Kündigungsfrist im Referendariat

  • Hallo Leute,


    ich bin im Ref für Lehramt Gymnasium in Bayern und erwäge zum Ende des Schuljahres abzubrechen. Weiß jemand, ob es hier irgendwelche Kündigungsfristen/Modalitäten gibt, die man beachten muss, bzw. wo man diese nachlesen kann?


    Viele Grüße,

    Hendrik

  • Wende dich am besten dazu an deine entsprechende Leitung im Seminar, die sollte helfen können, bei uns gibt es auch einen Personalrat für Referendare, der weiß da auch gut Bescheid.


    Evtl. findet man dann ja auch andere Lösungen.

  • Lass dich unbedingt von deiner Gewerkschaft beraten in der Frage. Üblicherweise stellt es ein Problem dar, wenn man bereits in die Prüfungsphase eingetreten ist, da dann der Abbruch als erster Fehlversuch gewertet wird. Zumindest, falls du zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal das Ref versuchen wollen würdest, würde dir das als zusätzliches Erschwernis bleiben. Also lass ich bitte von deiner Gewerkschaft beraten zur genauen rechtlichen Lage in Bayern, damit du mögliche Implikationen mit bedenken kannst, solltest du künftig noch einmal das Ref absolvieren wollen.

    Wenn du dir absolut sicher bist, dass Lehramt einfach nicht dein Berufsweg ist, dann sollte es ausreichend sein, deinen (Bezirks-)Personalrat bzw. dein Seminar anzusprechen, wie du vorgehen und was du beachten sollst.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wenn du dir absolut sicher bist, dass Lehramt einfach nicht dein Berufsweg ist, dann sollte es ausreichend sein, deinen (Bezirks-)Personalrat bzw. dein Seminar anzusprechen, wie du vorgehen und was du beachten sollst.

    Also bei uns wurden dann sämtliche Varianten, was man wie machen kann und welche möglichen Lösungen es gibt, völlig unabhängig von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft (die ich auch empfehle, die aber meiner Meinung nach hier nicht notwendig ist) durchgesprochen. Warum sollte das nicht ausreichend sein?!?

  • Wenn du psychische oder gesundheitliche Probleme hast, kann man das Ref auch nur unterbrechen. Wie CDL schrieb, lasse dich beraten. Es gibt beim Hauptpersonalrat eine Jugendausbildungsvertretung, an die kannst du dich auch wenden.

  • Also bei uns wurden dann sämtliche Varianten, was man wie machen kann und welche möglichen Lösungen es gibt, völlig unabhängig von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft (die ich auch empfehle, die aber meiner Meinung nach hier nicht notwendig ist) durchgesprochen. Warum sollte das nicht ausreichend sein?!?

    Je nachdem, was die tatsächlichen Hintergründe sind, ob es am Ende eher um einen Komplettabbruch oder doch um einen vorübergehenden Abbruch/ Unterbrechung geht und wie das Verhältnis zum eigenen Seminar ist, möchte man sich möglicherweise zunächst bei unbeteiligten Dritten über die reine Sachlage informieren, ehe das Seminar informiert und beteiligt wird. Das habe ich im Ref, obgleich ich ein gutes Verhältnis zur Seminarleitung hatte an einzelnen Stellen auch so gemacht, um z.B. bestimmte Bausteine zur Integration von Behinderten zunächst für mich selbst rechtlich zu verstehen, ehe ich darüber den Austausch mit dem Seminar gesucht habe.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Sollte es um einen Wechsel in ein anderes BL gehen, gibt es auch da Fristen, ab wann das abgebrochene Ref als Fehlversuch gewertet wird oder gar als „nicht bestanden“.


    Vor Jahren war es in NDS so, dass man 9 Monate Ref nicht überschritten haben durfte.

    Also ggf. auch da eine Beratung einholen, worauf es ankommt und ob es sinnvoll ist, bis zum Sommer zuwarten.

  • Wenn du dir absolut sicher bist, dass Lehramt einfach nicht dein Berufsweg ist, dann

    schreibst du einen Einzeiler: "Ich beantrage die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt." Danach "mit freundlichen Grüßen" oder "hochachtungsvoll" - letzteres steht im Behördenjargon übrigens für "Ich wünsche Ihnen ein eitriges Geschwür am A* und immerwährendes Pech für Sie und die nächsten 7 Generationen Ihrer Nachkommen".

    Zu meiner Zeit war die Entlassung am Ende des zweiten Abschnitts (also nach 18 Monaten) noch völlig unschädlich für eine spätere Wiederaufnahme in ein anderes Seminar. Das mag sich aber geändert haben.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Yepp, absolvierte Zeiten im Ref sind ganz wichtig, Hinauszögern des Abbruchs könnte fatal sein, wenn Du Dir die Tür prinzipiell noch offen halten möchtest (was prinzipiell ratsam ist, man weiß ja nie...)


    Da kann man sich aber ganz einfach informieren durch die Einstellungserlasse zum Referendariat, da steht immer drin, wie ein bereits angefangenes Ref. behandelt wird (in jedem Bundesland gibt es da unterschiedliche Regelungen).


    Rauskommen aus dem Beamtenverhätnis im Ref ist super einfach und geht blitzschnell (wie hier schon geschrieben), Personalrat wäre in den BLs, die ich kenne (Bayern gehört nicht dazu) geeigneter Beratungs- bzw. Vergewisserungspartner (Seminaren würde ich da nicht so recht unbedingt 'trauen', aber es gibt viele unterschiedliche....) NACHDEM Du dir selbst die Rechtslage erschlossen hast (was heutzutage ja nur ein paar Mausklicke sind).


    Gucke Dir ggfs. auch die Rechtslage in anderen Bundesländern an, falls das in Bayern für Dich ungünstig geregelt sein sollte mit der Wiederaufnahmemöglichkeit

  • Personalrat wäre in den BLs, die ich kenne (Bayern gehört nicht dazu) geeigneter Beratungs- bzw. Vergewisserungspartner (Seminaren würde ich da nicht so recht unbedingt 'trauen', aber es gibt viele unterschiedliche....) NACHDEM Du dir selbst die Rechtslage erschlossen hast (was heutzutage ja nur ein paar Mausklicke sind

    I beg to differ, aber nur in einem Punkt: Die Personalräte, die ich kennenlernen durfte, waren immer superbemüht, aber in Rechtsfragen schnell überfordert. Ich rate in solchen Fällen immer zum Anwalt, der nicht nur verlässlichen, sondern auch verbindlichen Rechtsrat erteilt und für Fehlberatung haftet.

  • Fossi74, es geht doch nur um die Kündigung aus dem Refdienst. Da schätze ich das schon so ein, dass man in so einem Standardfall angemessene Beratung durch die Auszubildendenvertretung oder durch den HPR bekommt.

    Der bllv hat übrigens drei beim Verband angestellte Juristen. Wer Mitglied ist, bekommt da kundige Rechtsberatung durch spezialisierte Anwälte, die außer dem Mitgliedsbeitrag nichts kostet.

  • "Nur"!? "Standardfall"!?

    Ein Fehler - z. B. die Beantragung der Entlassung zum falschen Zeitpunkt - und die Folgen sind möglicherweise ebenso ungewollt wie unumkehrbar. Ich halte es nicht für übertrieben, vor einem solch existentiellen Schritt ca. 200 € in eine anwaltliche Erstberatung zu investieren. Nicht zu vergessen ist außerdem der Punkt der Haftung:

    Der Gewerkschaftjurist mag ein guter Jurist sein oder auch nicht. Verpflichtet ist er jedenfalls nur gegenüber seinem Arbeitgeber. Ein selbst mandatierter Anwalt ist seinem Mandanten gegenüber verpflichtet, auch zur Haftung bei Fehlberatung.

  • Ich habe jedenfalls mit der Beratung beim bllv gute Erfahrungen gemacht. Die Juristen sind in ihrem Bereich echt fit, weil ihr Arbeitsschwerpunkt das bayerische Dienst- und Schulrecht ist. Da dürfte es nicht allzu viel andere Anwälte geben, die sich schwerpunktmäßig damit befassen.

    Den Fachjuristen möchte ich kennenlernen, der einem im Erstgespräch für 200 Euro über alle Fallstricke bei der Entlassung aus dem Ref informiert und sich in dem Bereich so rechtsicher auskennt. An wen denkst du denn da (gerne Nachricht über PN)?

  • Du verstehst mich nicht. Ich möchte keinem BLLV-Juristen die Kompetenz absprechen, und es ist sicher sinnvoll, sich zunächst an diese zu wenden, wenn man eh Mitglied ist. Es kann nicht schaden, sich hier zunächst eine fundierte Einschätzung zu holen. Wenn es aber um verbindliche Rechtssicherheit geht, dann reicht eine Auskunft von BLLV, PhV oder ADAC einfach nicht mehr aus. Dann braucht es einen von mir persönlich mandatierten Anwalt, dem ich zur Not auch in zwei Jahren noch vorhalten kann, dass er mich falsch beraten hat und jetzt für die finanziellen Konsequenzen daraus in Anspruch genommen wird.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Ich verstehe dich schon. Ich frage mich nur, wo ein Refi, der beispielsweise in der oberfränkischen Provinz sitzt und bestimmt den Hintern voller Probleme hat, DEN Fachanwalt mit den von dir beschriebenen Kompetenzen auftreiben soll, der ihn dann für 200 Euro so rechtsverbindlich berät. An wen denkst du denn da konkret?

  • Wenn es aber um verbindliche Rechtssicherheit geht, dann reicht eine Auskunft von BLLV, PhV oder ADAC einfach nicht mehr aus. Dann braucht es einen von mir persönlich mandatierten Anwalt, dem ich zur Not auch in zwei Jahren noch vorhalten kann, dass er mich falsch beraten hat und jetzt für die finanziellen Konsequenzen daraus in Anspruch genommen wird.

    Den stellt dir aber die Gewerkschaft im Zweifelsfall auch. Ich klage schon seit einiger Zeit gegen das Land Brandenburg, geht immer noch um Studiengebühren und bisher hat es mich außer dem Mitgliedsbeitrag nichts gekostet.

    Die Klage gegen Berlin aufgrund der Auszahlung des Urlaubs musste nicht eingereicht werden, weil das Schreiben der Anwalte der Gewerkschaft reichte. Ich kann mir dann aber natürlich auch einen anderen Anwalt suchen, der darauf spezialisiert ist, aber meist kennen die Gewerkschaften die Spezialisten.


    Also ich verstehe es schon, aber Rechtsberatung macht über die Gewerkschaft eben nur Sinn, wenn man Mitglied ist und in der Regel übernehmen sie einen Fall nicht mehr ohne weiteres, wenn man dafür erst Mitglied wird.


    Bei uns waren das übrigens die Standardfälle des Personalrates für Referendare, Verlängerung, Abbruch, Pause oder Einspruch bei Prüfungen usw.

  • Fossi schreibt:

    Zitat

    Ein selbst mandatierter Anwalt ist seinem Mandanten gegenüber verpflichtet, auch zur Haftung bei Fehlberatung.

    Na, en Fachanwalt für Verwaltungsrecht deckt z.B. soviele Felder ab, dass er in diesem speziellen Fall i.d.R. allenfalls über Grundlagenwissen verfügen wird.


    Das Anliegen des Threadersteller ist ja nun wahrlich nicht sonderlich komplex und Routinefall, das wird ein Gewerkschaftsjurist oder der für Refs zuständige Hauptpersonalrat (Refvertretung im Seminar ist sicherlich nicht geeigneter Ansprechpartner) wesentlich zuverlässiger beantworten können - vor allem verfügen die auch über Verfahrenswissen....(während der niedergelassene Jurist vermutlich schnell nachlesen wird - anders als die anderen hier Genannten hat der übrigens auch prinzipiell ein monetäres Eigeninteresse).


    Der Seminarleiter weiß sowas natürlich auch. Genauso wie der Personalrat kann er sich bei Verfahrensfragen (auch 'ungeschriebenen') übrigens direkt auch bei der (wieder-)einstellenden Behörde Im Freistaat Bayern erkundigen - ein Anwalt hat diese Möglichkeit nicht.


    Allerdings kann man davon ausgehen, dass sich das Wissen aller genannten primär auf das eigene Bundesland beziehen wird - aber über Wiedereinstiegsmöglichkeiten in anderen Bundesländern kann man sich wirklich selbst mit ein paar Mausklicken informieren

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