"Vergütung & Co." - Beamter vs. Angestellter

  • Guten Abend an das Forum,

    im Kontakt mit einer entsprechenden Leitungsposition an einem Berufskolleg NRW in kirchlicher Trägerschaft, wurde mir mitgeteilt, dass diese nicht in das Beamtenverhältnis Lehrkräfte übernehmen.

    Jedoch, so die Aussage, die Stelle "als Angestellter hat komplett identische Bedingungen wie im Staatsdienst" wurde ebenso getätigt.

    Wie kann ich dies verstehen? Was ist damit gemeint?

    Sprich, das Gehalt, die Renten-/Pensionsansprüche etc. oder ist das de facto falsch?


    Gute Nachtruhe

  • Es gibt, wie schonmal gesagt, an Ersatzschulen entweder Angestelltenverträge angelehnt an TVL oder Planstelleninhaberverträge im beamtenähnlichen Anstellungsverhältnis. Im letzten Fall erhält man Bezüge wie Beamte (ggf. am Ende des Monats nicht vorab) und Pension sowie Beihilfe. Man ist dann auch Studienrat/Studienrätin im Ersatzschuldienst (bei A13Z). Im ersten Fall natürlich nicht, da gibt es Rente und häufig auch VBL.


    Welche Verträge die Schule nun anbietet, musst du klären. Es gibt Ersatzschulen, die grundsätzlich nur Verträge angelehnt an TVL anbieten und andere die beides haben.

  • ...ich danke euch für die Nachrichten!

    Werde dies im persönlichen Gespräch abklären und mal schauen, was jenes BK anbietet ;)

    Auf alle Fälle ist mir die Abkürzung i. E. dort mehrfach bereits begegnet!


    Viele Grüße:victory:

  • Das ist in 99% der Fällen immer falsch, wird aber gerne behauptet. Woher soll die Sicherheit garantiert werden?

  • Hier findest du die Regelungen für die Schulen der Evangelischen Kirche in Westfalen. Vermutlich sind die Regelungen in der Evangelischen Kirche im Rheinland identisch.

    https://www.schulen-ekvw.de/fuer-lehrer/haeufige-fragen/

    Unten auf dieser Website findest du jemanden, der dir vermutlich definitive Auskünfte erteilen kann.

    https://www2.ekir.de/themen/ueber-uns/kirchliche-schulen/

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Falls es sich um das Berufskolleg der Kaiserswerther Diakonie handelt, ist der Träger nicht die EKiR, sondern die Kaiserswerther Diakonie. Meines Wissens gibt es dort keine Kirchenbeamten oder Planstellen, sondern es wird nach Tarif + Kirchliche Zusatzversorgung bezahlt.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Beziehst Du Dich auf ganz Deutschland oder auf Bayern?

    Bei mir kenne ich es aus Bayern, NRW und dem Hamburger Raum. Aber sicher mag es Einzelfälle geben. Kenne aber absolut keine kirchliche Schule, die jeglichen Betrag soweit überbezahlt, dass es wieder passt. Kirchenbeamte außen vor natürlich. Evtl. ändert sich das jetzt auch mit dem Lehrermangel..

  • Kirchliche Schulen in NRW werden vom Land NRW refinanziert, allerdings nicht komplett, sondern zu 89 %, WIMRE. Da gibt es auch nicht wirklich die Option, über dem TVL für Tarifbeschäftigte zu zahlen. Ich kenne allerdings auch keine Schule, die darunter zahlt. Oft gibt es aber eine Form der Betriebsrente on top.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

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