichtung möglich.

  • Ich kann mir nur vorstellen, dass für die Schulleitungen an Grundschulen in Zukunft A14 gibt. Man findet momentan schon keine Leute. Wenn das finanziell noch unattraktiv wird , wird es noch schlimmer.

    Ich hoffe mal nicht, dass es 5 Jahre dauert. Der erste Schritt ist ja bereits gemacht. Ich hoffe unter 2 Jahren bis wir A13 haben. Also maximal 1 Zwischenschritt. Aber man weiß ja nie...

  • Welche A14 Stellen?

    Ja, da hast du recht, das ist begrenzt.


    Es wären die A14-Stellen, die an den GHR-Schulen dann AUCH installiert werden sollten,

    die es bisher in SekII-Schulen gibt, wenn es um die Organisation im Schullalltag, Koordination, Kooperation u.a. geht.


    Auch da ist mir nicht verständlich, warum es prozentual an einigen Schulformen mehr Funktionsstellen geben muss als an anderen, warum gleiche Aufgaben an verschiedenen Schulen Entlastungen nach sich ziehen oder auch nicht.


    Vor diesem Hintergrund ist das A15-Forum an vielen Stellen ... mir fehlt an dieser Stelle ein gelungener Ausdruck ... beschämend/entlarvend/realitätsfremd, wenn man zu den Aussagen kommt, die A15-Stelle hätte einen gefunden, es hätte sich alles gefügt und Kolleg:innen, die sich engagieren würden, bekämen die Beförderungen dann schon.


    Aber das ist eigentlich ein neues Thema.

  • Es wären die A14-Stellen, die an den GHR-Schulen dann AUCH installiert werden sollten,

    die es bisher in SekII-Schulen gibt, wenn es um die Organisation im Schullalltag, Koordination, Kooperation u.a. geht.

    Das setzt voraus, dass es sich um A13 im höheren Dienst handelt und nicht A13 im gehobenen Dienst.

    Es setzt ebenfalls voraus, dass es dafür einen entsprechenden Stellenkegel gibt.


    warum es prozentual an einigen Schulformen mehr Funktionsstellen geben muss als an anderen

    Die Obergrenze für Beförderungen an den Schulformen wird von der Landesregierung festgelegt.

    In NRW wird dies jährlich in den Erläuterungen zum Haushaltsplan des MSB definiert.


    Vor diesem Hintergrund ist das A15-Forum an vielen Stellen ... mir fehlt an dieser Stelle ein gelungener Ausdruck ... beschämend/entlarvend/realitätsfremd, wenn man zu den Aussagen kommt, die A15-Stelle hätte einen gefunden, es hätte sich alles gefügt und Kolleg:innen, die sich engagieren würden, bekämen die Beförderungen dann schon.

    Dass Kollegen über Umwege mit entsprechender Leistung eine A15 bekommen ist doch nicht realitätsfremd oder beschämend.

    Wer Leistung erbringt und auf einer entsprechenden Stelle sitzt, die nach A15 beförderbar ist, dann wieso nicht?


    Dir steht es frei, Schulamtsdirektorin oder Grundschulleiterin werden, dann hast du auch A15/A14.

  • Nein, nein, Grundschulleiter:innen bekommen in NDS bisher A13 seit ein paar Jahren, früher A12Z.


    Ich finde es unverständlich und unfair, dass es an manchen Schulen für bestimmte Stellen Funktionsstellen und Entlastungen gibt, an anderen Schulformen nicht, an anderen Schulen gleicher Schulform z.T. auch nicht.

    Das bedeutet nicht, dass die Kolleg:innen mit A12 oder A13 weniger leisten würden.

    Es mag an anderen Schulen, wo es diese Funktionsstellen gibt und Steuerungsgruppen und ein Schulleitungsteam so erscheinen, während es dort womöglich Kolleg:innen gibt, die sich neben dem Unterricht um keine weiteren Ämter kümmern.

    An anderen Schulen müssen auch Aufgaben übernommen werden, bisher ganz ohne Ausgleich.

  • Palim


    Das ist in dieser Absolutheit nicht korrekt. Die Besoldungsgruppe der GS-SL hängt - wie im Übrigen auch die Besoldungsgruppen der Funktionsstellen an den weiterführenden Schulen - an der Schülerzahl. Es leuchtet durchaus ein, dass eine SL einer einzügigen Grundschule mit nur 4 Klassen nicht die gleiche Besoldungsgruppe erreicht, wie ein Abteilungsleiter einer weiterführenden Schule, in dessen Abteilung sich bereits eine deutlich zweistellige Anzahl von Klassen befindet.


    Leiter einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern werden in NDS mit A14 besoldet, die Dezernenten im GS-Bereich erreichen dann auch A15. Im Falle der - auch für GHRS-Lehrkräfte - möglichen Übernahme der Leitung einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe ist sogar A16 drin...wie bei allen anderen Lehrämtern auch.

  • Nein, nein, Grundschulleiter:innen bekommen in NDS bisher A13 seit ein paar Jahren, früher A12Z.

    Zu 99% richtig. Es gibt mindestens eine Stelle als Grundschulrektor:in mit A14 in Nds. Ich glaube inzwischen gibt es sogar mehrere. Das ist abhängig von der Schülerzahl. Genau genommen erhältst du als Schulleitung einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern A14. Das betrifft natürlich nur einzelne Grundschulen.


    Wenn ich den aktuellen Koalitionsvertrag richtig lese, möchte die Landesregierung auch an Grundschulen zukünftig (mehr) Funktionsstellen schaffen. Warten wir mal ab, was da kommt...

  • Wenn wir schon so supergenau hingucken wollen, dann sehen wir auch, dass die Anzahl der Schüler:innen bei Förderschulen eine andere ist, weil dort die Klassenbildung andere Vorgaben hat. Das wurde also berücksichtigt und die Funktionsstelle mit A14 ist möglich, obwohl es nur wenige Schüler:innen sind.

    Bei GS ist die Schüler:innenanzahl durch die vielen wohnortnahen Standorte gegeben, es gibt Vorgaben für die Klassenbildung, es gibt die komplette Umsetzung der Inklusion im Bereich LE, da die FöS-Klassen geschlossen sind. Eine Anpassung gab es bisher nicht.


    Der eigentliche Punkt ist, dass es weitere Funktionsstellen an einigen Schulformen gibt, unabhängig von der Leitung der Schule. Ging es nicht gerade in dem A15-Forum darum, dass man gerade keine SL-Stelle haben wollte, trotzdem aber A15?


    Wenn es wirklich nach der Anzahl der Schüler:innen ginge, müsste es ja auch im SekI- und im GS-Bereich entsprechend der Schüler:innenzahl Funktionsstellen geben, ggf. schulübergreifend. Gibt es aber nicht. Es gibt auch erst seit kurzem A13-Stellen für RS-LuL, die an Aufgaben gekoppelt sind. Die in den Ausschreibungen genannten Aufgaben gibt es an anderen Schulen auch. Wo sind da die Stellen?

  • Wenn es wirklich nach der Anzahl der Schüler:innen ginge, müsste es ja auch im SekI- und im GS-Bereich entsprechend der Schüler:innenzahl Funktionsstellen geben, ggf. schulübergreifend. Gibt es aber nicht. Es gibt auch erst seit kurzem A13-Stellen für RS-LuL, die an Aufgaben gekoppelt sind. Die in den Ausschreibungen genannten Aufgaben gibt es an anderen Schulen auch. Wo sind da die Stellen?

    Für die Besoldung der Schulleitung ist die Anzahl der Schüler relevant. Funktionsstellen plant die neue Landesregierung laut Koalitionsvertrag in Zukunft auch an Grundschulen. Was daraus wird, muss man abwarten. Ich glaube es erst, wenn es wirklich so weit ist.

  • Das wurde also berücksichtigt und die Funktionsstelle mit A14 ist möglich, obwohl es nur wenige Schüler:innen sind.

    Bis 2010 war die Studiendauer der Lehrämter in NRW


    Primarstufe, Sek I --> 6 Semester

    Sonderschule, Sek II --> 8 Semester


    Aufgrund dessen ist es in NRW so, dass A14 an der Förderschule möglich ist.

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