Lohnt sich Anstrengung als verbeamteter Lehrer?

  • Bund und Länder/Kommunen sind unterschiedlich. Auf kommunaler Ebene kann man schon ohne eigenes Mandat einiges erreichen, wenn man sich entsprechen dafür einsetzt (und Unterstützer mobilisieren kann).

    Dass man bei den Strukturen des Bundes alleine nicht viel erreichen kann, dürfte niemanden wundern.

    Was ich sagen wollte: die wenigsten Jobs sind so konzipiert, dass man was Weltbewegendes erreichen kann oder regelmäßig Dankbarkeit in Form von lobenden Worten und Beförderungen erhält. Man tut m.E. gut daran, seinen Frieden damit zu finden. Ob das für den einen "Dienst nach Vorschrift" heißt, oder für den anderen, dass man Lust hat, ein Projekt zu begleiten, einfach weils Spaß macht, obwohl man hinterher immer noch dieselbe Gehaltsklasse hat, das ist am Ende gleich. Nur Verbitterung ist die schlechteste Variante.


    So eine Enttäuschung kann sich tatsächlich zu einer Erkrankung ausweiten:

    https://de.m.wikipedia.org/wik…Verbitterungsst%C3%B6rung

  • Das Problem ist ja, dass ohne eine gewisse Anstrengung der Lehrerjob zur Qual werden kann. Gut vorbereitete Stunden - bei mir ist alles digitalisiert und strukturiert - verursachen spätestens im zweiten Durchgang kaum noch Arbeit und machen den Lehrern und Schüler viel Freude.


    Mir und meinen Schülern macht dadurch der Unterricht eine Menge Spaß.


    Ohne Anstrengung jedoch kann das alles sehr anstrengend für beide Seiten sein.


    Der monetäre Effekt ist allerdings nicht vorhanden, außer dass die Vorbereitung/ Nachbereitung minimiert wird und viel Freizeit bleibt.

  • "Amtsangemessen" ist dann aber sehr großzügig ausgelegt. Ich meine, wenn jemand explizit eine Ausbildung für Schulform xy absolviert hat und seinerzeit auch so eingestellt wurde, ist es schon ein ziemlicher Knaller, einseitig die Voraussetzungen zu ändern und denjenigen in eine Schulform zu verschieben, die in dem Deal, den man ursprünglich mal eingegangen ist, so nie vorgesehen war.



    @trance

    Ey! 😉

  • So großzügig ist die Auslegung hier gar nicht notwendig. Der Dienstherr hat einen breiten Ermessensspielraum bei der Festlegung des Inhalts des auszuübenden Amtes, sofern wenigstens ein amtsangemessener Tätigkeitsbereich verbleibt. Er darf also den Beamten nicht einfach längerfristig unterwertig beschäftigen, sehr wohl aber teilweise unterwertige Aufgaben übertragen, sofern der angesprochene amtsangemessene Tätigkeitsbereich verbleibt.


    Beim Einsatz von Lehrkräften in anderen Schulformen als den ursprünglich anvisierten liegt oft nicht einmal ein unterwertiger Einsatz vor, sondern i.d.R. ein amtsangemessener. Der "Deal" den man mal eingegangen ist, lautet übrigens nicht "Ich behalte mein Leben lang die gleichen Arbeitsbedingungen und muss nie was neues lernen", sondern "Ich erfülle die mir übertragenen Amtspflichten gewissenhaft und werde dafür amtsangemessen alimentiert". Das beinhaltet auch die Pflicht zur Weiterbildung, um die übertragenen Amtspflichten auch in neuen Situationen angemessen erfüllen zu können.


    PS: Mir ist klar, dass das hier unpopulär ist und ich würde persönlich vermutlich auch die Krise bekommen, wenn ich auf einmal an eine Förderschule abgeordnet würde. Rein rechtlich ist das aber durchaus stimmig, sofern die dazwischenliegenden Hürden für den Dienstherrn (z.B. Anhörung des Beamten, Beteiligung PR u.ä.) sauber genommen wurden.

  • Dann kann man sich schulformspezifische Ausbildungen direkt sparen, alle Lehrkräfte nach einer generalisierten Grundausbildung in einen Verteilertopf stecken und bedarfsgemäß halt irgendwo hinschieben.


    Dienstrechtlich mag das alles legitimierbar sein, mir fällt aber wirklich schwer, diese Praxis auch nur ansatzweise als okay zu empfinden. Insbesondere, nachdem der ganze Ausbildungs- und Einstellungsprozess konsequent schulformspezifisch läuft.

  • Die Schlussfolgerung ist nicht nur falsch, sondern völlig übertrieben. Es ergibt nach wie vor Sinn, Lehrkräfte (und andere Beamte in anderen Laufbahnen) zielgerichtet auf eine spezielle angestrebte Verwendung auszubilden. Und gleichzeitig kann es eben sein, dass in einzelnen Bereichen aufgrund notwendiger Umstrukturierungsmaßnahmen für einzelne Beamte eine auch inhaltlich andere amtsangemessene Beschäftigung gefunden werden muss. Dass bedeutet dann auch nur für genau diejenigen eine notwendige Neueinarbeitung.

  • Dann kann man sich schulformspezifische Ausbildungen direkt sparen, alle Lehrkräfte nach einer generalisierten Grundausbildung in einen Verteilertopf stecken und bedarfsgemäß halt irgendwo hinschieben.


    Dienstrechtlich mag das alles legitimierbar sein, mir fällt aber wirklich schwer, diese Praxis auch nur ansatzweise als okay zu empfinden. Insbesondere, nachdem der ganze Ausbildungs- und Einstellungsprozess konsequent schulformspezifisch läuft.

    Meines Wissens nach wird niemand in solche Programme gezwungen, zumindest nicht in Hessen.

    Man bewirbt sich dort entweder, weil man

    A) die andere und neue Schulform interessant und spannend findet oder

    B) weil man bereit ist das Wagnis für die Sicherheit einer Planstelle einzugehen.


    Wenn man gegen seinen Willen versetzt oder abgeordnet wird, sollte man schleunigst mit dem Gesamtpersonalrat Kontakt aufnehmen.


    VG


    Hiz

  • Angesichts der neuen Abordnungsregelungen in NRW sehe ich das anders und befürchte, dass es eben nicht nur "einzelne Beamte" betreffen wird. Da ist bei entsprechender Bedarfslage meinem Verständnis nach zukünftig nicht nur die ausgebildete Schulform irrelevant, sondern auch, ob es überhaupt eine fachliche Passung gibt.

  • Ich hatte jetzt den Fall aus dem Parallelthread im Kopf, wo von Abordnungen WBK -> Förderschule berichtet wird. Und die diese Woche vorgestellten NRW Regelungen zu schulformübergreifenden Abordnungen.


    Freiwillig sind solche Wechsel ja völlig okay 😊

  • "Amtsangemessen" ist dann aber sehr großzügig ausgelegt. Ich meine, wenn jemand explizit eine Ausbildung für Schulform xy absolviert hat und seinerzeit auch so eingestellt wurde, ist es schon ein ziemlicher Knaller, einseitig die Voraussetzungen zu ändern und denjenigen in eine Schulform zu verschieben, die in dem Deal, den man ursprünglich mal eingegangen ist, so nie vorgesehen war.



    @trance

    Ey! 😉

    Worauf beziehst du dich eigentlich mit diesem Kommentar?

  • Der "Deal" den man mal eingegangen ist, lautet übrigens nicht "Ich behalte mein Leben lang die gleichen Arbeitsbedingungen und muss nie was neues lernen", sondern "Ich erfülle die mir übertragenen Amtspflichten gewissenhaft und werde dafür amtsangemessen alimentiert".

    Alles richtig was du schreibst.


    Der Witz ist aber: In den letzten Jahren wurde ja gerade nachweislich nicht amtsangemessen alimentiert, was den Dienstherren einen Sch**** gekümmert hat.


    Was soll man da noch machen? Man klagt, bekommt Recht und dann passiert genau nix?!


    Und ob die hohen Reallohnverluste, die durch unverschämte Tarifrunden (wie kann man damals in einer Zeit ansteigender Inflation nur eine Laufzeit von 2 Jahren vereinbaren) noch amtsangemessen sind wage ich auch zu bezweifeln.


    Ich habe den Deal eingehalten und mein Dienstherr hat ihn gerichtlich nachgewiesen gebrochen. In der Arbeitswelt würde man das Arbeitsverhältnis mit der Begründung, dass das Vertrauen nachhaltig und unwiederbringlich zerstört ist beenden. Und wir sollen weitermachen wie bisher?

  • Und wir sollen weitermachen wie bisher?

    Nein!

    Noch mehr machen.

    Ich sag nur Medienkompetenzrahmen NRW...die Kinder können kaum ein Wort/ Zahlen richtig schreiben, sollen aber erstmal die neuen Medien kennenlernen.

    Ich arbeite selbst gerne/ oft mit dem Ipad/ Apps..aber finde, dass es nicht der " neuste heiße scheiß " im 1. Schuljahr sein sollte.

    Ich sehe den Nutzen nicht so hoch an.

    Ich sehe andere Kompetenzen da deutlich mehr im Vordergrund.

    Aber Digitalisierung ist nun mal ständig und überall gewünscht...nicht ohne Grund gibt es schon wieder einen zusätzlichen Fortbildugstag im Bereich Digitalisierung...

  • Ich habe den Deal eingehalten und mein Dienstherr hat ihn gerichtlich nachgewiesen gebrochen. In der Arbeitswelt würde man das Arbeitsverhältnis mit der Begründung, dass das Vertrauen nachhaltig und unwiederbringlich zerstört ist beenden. Und wir sollen weitermachen wie bisher?

    Halt dich fest: du darfst auch als Beamter das Dienstverhältnis einseitig aufkündigen und brauchst dafür nicht einmal eine Begründung. Ich nehme aber an, dass du es doch fortsetzen möchtest und darfst dabei genießen, dass dein Dienstherr nun gezwungen wurde, die Besoldung doch anzupassen.

  • Halt dich fest: du darfst auch als Beamter das Dienstverhältnis einseitig aufkündigen und brauchst dafür nicht einmal eine Begründung. Ich nehme aber an, dass du es doch fortsetzen möchtest und darfst dabei genießen, dass dein Dienstherr nun gezwungen wurde, die Besoldung doch anzupassen.

    Diese Aussage kannst du doch niemals ernst meinen:


    Es gibt einen Deal zwischen zwei Seiten. Eine Seite entscheidet sich, (illegal) ihre Hälfte des Deals nicht mehr einzuhalten und jetzt ist die andere Seite schuld, weil sie doch kündigen könnte?


    Das ist ja mal eine interessante Rechtsauffassung, aber victim blaming ist ja gerade auch in anderen Bereichen angesagt.

    Bei solchen KuK müssen wir uns nicht wundern, dass es immer schlimmer wird.

  • Zumal selbst der Vorschlag gemacht wurde, dass in der Arbeitswelt das Arbeitsverhältnis beendet würde...

    Aber wieder schön zu sehen, dass verbeamtete Lehrkräfte ihre Tätigkeit selbst nicht als Teil der Arbeitswelt verstehen.

  • Bitte? Wo wird denn der Begriff "Arbeitswelt" legaldefiniert?


    Die Arbeitswelt umfasst alle Erwerbstätigen, also Arbeitnehmer, Selbständige, Freiberufler, Beamte, Soldaten, Richter, ...

  • Bitte? Wo wird denn der Begriff "Arbeitswelt" legaldefiniert?


    Die Arbeitswelt umfasst alle Erwerbstätigen, also Arbeitnehmer, Selbständige, Freiberufler, Beamte, Soldaten, Richter, ...

    Dienst und abhängige Beschäftigung sind zwei Paar Schuhe. Im Allgemeinen sind Beamte im Arbeitsrecht, Arbeitskampf und Ähnlichem nicht betroffen. Als Beamter stehst du nicht in einem Arbeitsverhältnis.

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