Androhung Beratung bei Krankmeldung wegen erkranktem Kind

  • Früher waren es deutlich weniger Tage. Als mein Kind klein war, waren es fünf Tage im Kalenderjahr. Und selbst bei diesen Tagen wurde man von seiner Schulleitung und Kolleginnen, übrigens auch von denen, die selber Kinder hatten, schief angeguckt. Gut, dass sich die Zeiten geändert haben! Jedoch muss der Staat natürlich auch dafür Sorge tragen, dass dann genug Lehrer da sind, die die Eltern erkrankter Kinder vertreten.

  • Soweit ich weiß, sind es in Hessen ab April 23 nun wieder nur 7 Tage bei Beamten. 4 davon sind für mich schon wieder weg. Hab ich was übersehen oder liege ich mit den 7 Tagen richtig?

  • Da würde ich noch mal nachfragen, denn je nach Einkommenshöhe musst du ja genauso viele Tage bekommen, wie gesetzlich versicherte Angestellte, aber die Frage ist, wie Hessen das für Beamte übertragen hat.

  • Gestern hat sich mein Mann wegen meinem Sohn krank gemeldet und es wurde ihm gesagt, dass es eine neue Regelung gibt, nach der man, wenn man häufig wegen den Kindern fehlt, zur Beratung zur Schulleitung muss.

    Habt ihr schon von so einer Regelung gehört?

    Über was genau soll denn da beraten werden? Verstehe ich nicht.

  • Da würde ich noch mal nachfragen, denn je nach Einkommenshöhe musst du ja genauso viele Tage bekommen, wie gesetzlich versicherte Angestellte, aber die Frage ist, wie Hessen das für Beamte übertragen hat.

    Auf der Homepage des RP stehen die genannten 7 Tage (aber ich bin pandemiebedingt mittlerweile nicht mehr so überzeugt von der Aktualität von Informationen seitens des RP)

  • Auf der Homepage des RP stehen die genannten 7 Tage (aber ich bin pandemiebedingt mittlerweile nicht mehr so überzeugt von der Aktualität von Informationen seitens des RP)

    Deswegen würde ich wirklich nachfragen, da hat sich soviel so oft geändert und warum solltet ihr die Vorteile die man anderen auch dieses Jahr noch gewährt, nicht erhalten.

    Ich war davon ausgegangen, dass man das generell dieses Jahr nicht verlängert hat und meine das auch irgendwo gelesen zu haben, ist ja scheinbar auch überholt.

  • Soweit ich weiß, sind es in Hessen ab April 23 nun wieder nur 7 Tage bei Beamten. 4 davon sind für mich schon wieder weg. Hab ich was übersehen oder liege ich mit den 7 Tagen richtig?

    Es gab ein Rundschreiben (vom 8.12.22) in dem folgende Regelung für dieses Jahr stand:

    . Betreuung erkrankter Kinder

    Im Jahr 2023 soll den Beamtinnen und Beamten der hessischen Landesverwaltung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 SGB V – mit Ausnahme der Versicherteneigenschaft– Dienstbefreiung bis zu einer Dauer von 17 Arbeitstagen für jedes Kind gewährt werden. Bei mehreren Kindern soll Dienstbefreiung an insgesamt bis zu 32 Arbeitstagen erteilt werden.

    Alleinerziehenden Beamtinnen und Beamten soll Dienstbefreiung bis zu einer Dauer von 34 Tagen pro Kind bewilligt werden. Bei mehreren Kindern soll Dienstbefreiung an insgesamt bis zu 64 Tagen zuerkannt werden.

    Darüber hinaus kann Sonderurlaub aus wichtigem Grund nach § 15 Abs. 1 HUrlVO bewilligt werden.

  • Es gab ein Rundschreiben (vom 8.12.22) in dem folgende Regelung für dieses Jahr stand:

    . Betreuung erkrankter Kinder

    Im Jahr 2023 soll den Beamtinnen und Beamten der hessischen Landesverwaltung ...

    Da ist es: Ergänzung des Rundschreibens „Freistellungsmöglichkeiten für die Beamtinnen und Beamten in der hessischen Landesverwaltung zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger und erkrankter Kinder"

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