Androhung Beratung bei Krankmeldung wegen erkranktem Kind

  • Hallo alle zusammen,


    Ich habe eine Frage bezüglich Krankmeldung. Mein Mann und ich sind beide Lehrer in BW und wir haben drei kleine Kinder. Dementsprechend müssen wir uns ab und zu krank melden, wenn eines der Kinder krank ist. Wir machen es abwechselnd. Gestern hat sich mein Mann wegen meinem Sohn krank gemeldet und es wurde ihm gesagt, dass es eine neue Regelung gibt, nach der man, wenn man häufig wegen den Kindern fehlt, zur Beratung zur Schulleitung muss.

    Habt ihr schon von so einer Regelung gehört?

  • Ich habe zwar nichts sachliches dazu beizutragen, aber ich würde der „Beratung“ sehr gelassen entgegen sehen, wenn die Ursache in den euch rechtlich zustehenden Kinderkranktage liegt. Spannend fände ich den Inhalt der Beratung: gesunde Küche für Kinder, Kneippausflüge in der Umgebung, wie backe ich mir Großeltern? Wer weiß, vielleicht seid ihr einfach nur nicht gut genug informiert, um die Krankheiten von Kindern zu verhindern 🤭


    Etwas anderes wäre es, wenn ihr euch krank meldet, weil die Kinder krank sind. Das wäre alles andere als okay, denn das geht natürlich nur wenn ihr selbst krank seid. Mir ist schon klar, dass die Kinderkranktage oft nicht ausreichen, aber sich selbst krank zu melden ohne eigene Krankheit ist mit der richtige Weg.

  • Wir finden es auch spannend. Kann man Krankheiten wegberaten?...

    Es interessiert mich aber, ob es wirklich so eine Regelung gibt, oder ob die Schulleitung sich das ausgedacht hat. Sie empört sich nämlich auch darüber, dass man mitten im Schuljahr Elternzeit nehmen darf.

  • "Dementsprechend müssen wir uns ab und zu krank melden,"


    Wenn IHR euch krank meldet, dann werdet ihr über die richtige Vorgehensweise beraten. Ihr müsst nämlich KIND KRANK Tage nehmen.


    Da steht euch eine vorgegebene Anzahl pro Kind zu.


    Sonderurlaub zur Betreuung eines Kindes bis zum 12. Geburtstag erhalten Lehrkräfte maximal für zehn Arbeitstage für jedes Kind, jedoch für nicht mehr als 25 Arbeitstage im Kalenderjahr.


    Was passiert, wenn man mehr Tage braucht, habe ich auf die Schnelle nicht gefunden, könnte aber Gegenstand dieser Beratung sein.


    Grundsätzlich sollte das alles lösbar sein, denn auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf legt die Landesregierung großen Wert.

    Bei Bedarf Personalräte einschalten (evtl. auch zum Gespräch)

  • Es kann leider keiner in die Glaskugel schauen, worum es bei dieser “Beratung” gehen soll.


    Ich kenne bisher nur KuK, die zum Gespräch mit der SL mussten, weil sie übermäßig viele “Kind krank”-Tage hatten. (Eine Kollegin war bei über 40 Tagen im 1. Halbjahr…)

  • Ich kenne bisher nur KuK, die zum Gespräch mit der SL mussten, weil sie übermäßig viele “Kind krank”-Tage hatten. (Eine Kollegin war bei über 40 Tagen im 1. Halbjahr…)

    Auch hier wäre es spannend zu wissen, worin die Beratung bestand.

  • Kommt darauf an, ob ihr euch jedes Mal selbst mit "Karenztag" krankmeldet. Dann darf die SL ein ärztliches Attest ab Tag 1 einfordern, soweit ich weiß. Für die Kinder stehen einem halt soundsoviel Tage zu, da gibts wenig zu beraten.

    Es interessiert mich aber, ob es wirklich so eine Regelung gibt, oder ob die Schulleitung sich das ausgedacht hat.

    Frag sie.

  • Wir finden es auch spannend. Kann man Krankheiten wegberaten?...

    Es interessiert mich aber, ob es wirklich so eine Regelung gibt, oder ob die Schulleitung sich das ausgedacht hat. Sie empört sich nämlich auch darüber, dass man mitten im Schuljahr Elternzeit nehmen darf.

    Schreib deiner SL, dass du dich gerne angemessen vorbereiten möchtest auf diese Beratung, weshalb du darum bittest, dir den zugrunde liegenden rechtlichen Rahmen, in dem diese Beratung stattfindet bzw. die erwähnte neue Regelung zukommen zu lassen. Mal schauen ob und wenn ja was da noch kommt. Ich höre zum ersten Mal von einer derartigen Regeplung, habe allerdings auch keine Kinder. Wäre ich an deiner Stelle würde ich insofern wohl zunächst einmal einfach den Kollegen oder die Kollegin ansprechen, der / die als Gleichstellungsbeauftragte: r fungiert und somit über eine derartige Neuregelung informiert sein müsste.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Vielen Dank für eure Antworten! Tatsächlich machen wir alles genau nach Vorschrift, geben Bescheid, wenn die Kinder krank sind und sagen dann auch, dass die Kinder krank sind. Sind auch nicht über der erlaubten Anzahl o.ä.

    Mein Mann war jetzt bei der Schulleitung und das Thema wurde nicht angesprochen, es fand also keine Beratung statt. Total komisch.

    Ich empfinde es als druckaufbauend, wenn mir gesagt wird, dass ich zur Schulleitung zur Beratung muss, wenn diese findet, dass meine Kinder zu oft krank sind. Das meinte ich mit Drohung.

    Werde mich noch beim Personalrat erkundigen, was das für eine neue Regelung sein soll.

    Wünsche euch ein schönes Wochenende!

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde freudig zu der sogenannten Beratung erscheinen, davon ausgehend, dass die SL dir eine Betreuungslösung für deine erkrankten Kinder anbieten wird. :tanz:

    Genau das würde ich ihr kommunizieren. Bei allen anderen Gesprächsansätzen wäre ich stante pede wieder raus.

  • (...) das Thema wurde nicht angesprochen, es fand also keine Beratung statt. Total komisch.


    Sie liest halt hier mit und ist lernfähig.

    Liebe Grüße an sie an dieser Stelle! Gut gemacht! :wink_1:

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Also mir hat mal eine Schulleitung (die mir aufgrund meiner Funktion nicht weisungsbefugt war) geraten, mir eine Kinderfrau zu nehmen, wenn mein Kind krank ist. Der Grund warum ich länger gefehlt hatte, war ein Krankenhausaufenthalt mit meinem Kind...

    Ich habe mich freundlich bedankt, bin gegangen und habe mir meinen Teil gedacht.

  • Auch hier wäre es spannend zu wissen, worin die Beratung bestand.

    Das war in ihrem Fall keine "Beratung", sondern eher ein Krisengespräch. (Ich war als ÖPR dabei und möchte das hier jetzt auch nicht en detail schildern... Vor allem auch wegen möglicher Wiedererkennung nicht...) Leider war die Kollegin maximal unkooperativ, obwohl die Schulleitung sehr einfühlsam vorgegangen ist. Das fand ich echt schade.

  • Ist doch auch richtig, dass irgendwann ein Gespräch geführt wird.

    Die Kinderkrank-Regelungen sind relativ großzügig. Allerdings kann niemand erwarten darüber hinaus bei vollen Bezügen nicht arbeiten zu müssen bzw. ohne Konsequenzen weiter zu fehlen.

    Letztlich ist auch die Frage, ob es wirklich besser wäre, wenn die Bezirksregierung gleich handelt, ohne dass vorher ein Gespräch geführt wird.

  • Die Kinderkrank-Regelungen sind relativ großzügig. Allerdings kann niemand erwarten darüber hinaus nicht arbeiten zu müssen bzw. ohne Konsequenzen weiter zu fehlen.

    Doch, das sieht sogar das Gesetz in der Regel so vor (so wie eben Eltern ohne Kind-Krank-Tage auch unbezahlt dort freizustellen sind, wenn das Kind krank ist).

  • Erläuter bitte mal wie das Gesetz deiner Meinung nach vorsieht, jenseits der Kinderkrank-Tage bei vollen Bezügen ohne Konsequenzen zu fehlen?


    Sind deine Tage weg, kannst du dich ohne Bezüge freistellen lassen oder Pflegezeit nehmen. Fehlst du einfach weiter ohne aktiv zu werden und das zu beantragen, ist das ein Grund für ein Disziplinarverfahren.

  • Erläuter bitte mal wie das Gesetz deiner Meinung nach vorsieht, jenseits der Kinderkrank-Tage bei vollen Bezügen ohne Konsequenzen zu fehlen?

    Könntest du bitte meinen Satz komplett lesen, dann wirst du sehen, dass davon da nichts drin steht!

    DAs das bei vollen Bezügen nicht geht, ist klar (steht ja bei mir auch drin!) Aber doch, er ist ohne Konsequenzen!

  • Sonderurlaub zur Betreuung eines Kindes bis zum 12. Geburtstag erhalten Lehrkräfte maximal für zehn Arbeitstage für jedes Kind, jedoch für nicht mehr als 25 Arbeitstage im Kalenderjahr.

    Betreuungstage bei bei drei Kindern für Beamte: In Summe 61. davon 58,5 mit Bezügen (für 2023).

    Quelle: GEW BW

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